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120719_3.Gemeinderat_2012

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zuständige Gericht in Klagenfurt. Dem Förderungsgeber ist vorbehalten, den<br />

Förderungswerber auch bei seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.<br />

14. Allgemeine Bestimmungen:<br />

14.1 Der Förderungswerber erklärt diesen Förderungsvertrag vorbehaltlos<br />

anzunehmen.<br />

14.2 Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, wovon je eine<br />

Gleichschrift der Förderungswerber und der Förderungsgeber erhalten.<br />

14.3 Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Dertnig: Der zu beschließende Förderungsvertrag dient dem Zweck der<br />

Flüssigmachung von Bedarfzuweisungsmittel, die innerhalb und außerhalb des<br />

Rahmens der Marktgemeinde Millstatt gewährt und an die Millstätter Bäderbetriebe<br />

GmbH übertragen werden.<br />

GR Hofer: Zuerst möchte ich den anwesenden Initiatoren der Bürgerinitiative meine<br />

Anerkennung aussprechen.<br />

Zum Vertrag, es ist schon eine besondere Zumutung, das Badehaus ist fast fertig<br />

und erst jetzt wird uns der Fördervertrag, der die Finanzierung durch das Land<br />

absichern soll, ohne Vorinformation zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Ausschuss<br />

wurden wir weder ausreichend informiert noch wurde uns ein Vertrag zur Einsicht<br />

ausgehändigt. Nachdem dieser Vertrag immer noch nicht geprüft wurde und daher<br />

keine Rechtssicherheit gegeben ist, verlange ich die Zurückstellung der<br />

Beschlussfassung bis der Vertrag geprüft und alle Forderungen bekannt sind!<br />

Möchte darauf hinweisen, dass auch nach Beschluss dieses Vertrages, das Geld<br />

vom Land noch immer nicht überwiesen werden kann, weil immer noch folgende<br />

Beschlüsse fehlen: Es gibt nämlich keinen Beschluss wonach die<br />

Bäderbetriebsgesellschaft vom Gemeinderat beauftragt wurde, das Badehaus zu<br />

errichten! Auch für die Errichtung auf Gemeindegrund ist ein Beschluss notwendig.<br />

Es sind daher alle Bauaufträge die der Geschäftsführer von der Gesellschaft in<br />

Auftrag gegeben hat rechtlich nicht gedeckt. Als Mitglied des Kontrollausschusses ist<br />

es meine Pflicht zu prüfen, ob für dieses Großprojekt auch die entsprechenden<br />

Beschlüsse vorhanden sind und die Finanzierung gesichert ist. Ich habe mehrmals<br />

auf diese Mängel hingewiesen, aber man wollte nicht auf mich hören, deshalb werde<br />

ich mich nochmals an die Gemeindeaufsicht wenden. Als Eigentümervertreter ist es<br />

für mich auch eine Zumutung, dass ohne unsere Zustimmung bereits<br />

Wohnungsmakler ihre Appartements mit täglichem Eintritt ins Badehaus anbieten!<br />

Das Badehaus wird daher missbraucht um für den Verkauf von Zweitwohnungen in<br />

Millstatt einen höheren Preis zu erzielen und somit den Ausverkauf von Millstatt zu<br />

fördern.<br />

Vzbgm. Dertnig: In der Sitzung des Gemeinderates am 22. Dezember 2011 haben<br />

wir den Investitions- und Finanzierungsplan für das Badehaus beschlossen. Jetzt<br />

scheint es ein Problem zu sein, wenn es darum geht, einen Beschluss zu fassen,<br />

damit die Förderungsmittel flüssig gemacht werden können.<br />

GR Mag. Printschler: Ich glaube, dass die wenigsten den Förderungsvertrag<br />

durchgelesen haben.<br />

GV DI Schuster: Die Notwendigkeit des Förderungsvertrages wird nicht in Abrede<br />

gestellt. Im Förderungsvertrag stört mich der Punkt 3.3 wonach die Entschuldung der<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH durch den vom Förderungsgeber (= Marktgemeinde<br />

Millstatt) beschlossenen Verkauf von vorhandenen Gemeindeimmobilien parallel zum<br />

Neubau des Badehauses erfolgen soll.<br />

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