Ärzt*in für Wien 2023/9
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ZAHNÄRZTEKAMMER SERVICE<br />
Infektionserkrankungen<br />
Hygienestandards ausreichend<br />
Es besteht kein Bedarf, <strong>für</strong> die zahnärztliche Behandlung von HIV-positiven Personen spezielle Vorkehrungen<br />
zu treffen oder ihnen Randtermine zu geben. Kein Fall einer Übertragung auf das zahnärztliche<br />
Personal ist bislang bekannt.<br />
Foto: Kzenon/stock.adobe.com<br />
► Kein einziger Fall einer HI-Infektion<br />
des zahnärztlichen Personals<br />
oder einer Patientin oder eines<br />
Patienten wurde seit Bekanntwerden<br />
der Existenz des Humanen Immundefizienz-Virus<br />
(HIV) registriert.<br />
„Daher ist auch die Notwendigkeit<br />
von spezifischen Hygienemaßnahmen<br />
vor, während oder nach der Behandlung<br />
einer HI-positiven Person<br />
nicht gegeben“, betont auch Peter<br />
Reichenbach, zuständiger Referent<br />
der Landeszahnärztekammer <strong>für</strong><br />
<strong>Wien</strong>. So ist auch weder die Verdoppelung<br />
der Schutzausrüstung noch<br />
die Desinfektion von Flächen und<br />
Fußböden wissenschaftlich gestützt.<br />
Vielmehr ist die Viruslast von betroffenen<br />
Patientinnen und Patienten<br />
aufgrund der verfügbaren antiretroviralen<br />
Therapien zu gering, um ein Infektionsrisiko<br />
<strong>für</strong> andere darzustellen.<br />
„Theoretisch geht von einer Patientin<br />
oder einem Patienten, die oder der von<br />
einer HIV-Infektion nichts weiß und<br />
daher auch keine entsprechende Angabe<br />
machen kann, ein größeres Risiko<br />
aus“, so Reichenbach. Allerdings würden<br />
die hohen Hygienestandards in<br />
zahnärztlichen Ordinationen auch in<br />
diesem Fall ausreichend sein. „Es gilt,<br />
dass jede Patientin und jeder Patient<br />
als potenziell infektiös angesehen werden<br />
muss und daher alle Standardmaßnahmen<br />
konsequent eingehalten<br />
werden müssen.“<br />
Hygienestandards einhalten<br />
Eine HIV-Übertragung ist ausschließlich<br />
durch direkten Blutkontakt, ungeschützten<br />
Geschlechtsverkehr oder vertikal<br />
von Mutter zu Kind möglich. „Für<br />
eine Manifestation einer HIV-Infektion<br />
ist also frisches, virales Material in<br />
ausreichender Konzentration notwendig“,<br />
so Reichenbach. In der zahnärztlichen<br />
Ordination ist sie folglich weder<br />
<strong>für</strong> die behandelnde Zahnärztin oder<br />
den behandelnden Zahnarzt noch die<br />
Patientin oder den Patienten möglich.<br />
Die geringen Blutmengen, die bei einer<br />
zahnärztlichen Behandlung auftreten,<br />
reichen nicht aus, um die notwendige<br />
Menge an Viren, die einer Infektion<br />
zugrunde liegen, zu übertragen. Ebenso<br />
ist das Risiko auch <strong>für</strong> die nachfolgenden<br />
Patientinnen und Patienten<br />
inexistent – solange die vorgeschrie-<br />
Standardmaßnahmen in Ordinationen<br />
•Tragen der Schutzausrüstung: Einmalhandschuhe, Mund-Nasenschutz, Schutzbrille<br />
oder Schutzschild, Schutzkittel bei Gefahr des Verspritzens von Flüssigkeiten<br />
•Sachgerechte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation aller benutzten<br />
Medizinprodukte<br />
•Desinfektion der patientennahen Flächen nach der Behandlung<br />
•Entsorgung der kontaminierten Abfälle wie Tupfer oder Watterollen über den<br />
Hausmüll<br />
Die hohen Hygienestandards<br />
in<br />
zahnärztlichen Ordinationen<br />
schützen<br />
das zahnärztliche<br />
Personal sowie die<br />
Patientinnen und<br />
Patienten.<br />
Eine HIV-<br />
Übertragung<br />
ist ausschließlich<br />
durch<br />
direkten<br />
Blutkontakt,<br />
ungeschützten<br />
Geschlechtsverkehr<br />
oder<br />
vertikal von<br />
Mutter zu<br />
Kind möglich.<br />
Früherkennung<br />
HIV-Infektion<br />
Ist eine HIV-positive Patientin/Patient<br />
unbehandelt, sind Haut- und<br />
Schleimhautveränderungen typische<br />
Hinweise <strong>für</strong> die Infektion. Auch<br />
sexuell übertragbare Erkrankungen<br />
können als Indikator erkrankung auf<br />
eine HIV-Infektion hindeuten. Eine<br />
primäre HIV-Infektion sind Fieber<br />
oder Myalgie von unspezifischem<br />
Charakter; orale Candidiasis oder<br />
eine orale Haarleukoplaktie, die<br />
durch weißliche, nicht abwischbare<br />
Veränderungen der Zungenränder<br />
charakterisiert sind und eine<br />
Verdachtsdiagnose HIV-Infektion<br />
zulassen. Dies gilt auch <strong>für</strong> rezidivierende<br />
orale Aphthen oder das<br />
orale Kaposi-Sarkom.<br />
benen Hygienestandards eingehalten<br />
werden. „Eine Übertragung durch eine<br />
Schmier infektion etwa durch Benutzen<br />
der Toilette oder Tröpfcheninfektion<br />
durch Anniesen oder Anhusten kann<br />
ebenso ausgeschlossen werden.“<br />
Geringes Risiko bei<br />
Nadelstichverletzungen<br />
Zudem stellen Nadelstichverletzungen<br />
in zahnärztlichen Ordinationen ein wesentlich<br />
geringeres Risiko als in anderen<br />
medizinischen Ordinationen dar. „Der<br />
Grund ist, dass die verwendeten Kanülen<br />
<strong>für</strong> jegliche Arten von Anästhesie<br />
(Depot, Leitung, intraligamentäre) wesentlich<br />
kleinere Lumina haben“, erklärt<br />
Reichenbach. Dies gelte auch <strong>für</strong><br />
eine Übertragung von HI-Viren über<br />
Aerosole und Speichel. „Sie sind nicht<br />
geeignet.“ Zudem weisen antiretroviral<br />
behandelte Patientinnen und Patienten<br />
eine dermaßen geringe Viruskonzentration<br />
im Blut auf, dass eine Infektion<br />
auch bei einer Nadelstichverletzung<br />
defacto ausgeschlossen ist. <br />
09_<strong>2023</strong> <strong>Ärzt*in</strong> <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> 33