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Der Augustdorfer: Raus in die Natur

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Matthias Ansbach, Energieberater<br />

So lässt sich der CO2-Preis<br />

für das Heizen berechnen<br />

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um<br />

Heizkosten und <strong>die</strong> Berücksichtigung<br />

des CO2-Preises bei Mieter:<strong>in</strong>nen<br />

<strong>Der</strong> Anfang 2021 von der Bundesregierung e<strong>in</strong>geführte und<br />

sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe<br />

für <strong>die</strong> Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel<br />

Gas, Heizöl und Benz<strong>in</strong>. Damit sollen unter anderem mehr<br />

Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen<br />

werden. Für das Jahr 2024 hat <strong>die</strong> Bundesregierung den CO2-<br />

Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. „Im Gegensatz<br />

zu Eigentümer:<strong>in</strong>nen können Mieter:<strong>in</strong>nen weder durch <strong>die</strong><br />

Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für<br />

e<strong>in</strong>e neue, energieeffiziente Heizung entscheiden.<br />

Darum werden <strong>die</strong> CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen<br />

zwischen Mieter:<strong>in</strong>nen und Vermieter:<strong>in</strong>nen aufgeteilt“,<br />

sagt Matthias Ansbach, Energieexperte der Verbraucherzentrale<br />

NRW im Kreis Lippe. „Unser Onl<strong>in</strong>e-Tool zur<br />

Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei,<br />

<strong>die</strong> korrekte Aufteilung darzustellen.“ Was dazu bei der Ermittlung<br />

der eigenen CO2-Preiskosten zu berücksichtigen ist, hat<br />

<strong>die</strong> Verbraucherzentrale NRW <strong>in</strong> drei Tipps zusammengestellt.<br />

Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen<br />

<strong>Der</strong> CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn mit Öl, Gas oder<br />

Fernwärme geheizt wird. Wohnen Verbraucher:<strong>in</strong>nen zur Miete<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haus mit Zentralheizung, s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Eigentümer dazu<br />

verpflichtet ihren Anteil am CO2-Preis <strong>in</strong> der Heizkostenabrechnung<br />

zu berücksichtigen. <strong>Der</strong> Anteil der Vermieter:<strong>in</strong>nen<br />

reduziert damit <strong>die</strong> Heizkosten, ohne das Mieter:<strong>in</strong>nen aktiv<br />

werden müssen. <strong>Der</strong> CO2-Kostenanteil muss <strong>in</strong> der Heizkostenabrechnung<br />

ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt <strong>die</strong><br />

entsprechenden Kostenausweisung, dürfen Mieter:<strong>in</strong>nen ihre<br />

gesamten Heizkosten um drei Prozent kürzen.<br />

Direkter Vertrag mit Energieversorger:<br />

Selbst aktiv werden<br />

Wer zur Miete wohnt mit Gasetagenheizung und damit e<strong>in</strong>en<br />

eigenen Vertrag mit dem Energieversorger hat, muss<br />

sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

setzen, um <strong>die</strong> korrekte Aufteilung der CO2-Kosten<br />

zu klären. Zur Ermittlung werden <strong>die</strong> Wohnfläche <strong>in</strong><br />

Quadratmetern und der Jahresverbrauch <strong>in</strong> Kilowattstunden<br />

(kWh) benötigt. Bei der Berechnung hilft das entsprechende<br />

Onl<strong>in</strong>e-Tool der Verbraucherzentrale NRW.<br />

Über Sonderregeln Bescheid wissen<br />

Andere Kostenvere<strong>in</strong>barungen zwischen den Mietparteien<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn <strong>die</strong><br />

vermietende Person selbst e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Haus<br />

bewohnt. E<strong>in</strong>e weitere Sonderregel betrifft beispielsweise<br />

<strong>die</strong> Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen Mieter:<strong>in</strong>nen<br />

<strong>die</strong>s, ist der Vermieter:<strong>in</strong>nen-Anteil an den CO2-Kosten um<br />

fünf Prozent zu kürzen.<br />

Mehr Tipps und Hilfestellungen zum Energiesparen gibt<br />

es onl<strong>in</strong>e unter www.verbraucherzentrale.nrw.<br />

Auch e<strong>in</strong>e Beratung bei Ihnen zu Hause ist möglich. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie über <strong>die</strong> Energieberatungsstelle<br />

<strong>in</strong> Detmold unter 05231 7015905 sowie per Email unter<br />

detmold.energie@verbraucherzentrale.nrw<br />

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