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Aktiv | Gesund<br />

Wann kann man eine medizinische Reha<br />

beantragen?<br />

Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen<br />

(inklusive der Anschlussrehabilitation,<br />

der onkologischen Rehabilitation und der<br />

Sucht-Rehabilitation) erfüllen Antragsteller die<br />

versicherungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

wenn sie<br />

• in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag<br />

für mindestens sechs Kalendermonate<br />

Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung<br />

oder Tätigkeit gezahlt haben oder<br />

Erwerbsminderungsrente erhält, wird nachträglich<br />

geprüft, ob eine Rehabilitation zumutbar<br />

und geeignet ist, um die Erwerbsfähigkeit<br />

wiederherzustellen. Im Interesse aller<br />

Versicherten gilt in der Rentenversicherung<br />

der Grundsatz „Reha vor Rente“. Für Rehabilitanden<br />

heißt das, dass man aktiv an der<br />

Rehabilitation und an der Wiederherstellung<br />

der Gesundheit beteiligt wird.<br />

• innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung<br />

bis zum Antrag eine versicherte<br />

Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit<br />

ausgeübt haben oder nach einer solchen<br />

Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag<br />

arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder<br />

• vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise<br />

dieser Zustand einzutreten droht<br />

und sie die allgemeine Wartezeit von fünf<br />

Jahren erfüllen. (hg)<br />

■ Weitere Infos unter www.deutscherentenversicherung.de/DRV/DE/Reha<br />

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www.hssani-sittensen.de<br />

Bahnhofstr. 9<br />

27419 Sittensen<br />

Tel.: 0 42 82 - 14 37<br />

Fax: 0 42 82 - 55 93<br />

Herm.-Lamprecht-Str. 56a<br />

27442 Gnarrenburg<br />

Tel.: 0 47 63 - 62 87 20<br />

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