120719_3.Gemeinderat_2012
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zuständige Gericht in Klagenfurt. Dem Förderungsgeber ist vorbehalten, den<br />
Förderungswerber auch bei seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.<br />
14. Allgemeine Bestimmungen:<br />
14.1 Der Förderungswerber erklärt diesen Förderungsvertrag vorbehaltlos<br />
anzunehmen.<br />
14.2 Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, wovon je eine<br />
Gleichschrift der Förderungswerber und der Förderungsgeber erhalten.<br />
14.3 Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Dertnig: Der zu beschließende Förderungsvertrag dient dem Zweck der<br />
Flüssigmachung von Bedarfzuweisungsmittel, die innerhalb und außerhalb des<br />
Rahmens der Marktgemeinde Millstatt gewährt und an die Millstätter Bäderbetriebe<br />
GmbH übertragen werden.<br />
GR Hofer: Zuerst möchte ich den anwesenden Initiatoren der Bürgerinitiative meine<br />
Anerkennung aussprechen.<br />
Zum Vertrag, es ist schon eine besondere Zumutung, das Badehaus ist fast fertig<br />
und erst jetzt wird uns der Fördervertrag, der die Finanzierung durch das Land<br />
absichern soll, ohne Vorinformation zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Ausschuss<br />
wurden wir weder ausreichend informiert noch wurde uns ein Vertrag zur Einsicht<br />
ausgehändigt. Nachdem dieser Vertrag immer noch nicht geprüft wurde und daher<br />
keine Rechtssicherheit gegeben ist, verlange ich die Zurückstellung der<br />
Beschlussfassung bis der Vertrag geprüft und alle Forderungen bekannt sind!<br />
Möchte darauf hinweisen, dass auch nach Beschluss dieses Vertrages, das Geld<br />
vom Land noch immer nicht überwiesen werden kann, weil immer noch folgende<br />
Beschlüsse fehlen: Es gibt nämlich keinen Beschluss wonach die<br />
Bäderbetriebsgesellschaft vom Gemeinderat beauftragt wurde, das Badehaus zu<br />
errichten! Auch für die Errichtung auf Gemeindegrund ist ein Beschluss notwendig.<br />
Es sind daher alle Bauaufträge die der Geschäftsführer von der Gesellschaft in<br />
Auftrag gegeben hat rechtlich nicht gedeckt. Als Mitglied des Kontrollausschusses ist<br />
es meine Pflicht zu prüfen, ob für dieses Großprojekt auch die entsprechenden<br />
Beschlüsse vorhanden sind und die Finanzierung gesichert ist. Ich habe mehrmals<br />
auf diese Mängel hingewiesen, aber man wollte nicht auf mich hören, deshalb werde<br />
ich mich nochmals an die Gemeindeaufsicht wenden. Als Eigentümervertreter ist es<br />
für mich auch eine Zumutung, dass ohne unsere Zustimmung bereits<br />
Wohnungsmakler ihre Appartements mit täglichem Eintritt ins Badehaus anbieten!<br />
Das Badehaus wird daher missbraucht um für den Verkauf von Zweitwohnungen in<br />
Millstatt einen höheren Preis zu erzielen und somit den Ausverkauf von Millstatt zu<br />
fördern.<br />
Vzbgm. Dertnig: In der Sitzung des Gemeinderates am 22. Dezember 2011 haben<br />
wir den Investitions- und Finanzierungsplan für das Badehaus beschlossen. Jetzt<br />
scheint es ein Problem zu sein, wenn es darum geht, einen Beschluss zu fassen,<br />
damit die Förderungsmittel flüssig gemacht werden können.<br />
GR Mag. Printschler: Ich glaube, dass die wenigsten den Förderungsvertrag<br />
durchgelesen haben.<br />
GV DI Schuster: Die Notwendigkeit des Förderungsvertrages wird nicht in Abrede<br />
gestellt. Im Förderungsvertrag stört mich der Punkt 3.3 wonach die Entschuldung der<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH durch den vom Förderungsgeber (= Marktgemeinde<br />
Millstatt) beschlossenen Verkauf von vorhandenen Gemeindeimmobilien parallel zum<br />
Neubau des Badehauses erfolgen soll.<br />
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