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01.07.2023 Lindauer Bürgerzeitung

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4 1. Juli 2023 • BZ Nr. 26/23<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung der Regierung von Schwaben<br />

vom 20.06.2023<br />

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);<br />

Planfeststellung für das Vorhaben Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau (Planänderung bzw. –ergänzung Maßnahme<br />

H);<br />

Schließung des Bahnübergangs Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und Neubau einer Straße als Ersatzzufahrt<br />

in das „Giebelbachviertel“ in der Stadt Lindau;<br />

Tektur vom 07.03.2023 (Auslegungszeitraum Montag, 03.04.2023 bis einschließlich Dienstag, 02.05.2023)<br />

Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens<br />

Die zu dem oben genannten Vorhaben erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen werden von der<br />

Regierung von Schwaben in einem Erörterungstermin behandelt (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).<br />

Der Erörterungstermin findet statt am<br />

Montag, 10. Juli 2023, ab 10:00 Uhr<br />

Inselhalle Lindau – Konferenzraum 3<br />

Zwanzigerstraße 10, 88131 Lindau (Bodensee).<br />

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Regierung von Schwaben<br />

(www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“<br />

> „Eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren“ im Internet eingesehen werden.<br />

Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich. Teilnahmeberechtigt an dem Erörterungstermin ist jeder vom Plan Betroffene<br />

und alle, die wirksame Einwendungen erhoben haben (Einwendungsführer) sowie deren gesetzliche Vertreter<br />

und Bevollmächtigte.<br />

Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich am Einlass durch Vorlage eines Personaldokumentes (Personalausweis<br />

oder Reisepass) auszuweisen. Bevollmächtigte von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde<br />

zu geben.<br />

Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen Daten<br />

der Einwendungsführer für die rechtmäßige Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens erhoben, gespeichert und<br />

verarbeitet werden.<br />

Für die Erörterung der wirksam erhobenen Einwendungen ist eine Tagesordnung mit folgendem Ablauf vorgesehen:<br />

I. Begrüßung – Regularien<br />

II. Darstellung des Vorhabens durch die DB Netz AG<br />

III. Erörterung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen nach<br />

Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG sowie der Einwendungen privater Betroffener. Stellungnahmen und Einwendungen<br />

werden jeweils themenbezogen aufgerufen.<br />

IV. Sonstiges<br />

Die Tagesordnung ist unverbindlich. Aus der Tagesordnung kann nicht abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt<br />

die einzelnen Tagesordnungspunkte Gegenstand der Erörterung werden oder zu welchem Zeitpunkt ein bestimmtes<br />

Thema erörtert wird. Sobald einer der genannten Tagesordnungspunkte oder auch ein einzelnes Thema abschließend<br />

erörtert worden ist, besteht seitens der Einwendungsführer kein Anspruch mehr auf weitere bzw. erneute<br />

diesbezügliche Erörterung.<br />

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt<br />

werden.<br />

Die wirksam erhobenen Einwendungen der Einwendungsführer werden im weiteren Verfahren auch dann im Rahmen<br />

der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn diese nicht am Erörterungstermin teilnehmen.<br />

Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, auch solche für die Bestellung eines Bevollmächtigten, entsteht durch die<br />

Teilnahme am Erörterungstermin nicht.<br />

Augsburg, den 20. Juni 2023<br />

Regierung von Schwaben<br />

Beate Erlei<br />

Leitende Regierungsdirektorin<br />

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368 Jahre <strong>Lindauer</strong> Kinderfest<br />

Spendenaufruf an die Einwohnerschaft der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

Wie alle Jahre um diese Zeit, so haben auch heuer wieder die Kinderfest-Fördervereine in den einzelnen Stadtteilen<br />

mit den Vorarbeiten für unser traditionelles <strong>Lindauer</strong> Kinderfest, das am<br />

Mittwoch, den 26. Juli 2023<br />

stattfindet, begonnen. Zahlreiche freiwillige und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer haben sich auch in<br />

diesem Jahr wieder für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung gestellt.<br />

In den nächsten Tagen und Wochen werden die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Kinderfestsammlerinnen und -sammler<br />

auf der Insel, in Reutin, in Reitnau und in Aeschach an den Wohnungstüren läuten, sowie in den Geschäftsräumen<br />

der <strong>Lindauer</strong> Betriebe vorsprechen und Sie bitten, zu den Kosten dieses Festes einen Beitrag zu leisten. Bitte<br />

verlangen Sie im Zweifel die Vorlage des Sammlerausweises. In Zech werden in diesem Jahr keine Haussammlungen<br />

durchgeführt. Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteiles erhalten Spendenbriefe mit den jeweiligen Bankverbindungen<br />

in ihren Briefkästen.<br />

Dieses größte und traditionsreichste <strong>Lindauer</strong> Fest wird überwiegend aus den Spenden der <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger finanziert. Lassen Sie deshalb unsere Helfer nicht umsonst bitten und leisten Sie durch reges Spenden<br />

einen Beitrag zum Gelingen unseres traditionellen <strong>Lindauer</strong> Kinderfestes. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />

Lindau (B), 03.06.2023<br />

Stadt Lindau (Bodensee)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Senioren- und Pflegeheim<br />

ist ein „Zuhause mit Atmosphäre“ für 107 Bewohner/innen.<br />

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