01.07.2023 Lindauer Bürgerzeitung
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4 1. Juli 2023 • BZ Nr. 26/23<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bekanntmachung der Regierung von Schwaben<br />
vom 20.06.2023<br />
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);<br />
Planfeststellung für das Vorhaben Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau (Planänderung bzw. –ergänzung Maßnahme<br />
H);<br />
Schließung des Bahnübergangs Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und Neubau einer Straße als Ersatzzufahrt<br />
in das „Giebelbachviertel“ in der Stadt Lindau;<br />
Tektur vom 07.03.2023 (Auslegungszeitraum Montag, 03.04.2023 bis einschließlich Dienstag, 02.05.2023)<br />
Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens<br />
Die zu dem oben genannten Vorhaben erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen werden von der<br />
Regierung von Schwaben in einem Erörterungstermin behandelt (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).<br />
Der Erörterungstermin findet statt am<br />
Montag, 10. Juli 2023, ab 10:00 Uhr<br />
Inselhalle Lindau – Konferenzraum 3<br />
Zwanzigerstraße 10, 88131 Lindau (Bodensee).<br />
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Regierung von Schwaben<br />
(www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“<br />
> „Eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren“ im Internet eingesehen werden.<br />
Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich. Teilnahmeberechtigt an dem Erörterungstermin ist jeder vom Plan Betroffene<br />
und alle, die wirksame Einwendungen erhoben haben (Einwendungsführer) sowie deren gesetzliche Vertreter<br />
und Bevollmächtigte.<br />
Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich am Einlass durch Vorlage eines Personaldokumentes (Personalausweis<br />
oder Reisepass) auszuweisen. Bevollmächtigte von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung<br />
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde<br />
zu geben.<br />
Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen Daten<br />
der Einwendungsführer für die rechtmäßige Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens erhoben, gespeichert und<br />
verarbeitet werden.<br />
Für die Erörterung der wirksam erhobenen Einwendungen ist eine Tagesordnung mit folgendem Ablauf vorgesehen:<br />
I. Begrüßung – Regularien<br />
II. Darstellung des Vorhabens durch die DB Netz AG<br />
III. Erörterung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen nach<br />
Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG sowie der Einwendungen privater Betroffener. Stellungnahmen und Einwendungen<br />
werden jeweils themenbezogen aufgerufen.<br />
IV. Sonstiges<br />
Die Tagesordnung ist unverbindlich. Aus der Tagesordnung kann nicht abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt<br />
die einzelnen Tagesordnungspunkte Gegenstand der Erörterung werden oder zu welchem Zeitpunkt ein bestimmtes<br />
Thema erörtert wird. Sobald einer der genannten Tagesordnungspunkte oder auch ein einzelnes Thema abschließend<br />
erörtert worden ist, besteht seitens der Einwendungsführer kein Anspruch mehr auf weitere bzw. erneute<br />
diesbezügliche Erörterung.<br />
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt<br />
werden.<br />
Die wirksam erhobenen Einwendungen der Einwendungsführer werden im weiteren Verfahren auch dann im Rahmen<br />
der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn diese nicht am Erörterungstermin teilnehmen.<br />
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, auch solche für die Bestellung eines Bevollmächtigten, entsteht durch die<br />
Teilnahme am Erörterungstermin nicht.<br />
Augsburg, den 20. Juni 2023<br />
Regierung von Schwaben<br />
Beate Erlei<br />
Leitende Regierungsdirektorin<br />
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Ende der Bewerbungsfrist ist der 09.07.2023.<br />
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368 Jahre <strong>Lindauer</strong> Kinderfest<br />
Spendenaufruf an die Einwohnerschaft der Stadt Lindau (Bodensee)<br />
Wie alle Jahre um diese Zeit, so haben auch heuer wieder die Kinderfest-Fördervereine in den einzelnen Stadtteilen<br />
mit den Vorarbeiten für unser traditionelles <strong>Lindauer</strong> Kinderfest, das am<br />
Mittwoch, den 26. Juli 2023<br />
stattfindet, begonnen. Zahlreiche freiwillige und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer haben sich auch in<br />
diesem Jahr wieder für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung gestellt.<br />
In den nächsten Tagen und Wochen werden die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Kinderfestsammlerinnen und -sammler<br />
auf der Insel, in Reutin, in Reitnau und in Aeschach an den Wohnungstüren läuten, sowie in den Geschäftsräumen<br />
der <strong>Lindauer</strong> Betriebe vorsprechen und Sie bitten, zu den Kosten dieses Festes einen Beitrag zu leisten. Bitte<br />
verlangen Sie im Zweifel die Vorlage des Sammlerausweises. In Zech werden in diesem Jahr keine Haussammlungen<br />
durchgeführt. Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteiles erhalten Spendenbriefe mit den jeweiligen Bankverbindungen<br />
in ihren Briefkästen.<br />
Dieses größte und traditionsreichste <strong>Lindauer</strong> Fest wird überwiegend aus den Spenden der <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen<br />
und Bürger finanziert. Lassen Sie deshalb unsere Helfer nicht umsonst bitten und leisten Sie durch reges Spenden<br />
einen Beitrag zum Gelingen unseres traditionellen <strong>Lindauer</strong> Kinderfestes. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />
Lindau (B), 03.06.2023<br />
Stadt Lindau (Bodensee)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Senioren- und Pflegeheim<br />
ist ein „Zuhause mit Atmosphäre“ für 107 Bewohner/innen.<br />
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