Der Augustdorfer: Raus in die Natur
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Matthias Ansbach, Energieberater<br />
So lässt sich der CO2-Preis<br />
für das Heizen berechnen<br />
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um<br />
Heizkosten und <strong>die</strong> Berücksichtigung<br />
des CO2-Preises bei Mieter:<strong>in</strong>nen<br />
<strong>Der</strong> Anfang 2021 von der Bundesregierung e<strong>in</strong>geführte und<br />
sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe<br />
für <strong>die</strong> Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel<br />
Gas, Heizöl und Benz<strong>in</strong>. Damit sollen unter anderem mehr<br />
Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen<br />
werden. Für das Jahr 2024 hat <strong>die</strong> Bundesregierung den CO2-<br />
Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. „Im Gegensatz<br />
zu Eigentümer:<strong>in</strong>nen können Mieter:<strong>in</strong>nen weder durch <strong>die</strong><br />
Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für<br />
e<strong>in</strong>e neue, energieeffiziente Heizung entscheiden.<br />
Darum werden <strong>die</strong> CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen<br />
zwischen Mieter:<strong>in</strong>nen und Vermieter:<strong>in</strong>nen aufgeteilt“,<br />
sagt Matthias Ansbach, Energieexperte der Verbraucherzentrale<br />
NRW im Kreis Lippe. „Unser Onl<strong>in</strong>e-Tool zur<br />
Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei,<br />
<strong>die</strong> korrekte Aufteilung darzustellen.“ Was dazu bei der Ermittlung<br />
der eigenen CO2-Preiskosten zu berücksichtigen ist, hat<br />
<strong>die</strong> Verbraucherzentrale NRW <strong>in</strong> drei Tipps zusammengestellt.<br />
Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen<br />
<strong>Der</strong> CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn mit Öl, Gas oder<br />
Fernwärme geheizt wird. Wohnen Verbraucher:<strong>in</strong>nen zur Miete<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haus mit Zentralheizung, s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Eigentümer dazu<br />
verpflichtet ihren Anteil am CO2-Preis <strong>in</strong> der Heizkostenabrechnung<br />
zu berücksichtigen. <strong>Der</strong> Anteil der Vermieter:<strong>in</strong>nen<br />
reduziert damit <strong>die</strong> Heizkosten, ohne das Mieter:<strong>in</strong>nen aktiv<br />
werden müssen. <strong>Der</strong> CO2-Kostenanteil muss <strong>in</strong> der Heizkostenabrechnung<br />
ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt <strong>die</strong><br />
entsprechenden Kostenausweisung, dürfen Mieter:<strong>in</strong>nen ihre<br />
gesamten Heizkosten um drei Prozent kürzen.<br />
Direkter Vertrag mit Energieversorger:<br />
Selbst aktiv werden<br />
Wer zur Miete wohnt mit Gasetagenheizung und damit e<strong>in</strong>en<br />
eigenen Vertrag mit dem Energieversorger hat, muss<br />
sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
setzen, um <strong>die</strong> korrekte Aufteilung der CO2-Kosten<br />
zu klären. Zur Ermittlung werden <strong>die</strong> Wohnfläche <strong>in</strong><br />
Quadratmetern und der Jahresverbrauch <strong>in</strong> Kilowattstunden<br />
(kWh) benötigt. Bei der Berechnung hilft das entsprechende<br />
Onl<strong>in</strong>e-Tool der Verbraucherzentrale NRW.<br />
Über Sonderregeln Bescheid wissen<br />
Andere Kostenvere<strong>in</strong>barungen zwischen den Mietparteien<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn <strong>die</strong><br />
vermietende Person selbst e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Haus<br />
bewohnt. E<strong>in</strong>e weitere Sonderregel betrifft beispielsweise<br />
<strong>die</strong> Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen Mieter:<strong>in</strong>nen<br />
<strong>die</strong>s, ist der Vermieter:<strong>in</strong>nen-Anteil an den CO2-Kosten um<br />
fünf Prozent zu kürzen.<br />
Mehr Tipps und Hilfestellungen zum Energiesparen gibt<br />
es onl<strong>in</strong>e unter www.verbraucherzentrale.nrw.<br />
Auch e<strong>in</strong>e Beratung bei Ihnen zu Hause ist möglich. Weitere<br />
Informationen erhalten Sie über <strong>die</strong> Energieberatungsstelle<br />
<strong>in</strong> Detmold unter 05231 7015905 sowie per Email unter<br />
detmold.energie@verbraucherzentrale.nrw<br />
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