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Ärzt*in für Wien 2023/9

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ZAHNÄRZTEKAMMER SERVICE<br />

Infektionserkrankungen<br />

Hygienestandards ausreichend<br />

Es besteht kein Bedarf, <strong>für</strong> die zahnärztliche Behandlung von HIV-positiven Personen spezielle Vorkehrungen<br />

zu treffen oder ihnen Randtermine zu geben. Kein Fall einer Übertragung auf das zahnärztliche<br />

Personal ist bislang bekannt.<br />

Foto: Kzenon/stock.adobe.com<br />

► Kein einziger Fall einer HI-Infektion<br />

des zahnärztlichen Personals<br />

oder einer Patientin oder eines<br />

Patienten wurde seit Bekanntwerden<br />

der Existenz des Humanen Immundefizienz-Virus<br />

(HIV) registriert.<br />

„Daher ist auch die Notwendigkeit<br />

von spezifischen Hygienemaßnahmen<br />

vor, während oder nach der Behandlung<br />

einer HI-positiven Person<br />

nicht gegeben“, betont auch Peter<br />

Reichenbach, zuständiger Referent<br />

der Landeszahnärztekammer <strong>für</strong><br />

<strong>Wien</strong>. So ist auch weder die Verdoppelung<br />

der Schutzausrüstung noch<br />

die Desinfektion von Flächen und<br />

Fußböden wissenschaftlich gestützt.<br />

Vielmehr ist die Viruslast von betroffenen<br />

Patientinnen und Patienten<br />

aufgrund der verfügbaren antiretroviralen<br />

Therapien zu gering, um ein Infektionsrisiko<br />

<strong>für</strong> andere darzustellen.<br />

„Theoretisch geht von einer Patientin<br />

oder einem Patienten, die oder der von<br />

einer HIV-Infektion nichts weiß und<br />

daher auch keine entsprechende Angabe<br />

machen kann, ein größeres Risiko<br />

aus“, so Reichenbach. Allerdings würden<br />

die hohen Hygienestandards in<br />

zahnärztlichen Ordinationen auch in<br />

diesem Fall ausreichend sein. „Es gilt,<br />

dass jede Patientin und jeder Patient<br />

als potenziell infektiös angesehen werden<br />

muss und daher alle Standardmaßnahmen<br />

konsequent eingehalten<br />

werden müssen.“<br />

Hygienestandards einhalten<br />

Eine HIV-Übertragung ist ausschließlich<br />

durch direkten Blutkontakt, ungeschützten<br />

Geschlechtsverkehr oder vertikal<br />

von Mutter zu Kind möglich. „Für<br />

eine Manifestation einer HIV-Infektion<br />

ist also frisches, virales Material in<br />

ausreichender Konzentration notwendig“,<br />

so Reichenbach. In der zahnärztlichen<br />

Ordination ist sie folglich weder<br />

<strong>für</strong> die behandelnde Zahnärztin oder<br />

den behandelnden Zahnarzt noch die<br />

Patientin oder den Patienten möglich.<br />

Die geringen Blutmengen, die bei einer<br />

zahnärztlichen Behandlung auftreten,<br />

reichen nicht aus, um die notwendige<br />

Menge an Viren, die einer Infektion<br />

zugrunde liegen, zu übertragen. Ebenso<br />

ist das Risiko auch <strong>für</strong> die nachfolgenden<br />

Patientinnen und Patienten<br />

inexistent – solange die vorgeschrie-<br />

Standardmaßnahmen in Ordinationen<br />

•Tragen der Schutzausrüstung: Einmalhandschuhe, Mund-Nasenschutz, Schutzbrille<br />

oder Schutzschild, Schutzkittel bei Gefahr des Verspritzens von Flüssigkeiten<br />

•Sachgerechte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation aller benutzten<br />

Medizinprodukte<br />

•Desinfektion der patientennahen Flächen nach der Behandlung<br />

•Entsorgung der kontaminierten Abfälle wie Tupfer oder Watterollen über den<br />

Hausmüll<br />

Die hohen Hygienestandards<br />

in<br />

zahnärztlichen Ordinationen<br />

schützen<br />

das zahnärztliche<br />

Personal sowie die<br />

Patientinnen und<br />

Patienten.<br />

Eine HIV-<br />

Übertragung<br />

ist ausschließlich<br />

durch<br />

direkten<br />

Blutkontakt,<br />

ungeschützten<br />

Geschlechtsverkehr<br />

oder<br />

vertikal von<br />

Mutter zu<br />

Kind möglich.<br />

Früherkennung<br />

HIV-Infektion<br />

Ist eine HIV-positive Patientin/Patient<br />

unbehandelt, sind Haut- und<br />

Schleimhautveränderungen typische<br />

Hinweise <strong>für</strong> die Infektion. Auch<br />

sexuell übertragbare Erkrankungen<br />

können als Indikator erkrankung auf<br />

eine HIV-Infektion hindeuten. Eine<br />

primäre HIV-Infektion sind Fieber<br />

oder Myalgie von unspezifischem<br />

Charakter; orale Candidiasis oder<br />

eine orale Haarleukoplaktie, die<br />

durch weißliche, nicht abwischbare<br />

Veränderungen der Zungenränder<br />

charakterisiert sind und eine<br />

Verdachtsdiagnose HIV-Infektion<br />

zulassen. Dies gilt auch <strong>für</strong> rezidivierende<br />

orale Aphthen oder das<br />

orale Kaposi-Sarkom.<br />

benen Hygienestandards eingehalten<br />

werden. „Eine Übertragung durch eine<br />

Schmier infektion etwa durch Benutzen<br />

der Toilette oder Tröpfcheninfektion<br />

durch Anniesen oder Anhusten kann<br />

ebenso ausgeschlossen werden.“<br />

Geringes Risiko bei<br />

Nadelstichverletzungen<br />

Zudem stellen Nadelstichverletzungen<br />

in zahnärztlichen Ordinationen ein wesentlich<br />

geringeres Risiko als in anderen<br />

medizinischen Ordinationen dar. „Der<br />

Grund ist, dass die verwendeten Kanülen<br />

<strong>für</strong> jegliche Arten von Anästhesie<br />

(Depot, Leitung, intraligamentäre) wesentlich<br />

kleinere Lumina haben“, erklärt<br />

Reichenbach. Dies gelte auch <strong>für</strong><br />

eine Übertragung von HI-Viren über<br />

Aerosole und Speichel. „Sie sind nicht<br />

geeignet.“ Zudem weisen antiretroviral<br />

behandelte Patientinnen und Patienten<br />

eine dermaßen geringe Viruskonzentration<br />

im Blut auf, dass eine Infektion<br />

auch bei einer Nadelstichverletzung<br />

defacto ausgeschlossen ist. <br />

09_<strong>2023</strong> <strong>Ärzt*in</strong> <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> 33

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