Trendguide Home Edition 20
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TRENDGUIDE HOME | MÜNCHEN<br />
• Anschluss an ein Wärmenetz<br />
• Wärmepumpe<br />
• Biomasseheizung<br />
• Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)<br />
• Heizung auf Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf<br />
vollständig deckt<br />
• Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben<br />
• Hybrid-Heizungen auf Basis von hauptsächlich erneuerbaren Energien<br />
und anteilig fossilen Brennstoffen<br />
• Jede Kombination von Technologien, die mindestens<br />
65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem Nachweis)<br />
Fristenregelungen<br />
Seit dem 1. Januar <strong>20</strong>24 muss jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet<br />
mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende<br />
Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt<br />
es Übergangsfristen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern werden<br />
klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens<br />
nach dem 30. Juni <strong>20</strong>26 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohner<br />
spätestens nach dem 30. Juni <strong>20</strong>28.<br />
Damit soll es möglich sein, die kommunale Wärmeplanung vor Ort in die<br />
Entscheidung miteinzubeziehen. Mit ihr legen Städte und Gemeinden beispielsweise<br />
fest, welche Quartiere künftig an ein Wärmenetz angeschlossen<br />
und welche erneuerbaren Wärmequellen genutzt werden.<br />
Alte Gas- und Ölheizungen<br />
Eingebaute Heizungsanlagen dürfen vorläufig weiterhin betrieben werden.<br />
Das gilt auch für den Fall, wenn sie defekt sind und sich noch reparieren<br />
lassen. Sollte keine Reparatur mehr möglich sein, kann in Abstimmung<br />
mit der kommunalen Wärmeplanung (bis Mitte <strong>20</strong>26 bzw. <strong>20</strong>28)<br />
weiterhin auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Jedoch ab<br />
<strong>20</strong>45 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben<br />
werden.<br />
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