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Unser Hiddesen: Freiwillige Feuerwehr Hiddesen

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Ratgeber •Tipps<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

und Sozialhilferegress<br />

– ein unterschätztes<br />

Risiko<br />

Eine auftretende Pflegebedürftigkeit<br />

bringt nicht nur ganz<br />

erhebliche Veränderungen in<br />

der privaten Lebensführung<br />

des Betroffenen, sondern oft<br />

genug auch finanzielle Risiken<br />

und Unwägbarkeiten mit sich.<br />

Ist eine Pflegebedürftigkeit<br />

erst einmal eingetreten, beteiligt<br />

sich die Pflegeversicherung<br />

zwar an den Kosten für die<br />

Pflege selbst. Die Kosten für die<br />

Unterkunft und Verpflegung<br />

im Pflegeheim müssen die Bewohnerinnen<br />

und Bewohner<br />

jedoch zumeist selbst tragen.<br />

Diese Kosten müssen dann aus<br />

eigenem Einkommen und/oder<br />

Vermögen bezahlt werden.<br />

Dr. Christian Behrendt<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

christian.behrendt@brandi.net<br />

Dr. Jens Hoffmann<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

jens.hoffmann@brandi.net<br />

BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB<br />

Lindenweg 2 • 32756 Detmold<br />

T +49 5231 9857 - 0 • F +49 5231 9857 - 50<br />

Erst wenn Einkommen und<br />

Vermögen hierzu nicht ausreichen,<br />

hat die Beantragung von<br />

Sozialhilfeleistungen Aussicht<br />

auf Erfolg. Es gilt der Grundsatz, dass zunächst das eigene<br />

Vermögen eingesetzt werden muss, bevor das Sozialamt<br />

einspringt. Wichtig: Zum eigenen Vermögen zählen<br />

auch Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder eingetragenen<br />

Lebenspartners.<br />

Zwar müssen die eigenen Mittel nicht erst restlos „verbraucht“<br />

werden, bis die Hilfe der Solidargemeinschaft<br />

in Anspruch genommen werden kann. Das sog. „Schonvermögen“<br />

bleibt nämlich diesbezüglich außer Betracht.<br />

Zum Schonvermögen zählen beispielsweise Barbeträge<br />

oder Geldwerte bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro,<br />

ein angemessenes Kfz oder eine angemessene Eigentumswohnung/Hausgrundstück,<br />

welches von der pflegebedürftigen<br />

Person allein oder gemeinsam mit Angehörigen<br />

bewohnt wird und von den Angehörigen auch<br />

weiterhin bewohnt werden soll.<br />

Diesbezüglich können sich bereits Probleme ergeben.<br />

Denn ob ein Hausgrundstück noch angemessen ist, lässt<br />

sich pauschal nicht beurteilen.<br />

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Hier kommen verschiedene<br />

Faktoren ins Spiel wie Grundstücks-<br />

und Wohnfläche, Alter<br />

und Zustand, Ausstattung und<br />

nicht zuletzt die Anzahl der<br />

darin lebenden Personen. So<br />

wird beispielsweise für vier<br />

Personen ein selbst genutztes<br />

Eigenheim mit einer Wohnfläche<br />

von bis zu 130 Quadratmetern<br />

noch als angemessen<br />

erachtet, nicht aber für eine<br />

alleinstehende Person.<br />

Diese Unwägbarkeiten machen<br />

zumeist erforderlich, sich<br />

frühzeitig mit der Finanzierung<br />

einer eventuellen Pflegebedürftigkeit<br />

zu beschäftigen.<br />

Eine häufig gewählte Methode<br />

besteht darin, dass das Eigenheim<br />

als Hauptbestandteil<br />

des Vermögens an die Kinder<br />

verschenkt wird. Zugunsten<br />

des Schenkenden werden dann ein Wohnungsrecht oder<br />

ein Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen. Hier gilt es<br />

jedoch Vorsicht walten zu lassen: Denn eine Schenkung<br />

kann bei „Verarmung des Schenkers“ in einer Frist von<br />

10 Jahren zurückverlangt werden. Im Fall der Sozialhilfe<br />

kann das Sozialamt einen solchen Anspruch auf sich<br />

überleiten und gegen die beschenkten Kinder geltend<br />

machen.<br />

Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn das Eigenheim unter<br />

Bedingungen oder Gegenleistungen an die eigenen Kinder<br />

übertragen wird.<br />

Nicht zuletzt gilt auch zu beachten, dass Kinder mit einem<br />

Gesamtjahreseinkommen von über 100.000,00<br />

Euro ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind.<br />

Es empfiehlt sich, für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanzielle<br />

und vor allem rechtzeitige Vorsorge zu treffen.<br />

Angesichts der oben dargestellten verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und Risiken sollte diesbezüglich auf<br />

fachkundige Beratung nicht verzichtet werden.<br />

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<strong>Unser</strong> <strong>Hiddesen</strong>/ Juni - Juli ‘23

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