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Meine Firma 3/2023

Das Servicemagazin der AXA informiert Sie dreimal jährlich zu Themen, die Sie als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer interessieren.

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Erfolg<br />

Leserfrage<br />

Kauf auf Raten<br />

Ich verkaufe übers Internet Elektrogeräte,<br />

die ich meinen Kunden mit<br />

einer Rechnung zustelle. Auf der<br />

Rechnung (sowie im Internetausschrieb)<br />

steht, dass diese innert 30 Tagen zu<br />

begleichen ist. Nun bezahlt ein Kunde in<br />

Raten, obwohl dies im Vertrag nicht<br />

vorgesehen ist. Darf er das?<br />

S. T., Fribourg<br />

Nein, das Vorgehen Ihres Kunden ist<br />

nicht zulässig, da vorliegend die Zahlungsbedingungen<br />

des Kaufvertrags gelten.<br />

Fehlt eine Abmachung betreffend Ratenzahlung,<br />

gilt das Gesetz. Dieses geht<br />

von einer einmaligen Zahlung nach Erhalt<br />

der Ware aus. Die übliche Zahlungsfrist<br />

beträgt in der Schweiz 30 Tage.<br />

Carole Kaufmann Ryan<br />

Anwältin AXA-ARAG<br />

Fotos: zVg; Keystone/Nils Hendrik Mueller<br />

Baustreitigkeiten<br />

nehmen zu<br />

Laute Kinder, übers Grundstück ragende Pflanzen oder ein neues<br />

Gartenhaus, das Schatten wirft: Es gibt viele Gründe, warum man<br />

sich über die Nachbarschaft ärgern kann. Nachdem die Anfragen<br />

zu nachbarrechtlichen Streitereien während der Pandemie deutlich<br />

zugenommen haben, scheint sich die Situation nun wieder zu<br />

normalisieren. Letztes Jahr verzeichnete die AXA-ARAG 13 Prozent<br />

weniger Fälle als im Vorjahr, im laufenden Jahr beträgt der Rückgang<br />

aktuell weitere 6 Prozent. Überproportional viele Anfragen zu Auseinandersetzungen<br />

gehen aus den Kantonen Waadt, Wallis und Bern<br />

ein. Am wenigsten Nachbarschaftsstreitigkeiten pro Anzahl gemeldeter<br />

Rechtsfälle gibt es im Kanton Zürich, gefolgt von Aargau und<br />

Thurgau. Am häufigsten streiten sich Nachbarinnen und Nachbarn<br />

über Bauvorhaben, Pflanzen und Lärm. Diese Themen dominieren<br />

seit Jahren. Während jedoch Anfragen zu Bepflanzungen und Lärmemissionen<br />

rückläufig sind, gibt es immer mehr Streite aufgrund<br />

von Bautätigkeiten. Die AXA-ARAG stellt einen jährlichen Anstieg um<br />

10 Prozent fest. Als erster Schritt bei einem Nachbarschaftsstreit ist<br />

immer das direkte Gespräch empfehlenswert. Finden die Parteien<br />

keine Lösung, ist es ratsam, eine unparteiische Stelle hinzuzuziehen.<br />

Eine Mediation bringt hier meist mehr als der Gang vor Gericht, da ein<br />

Gerichtsverfahren mit Risiken verbunden ist und sehr langwierig und<br />

kostspielig werden kann. Darüber hinaus löst ein richterliches Urteil<br />

in den meisten Fällen den Konflikt nicht.<br />

03/<strong>2023</strong> 7<br />

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