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Kinderaugenvorsorge: wieso, weshalb, warum?<br />

Die sogenannten Früherkennungsvorsorgeuntersuchungen, auch U-Untersuchungen genannt, bieten jedem<br />

Kind die Chance, dass Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und damit behandelt werden.<br />

Auch eine Untersuchung der Augen ist darin enthalten.<br />

Text Dr. med. Jörg Mielke<br />

Wann und Wer?<br />

Die ersten Untersuchungen der Kinderaugen<br />

findet in Deutschland durch die Kinderärzt:in<br />

ab der U2 statt. Ziel und Umfang der kinderärztlich<br />

durchgeführten Untersuchung ist so festgelegt, dass<br />

schwerwiegende Veränderungen oder Krankheiten der<br />

Kinderaugen frühzeitig entdeckt werden.<br />

Zu diesen Untersuchungen gehören der sogenannten<br />

Brückner Test (U2) und das „Augenscreening“ (U7a). Bei<br />

diesem Screening handelt es sich um eine schnelle, für<br />

das Kind unbelastende und vom Ergebnis recht zuverlässigen,<br />

optische Vermessung der Augen sowie eine<br />

grobe Inspektion des vorderen Augenabschnittes und die<br />

Prüfung auf mögliches Schielen.<br />

Sobald eine Veränderung gemessen wird, erfolgt eine<br />

Überweisung des Kindes zur weiteren Untersuchung<br />

und Behandlung an die Augenärzt:in, am besten mit<br />

Orthoptist:innen. Das heißt eine Untersuchung bei einer<br />

Augenärzt:in ist aktuell vom Gesetzgeber so geregelt, dass<br />

diese nur dann erfolgen soll, wenn das Kind, nach ärztlichem<br />

Sprachgebrauch, symptomatisch geworden ist.<br />

Eine U-Untersuchung deckt aber keine vollständige<br />

Untersuchung des Auges ab!<br />

Nach subjektiver augenärztlicher Einschätzung können<br />

durch die U-Untersuchungen erheblich mehr Auffälligkeiten<br />

an den Kinderaugen festgestellt und somit<br />

frühzeitig einer, für das Sehvermögen der Kinder förderlichen,<br />

Behandlung zugeführt werden also ohne diese<br />

U-Untersuchungen. Bei den kinderärztlichen Untersuchungen<br />

handelt es sich jedoch nicht um eine vollständige<br />

Untersuchung des Auges. Gerade bei Kindern mit<br />

familiären Augenerkrankungen sollte trotz unauffälligem<br />

Screening eine vollständige Augenuntersuchung<br />

durchgeführt werden. Dazu gehört:<br />

• die Inspektion der vorderen Augenabschnitte (Lidstellung,<br />

Tränenwege, Bindehaut, Hornhaut, Linse, Iris),<br />

• der Pupillomotorik,<br />

• der hinteren Augenabschnitte (Netzhaut, Makula,<br />

Aderhaut, Sehnerv),<br />

• der Vermesssung der Brechwerte des Auges und<br />

• die Erhebung des orthoptischen Status durch die<br />

Orthoptistin. Der orthoptische Status untersucht<br />

dabei die Zusammenarbeit der Augen und damit<br />

die visuelle Entwicklung des Kindes. Dabei geht es<br />

um ein Schielen oder ein verlangsamte einseitige<br />

Sehentwicklung (Amblyopie) auszuschließen.<br />

Eine vollständige augenärztliche und orthoptische Untersuchung<br />

wird seit Jahren von den entsprechenden Berufsverbänden<br />

für sinnvoll erachtet und vorgeschlagen.<br />

Entsprechend der normalen Sehentwicklung sollte die<br />

Untersuchung nach dem ersten oder dritten Lebensjahr<br />

und vor der Einschulung erfolgen. Bedauerlicherweise<br />

hat der Gesetzgeber die Ideen für diese Untersuchungen<br />

als Kassenleistung bislang nicht aufgegriffen. Vorsorgeuntersuchungen<br />

bei Augenärzten müssen somit in der<br />

Regel als private Leistung angerechnet werden. Ausnahmen<br />

bilden einige gesonderte Kassenverträge.<br />

Die Früherkennungsvorsorgeuntersuchungen<br />

bieten die Chance,<br />

Auffälligkeiten frühzeitig<br />

zu erkennen und zu<br />

behandeln.<br />

Dr. med. Jörg Mielke<br />

Augenarzt<br />

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