Unser Hiddesen: Freiwillige Feuerwehr Hiddesen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ratgeber •Tipps<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
und Sozialhilferegress<br />
– ein unterschätztes<br />
Risiko<br />
Eine auftretende Pflegebedürftigkeit<br />
bringt nicht nur ganz<br />
erhebliche Veränderungen in<br />
der privaten Lebensführung<br />
des Betroffenen, sondern oft<br />
genug auch finanzielle Risiken<br />
und Unwägbarkeiten mit sich.<br />
Ist eine Pflegebedürftigkeit<br />
erst einmal eingetreten, beteiligt<br />
sich die Pflegeversicherung<br />
zwar an den Kosten für die<br />
Pflege selbst. Die Kosten für die<br />
Unterkunft und Verpflegung<br />
im Pflegeheim müssen die Bewohnerinnen<br />
und Bewohner<br />
jedoch zumeist selbst tragen.<br />
Diese Kosten müssen dann aus<br />
eigenem Einkommen und/oder<br />
Vermögen bezahlt werden.<br />
Dr. Christian Behrendt<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt für Steuerrecht<br />
christian.behrendt@brandi.net<br />
Dr. Jens Hoffmann<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
Fachanwalt für Steuerrecht<br />
jens.hoffmann@brandi.net<br />
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB<br />
Lindenweg 2 • 32756 Detmold<br />
T +49 5231 9857 - 0 • F +49 5231 9857 - 50<br />
Erst wenn Einkommen und<br />
Vermögen hierzu nicht ausreichen,<br />
hat die Beantragung von<br />
Sozialhilfeleistungen Aussicht<br />
auf Erfolg. Es gilt der Grundsatz, dass zunächst das eigene<br />
Vermögen eingesetzt werden muss, bevor das Sozialamt<br />
einspringt. Wichtig: Zum eigenen Vermögen zählen<br />
auch Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder eingetragenen<br />
Lebenspartners.<br />
Zwar müssen die eigenen Mittel nicht erst restlos „verbraucht“<br />
werden, bis die Hilfe der Solidargemeinschaft<br />
in Anspruch genommen werden kann. Das sog. „Schonvermögen“<br />
bleibt nämlich diesbezüglich außer Betracht.<br />
Zum Schonvermögen zählen beispielsweise Barbeträge<br />
oder Geldwerte bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro,<br />
ein angemessenes Kfz oder eine angemessene Eigentumswohnung/Hausgrundstück,<br />
welches von der pflegebedürftigen<br />
Person allein oder gemeinsam mit Angehörigen<br />
bewohnt wird und von den Angehörigen auch<br />
weiterhin bewohnt werden soll.<br />
Diesbezüglich können sich bereits Probleme ergeben.<br />
Denn ob ein Hausgrundstück noch angemessen ist, lässt<br />
sich pauschal nicht beurteilen.<br />
BIELEFELD DETMOLD GÜTERSLOH PADERBORN MINDEN HANNOVER PARIS PEKING<br />
Hier kommen verschiedene<br />
Faktoren ins Spiel wie Grundstücks-<br />
und Wohnfläche, Alter<br />
und Zustand, Ausstattung und<br />
nicht zuletzt die Anzahl der<br />
darin lebenden Personen. So<br />
wird beispielsweise für vier<br />
Personen ein selbst genutztes<br />
Eigenheim mit einer Wohnfläche<br />
von bis zu 130 Quadratmetern<br />
noch als angemessen<br />
erachtet, nicht aber für eine<br />
alleinstehende Person.<br />
Diese Unwägbarkeiten machen<br />
zumeist erforderlich, sich<br />
frühzeitig mit der Finanzierung<br />
einer eventuellen Pflegebedürftigkeit<br />
zu beschäftigen.<br />
Eine häufig gewählte Methode<br />
besteht darin, dass das Eigenheim<br />
als Hauptbestandteil<br />
des Vermögens an die Kinder<br />
verschenkt wird. Zugunsten<br />
des Schenkenden werden dann ein Wohnungsrecht oder<br />
ein Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen. Hier gilt es<br />
jedoch Vorsicht walten zu lassen: Denn eine Schenkung<br />
kann bei „Verarmung des Schenkers“ in einer Frist von<br />
10 Jahren zurückverlangt werden. Im Fall der Sozialhilfe<br />
kann das Sozialamt einen solchen Anspruch auf sich<br />
überleiten und gegen die beschenkten Kinder geltend<br />
machen.<br />
Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn das Eigenheim unter<br />
Bedingungen oder Gegenleistungen an die eigenen Kinder<br />
übertragen wird.<br />
Nicht zuletzt gilt auch zu beachten, dass Kinder mit einem<br />
Gesamtjahreseinkommen von über 100.000,00<br />
Euro ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind.<br />
Es empfiehlt sich, für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanzielle<br />
und vor allem rechtzeitige Vorsorge zu treffen.<br />
Angesichts der oben dargestellten verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
und Risiken sollte diesbezüglich auf<br />
fachkundige Beratung nicht verzichtet werden.<br />
redaktionelle Anzeige<br />
12<br />
<strong>Unser</strong> <strong>Hiddesen</strong>/ Juni - Juli ‘23