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NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel

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Schiffsbeteiligung <strong>85</strong><br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”


Hinweis<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische<br />

Beteiligung, die den Anlegern die Möglichkeit bietet, an den Chancen und<br />

Risiken einer Schifffahrtsinvestition zu partizipieren. Damit ist dieses Beteiligungsangebot<br />

für Investoren geeignet, die aufgrund ihrer Vermögensstruktur in der<br />

Lage sind, den bei einem unerwarteten wirtschaftlichen Verlauf gegebenenfalls<br />

eintretenden teilweisen oder vollständigen Verlust ihres eingesetzten Kapitals in<br />

Kauf zu nehmen.


Einleitung<br />

2 Schiffsbeteiligungen als Kapitalanlage<br />

3 Initiator<br />

4 Schiffsbeteiligung <strong>85</strong> – MS "NORTHERN ENDEAVOUR"<br />

im Überblick<br />

6 Chancen und Risiken im Überblick<br />

8 Wirtschaftliches Umfeld<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

12 Beteiligungsgesellschaft<br />

12 Schiff<br />

14 Sachverständigengutachten<br />

14 Bereederung<br />

16 Charterer und Chartervertrag<br />

17 Versicherungen<br />

17 Heimathafen und Schiffsregister<br />

17 Mitreisemöglichkeiten<br />

Zahlen und Berechnungsbeispiele<br />

18 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung<br />

19 Erläuterungen Mittelverwendung/Mittelherkunft<br />

20 Kapitaleinsatz- und -rückflussrechnung<br />

22 Liquiditätsvorschau<br />

22 Steuerliche Ergebnisrechnung<br />

24 Erläuterung zur Liquiditätsvorschau der Gesellschaft<br />

28 Chancen und Risiken<br />

34 Steuerliche Grundlagen<br />

42 Rechtliche Grundlagen<br />

44 Praktische Hinweise für die Beteiligung<br />

46 Beteiligte Gesellschaften und Partner<br />

48 Vertragswerk<br />

Inhalt<br />

1


2<br />

Einleitung<br />

Schiffsbeteiligungen<br />

als Kapitalanlage<br />

Schiffsbeteiligungen sind unternehmerisch geprägte renditeorientierte<br />

Kapitalanlagen. Bereits vor Jahrhunderten war es<br />

üblich, dass Investitionen in Seeschiffe aufgrund ihrer hohen<br />

Kapitalintensität nicht vom Reeder allein durchgeführt wurden,<br />

sondern dieser zur Finanzierung weitere finanzkräftige Geldgeber aus<br />

dem nahen Umkreis im wahrsten Sinne des Wortes ”mit ins Boot holte”. Auch<br />

heute hat die Schiffsbeteiligung als Finanzierungsform und Kapitalanlage nach<br />

wie vor eine große Bedeutung. Vor dem Hintergrund der hohen Investitionsvolumina<br />

sind immer weniger Reedereien in der Lage oder bereit, neue Schiffstonnage<br />

auf eigene Rechnung in Auftrag zu geben. Damit eröffnet sich Anlegern<br />

die Möglichkeit, als Mitunternehmer im Rahmen einer Schiffsbeteiligung an den<br />

sehr guten Renditechancen von Schifffahrtsinvestitionen zu partizipieren.<br />

Neben attraktiven Ausschüttungen während der Betriebsphase und dem Erlös aus<br />

dem Verkauf des Schiffes tragen bei diesem Beteiligungsangebot steuerliche Vergünstigungen<br />

für die Seeschifffahrt zu den überdurchschnittlichen Renditechancen<br />

bei. Insbesondere hat die Einführung der Tonnagesteuer in Deutschland dazu geführt,<br />

dass während der Laufzeit der Schiffsbeteiligung der Anleger nur eine sehr<br />

geringe Steuerlast aus dem Betrieb des Schiffes zu tragen hat, unabhängig davon,<br />

wie sich der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligungsgesellschaft darstellt.<br />

Mit dem MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” bietet die Norddeutsche Vermögen ihren<br />

<strong>85</strong>. Schiffsbeteiligungsfonds an. Es handelt sich um ein modernes Containerschiff<br />

mit ca. 2.468 Stellplätzen, das am 28. Juni 2001 in Dienst gestellt und für<br />

zunächst fünf Jahre verchartert worden ist.<br />

Auf Basis der Planrechnungen erhalten die Anleger bereits für 2002 eine Ausschüttung<br />

in Höhe von 8 %; durchschnittlich ergeben sich ca. 10,6 % p.a. der<br />

Beteiligungssumme. Aufgrund der Tonnagesteuer fallen nur sehr geringe Steuerzahlungen<br />

an, so dass sich damit für die Anleger ein relativ schneller Rückfluss<br />

des eingesetzten Kapitals ergibt.<br />

Die steuerliche Kalkulation des Beteiligungsangebotes basiert auf den zur Zeit<br />

gültigen gesetzlichen Bestimmungen und bewegt sich im Rahmen der<br />

sogenannten Nichtaufgriffsgrenze gemäß Anwendungserlass zum § 2b EStG<br />

(Einkommensteuergesetz).


Initiator<br />

Die Norddeutsche Vermögen, Hamburg, ist seit 1975 erfolgreich als Dienstleistungsunternehmen<br />

in der Konzeption und Durchführung von Investitionen<br />

in den Bereichen Seeschifffahrt, Immobilien und Private Equity tätig. Bisher wurde<br />

ein Gesamtinvestitionsvolumen von nahezu DM 8,4 Mrd. realisiert.<br />

Im Geschäftsbereich Seeschifffahrt sind bisher 84 öffentlich angebotene Fonds<br />

mit einem Investitionsvolumen von ca. DM 6,2 Mrd. und einem Eigenkapital von<br />

rund DM 2,3 Mrd. realisiert und über Banken, Sparkassen und Anlageberatungsgesellschaften<br />

am Kapitalmarkt platziert worden. Die damit insgesamt 89<br />

finanzierten Schiffe mit einer Gesamttonnage<br />

von ca. 2,6 Mio. tdw. wurden<br />

bzw. werden überwiegend auf der<br />

Basis von mittel- und langfristigen<br />

Charterverträgen von leistungsfähigen<br />

Reedereien eingesetzt. Von den bisher<br />

realisierten Fonds wurden bereits 33<br />

mit größten Teils sehr guten Ergebnissen<br />

für die Anleger veräußert.<br />

Die gegenwärtig noch in Fahrt befindliche<br />

Flotte, einschließlich des<br />

”NORTHERN ENDEAVOUR”, besteht aus<br />

52 Schiffen. Bei dem weit überwiegenden<br />

Teil stellt sich die wirschaftliche<br />

Situation äußerst erfreulich dar.<br />

So konnten im vergangenen Jahr insgesamt<br />

rund DM 207 Mio. Tilgungen<br />

einschließlich Sondertilgungen in<br />

Höhe von rund DM 50 Mio. geleistet<br />

werden. Darüber hinaus haben die Anleger<br />

aus dem erwirtschafteten Cash-<br />

Flow der Gesellschaften Auszahlungen<br />

von ca. DM 80 Mio. erhalten. Für das<br />

Geschäftsjahr 2001 sind Auszahlungen in Höhe von über DM 130 Mio. vorgesehen.<br />

Für die Norddeutsche Vermögen stehen bei der Konzeption ihrer Schiffsbeteiligungen<br />

zwei Faktoren im Vordergrund: langfristige Wirtschaftlichkeit des Schiffes<br />

und ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Anleger. Die Säulen des Erfolges<br />

sind dabei Investitionen in hochwertige Seeschiffe für stabile und wachsende<br />

Märkte, eine leistungsfähige deutsche Bereederung sowie mittel- bis langfristige<br />

Charterverträge.<br />

3


4<br />

Beteiligungsangebot<br />

Die Norddeutsche Vermögen bietet Anlegern die Möglichkeit,<br />

sich an der Beteiligungskommanditgesellschaft MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Hamburg (im<br />

folgenden Beteiligungsgesellschaft genannt) zu beteiligen. Beteiligungen<br />

sind ab J 25.000 zzgl. 5 % Agio in Schritten von<br />

J 5.000 aufwärts möglich.<br />

Schiffsbeteiligung <strong>85</strong><br />

im Überblick<br />

Wachstumsmarkt Containerschifffahrt<br />

Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung haben in den vergangenen<br />

Jahren zu erheblichen Wachstumssteigerungen auf den Seetransportmärkten -<br />

insbesondere beim Containerverkehr - geführt. Allein im Jahr 2000 lag der<br />

Zuwachs beim weltweiten Containerumschlag zwischen 11 % und 12 %. Unterschiedliche<br />

Studien gehen von einer weiterhin dynamischen Entwicklung des<br />

Containerverkehrs aus und prognostizieren eine Verdoppelung des Umschlages<br />

in den nächsten 10 Jahren.<br />

Schiff<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist ein modernes Containerschiff mit einer<br />

Stellplatzkapazität von 2.468 TEU (TEU = twenty foot equivalent unit) und einer<br />

Tragfähigkeit von ca. 33.800 tdw. Das Schiff verfügt über drei Ladekrane à 45 t<br />

und 320 Kühlcontaineranschlüsse. Es ist auf der südkoreanischen DAEWOO-<br />

Werft gebaut und am 28. Juni 2001 abgeliefert worden. Die Klassifizierung<br />

erfolgt durch den Germanischen Lloyd.<br />

Charterer und Chartervertrag<br />

Das Schiff ist ab Ablieferung für fünf Jahre +/- 45 Tage an die KIEN HUNG<br />

Shipping Co., Ltd., Taiwan, verchartert. Die Charterrate beträgt US$ 17.375 pro<br />

Tag. Bei KIEN HUNG handelt es sich um eine seit Jahren erfolgreiche Reederei,<br />

die im Geschäftsjahr 2000 einen Umsatz in Höhe von ca. US$ 250 Mio. erzielt<br />

hat. Die Reederei betreibt sowohl innerasiatische Liniendienste als auch Dienste<br />

zwischen Südostasien und Südamerika sowie Südostasien und Südafrika.<br />

Bereederung<br />

Die Bereederung erfolgt durch die renommierte und erfahrene 1868 gegründete<br />

Reederei H. Schuldt, Hamburg, eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe<br />

Norddeutsche Vermögen. Die Bereederungsgebühr beträgt 3 % der Chartereinnahmen.


Einzahlungstermine<br />

45 % plus 5 % Agio nach Beitritt<br />

55 % bis zum 30. April 2002<br />

Ergebnisprognose<br />

Beteiligung inkl. Agio 3 105.000<br />

Mittelrückfluss nach Steuern 3 198.734<br />

Investition und Finanzierung<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist von einer Gesellschaft der Unternehmensgruppe<br />

Norddeutsche Vermögen im Juni 2001 zu einem Kaufpreis in Höhe von<br />

US$ 34,35 Mio. erworben worden. Die Beteiligungsgesellschaft wird das Schiff<br />

voraussichtlich am 28. Dezember 2001 übernehmen. Der zwischen Ablieferung<br />

und Übernahme des Schiffes erwirtschaftete Cash-Flow wird der Beteiligungsgesellschaft<br />

und damit den Anlegern im Rahmen des Kaufpreises weitergegeben. Der<br />

Kaufpreis beträgt einschließlich Erstausrüstung und Zwischenfinanzierung<br />

US$ 33,35 Mio.<br />

Die Finanzierung erfolgt durch ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />

US$ 21,556 Mio. sowie Kommanditkapital in Höhe von J 18,5 Mio.<br />

Garantie<br />

Die Norddeutsche Vermögen übernimmt für das Kommanditkapital eine<br />

Platzierungsgarantie.<br />

Schiffsbetrieb und Verkauf<br />

Das Schiff fährt zunächst unter Singapur-Flagge und hat den Heimathafen<br />

Singapur. Die Betriebskosten werden von Beginn an mit einer jährlichen 3%igen<br />

Steigerung kalkuliert. In der Betriebs- u. Veräußerungsphase sind Wechselkurse<br />

von US$ 0,90 in 2002 und danach durchgehend von US$ 0,95 zum Euro unterstellt.<br />

Ein Verkauf des Schiffes ist für Ende 2017 zu 10 % des Kaufpreises unterstellt<br />

worden.<br />

Auszahlungen<br />

Die Auszahlungen an die Anleger beginnen planmäßig für das Jahr 2002 mit<br />

8 % p.a., steigen ab 2007 auf 10 % p.a. und ab 2014 auf 12 % p.a. Insgesamt<br />

können über die vorgesehene Laufzeit von 16 Jahren auf Basis der Prognoseberechnungen<br />

Auszahlungen in Höhe von 169 % erfolgen. Es ist unterstellt worden,<br />

dass die Schifffahrtsgesellschaft ab 2003 ihren Gewinn gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

ermittelt. Infolge der daraus resultierenden geringen Steuern während<br />

der Betriebsphase stehen den Auszahlungen an die Anleger also nahezu keine<br />

Steuerzahlungen gegenüber.<br />

Haftungsbegrenzung<br />

Durch die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als Treugeber oder Kommanditist<br />

ist die Haftung der Anleger auf die Beteiligungssumme beschränkt.<br />

Chancen und Risiken<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot bietet den Anlegern unternehmerische<br />

Chancen aber auch Risiken. Siehe hierzu die Erläuterungen unter ”Chancen<br />

und Risiken im Überblick” auf den Seiten 6 und 7 sowie unter ”Chancen und Risiken”<br />

auf den Seiten 28 bis 33.<br />

5


6<br />

Die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds bietet dem<br />

Anleger grundsätzlich hohe Ertragschancen bei begrenztem<br />

Risiko. Insbesondere durch das Vorliegen eines langfristigen<br />

Chartervertrages ist eine Einnahmesicherheit und Planungsgrundlage<br />

gegeben. Dennoch sollte nicht übersehen werden, dass es sich<br />

um eine langfristige unternehmerische Beteiligung handelt, bei der den<br />

Chancen auch Risiken gegenüberstehen. Vor allem die allgemeine gesamtwirtschaftliche<br />

Entwicklung (Konjunktur, Inflation, Wechselkurse, Kapitalmarktzinsen<br />

usw.) und das zukünftige steuerliche und rechtliche Umfeld (Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung, Verwaltungspraxis) können nur schwer vorhergesagt<br />

werden. Eine Veränderung dieser Rahmendaten kann sowohl positive als auch negative<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft haben.<br />

Im vorliegenden Beteiligungsangebot können sich für den Anleger folgende<br />

positive Abweichungen von den Plandaten (Chancen) ergeben:<br />

� Kosteneinsparungen während der Investitionsphase<br />

� höhere Einnahmen als kalkuliert infolge einer höheren Anschlusscharter<br />

nach Ablauf des anfänglichen Chartervertrages<br />

� Wechselkursgewinne im Falle einer nachhaltigen Aufwertung des US-Dollar<br />

gegenüber dem Euro<br />

� Einsparungen von Ausgaben durch Unterschreitung der kalkulierten Kosten<br />

und/oder Darlehenszinsen nach Auslaufen der Festschreibungsfristen<br />

� einen höher als kalkulierten Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Schiffes<br />

� Änderungen der steuerlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Der Chance von höheren Erträgen steht das Risiko gegenüber, dass veränderte<br />

Rahmendaten negative Abweichungen von den <strong>Prospekt</strong>werten mit sich bringen<br />

können. Diese Risiken werden bei der Schiffsbeteiligung <strong>85</strong> - MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” begrenzt durch<br />

� einen 5jährigen Chartervertrag mit einer internationalen Linienreederei<br />

� einen günstigen Kaufpreis für das Schiff<br />

� positive Marktaussichten für die Containerschifffahrt<br />

� eine zinsgünstige Finanzierung.<br />

Chancen und Risiken<br />

im Überblick


Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Erträge der Beteiligungsgesellschaft<br />

auch schlechter als prognostiziert entwickeln können. Im einzelnen<br />

wäre dies der Fall bei<br />

� geringeren Chartereinnahmen als kalkuliert oder vorübergehendem Aufliegen<br />

des Schiffes ohne Beschäftigung infolge von unvorhersehbaren wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten beim Charterer oder nach Auslaufen der Anfangscharter<br />

� Wechselkursverlusten im Falle einer nachhaltigen Abwertung des US-Dollar<br />

gegenüber dem Euro<br />

� höheren Ausgaben für Betriebs- und Verwaltungskosten als kalkuliert<br />

� höheren Zinsen als kalkuliert auf das Schiffshypothekendarlehen<br />

� Änderungen der steuerlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen.<br />

Die Kalkulation der unterschiedlichen Einflussfaktoren beruht auf vertraglicher<br />

Grundlage und auf Erfahrungswerten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Chancen<br />

und Risiken sich einerseits gegenseitig aufheben können, andererseits aber auch<br />

eine Kumulation mehrerer Risiken, z.B. geringere Chartereinnahmen bei gleichzeitig<br />

schwächerem US-Dollar, eintreten kann. Die Beteiligung könnte dann möglicherweise<br />

insgesamt zu einem Misserfolg werden, so dass die Anleger<br />

einen teilweisen oder sogar vollständigen Verlust ihres eingesetzten Kapitals in<br />

Kauf nehmen müssten.<br />

Auf den nachfolgenden Seiten werden die für die Anlageentscheidung wichtigen<br />

Parameter des Beteiligungsangebotes ausführlich erläutert. Darüber hinaus erfolgt<br />

eine detaillierte Erläuterung der Chancen und Risiken auf den Seiten 28 bis 33.<br />

7


8<br />

Die Schiffsbeteiligung 81,<br />

das MS "NORTHERN VISION", ein<br />

Containerschiff mit 40.030 tdw<br />

und 2.808 TEU<br />

Wirtschaftliches Umfeld<br />

Weltwirtschaft, Welthandel<br />

und Containerverkehr<br />

Die Weltwirtschaft hat sich in den letzten zehn Jahren per saldo<br />

positiv entwickelt. Das Welt-Bruttosozialprodukt stieg jeweils<br />

zwischen 2 % und 4 % p.a., wobei die asiatischen Schwellenländer<br />

wie z.B. China die höchsten Zuwachsraten erzielten. Auch für die<br />

kommenden Jahre bis 2005 rechnet der Internationale Währungs-Fonds<br />

(IWF) mit einem stabilen Wachstum von 4,2 % pro Jahr.<br />

Diese positive Entwicklung der Weltwirtschaft wirkte sich auch auf den Welthandel<br />

aus, der in den vergangenen Jahren eine deutlich stärkere Zunahme als<br />

das weltweite Bruttosozialprodukt aufwies. In dieser Tatsache kommt die immer<br />

stärkere ökonomische Verflechtung der Länder und die allgemeine Globalisierung<br />

zum Ausdruck, die für einen vermehrten Güteraustausch im Zuge sich<br />

ändernder Produktionsprozesse sorgt. Laut IWF hat das Welthandelsvolumen<br />

1998 und 1999 trotz der Asienkrise um 4,6 % bzw. 5,6 % zugenommen. Für das<br />

Jahr 2000 wird nach bisherigen Schätzungen von einem Wachstum von über<br />

10 % ausgegangen. Nach Ansicht des IWF wird sich der Trend 2001 zwar leicht<br />

abschwächen, dennoch werden bis zum Jahr 2006 Steigerungsraten von durchschnittlich<br />

6,7 % p.a. prognostiziert.<br />

Vor dem Hintergrund der insgesamt positiven Prognosen - sowohl für die Weltwirtschaft<br />

als auch für den Welthandel - und der Tatsache, dass ca. 97 % des<br />

internationalen Warenverkehrs über See erfolgen, dürfte sich auch der Containerverkehr<br />

in den kommenden Jahren weiterhin dynamisch entwickeln.<br />

Die Einführung des Containers als Transportmedium hat das internationale<br />

Transportwesen in den vergangenen 30 Jahren revolutioniert. Der Hauptgrund<br />

liegt in den im Vergleich zum konventionellen Stückgutverkehr erheblichen<br />

Produktivitäts- und damit Kostenvorteilen, die der Container in der weltweiten<br />

Logistikkette ermöglicht hat. Diese Kostenvorteile haben dazu geführt, dass immer<br />

mehr Güter, die früher auf Paletten, in Kisten oder Säcken transportiert wurden,<br />

heute im Container befördert werden. Auch der Trend vieler Unternehmen, die<br />

Herstellung ihrer Güter in Länder mit geringen Lohnstückkosten zu verlegen, ist<br />

durch den Container begünstigt worden. Gerade in der jüngeren Vergangenheit<br />

haben technische Neuerungen des Systems Container zu weiteren Kostenersparnissen<br />

geführt. Durch parzellierten und beweglichen Schiffsladeraum konnten<br />

die Lade- und Löschkosten sowie Liegezeiten der Schiffe reduziert werden. Durch<br />

größere Schiffe und Effizienzsteigerungen in den Häfen sanken die Frachtkosten.<br />

Gleichzeitig sind durch moderne Kommunikationsmittel die Transaktionskosten<br />

des Handels soweit gesunken, dass auch kleinere Unternehmen international<br />

agieren und immer mehr Güter in Containern transportiert werden können.


Mio. TEU<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

62<br />

68<br />

76<br />

82<br />

Die dargestellten Faktoren sind unmittelbar miteinander verbunden und haben sich<br />

gegenseitig verstärkt. Zwar bildet die Ausweitung des internationalen Handels die<br />

Basis für den Erfolg des Containerverkehrs, allerdings<br />

Weltweiter Containerumschlag<br />

in den Häfen<br />

wird erst durch die Kostenreduktion, die der Container<br />

210<br />

232<br />

erzeugt, der Außenhandel möglich und wirtschaftlich.<br />

191<br />

Aufgrund dieser Zusammenhänge lagen nach Berech-<br />

145<br />

157<br />

174<br />

nungen des ISL (Institut für Seeverkehrswirtschaft und<br />

88<br />

96<br />

106<br />

116<br />

130<br />

Logistik, Bremen) im Laufe der vergangenen 15 Jahre<br />

die Zuwachsraten des weltweiten Containerhafenumschlags<br />

als Indikator für die Entwicklung des Containerverkehrs<br />

mit durchschnittlich gut 9 % p.a. noch<br />

deutlich über denen des Welthandels. Nach ersten<br />

Schätzungen wurde im vergangenen Jahr ein globales<br />

Wachstum des Containerumschlags von knapp 11 % erreicht, so dass sich die Zahl<br />

der umgeschlagenen 20-Fuß-Standardcontainer (TEU) auf rund 230 Mio. TEU<br />

belaufen dürfte.<br />

Obwohl das Tempo der Expansion in den kommenden Jahren etwas geringer sein<br />

dürfte, wird für den internationalen Seehandel und speziell den Weltcontainerverkehr,<br />

der aufgrund seiner Vorteile weiterhin Marktanteile an dem Gesamtvolumen<br />

des Seeverkehrs gewinnen wird, ein kräftiges Wachstum angenommen.<br />

Die Prognosen des Zuwachses für den Containerverkehr bzw. Containerumschlag<br />

wurden im Zeitverlauf fast ständig nach oben korrigiert und sind für<br />

die kommenden Jahre weiterhin positiv. So gehen z. B. führende Institute wie<br />

Drewry, das ISL und OSC (Ocean Shipping Consultants) von einem Wachstum<br />

zwischen 100 % und 150 % bis 2015 aus.<br />

Das folgende Diagramm zeigt verschiedene Prognosen zum weltweiten Containerumschlag.<br />

0<br />

1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000<br />

Mio. TEU<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

Korridor OSC 1993<br />

Korridor OSC 2000<br />

Ist-Entwicklung<br />

Drewry-Prognose 1999<br />

ISL Prognose 2001<br />

* Ist-Werte 1999/2000 nur vorläufig<br />

Quelle: ISL 2001<br />

Prognosen zum weltweiten<br />

Containerumschlag<br />

0<br />

1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000* 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014<br />

9


10<br />

MS "NORTHERN GLANCE"<br />

(Schiffsbeteiligung 84) im<br />

Hamburger Hafen<br />

US$/Tag/TEU<br />

11<br />

10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

Wirtschaftliches Umfeld<br />

Flottenentwicklung<br />

In den vergangenen Jahren war eine stetige Zunahme sowohl der Anzahl der<br />

Containerschiffe als auch der Stellplatzkapazität festzustellen.<br />

Nach einer Aufstellung des ISL belief sich die Anzahl der Vollcontainerschiffe<br />

Anfang April 2001 auf 2.616 Einheiten. Für das Jahr<br />

2001 wird laut ISL insgesamt ein Nettozuwachs der Stellplatzkapazität<br />

um ca. 11,4 % prognostiziert. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Zunahme in hohem Maße auf die Ablieferung von<br />

Schiffen der Größenklasse über 4.000 TEU zurückzuführen ist, auf<br />

die allein über 50 % des Kapazitätszuwachses entfallen. Das ISL erwartet<br />

aufgrund der relativ hohen Anzahl von Bestellungen seit<br />

1999 in den nächsten zwei bis drei Jahren eine Zunahme der Vollcontainerschiffe<br />

um ca. 16 %, wobei in der Größenklasse 2.000 TEU - 2.500 TEU<br />

ein etwa vergleichbarer Zuwachs erwartet wird. Seit dem 1. Quartal 2001 zeigt<br />

sich allerdings laut Beobachtungen des ISL eine deutlich schwächere Ordertätigkeit.<br />

Charterraten und Marktaussicht<br />

für Containerschiffe<br />

Entsprechend der positiven Umschlagentwicklung haben sich die Chartermärkte<br />

und Charterraten in den vergangenen 10 Jahren positiv entwickelt. Angebot und<br />

Nachfrage nach Tonnage hielten sich weitgehend im Gleichgewicht. Infolge einer<br />

deutlichen Zunahme von Neubauaktivitäten kam es ab 1996/97 zu erheblichen<br />

Überkapazitäten am Containerschiffmarkt. Dieses Überangebot an Containerstell-<br />

Charterratenentwicklung für Containerschiffe<br />

aus der Größenklasse 2.000 - 2.999 TEU<br />

4/94 2/95 4/95 2/96 4/96 2/97 4/97 2/98 4/98 2/99* 4/99* 2/00* 4/00* 2/01<br />

*ab 1999 Hochrechnung durch ISL; für II. 2001 bisheriger Trend<br />

Quelle: Containerisation International, Maersk Brokers, Howe Robinson, Clarkson, ISL 2001


plätzen sowie die einsetzende Finanz- und Währungskrise in Asien führten zu einem<br />

kräftigen Rückgang der Charterraten. Die verschiedenen Größenklassen waren unterschiedlich<br />

stark betroffen. So fielen die Raten im Tonnagebereich zwischen 1.000<br />

TEU und 2.000 TEU teilweise um bis zu 65 %, während die größeren Schiffe lediglich<br />

Ratenrückgänge bis zu etwa 35 % zu verkraften hatten.<br />

Nach dem Tiefpunkt im 1. Quartal 1999 kam es im Zuge des weltweiten wirtschaftlichen<br />

Aufschwungs und einer zurückhaltenden Neubautätigkeit zu einer<br />

schnellen Erholung des Chartermarktes. Deutlich eher als erwartet erreichten die<br />

Charterraten zum Teil wieder die hohen Werte aus 1996. Nach einem gewissen<br />

Druck auf die Charterraten Ende 2000 zeigte sich der Markt im 1. Halbjahr 2001<br />

stabil. Die insgesamt positiven Aussichten für Weltwirtschaft<br />

und Welthandel und damit auch die<br />

weiterhin fortschreitende Containerisierung lassen<br />

nach Ansicht des ISL im Durchschnitt der nächsten<br />

10 Jahre ein Wachstum des Weltcontainerverkehrs<br />

von 7 % bis 8 % p.a. erwarten. Dies würde einer Verdoppelung<br />

im Vergleich zu heute entsprechen und<br />

zu einer stetigen Zunahme der Nachfrage nach<br />

Schiffstonnage führen. Ein Marktgleichgewicht mit<br />

auskömmlichen Charterraten hängt naturgemäß<br />

auch von der Angebotsentwicklung ab, vor allem<br />

von der Neubautätigkeit. Bedingt durch die anstehenden<br />

Ablieferungen neuer Containertonnage ist<br />

nach Ansicht des ISL kurzfristig ein Nachgeben der<br />

Charterraten zu erwarten, was sich bei Abschlüssen<br />

im 3. Quartal andeutet.<br />

Angesichts der insgesamt günstigen Bedingungen<br />

für die Nachfrageentwicklung sieht das Institut dabei<br />

ein relativ schnelles Absorbieren des möglichen Überangebotes, wenn nicht<br />

eine überdurchschnittliche Bestellaktivität für Neubauten eintreten sollte. Angesichts<br />

wieder steigender Neubaupreise und des teilweisen Wegfalls der steuerlichen<br />

Vergünstigungen für Schiffsbeteiligungen in Deutschland sind die Voraussetzungen<br />

für über den Bedarf hinausgehende Investitionen aber eher gering.<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” zeichnet sich mit seiner Kapazität von 2.468<br />

TEU und der Ausstattung mit drei Ladekranen durch besondere Flexibilität in seiner<br />

Einsatzfähigkeit aus. Zum einen ist das Schiff auf den Nebenrouten der Ost-<br />

West-Verkehre hervorragend einsetzbar, aber auch auf den klassischen Nord-Süd-<br />

Routen, die eine immer größere Rolle spielen werden, da hier noch erheblicher<br />

Nachholbedarf hinsichtlich der Containerisierung von Stückgutverkehren besteht.<br />

Darüber hinaus ist bei einem erwarteten weiteren Wachstum in Asien und<br />

einer entsprechenden Verflechtung der dortigen Volkswirtschaften zu<br />

erwarten, dass die innerasiatischen Feederverkehre auf wachsende Schiffsgrößen<br />

zurückgreifen werden.<br />

11


12<br />

Luftaufnahme der DAEWOO-Werft in<br />

Okpo Shipyard in Süd-Korea<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. ist im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. HRA 90192<br />

eingetragen. Geschäftszweck der Beteiligungsgesellschaft ist der<br />

Erwerb und Betrieb eines Containerschiffes, das im Juni 2001 fertiggestellt<br />

wurde und von der Beteiligungsgesellschaft am 28. Dezember<br />

2001 übernommen wird.<br />

Schiff<br />

Werft<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist unter der Baunummer 4078 bei der<br />

DAEWOO Shipbuilding and Marine Engineering Co., Ltd., Südkorea gebaut worden.<br />

Die Werft wurde 1978 gegründet und zählt heute zu den größten und modernsten<br />

Schiffbaubetrieben der Welt. Sie ist in der Lage, Schiffe jeder Art und fast<br />

jeder Größe zu bauen. Neben dem Handelsschiffbau ist das Unternehmen auch in<br />

den Bereichen Marine- und Spezialschiffbau sowie im Anlagebau tätig. Seit<br />

Gründung sind über 430 Handelsschiffe, u.a. Containerschiffe, Öltanker, LPG Carrier<br />

etc. abgeliefert worden.<br />

Bis Oktober 2000 gehörte die Werft unter dem Namen DAEWOO Heavy Industries<br />

Ltd. zur DAEWOO Unternehmensgruppe, einem der weltweit größten Industrieunternehmen.<br />

Anschließend – im Oktober 2000 – wurde die Werft ausgegliedert<br />

und firmiert seither unter dem Namen DAEWOO Shipbuilding and Marine<br />

Engineering Co. Ltd. als völlig eigenständiges und unabhängiges Unternehmen.<br />

Zur Zeit werden über 10.000<br />

Mitarbeiter beschäftigt.<br />

Die DAEWOO Schiffswerft hat<br />

bereits in den Jahren 1993<br />

und 1994 fünf Schiffe an<br />

Beteiligungsgesellschaften<br />

der Norddeutschen Vermögen<br />

abgeliefert. Sie fahren alle<br />

zur vollen Zufriedenheit der<br />

Reedereien.


"NORTHERN ENDEAVOUR"<br />

Schiffsnamen der durch die<br />

Norddeutsche Vermögen betreuten<br />

Schiffe beginnen traditionell mit<br />

dem Wort Northern.<br />

Endeavour bedeutet Bestreben.<br />

Kaufvertrag und Anschaffungskosten<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist mit Kaufvertrag vom 5. Juni 2001 durch<br />

die Zweiundsechzigste Kommanditgesellschaft ”NRG” Norddeutsche Reederei-<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co., Hamburg, einer Gesellschaft der Unternehmensgruppe<br />

Norddeutsche Vermögen, von Andhika Maritime Ltd., Singapur,<br />

erworben worden. Gemäß Vertrag erfolgte die Übergabe des Schiffes nach Fertigstellung<br />

am 28. Juni 2001 zu einem Kaufpreis einschließlich Erstausrüstung,<br />

Bauaufsicht und Zwischenfinanzierung in Höhe von US$ 34,35 Mio. Mit<br />

Kaufvertrag vom 2. Juli 2001 hat die Beteiligungskommanditgesellschaft<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co., Hamburg, das<br />

Schiff erworben.Der Übergang von Nutzen und Lasten wird voraussichtlich am<br />

28. Dezember 2001 erfolgen. Das Schiff wird vor Übergabe zu Lasten der Verkäufergesellschaft<br />

von einem unabhängigen Sachverständigen auf Schäden inspiziert.<br />

Der zwischen Ablieferung und Übernahme des Schiffes prognostizierte Überschuss<br />

wird an die Beteiligungsgesellschaft weitergegeben, die das Schiff zu einem<br />

Preis von US$ 33,35 Mio. erwirbt.<br />

Technische Daten<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist ein modernes Vollcontainerschiff mit<br />

einer Tragfähigkeit von ca. 33.800 tdw und einer Containerkapazität von<br />

2.468 TEU. Hiervon können 1.830 TEU à 14 t homogen geladen werden, was ca.<br />

74,2 % der nominalen Stellplätze entspricht. Da in zunehmendem Maße von der<br />

Containerschifffahrt Ladungsanteile der Kühlschifffahrt übernommen werden,<br />

verfügt das Schiff über 320 Kühlcontaineranschlüsse, von denen 290 für<br />

40-Fuß-Container (FEU) und 30 für 20-Fuß-Container (TEU) ausgelegt sind.<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” verfügt über drei Ladekrane à 45 t und ist<br />

damit von entsprechend landseitigen Be- und Entladeeinrichtungen unabhängig.<br />

Das Schiff weist ein gutes Verhältnis der drei wirtschaftlich relevanten Faktoren<br />

Containerstellplatzkapazität, Geschwindigkeit und Verbrauch auf.<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist das erste Schiff einer baugleichen Dreierserie.<br />

Die Schwesterschiffe MS ”NORTHERN ENDURANCE” und MS ”NORTHERN<br />

ENTERPRISE” wurden bereits Ende Juli bzw. werden im Oktober 2001 in Fahrt<br />

gesetzt.<br />

13


14<br />

Die Tauffeier eines Containerschiffes<br />

der Norddeutschen Vermögen<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

MS "NORTHERN ENDEAVOUR"<br />

Baujahr 2001<br />

Werft Daewoo Shipbuilding & Marine<br />

Engineering Co., Ltd. Pusan, Süd-Korea<br />

Baunummer 4078<br />

Länge über alles 208,0 m<br />

Länge zwischen den Loten 196,0 m<br />

Breite auf Spanten 29,8 m<br />

Tiefgang max. 11,4 m<br />

Tragfähigkeit 33.<strong>85</strong>9 tdw<br />

Containerkapazität 20-Fuß Container 2.468 TEU<br />

Anschlüsse für Kühlcontainer 290 FEU und 30 TEU<br />

Container homogen 14 t 1.830 TEU<br />

Ladegeschirr 3 Krane à 45 t<br />

Antrieb Sulzer 6RTA72U<br />

Dieselmotor<br />

Leistung 17.940 kW bei 97 Umdrehungen/Min.<br />

Dienstgeschwindigkeit 21,0 kn.<br />

Schwerölverbrauch pro Tag 71,5 Tonnen<br />

Besatzung Unterbringung für 26 Personen +<br />

6 Personen Suez Crew<br />

Schiffsregister/Heimathafen Singapur<br />

Flagge Singapur<br />

Klasse GL + 100A5, E, Containership IW<br />

+ MC, E, AUT<br />

Das Schiff ist mit allen modernen Navigations- und Kommunikationsgeräten ausgerüstet.<br />

Sachverständigengutachten<br />

Auszug aus dem Sachverständigengutachten zum MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”:<br />

”Nach meinen Prüfungen wird der Eigentümer ein Schiff erhalten, das nach den<br />

Beobachtungen des Marktes im letzten Jahr und meinen vergleichenden Untersuchungen,<br />

gemessen an der Schiffsgröße, mit der Dienstgeschwindigkeit von ca. 21<br />

Knoten für Liniendienste marktgerecht ausgelegt sein wird.”<br />

”Mit der Festcharter für fünf Jahre wird der Kaufpreis als günstig bewertet.”<br />

”In Verbindung mit der Zahl 14-t-Container kann das Schiff als ein wirtschaftliches<br />

Schiff bewertet werden. Dies zeigt sich auch in der Beurteilung der Charterrate ...”.<br />

Bereederung<br />

Die Bereederung erfolgt durch die Traditionsreederei H. Schuldt, Hamburg.<br />

Die Reederei wurde 1868 gegründet und gehört seit Beginn des Jahres 2000 zur<br />

Norddeutschen Reederei. H. Schuldt, seit 1933 in Hamburg ansässig, hat sich<br />

mehrheitlich im Familienbesitz befunden und blickt auf eine große Vergangenheit<br />

zurück, die eng mit der Entwicklung der Dampfschifffahrt zwischen 1870<br />

und 1900 verbunden ist. Die jeweiligen Inhaber mit ihren Mitarbeitern haben es<br />

verstanden, nach zwei Weltkriegen mit dem vollständigen Verlust der Flotte die


Der Firmensitz der<br />

Reederei H. Schuldt<br />

in Hamburg<br />

Reederei erfolgreich wieder aufzubauen und sie auch durch verschiedene Schifffahrtskrisen<br />

in diesem Jahrhundert sicher hindurchzuführen. Heute ist die<br />

Reederei H. Schuldt, die auch aktiv ausbildet, ein vielseitiges und leistungsstarkes<br />

Unternehmen mit weltweiten Beziehungen.<br />

H. Schuldt und die Norddeutsche Reederei bilden bereits seit der Übernahme<br />

organisatorisch eine Einheit. Nach der ebenfalls vorgesehenen juristischen<br />

Zusammenfassung der Gesellschaften, entsteht eine zentral organisierte Schifffahrtsgruppe<br />

unter dem Dach der Norddeutschen Vermögen Holding GmbH.<br />

Die Firmengruppe Norddeutsche Reederei/H. Schuldt betreut - teilweise auch<br />

durch deren Tochtergesellschaft ECAM Engineering Consulting and Management<br />

GmbH & Co. - zur Zeit 15 moderne Containerschiffe im Vollmanagement, hiervon<br />

12 Schiffe der Norddeutschen Vermögen. Bei den Schiffen handelt es sich um drei<br />

4.890 TEU, zwei 3.600 TEU, zwei 3.500 TEU, vier 1.800 TEU, ein 1.600 TEU und ein<br />

1.140 TEU Containerschiff sowie das in diesem <strong>Prospekt</strong> vorgestellte MS<br />

”NORTHERN ENDEAVOUR” und ihr Schwesterschiff, die MS ”NORTHERN<br />

ENDURANCE”. Die Schiffe fahren in internationalen Liniendiensten bei verschiedenen<br />

Reedereien.<br />

Zur Ablieferung bis 2004 sind durch die Norddeutsche Vermögen weitere Schiffe<br />

bestellt, die ebenfalls von der Reedereigruppe gemanagt werden. Im Einzelnen sind<br />

dies das MS ”NORTHERN ENTERPRISE”, ein weiteres Schwesterschiff des MS<br />

”NORTHERN ENDEAVOUR”, das im Oktober 2001 abgeliefert wird, sowie zwei 3.450<br />

TEU, zwei 3.600 TEU und vier 6.750 TEU-Schiffe.<br />

Unter der Regie und Bauaufsicht der Norddeutschen Reederei wurden bei internationalen<br />

Werften bislang 39 Neubauvorhaben realisiert. Dadurch hat sich die<br />

Norddeutsche Reederei fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrungen aufgebaut<br />

und damit ein hohes Ansehen in der Werftenbranche erworben. Bereits<br />

früher als gesetzlich erforderlich wurde die Norddeutsche Reederei sowohl nach<br />

der Qualitätsnorm ISO 9002 als auch nach dem ISM Code (International Safety<br />

Management Code) für das Sicherheits- und Umweltmanagement zertifiziert.<br />

Nach Übernahme der Reederei H. Schuldt wurde diese umgehend in diese<br />

Zertifizierungen integriert und arbeitet somit nach den gleichen Prinzipien. Die<br />

Gruppe ist über das Vollmanagement hinaus als Mitbereederer in der Geschäftsleitung<br />

weiterer Fondsschiffe der Norddeutschen Vermögen tätig. Im Einzelnen<br />

umfasst die Mitbereederung Aufgaben in der Finanzierungsbetreuung, Betriebskostenkontrolle<br />

und Befrachtung.<br />

Die Bereederung des MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” umfasst das technische,<br />

nautische und betriebswirtschaftliche Management des Schiffes. Zu den Aufgaben<br />

des Reeders gehören im technisch-nautischen Bereich z.B. die Instandhaltung<br />

und Wartung des Schiffes sowie die Auswahl und der Einsatz der Besatzung. Das<br />

wirtschaftliche Aufgabengebiet umfasst im wesentlichen die Vercharterung und<br />

Versicherung des Schiffes sowie die Planung, Durchführung und das Controlling<br />

des Liquiditäts-, Kredit- und Währungsmanagements der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Reederei erhält eine Bereederungsgebühr in Höhe von 3 % der<br />

Chartereinnahmen.<br />

15


16<br />

MS "PUNJAB SENATOR"<br />

(Schiffsbeteiligung 77) im<br />

Hamburger Hafen<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Charterer und Chartervertrag<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” hat nach Ablieferung eine langfristige Zeitcharterbeschäftigung<br />

über 5 Jahre plus/minus 45 Tage bei der KIEN HUNG<br />

Shipping Co., Ltd., Taipei (Taiwan) angetreten. Die vereinbarte Charterrate beträgt<br />

über die gesamte Laufzeit US$ 17.375 pro Tag.<br />

Der Charterer KIEN HUNG wurde am 28. Juli 1982 als Familienunternehmen<br />

durch Mr. W. K. Shih gegründet. Seit 1995, nach Eintritt institutioneller Investoren,<br />

wie der China Development Industrial Bank (10 %), der Nan Shan Life Insurance<br />

Co. Ltd. (Beteiligungsquote nicht bekannt) und der American Investment Group<br />

(5 %), hat sich die Beteiligung der Familie an der Reederei zwar reduziert, liegt<br />

aber immer noch bei mehr als 70 %. Die Mitglieder der Familie sind weiterhin in<br />

den geschäftsführenden Positionen unverändert aktiv.<br />

In einer Zeit, in der der Handel zwischen Hongkong und Taiwan hauptsächlich mit<br />

Hilfe konventioneller Massengutschiffe abgewickelt wurde, erkannte das Unternehmen<br />

vorausblickend, dass in diesem Fahrtgebiet auch Containerschiffe erfolgreich<br />

eingesetzt werden können. Mit dem ersten angekauften Schiff MS ”Strait<br />

Container” wurde der Grundstein für eine erfolgreiche mittelständische Linienreederei<br />

gelegt, die sich zunächst im interasiatischen Verkehr betätigte. Dynamisches<br />

Wachstum begleitete das Unternehmen zu einer Größe von 15 Vollcontainerschiffen<br />

und neun Charterschiffen mit einer Gesamtkapazität von 27.000 TEU<br />

(Stand 1999). KIEN HUNG setzt zudem eine Containerflotte von 26.000 eigenen<br />

plus 36.000 angemieteten Containern, entsprechend dem rd. 2,3fachen der Stellplatzkapazität<br />

der Flotte ein. Auch nach 1999 wurde das Wachstum erfolgreich<br />

fortgesetzt: heute betreibt KIEN HUNG 31 Vollcontainerschiffe, von denen sich ca.<br />

die Hälfte im Eigentum befindet.<br />

Bereits 19<strong>85</strong> wurde ein Dienst zwischen Taiwan und dem von großem Wirtschaftswachstum<br />

geprägten Korea eingerichtet, dem 1989 der erste interkontinentale<br />

Dienst nach Südafrika folgte. 1992 wurde das Transportangebot auf das<br />

Fahrtgebiet zur Ostküste Südamerikas erweitert, 1999 ein Transpazifik-Dienst<br />

nach Long Beach und der Westküste Südamerikas eingerichtet.<br />

Zuvor, im Jahre 1994, hatte das zweistellige Wachstum des Handelsvolumens zwischen<br />

der Volksrepublik China und Japan das Unternehmen bewogen, mittels<br />

seiner Tochtergesellschaft Powick Shipping Ltd., Hong Kong, einschließlich ihrer<br />

Büros in den chinesischen Industriemetropolen Tianjin, Shanghai, Xiamen,<br />

Guangzhou, Shenzen und Nanjing mit einen Vollcontainer-Dienst in diesem Handelsstrom<br />

einzutreten.<br />

Ein eigener Container-Terminal in Hong Kong bedient mit Lager-, Hafenschutenund<br />

Kranfaszilitäten den Umschlag des wachsenden indirekten Handels zwischen<br />

Taiwan und China. Zwischenzeitlich unterhält das Unternehmen ebenfalls ein<br />

eigenes Containerdepot in Keelung/Taiwan sowie neben Zweigniederlassungen in<br />

den taiwanesischen Hafenstädten Kaohsiung und Taichung Repräsentanzen in


Ausreise<br />

Heimreise<br />

Hong Kong<br />

Die Einsatzroute des<br />

MS "NORTHERN ENDEAVOUR".<br />

Heimathafen und<br />

Schiffsregister<br />

Pusan Yokohama<br />

Keelung<br />

Kaohsiung<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” wird zu-<br />

nächst im Schiffsregister von Singapur einge-<br />

tragen und den Heimathafen Singapur haben.<br />

Es ist vorgesehen, das Schiff im Jahr 2003 in<br />

das deutsche Schiffsregister einzutragen.<br />

Long Beach<br />

Hong Kong, China, Südafrika und Südamerika.<br />

Nach Angaben des anerkannten Schifffahrts-Informationsdienstes Dynamar BV,<br />

Niederlande, war das Unternehmen zum Ende des Wirtschaftsjahres 2000 in<br />

guter finanzieller Verfassung. Selbst in der besonders schwierigen Zeit der Finanzkrise<br />

in Asien um 1998 gelang es dem Unternehmen, das operative Geschäft in einem<br />

profitablen Bereich zu halten.<br />

Nach diversen Expansionsschritten und Kapitalerhöhungen hat sich das Kapital<br />

des Unternehmens von NT$ (New Taiwan Dollar) 30 Millionen auf rd. NT$ 1.200<br />

Mio. entwickelt. Bei einem derzeitigen Umrechnungskurs von 1 US$ = ca. 34,8 NT$<br />

entspricht dieses einer Kapitalentwicklung von rd. US$ 0,9 Mio. auf rd. US$ 34,5<br />

Millionen.Im Jahre 2000 belief sich der Gesamtumsatz auf rund NT$ 8,84 Mrd.,<br />

dieses entspricht ca. US$ 250 Mio.<br />

Insgesamt schätzt Dynamar BV in seinem Bericht vom<br />

Juni 2001 KIEN HUNG als ein stabiles, solventes Familienunternehmen<br />

ein, das auch im operativen Bereich<br />

in Krisenzeiten Stabilität bewiesen und stets einen<br />

guten Ruf bei seinen Lieferanten genossen hat.<br />

Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” fährt im Rah-<br />

Buenaventura<br />

Guayaquil<br />

Paita<br />

men eines Liniendienstes zwischen Süd-Ost-Asien und<br />

Callao<br />

Iquique<br />

der Ostküste Mittel-/Südamerikas. Es werden unter an-<br />

Valparaiso<br />

derem die Häfen Hong Kong, Kaohsiung, Keelung,<br />

Sao Vicente<br />

Long Beach, Manzanillo, Guayaquil und Valparaiso<br />

angefahren.<br />

Manzanillo<br />

Versicherungen<br />

Für das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” werden die in der Seeschifffahrt üblichen<br />

Versicherungen für Kaskoschäden, Haftpflicht gegenüber Dritten sowie Havarie und<br />

Untergang in ausreichender Höhe abgeschlossen, so dass die spezifischen Risiken<br />

der Seeschifffahrt nach den Maßstäben eines ordnungsgemäßen Reedereibetriebes<br />

abgedeckt sind. Die Versicherungssumme wird bei Totalverlust das gesamte Investitionsvolumen<br />

gemäß Seite 18 abdecken.<br />

Ferner wird eine Loss-of-Hire Versicherung (Charterausfallversicherung) abgeschlossen.Im<br />

Fall eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens deckt sie den Einnahmeausfall für<br />

die Zeit vom 15. bis zum 105. Tag zu den zum Zeitpunkt des Abschlusses marktüblichen<br />

Bedingungen ab.<br />

Mitreisemöglichkeiten<br />

Das Schiff verfügt über zusätzliche Kabinen, die den Zeichnern dieses Beteiligungsangebotes<br />

zur Mitreise zu einem Selbstkostenpreis von zur Zeit DM 35,00<br />

pro Person und Tag zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus ist die<br />

Norddeutsche Vermögen bereit, ihren Anlegern Mitreisemöglichkeiten auch auf<br />

anderen durch sie mitfinanzierten Containerschiffen zu vermitteln.<br />

17


18<br />

Zahlen und<br />

Berechnungsbeispiele<br />

Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsrechnung<br />

I. Mittelverwendung EURO<br />

1. Kaufpreis des Schiffes inkl. 39.235.294<br />

Laschmaterial und Erstausrüstung<br />

2. Kosten für Gründung, Rechts- und 200.000<br />

Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle,<br />

<strong>Prospekt</strong>beurteilung<br />

3. Werbung, Platzierung, Marketing 2.300.000<br />

4. Projektierung, Konzeption, 1.800.000<br />

Finanzierungsvermittlung etc.<br />

5. Einrichtung der Treuhandverwaltung 75.000<br />

6. Liquiditätsreserve 249.706<br />

Gesamt-Mittelverwendung 43.860.000<br />

II. Mittelherkunft EURO<br />

1. Schiffshypothekendarlehen 25.360.000<br />

2. Kommanditkapital<br />

a) Norddeutsche Vermögensanlage 30.000 1)<br />

GmbH & Co. KG<br />

b) ”NRG” Norddeutsche Reederei- 30.000 1)<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

c) H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.) 30.000 1)<br />

d) Emissionskapital Deutsche 18.410.000 1)<br />

Schiffahrts Treuhand AG<br />

Gesamt-Mittelherkunft 43.860.000<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio, insgesamt 3 925.000, das ebenfalls gemäß Punkt I.3 verwandt wird.<br />

Alle Beträge außer den Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung, <strong>Prospekt</strong>beurteilung<br />

und Mittelverwendungskontrolle sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.<br />

Falls Mehrwertsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug nicht gegeben ist, muss sie<br />

von der Gesellschaft aus der Liquiditätsreserve zusätzlich getragen werden.


Erläuterungen<br />

Mittelverwendung/Mittelherkunft<br />

I. Mittelverwendung<br />

1. Der Kaufpreis beträgt US$ 33.350.000. Es wurde ein US$/J-Kurs von<br />

US$ 0,<strong>85</strong>/J unterstellt.<br />

2. Diese Kosten beruhen auf Erfahrungswerten. Kostenüber- bzw. -unterschreitungen<br />

gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten der Beteiligungsgesellschaft.<br />

3.-4. Hierbei handelt es sich um Leistungen der Norddeutschen Vermögensanlage<br />

GmbH & Co. KG gemäß § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Sollte die Komplementärin<br />

von ihrem Recht Gebrauch machen, das Kommanditkapital<br />

gemäß § 2 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages um bis zu J 500.000 zu erhöhen,<br />

würde sich die Position Werbung, Platzierung, Marketing pro rata um die<br />

zusätzlich anfallenden Kosten erhöhen.<br />

5. Diesen Betrag erhält die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG für die Einrichtung<br />

der Treuhandschaft und die Treuhandverwaltung im Jahr 2001.<br />

II. Mittelherkunft<br />

1. Das Schiffshypothekendarlehen beläuft sich auf US$ 21,556 Mio. Es wurde<br />

ein Umrechnungskurs von US$ 0,<strong>85</strong>/J unterstellt.<br />

Der Firmensitz der<br />

Norddeutschen Vermögen<br />

in Hamburg 19


20<br />

Zahlen und<br />

Berechnungsbeispiele<br />

Kapitaleinsatz- und -rückflussrechnung<br />

In der nachfolgenden Tabelle ist die Ergebnisprognose für den Anleger dargestellt.<br />

Die Zahlen basieren auf einer Beteiligung in Höhe von J 100.000 (zzgl.<br />

5 % Agio) bei wirtschaftlich planmäßigem Verlauf der Beteiligungsgesellschaft<br />

für einen Anleger in höchster Steuerprogression.<br />

EURO<br />

1. Zeichnungsbetrag einschließlich 5 % Agio 105.000<br />

2. Auszahlungen in der Betriebsphase bis 2017 169.000<br />

3. Anteil am Veräußerungserlös 16.762<br />

4. Saldo aus Steuerbe- und -entlastungen 11.842<br />

5. Mittelrückfluss (2.+3.+4.) 197.604<br />

6. Effektiver Kapitalüberschuss nach Steuern 92.604<br />

7. Ergebnisprognose nach Steuern p.a. ca. 10 %<br />

Für die Ermittlung der Steuern wurden folgende Steuersätze verwendet:<br />

Spitzenbesteuerung 48,5 % 2001/2002<br />

47 % 2003/2004<br />

42 % ab 2005 laut Entschließungs-<br />

antrag des Bundesrates<br />

Solidaritätszuschlag 5,5 % bis zum Ende der Laufzeit<br />

Im Jahre 2003 ist ein Wechsel zur Tonnagesteuer vorgesehen.<br />

Es wurde unterstellt, dass das Schiff Ende 2017 zu 10 % des Kaufpreises veräußert<br />

wird. Aufgrund von Erfahrungswerten sind auch wesentlich höhere Erlöse denkbar,<br />

wobei der tatsächliche Veräußerungserlös von den zum Verkaufszeitpunkt<br />

gültigen Marktverhältnissen, dem Zustand des Schiffes und dem US$-Kurs abhängig<br />

ist.


Die Rendite nach Steuern, berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes<br />

(Effektivverzinsung), beträgt ca. 10,0 % p.a. Dabei ist jedoch zu beachten, dass<br />

sich die Prognose auf das jeweils noch in der Beteiligung gebundene Kapital bezieht.<br />

Hierbei werden den Einzahlungen und den Steuerzahlungen die in diesem<br />

<strong>Prospekt</strong> zugrunde gelegten Rückflüsse aus Steuererstattungen, Auszahlungen<br />

und dem erwarteten Veräußerungserlös gegenübergestellt. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass das Prognoseergebnis nur dann eintritt, wenn die Prämissen<br />

über den gesamten Planungszeitraum eintreffen. Aufgrund der unterschiedlichen<br />

Prämissen können die Ergebnisse auch nicht mit den Ergebnissen<br />

von anderen Kapitalanlagen verglichen werden, die ebenfalls nach dieser Berechnungsmethode<br />

ermittelt wurden. Die Verzinsung nach der Methode des internen<br />

Zinsfußes sollte daher nicht als alleiniges Entscheidungskriterium beim<br />

Vergleich verschiedener Investitionen eingesetzt werden. Da das gebundene Kapital<br />

stets geringer ist als das Kommanditkapital, kann die Rentabilitätskennziffer<br />

keine Aussage über die Höhe der Verzinsung der Kommanditeinlage treffen.<br />

21


22<br />

Einnahmen aus Schiffsbetrieb - netto<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Kosten der Gesellschaft<br />

Zinsen Darlehen<br />

Betriebsergebnis<br />

Tilgung Schiffshypothekendarlehen<br />

Liquiditätsüberschuss p.a.<br />

Auszahlungen an Kommanditisten in %<br />

Auszahlungen an Kommanditisten<br />

Liquidität kumuliert<br />

Valuta Fremdkapital<br />

Betriebsergebnis<br />

Abschreibung<br />

Vorwegaufwand (inkl. Agio)<br />

Kursgewinne<br />

Steuerliches Ergebnis lt. Bilanz<br />

Steuerliches Ergebnis lt. Bilanz<br />

bezogen auf das Kommanditkapital in %<br />

Steuerliches Ergebnis Tonnagesteuer in %<br />

Liquiditätsvorschau der Gesellschaft (in TG)<br />

Jahr 2001 2002 2003 2004 20052006 2007 2008 2009<br />

1) inkl. 3 249.706 Liquiditätsreserve (vgl. S.18)<br />

Zahlen und<br />

Berechnungsbeispiele<br />

57 6.480 6.139 6.139 6.139 6.250 6.543 6.543 6.543<br />

12 1.404 1.704 1.760 1.808 2.178 1.918 1.981 2.035<br />

1 147 149 152 159 162 165 174 176<br />

17 1.623 1.250 1.301 1.190 1.083 976 872 847<br />

27 3.306 3.036 2.926 2.982 2.827 3.484 3.516 3.4<strong>85</strong><br />

0 1.652 1.565 1.565 1.565 1.565 1.565 1.565 1.565<br />

27 1.654 1.471 1.361 1.417 1.262 1.919 1.951 1.920<br />

0 8 8 8 8 8 10 10 10<br />

0 1.480 1.480 1.480 1.480 1.480 1.<strong>85</strong>0 1.<strong>85</strong>0 1.<strong>85</strong>0<br />

2771) 451 442 323 259 41 110 211 281<br />

25.360 22.299 19.561 17.996 16.431 14.866 13.301 11.736 10.172<br />

Steuerliche Ergebnisvorschau der Gesellschaft<br />

(in TG)<br />

Jahr 2001 2002 2003 2004 20052006 2007 2008 2009<br />

27 3.306 3.036 2.926 2.982 2.827 3.484 3.516 3.4<strong>85</strong><br />

2.551 4.762 2.293 2.293 2.293 2.292 2.293 2.292 2.293<br />

5.300 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 97 184 184 184 184 184 184 184<br />

-7.824 -1.359 927 817 873 719 1.375 1.408 1.376<br />

-42,29 -7,35 5,01 4,42 4,72 3,89 7,43 7,61 7,44<br />

0 0 0,56 0,56 0,56 0,56 0,56 0,56 0,56


2010 2011 2012 2013 2014 20152016 2017 Summe Verkauf gesamt<br />

6.543 6.452 6.543 6.543 6.543 6.543 6.452 6.543 102.995 3.511 106.506<br />

2.095 2.580 2.229 2.290 2.358 2.429 3.037 2.577 34.395 — 34.395<br />

179 190 194 197 207 210 213 219 2.894 557 3.451<br />

728 609 491 371 252 133 22 0 11.766 — 11.766<br />

3.541 3.073 3.629 3.6<strong>85</strong> 3.726 3.771 3.180 3.747 53.940 2.954 56.894<br />

1.565 1.565 1.565 1.565 1.565 1.565 782 0 22.777 — 22.777<br />

1.976 1.508 2.064 2.120 2.161 2.206 2.398 3.747 31.162 — 31.162<br />

10 10 10 10 12 12 15 20 169 16,76 1<strong>85</strong>,76<br />

1.<strong>85</strong>0 1.<strong>85</strong>0 1.<strong>85</strong>0 1.<strong>85</strong>0 2.220 2.220 2.775 3.700 31.265 3.101 34.366<br />

408 66 280 550 491 478 100 147 — — —<br />

8.607 7.042 5.477 3.912 2.347 782 0 0 — — —<br />

2010 2011 2012 2013 2014 20152016 2017 Summe Verkauf gesamt<br />

3.541 3.073 3.629 3.6<strong>85</strong> 3.726 3.771 3.180 3.747 53.940 2.954 56.894<br />

2.292 2.293 2.292 2.292 2.293 2.293 1.146 0 38.263 972 39.235<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 5.300 — 5.300<br />

184 184 184 184 184 184 92 0 2.581 — 2.581<br />

1.433 964 1.521 1.577 1.617 1.622 2.126 3.747 12.958 1.982 14.940<br />

7,75 5,21 8,22 8,52 8,74 8,99 11,49 20,25 70,04 10,71 80,75<br />

0,56 0,56 0,56 0,56 0,56 0,56 0,36 0,16 7,84 22,63 30,47<br />

23


24<br />

Zahlen und<br />

Berechnungsbeispiele<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsvorschau<br />

der Gesellschaft<br />

Die Prognoserechnungen ergeben sich aus dem abgeschlossenen Chartervertrag,<br />

den kalkulierten Erlösen, Kosten und Währungsrelationen und der derzeit gültigen<br />

Gesetzeslage. Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich Summenabweichungen<br />

ergeben. Es wird von einem Verkauf des Schiffes Ende 2017 ausgegangen.<br />

Der Verkaufszeitpunkt hängt von der Marktentwicklung ab und kann dementsprechend<br />

auch vor oder nach dem Jahr 2017 erfolgen.<br />

Einnahmen aus Schiffsbetrieb<br />

Die kalkulierten Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb basieren gemäß Chartervertrag<br />

auf einer Tagesrate in Höhe von US$ 17.375 brutto. Nach Abzug der Befrachtungs-<br />

und Adresskommission in Höhe von insgesamt 3,75 % beträgt die<br />

Tageseinnahme rund US$ 16.723. Nach Ablauf des Chartervertrages wurde mit<br />

einer Nettorate von täglich US$ 17.800 kalkuliert.<br />

Für die Umrechnung der US-Dollar-Einnahmen<br />

ist für 2002 ein Kurs von US$ 0,90/J und ab 2003<br />

US$ 0,95/J unterstellt worden. Es wurde im Jahr<br />

2001 von drei Einsatztagen und in den Folgejahren<br />

von je 360 Einsatztagen ausgegangen, mit<br />

Ausnahme der Jahre 2006, 2011 und 2016, in<br />

denen aufgrund von geplanten Werftaufenthalten<br />

wegen Klassearbeiten mit 355 Tagen kalkuliert<br />

wurde. Ferner fallen während des gesamten Prognosezeitraums<br />

Bereederungsgebühren in Höhe<br />

von 3,0 % der Chartereinnahmen an. Der Verkauf<br />

des Schiffes wurde Ende 2017 zu 10 % des<br />

ursprünglichen Kaufpreises kalkuliert.<br />

Sollten die Charterraten, Einsatztage,<br />

Währungsrelationen und der Verkaufserlös<br />

von den Kalkulationen abweichen,<br />

würde dies zu Gunsten oder zu Lasten der<br />

Gesellschaft gehen.


Schiffsbetriebskosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten in Höhe von US$ 3.000 zuzüglich J 400 pro Tag unter<br />

ausländischer Flagge und US$ 4.031 zuzüglich J 424 unter deutscher Flagge<br />

(geplant ab 2003) wurden aufgrund von Erfahrungswerten und Kalkulationen<br />

der Reederei H. Schuldt ermittelt. Ab 2002 wurde eine jährliche Betriebskostensteigerung<br />

von 3 % p.a. bei 365 Kostentagen kalkuliert. In den Betriebskosten enthalten<br />

sind die Kosten für die Besatzung und den technischen Unterhalt des Schiffes<br />

sowie Versicherungsbeiträge.<br />

Höhere oder geringere Kosten als kalkuliert vermindern oder erhöhen<br />

das Betriebsergebnis der Gesellschaft.<br />

Kosten der Gesellschaft<br />

In den Gesellschaftskosten sind die Komplementärvergütung, Verwaltungskosten,<br />

Gewerbesteuerzahlungen und die Treuhandgebühr gemäß § 7 des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages enthalten. Ab 2002 wurde eine jährliche Steigerung<br />

von 3 % auf die Verwaltungskosten kalkuliert, für die Treuhandgebühr wurde<br />

ab 2002 nach jeweils drei Jahren eine Steigerung von 10 % zu Grunde gelegt.<br />

Abweichungen von den kalkulierten Kosten gehen zu Gunsten bzw.<br />

zu Lasten der Gesellschaft.<br />

Zinsen Darlehen<br />

Hierbei handelt es sich um Darlehenszinsen für das Schiffshypothekendarlehen.<br />

Es wurde bis Ende 2003 mit 6 % p.a., bis Ende 2008 mit 6,75 % p.a. und danach<br />

mit 7,5 % p.a. kalkuliert. Außerdem sind für 2001 und 2002 insgesamt J 209.000<br />

Zinsen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals in die Darlehenszinsen<br />

eingerechnet.<br />

Sofern die Zinssätze nicht festgeschrieben werden, hängen sie von<br />

der Kapitalmarktentwicklung ab und können dementsprechend<br />

höher oder niedriger als prognostiziert anfallen.<br />

Tilgung<br />

Das Schiffshypothekendarlehen soll linear über einen Zeitraum von 14,5 Jahren<br />

getilgt werden. Für die Umrechnung wurde ein Kurs von US$ 0,90 zum Euro in<br />

2002 und danach von US$ 0,95/J zu Grunde gelegt.<br />

25


26<br />

Zahlen und<br />

Berechnungsbeispiele<br />

Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

Die Auszahlungen werden im Jahr des Entstehens berücksichtigt. Sie sind steuerneutral<br />

(siehe Abschnitt ”Steuerliche Grundlagen”, S. 34) und erfolgen spätestens<br />

im ersten Quartal des jeweiligen Folgejahres. Es ist geplant, während der Betriebsphase<br />

Auszahlungen in Höhe von insgesamt 169 % an die Anleger zu leisten. In der<br />

Prognoserechnung wird ferner angenommen, dass Ende 2017 aus dem Verkauf des<br />

Schiffes ca. 16,76 % (J 2.954.000 Verkaufserlös zzgl. J 147.000 Restliquidität) der<br />

jeweiligen Beteiligungssumme an die Anleger zurückfließt.<br />

Abweichungen der Einnahmen bzw. Ausgaben von den Prognoserechnungen<br />

können zu Gunsten oder zu Lasten der vorgesehenen Auszahlungen<br />

gehen.<br />

Steuerliche Ergebnisvorschau<br />

der Gesellschaft<br />

Die steuerlichen Ergebnisse sind absolut und prozentual bezogen auf das<br />

Kommanditkapital dargestellt. Mit Beginn des Kalenderjahres 2003 ist vorgesehen,<br />

auf die Besteuerung gemäß § 5a EstG (Tonnagesteuer) umzustellen. Dabei


wird der für die Kommanditisten zu versteuernde Gewinn auf Grundlage der<br />

Nettoraumzahl des Schiffes pauschal ermittelt. Im vorliegenden Fall beträgt dieser<br />

ca. 0,161 % p.a. des jeweiligen Beteiligungsbetrages - hinzu kommt ein sogenannter<br />

Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,4 % p.a., der sich aus der Tilgung des<br />

Hypothekendarlehens ergibt. Es wird unterstellt, dass alle Ergebnisanteile unter<br />

die Tonnagesteuer fallen. Bei Anwendung der Tonnagesteuer wird im Falle des<br />

Schiffsverkaufs kein zusätzlicher steuerlicher Veräußerungsgewinn ermittelt.<br />

Statt dessen ist zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer ein sogenannter<br />

Unterschiedsbetrag aus Zeitwert und Buchwert des Schiffes zu berechnen, der<br />

beim Schiffsverkauf versteuert werden muss. Dieser Unterschiedsbetrag beträgt<br />

lt. Kalkulation 22,63 % des Kommanditkapitals. Zur Ermittlung des Totalgewinns<br />

der Gesellschaft wird auch nach dem Übergang zur Tonnagesteuer das steuerliche<br />

Ergebnis laut Handelsbilanz in der Tabelle (Seite 22) dargestellt (insgesamt<br />

ca. 80,8 %).<br />

Zu den steuerlichen Grundlagen siehe im Detail die entsprechenden<br />

Erläuterungen im Abschnitt ”Steuerliche Grundlagen” auf Seite 34 f.<br />

27


28<br />

Chancen und Risiken<br />

Allgemeine Risiken<br />

Die Investition in einen geschlossenen Schiffsfonds ist eine langfristige<br />

unternehmerische Beteiligung, deren besondere Ertragschancen<br />

zwangsläufig auch mit Risiken verbunden sind.<br />

Wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen,<br />

wie z.B. Konjunkturschwankungen oder Inflation sowie Änderungen<br />

in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung können Auswirkungen auf<br />

die Beteiligung haben. Diese Faktoren können sowohl zu positiven wie auch zu<br />

negativen Abweichungen von den geplanten Daten führen und so die Rendite und<br />

Werthaltigkeit der Beteiligung beeinflussen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die im folgenden dargestellten<br />

Abweichungsszenarien durch das gleichzeitige Eintreffen in unterschiedlichen<br />

Bereichen sowohl verstärken als auch aufheben können. Eine Gewichtung der<br />

Wahrscheinlichkeit inwieweit positive oder negative Abweichungen eintreten<br />

werden, kann infolge der Langfristigkeit der Investition an dieser Stelle seriöserweise<br />

nicht vorgenommen werden.<br />

Insofern ist dieses Beteiligungsangebot nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet<br />

negativer Entwicklung einen teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage<br />

hinnehmen können.<br />

Chartereinnahmen<br />

Ein wichtiger Eckpfeiler einer Schiffsbeteiligung ist der Chartervertrag. Die<br />

Chartereinnahmen des MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” sind durch einen insgesamt<br />

5jährigen Chartervertrag mit der taiwanesischen Reederei KIEN HUNG Shipping<br />

bis zum 4. Juli 2006 plus/minus 45 Tage gesichert.<br />

Kapitalrückfluss<br />

in T.<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

116.645<br />

Kapitalrückfluss in Abhängigkeit<br />

der Chartererlöse<br />

157.146<br />

197.604<br />

238.130<br />

278.622<br />

-20 % -10 % <strong>Prospekt</strong>- +10 % +20 %<br />

wert Abweichung der<br />

Chartererlöse nach<br />

Auslaufen der Erstcharter


Ein wirtschaftliches Risiko besteht darin, dass der Chartervertrag nicht oder<br />

nicht in vollem Umfang erfüllt wird, oder dass nach Auslaufen der Charter eine<br />

weitere Beschäftigung für das Schiff nicht oder nur zu unbefriedigenden Raten<br />

gefunden werden kann. Prinzipiell besteht das Risiko, dass der Charterer von<br />

seinem Sonderkündigungsrecht, welches bei internationalen Charterverträgen<br />

üblich ist, Gebrauch macht. Das Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Vertragspartner<br />

ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder der Vertrag<br />

undurchführbar wird (z.B. durch Kriege zwischen wesentlichen Industrienationen<br />

und mit Einschränkungen bei einer Beteiligung des Flaggenstaates). Dem Risiko<br />

von geringeren Chartereinnahmen steht die Chance gegenüber, nach Auslaufen<br />

der Anfangscharter eine Weiterbeschäftigung des Schiffes zu einer höheren<br />

Charterrate als kalkuliert zu erzielen.<br />

Finanzierung<br />

Die Kalkulation unterstellt eine Verzinsung des US$ Schiffshypothekendarlehens<br />

von 6 % p.a. bis 2003, 6,75 % p.a. von 2004 bis 2008 und 7,5% p.a. ab 2009. Es ist<br />

vorgesehen, das Fremdkapital in Tranchen aufzuteilen, um unterschiedliche<br />

Zinsbindungsfristen zu vereinbaren. Durch Schwankungen auf den Kapitalmärkten<br />

kann für den Zeitpunkt nach Auslaufen der Zinsbindungsfristen eine<br />

höhere oder niedrigere Zinsbelastung auftreten als kalkuliert. Diese Abweichungen<br />

gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Kapitalrückfluss<br />

in T.<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1<strong>85</strong>.939<br />

191.790<br />

Kapitalrückfluss in Abhängigkeit<br />

der Zinsen des<br />

Hypothekendarlehens<br />

197.604<br />

203.489<br />

209.341<br />

+20 % +10 % <strong>Prospekt</strong> -10 % -20 %<br />

Zinsabweichung<br />

29


30<br />

Kapitalrückfluss<br />

in T.<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

241.958<br />

209.206<br />

Kapitalrückfluss in<br />

Abhängigkeit veränderter<br />

Wechselkurse ab 2002<br />

197.604<br />

181.768<br />

158.433<br />

0,80 0,90 <strong>Prospekt</strong> 1,00 1,10<br />

US$/.<br />

Chancen und Risiken<br />

Wechselkurse<br />

Der Kaufpreis für das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” beträgt US$ 33,35 Mio.<br />

Davon werden US$ 21,556 Mio. durch ein langfristiges Hypothekendarlehen aufgebracht.<br />

Die restlichen US$ 11,794 Mio. werden durch Eigenkapital der Anleger<br />

finanziert, für das ein Wechselkursverhältnis von US$ 0,<strong>85</strong>/J kalkuliert worden<br />

ist. Sofern der Wechselkurs bei Bezahlung des Schiffes vom kalkulierten Kurs<br />

abweicht, ergeben sich im Falle eines schwächeren US$ für die Beteiligungsgesellschaft<br />

Einsparungen, die die Liquiditätsreserve der Gesellschaft erhöhen. Für den<br />

Fall eines stärkeren US$ würden sich Mehrausgaben ergeben, die aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Erhöhung des Emissionskapitals zu bestreiten wären.<br />

In der Betriebsphase sind folgende Währungsrelationen unterstellt worden:<br />

in 2002 US$ 0,90/J<br />

ab 2003 US$ 0,95/J<br />

Ein Teil der laufenden Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft (Zins und Tilgung<br />

sowie etwa <strong>85</strong> % der Betriebskosten) fällt in US$ an. Da die Chartereinnahmen<br />

ebenfalls in US$ valutieren, besteht für diesen Teil der Ausgaben kein Wechselkursrisiko.<br />

Für etwa 15 % der Betriebskosten, die Gesellschaftskosten sowie die<br />

laufenden Ausschüttungen und die Zahlung des Veräußerungserlöses ergibt sich<br />

bei Abweichung von den obigen Wechselkursen zum Zahlungszeitpunkt die<br />

Chance (das Risiko) höherer (niedrigerer) Einnahmen als kalkuliert. Die Auswirkungen<br />

veränderter Wechselkurse während der Betriebsphase des Schiffes<br />

auf den Kapitalrückfluss zeigt die nebenstehende Grafik.<br />

Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Termingeschäfte und ggf. die<br />

Währungsumstellung von Krediten innerhalb des vorgegebenen Finanzierungsrahmens<br />

vorzunehmen, wenn die Kursentwicklung bzw. die Marktverhältnisse dies<br />

im Interesse der Gesellschaft sinnvoll erscheinen lassen.<br />

Bauliche Mängel<br />

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass beim Schiff bauliche Mängel auftreten.<br />

Die Risiken werden jedoch zum einen durch die bautechnische Überwachung und<br />

zum anderen durch im Bauvertrag festgelegte Garantievereinbarungen reduziert.<br />

Da das Schiff am 28. Juni 2001 abgeliefert wurde, besteht kein Ablieferungsrisiko.<br />

Vor Übergabe an die Beteiligungsgesellschaft wird das<br />

Schiff zu Lasten des Verkäufers auf Baumängel und Schäden von einem<br />

unabhängigen Sachverständigen inspiziert.


Kapitalrückfluss<br />

in T.<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Kapitalrückfluss<br />

in T.<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

188.453<br />

234.705<br />

197.604<br />

215.684<br />

Kapitalrückfluss<br />

in Abhängigkeit der<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

216.045<br />

197.604<br />

234.451<br />

179.141<br />

Versicherung<br />

160.381<br />

-20 % -10 % <strong>Prospekt</strong>wert<br />

+10 % +20 %<br />

Abweichung der<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Kapitalrückfluss in Abhängigkeit<br />

des Veräußerungserlöses bei<br />

einer . 100.000 Beteiligung<br />

5 % 10 % 20 % 30 %<br />

(Schrott- <strong>Prospekt</strong>wert)<br />

wert<br />

Veräußerungserlös<br />

in % des Kaufpreises<br />

Schiffsbetrieb<br />

Die bei der Berechnung zugrunde gelegten<br />

Kosten basieren auf Verträgen und langjährigen<br />

Erfahrungswerten. In der Kalkulation<br />

wurde ab dem Jahr 2002 eine Kostensteigerung<br />

von 3 % p.a. vorgesehen.<br />

Höhere als die kalkulierten Betriebskosten<br />

gehen zu Lasten der Gesellschaft, geringere<br />

Kosten erhöhen die Überschüsse, die<br />

vorrangig zur Tilgung verwendet werden.<br />

Veräußerung des<br />

Schiffes<br />

Es wurde ein Verkauf des MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” zu einem Veräußerungserlös<br />

von 10 % des Kaufpreises Ende 2017 unterstellt.<br />

Je nach Marktsituation besteht die<br />

Chance bzw. das Risiko, dass der Veräußerungszeitpunkt<br />

und/oder der Veräußerungserlös<br />

von der Kalkulation abweicht.<br />

In diesem Fall würde sich das Gesamtergebnis<br />

entsprechend verbessern oder<br />

verschlechtern.<br />

Für das Schiff werden die für Kaskoschäden und Haftpflicht gegenüber Dritten<br />

sowie für Havarie und Untergang in der Seeschifffahrt üblichen Versicherungen<br />

in ausreichender Höhe zu derzeit marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.<br />

Die Versicherungssumme wird bei Totalverlust das gesamte Investitionsvolumen abdecken.<br />

Ferner wird eine Loss-of-Hire-Versicherung (Charterausfallversicherung) abgeschlossen.<br />

Im Fall eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens deckt sie den Einnahmenausfall<br />

für die Zeit vom 15. bis zum 105. Tag zu den zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />

marktüblichen Bedingungen ab.<br />

31


32<br />

Chancen und Risiken<br />

Fungibilität<br />

Eine Schiffsbeteiligung ist eine langfristige Kapitalanlage. Der Verkauf oder die Übertragung<br />

einer Beteiligung ist jederzeit möglich, allerdings ist zu berücksichtigen,<br />

dass es für den Handel mit Fondsanteilen keinen geregelten Markt gibt. Der Preis<br />

wird zwischen Käufer und Verkäufer frei vereinbart. Aufgrund von Bewertungsschwierigkeiten<br />

sind stille Reserven meist nur schwer zu realisieren.<br />

Wenn die Umstände einer Anteilsveräußerung, bei der der Verkäufer steuerlich<br />

keinen Totalüberschuss erzielt, zu der Vermutung Anlass geben, dass der Verkauf<br />

bzw. die Übertragung von vornherein geplant gewesen ist, besteht die Gefahr, dass<br />

die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht des ausscheidenden Anlegers in<br />

Frage stellt oder verneint. Die Folge wäre eine rückwirkende Nichtanerkennung der<br />

steuerlichen Ergebnisse.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die steuerlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes wurden von einer<br />

namhaften Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Sie beruhen auf der geltenden<br />

Rechtslage und sind ausführlich auf den Seiten 34 ff. des <strong>Prospekt</strong>es dargestellt.<br />

Über die Anerkennung der steuerlichen Ergebnisse entscheidet letztlich die für die<br />

Fondsgesellschaft zuständige Finanzverwaltung. Eine Änderung der zukünftigen<br />

Rahmenbedingungen in Bezug auf die Rechtsprechung und die Steuergesetzgebung<br />

bzw. die Durchführungsbestimmungen der Finanzverwaltung kann dazu<br />

führen, dass die tatsächlichen steuerlichen Ergebnisse von<br />

den Prognosewerten positiv oder negativ abweichen.<br />

In den Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass die<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht von der Verlustausgleichsbeschränkung<br />

des § 2b EStG betroffen ist, weil die im Einführungserlass<br />

zum § 2b genannten Prüfkriterien nicht erfüllt<br />

sind. Es besteht das Risiko, dass diese Auffassung von<br />

der Finanzverwaltung in Frage gestellt wird und § 2b zur<br />

Anwendung kommt. In diesem Falle wären die negativen<br />

steuerlichen Ergebnisse von den Anlegern nur mit positiven<br />

Einkünften aus anderen § 2b-Beteiligungen zu verrechnen.<br />

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

15jährige Abschreibungsdauer des Schiffes problematisiert<br />

wird. Sofern die Finanzverwaltung von einer anderen<br />

Nutzungsdauer ausgeht, würden sich die steuerlichen<br />

Ergebnisse in 2001 und 2002 verändern.Es wird unterstellt,<br />

dass ab 2003 alle Ergebnisanteile unter die Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) fallen. Sollte dies


nicht der Fall sein, würde sich das steuerliche Ergebnis entsprechend erhöhen.<br />

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer ist der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

Buch- und Teilwert des Schiffes (stille Reserven) festzustellen, der bei der<br />

Veräußerung des Schiffes oder im Falle einer Rücknahme der Option zur Tonnagesteuer<br />

nach Ablauf der 10jährigen Bindungsfrist unabhängig vom tatsächlich<br />

erzielten Veräußerungserlös zu versteuern ist. Dieser Differenzbetrag ist in der<br />

Kalkulation geschätzt worden, da der tatsächliche Wert erst bei einem Wechsel<br />

ermittelt werden kann. Ein höherer Wert kann die Steuerlast erhöhen, ein niedrigerer<br />

die Steuerlast senken.<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe ihrer jeweils geleisteten Einlage zzgl.<br />

Agio beschränkt, da dem Angebot die Rechtsform der Kommanditgesellschaft zu<br />

Grunde liegt. Es besteht über die Einlage hinaus keine Nachschusspflicht. Die Haftung<br />

lebt jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf, wenn die Entnahmen die erwirtschafteten<br />

Gewinne übersteigen.<br />

Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Bei einer auch nur teilweisen Fremdfinanzierung der Beteiligung besteht grundsätzlich<br />

die Gefahr, dass zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft beim Anleger<br />

noch kein steuerlicher Totalgewinn erzielt wurde, während dies auf der Gesellschaftsebene<br />

und bei anderen Anlegern ohne Anteilsfinanzierung bereits der Fall ist.<br />

Dies könnte die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht (siehe Seite 34 Gewinnerzielungsabsicht)<br />

seitens der Finanzverwaltung mit entsprechend negativen Folgen<br />

für den betroffenen Anleger zur Folge haben (rückwirkende Aberkennung der<br />

steuerlichen Ergebnisse). Dieses Risiko ergibt sich vor allem bei einer langfristigen<br />

Anteilsfinanzierung.<br />

Das Betriebsstättenfinanzamt verlangt von jedem Gesellschafter Angaben über eine<br />

eventuelle Refinanzierung der Beteiligung zwecks Prüfung der individuellen Totalgewinnerzielungsabsicht.<br />

Dazu gehört neben einer rechtsverbindlichen Erklärung<br />

ggf. auch eine Kopie des betreffenden Darlehensvertrages samt Tilgungsplan.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass anfallende Refinanzierungszinsen ab dem<br />

Wechsel zur Tonnagbesteuerung nicht mehr als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Hinweis: Gesellschafter, die keine oder unvollständige Angaben zur<br />

Refinanzierung ihrer Beteiligung machen, müssen damit rechnen, dass<br />

ihnen die steuerlichen Ergebnisse nicht bzw. nur unter Vorbehalt zugewiesen<br />

werden. Darüber hinaus besteht bei einer Anteilsfinanzierung<br />

das Risiko der Anwendung des § 2b EStG für den Anleger.<br />

Sofern Anleger eine teilweise Fremdfinanzierung vornehmen, sollten<br />

sie sich bezüglich der steuerlichen Auswirkungen von ihrem Steuerberater<br />

persönlich beraten lassen.<br />

33


34<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen zu den steuerlichen<br />

Grundlagen sollen dazu dienen, dem Anleger einen<br />

umfassenden Überblick über die steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu geben. Es handelt sich dabei um<br />

allgemeine Darstellungen, die auf den Einzelfall<br />

eines Anlegers nicht eingehen. Daher wird empfohlen,<br />

dass die Anleger die persönlichen steuerlichen Auswirkungen<br />

einer Beteiligung im Detail mit ihrem steuerlichen<br />

Berater abstimmen.<br />

Einkunftsart/Totalgewinn<br />

Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes beruht darauf,<br />

dass die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” eine<br />

gewerbliche Tätigkeit ausübt und die Zeichner Mitunternehmer im Sinne des § 15<br />

Abs. 1 Nr. 2 EStG sind. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Mitunternehmerschaft<br />

sind wie folgt beschrieben: Die Zeichner sind am Gewinn und Verlust<br />

sowie an den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaft in vollem Umfang beteiligt.<br />

Ihre Mitspracherechte entsprechen den für Kommanditisten geltenden<br />

Regelungen (Mitunternehmerinitiative).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft setzt das Schiff im eigenen Namen sowie auf eigene<br />

Rechnung und Gefahr ein. Nach der vorliegenden Planrechnung und der angenommenen<br />

Veräußerung zu einem unterstellten Verkaufspreis von 10 % des<br />

ursprünglichen Kaufpreises Ende 2017 erzielt die Beteiligungsgesellschaft eine<br />

Mehrung ihres Betriebsvermögens in Höhe von J 14,95 Mio., dies entspricht bezogen<br />

auf das Kommanditkapital ohne Agio einer Quote von ca. 80,8 %. Somit<br />

können die Zeichner bei planmäßigem Geschäftsverlauf einen laufenden entnahmefähigen<br />

Gewinn bzw. ein ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

erwarten.<br />

Die Ermittlung des Totalgewinns erfolgt nach dem Erlass der Finanzverwaltung<br />

auf der Grundlage der Steuerbilanz und nicht auf der Basis des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot entspricht somit den im Beschluss vom<br />

25. Juni 1984 vom Großen Senat des Bundesfinanzhofes aufgestellten Grundsätzen<br />

hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht der Beteiligungsgesellschaft (Anstreben<br />

eines Totalgewinns) und der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerrisiko) der<br />

Gesellschafter, da sie an der voraussichtlichen Vermögensmehrung der Beteiligungsgesellschaft<br />

in vollem Umfange teilhaben.<br />

Deshalb sind auf der Basis des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung die Zeichner Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />

und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.


In der vorliegenden Konzeption ist eine persönliche Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, von einer Anteilsfinanzierung<br />

abzusehen bzw. eine solche nur nach Rücksprache mit dem steuerlichen Berater<br />

vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass durch eine Zwischenfinanzierung<br />

sowohl die Gewinnerzielungsabsicht als auch der Totalgewinn beeinflusst werden.<br />

Steuerliche Ergebnisse<br />

a) Anlaufkosten Bei den Berechnungen dieses <strong>Prospekt</strong>es wurden die Anlaufkosten<br />

als sofort abziehbarer Aufwand behandelt. Zwar hat der Bundesfinanzhof<br />

in einem Urteil vom 11.1.1994 entschieden, dass sämtliche der Errichtung eines<br />

(Immobilien-) Fonds zu Grunde liegenden Verträge eine Einheit bilden und aus<br />

diesem Grund ausschließlich den Anschaffungskosten zuzurechnen seien. Nach Auffassung<br />

der <strong>Prospekt</strong>herausgeber ist der dort entschiedene Fall jedoch nicht mit dem<br />

hier vorliegenden Beteiligungsangebot zu vergleichen. Es ist deshalb davon auszugehen,<br />

dass sich die bisherige Praxis der Finanzverwaltung, die die Anlaufkosten als<br />

sofort abziehbaren Aufwand behandelt hat, auch zukünftig nicht ändern wird.<br />

b) Abschreibung und Nutzungsdauer Die Anschaffungskosten von Hochseeschiffen<br />

sind nach den derzeit amtlichen AfA-Tabellen über eine steuerliche<br />

Nutzungsdauer von 12 Jahren abzuschreiben. Gegenwärtig plant das Bundesfinanzministerium,<br />

die Tabellen zu überarbeiten und den Abschreibungszeitraum<br />

von Wirtschaftsgütern generell zu verlängern. Inwieweit und wann eine Änderung<br />

der Afa-Tabellen vorgenommen wird, ist zur Zeit nicht absehbar. Schiffe,<br />

die vor der Veröffentlichung neuer AfA-Tabellen hergestellt sind, sollen davon<br />

nicht betroffen sein. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings in einem<br />

Schreiben vom 15. Juni 1999 festgelegt, dass bei sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

(§ 2b EStG) eine längere steuerliche Nutzungsdauer angewandt<br />

wird, sofern nach dem selbstgewählten Betriebskonzept und der Betriebsführung<br />

eine längere Nutzungsdauer vorgesehen ist. Das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” ist<br />

nach dem 1. Januar 2001 abgeliefert worden und somit von dieser Regelung betroffen.<br />

Im Rahmen der Kalkulation wird von einer 15jährigen steuerlichen Nutzungsdauer<br />

ausgegangen. Sollte die spätere Betriebsprüfung die steuerliche Nutzungsdauer<br />

oder das vorliegende Betriebskonzept als zu kurz ansehen, würde dies<br />

zu einer Verringerung der jährlichen Abschreibung führen.<br />

Die Anschaffungskosten abzüglich Schrottwert des MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” werden gemäß § 7 Abs. 2 EStG degressiv abgeschrieben. Unter<br />

Berücksichtigung der steuerlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren und der im<br />

Steuersenkungsgesetz vom Juli 2000 beschlossenen Absenkung der degressiven<br />

AfA vom 3fachen auf das 2fache der linearen AfA ergibt sich ein Abschreibungssatz<br />

von 13,33 % p.a. bezogen auf den jeweiligen Buchwert. Aufgrund der Übernahme<br />

des Schiffes im zweiten Halbjahr 2001 wird die Abschreibung im Jahr 2001 mit<br />

dem halben Jahresbetrag gemäß R44 Abs. 2 Satz, 3 EStR (Vereinfachungsregel)<br />

angesetzt. Es ist vorgesehen, im Jahre 2003 zur linearen Abschreibung zu wechseln.<br />

Die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung bedingt keine Eintra-<br />

35


36<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

gung des Schiffes in das Deutsche Seeschiffsregister und sieht auch keine Bindungsfrist<br />

für die Veräußerung des Schiffes vor.<br />

c) Behandlungen von Auszahlungen Bei den geplanten Auszahlungen<br />

gemäß Prognoserechnung von Seite 26 handelt es sich steuerlich um Entnahmen<br />

von Liquiditätsüberschüssen. Diese unterliegen grundsätzlich keiner Steuerpflicht.<br />

Einzige Ausnahme hiervon sind Entnahmen, durch die ein negatives Kapitalkonto<br />

entsteht oder die dies weiter erhöhen. Solche Entnahmen führen bei<br />

nicht im Handelsregister eingetragenen Gesellschaftern unter diesen Voraussetzungen<br />

zu einer Besteuerung gemäß § 15a Abs. 3 EStG in entsprechender Höhe.<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen entfällt eine Versteuerung der Ausschüttung bei<br />

direkter Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister, wenn eine Haftungsinanspruchnahme<br />

nicht auszuschließen ist. Bei der Ermittlung der von den<br />

Gesellschaftern zu versteuernden Ergebnisse wurde davon ausgegangen, dass<br />

diese sich bis zum 31.12.2003 unmittelbar als Kommanditsten der Beteiligungsgesellschaft<br />

in das Handelsregister eintragen lassen.<br />

Steuerpflichtig sind für den Anleger ausschließlich die im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Gewinnfeststellung ermittelten Ergebnisse.<br />

d) Anteilsveräußerung/Liquidation Nach einem Wechsel zur Tonnagebesteuerung<br />

ist der Gewinn aus einer Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe<br />

im Ganzen in dem pauschal ermittelten steuerlichen Ergebnis enthalten.<br />

Im vorliegendem Fall ist der Unterschiedbetrag zwischen Buch- und Teilwert des<br />

Schiffes in Höhe von geschätzt J 4.186.550 steuerpflichtig aufzulösen. Hiervon<br />

entfällt auf die Gesellschafter, unabhängig von dem tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn,<br />

ein Anteil in Höhe von ca. 22,63 % bezogen auf die Beteiligung.<br />

Der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn ist Ende 2017 vom Gesellschafter<br />

nicht gesondert zu versteuern.<br />

e) Sonderbetriebsausgaben Sofern dem Anleger Kosten durch seine Beteiligung<br />

entstehen (z.B. Fahrtkosten zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

Telefon, Porto), können die Aufwendungen im Rahmen der Steuererklärung der<br />

Beteiligungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dies geschieht dadurch, dass<br />

der Treuhänderin eine Aufstellung über die entstandenen Kosten unter Beifügung<br />

der Originalbelege zugeleitet wird. Die Treuhänderin wird veranlassen, dass im<br />

Rahmen der Steuererklärung der Gesellschaft die Kosten erfasst werden. Sofern<br />

der Gesellschafter/Treugeber einen Kredit zur Finanzierung seiner Einlage aufnimmt,<br />

ist der Treuhänderin auch der jeweilige Darlehensstand mitzuteilen. Sonderbetriebsausgaben<br />

oder Sonderbetriebsschulden des Gesellschafters sind ausschließlich<br />

im Rahmen der steuerlichen Veranlagung der Gesellschaft zu<br />

berücksichtigen und können nicht in der persönlichen Steuererklärung angesetzt<br />

werden.<br />

Nach dem Wechsel zur Tonnagesteuer können Sonderbetriebsausgaben<br />

nicht mehr geltend gemacht werden.


Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002<br />

a) Steuersätze Im März 1999 wurde das Steuerentlastungsgesetz<br />

1999/2000/2002 beschlossen. Ziel der Steuerreform ist es, Privatpersonen,<br />

Familien und Unternehmen durch eine Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

zu entlasten. Im Gegenzug werden zur Finanzierung Steuervergünstigungen<br />

abgebaut.<br />

Das Steuersenkungsgesetz ist zum 1.1.2001 in Kraft getreten und sieht eine Reduzierung<br />

der Spitzensteuersätze wie folgt vor:<br />

Jahr Spitzensteuersatz<br />

2001-2002 48,5 %<br />

2003-2004 47,0 %<br />

ab 2005 42,0 %*<br />

* laut Entschließungsantrag des Bundesrates<br />

Diese Steuersätze zuzüglich Solidaritätszuschlag (siehe Seite 38) in Höhe von 5,5 %<br />

wurden in den Prognoserechnungen für das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” zu<br />

Grunde gelegt.<br />

b) Verlustabzugsverbot bei Verlustzuweisungsgesellschaften Durch<br />

§ 2 b EStG des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde ein grundsätzliches<br />

Abzugsverbot für Verluste aus der Beteiligung der sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

eingeführt. Steuerliche Verluste können danach nur noch mit<br />

Gewinnen aus gleichartigen Gesellschaften verrechnet werden.<br />

Nach Auffassung der <strong>Prospekt</strong>herausgeber handelt es sich bei der<br />

SCHIFF<strong>SB</strong>ETEILIGUNG <strong>85</strong> MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” nicht um eine<br />

Verlustzuweisungsgesellschaft in diesem Sinne. Nach dem Anwendungsschreiben<br />

des Bundesfinanzministeriums vom 5. Juli 2000, das eine sogenannte<br />

Nichtaufgriffsgrenze beinhaltet, kommt der § 2b EStG regelmäßig nicht<br />

zur Anwendung, wenn das Verhältnis der prospektierten Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

Kapitals einschließlich des Agios 50 % nicht übersteigt. Ferner darf keine<br />

modellhafte persönliche Zwischenfinanzierung der Beteiligungssumme in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot berücksichtigt diese Tatbestandsmerkmale<br />

und bewegt sich innerhalb der sogenannten Nichtaufgriffsgrenze. Unabhängig<br />

davon werden auch die beiden weiteren Regelbeispiele zur Prüfung, ob eine Verlustzuweisungsgesellschaft<br />

im Sinne des § 2b EStG vorliegt, nicht erfüllt. So ergibt<br />

sich unter Berücksichtigung der im Anwendungsschreiben aufgeführten Renditeermittlung<br />

nach der Methode des internen Zinsflusses (IRR) eine Rendite nach<br />

Steuern, die weniger als das Doppelte der Rendite vor Steuern beträgt. Auf Basis<br />

der auf den Seiten 22 und 23 des <strong>Prospekt</strong>es dargestellten Liquiditäts- und steuerlichen<br />

Ergebnisvorschau sowie der oben genannten Steuersätze ergibt sich eine<br />

Rendite nach Steuern in Höhe von 9,08 %. Demgegenüber steht eine Rendite vor<br />

Steuern von 6,25 %. Somit beträgt die Nachsteuerrendite weniger als das<br />

Doppelte der Vorsteuerrendite.<br />

37


38<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Da auch das weitere Regelbeispiel, nämlich die Inaussichtstellung von negativen<br />

steuerlichen Ergebnissen und deren werbemäßige Hervorhebung nicht vorliegt,<br />

ist dieses Beteiligungsangebot unter Zugrundelegung des Anwendungserlasses damit<br />

u.E. von den Einschränkungen des § 2b EStG nicht betroffen.<br />

c) Begrenzung des Verlustrücktrages Der bisherige zweijährige Verlustrücktrag<br />

nach § 10d Abs. 1 EStG wurde auf ein Jahr beschränkt. Zudem wurde er<br />

der Höhe nach eingeschränkt. Für das Jahr 2001 ist der Verlustrücktrag auf einen<br />

Höchstbetrag von DM 1 Mio. begrenzt.<br />

d) Mindestbesteuerung / Begrenzung des Verlustausgleiches Die<br />

Ausgleichsfähigkeit von negativen Einkünften war nach der bisherigen Rechtslage<br />

nur durch § 15a EStG auf den Betrag der Kapitaleinzahlung des Gesellschafters begrenzt.<br />

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde nunmehr<br />

§ 2 Abs. 3 EStG dahingehend geändert, dass ein Verlustausgleich mit positiven Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten nur noch in Höhe von DM 100.000 bei Ledigen<br />

bzw. DM 200.000 bei Eheleuten und darüber hinaus nur bis zur Hälfte der übrigen<br />

positiven Einkünfte zulässig ist. Darüber hinausgehende Verluste können im Rahmen<br />

eines Verlustrücktrages bis zu einem Betrag von DM 1 Mio. bzw. durch einen<br />

Verlustvortrag in den durch § 10d EStG definierten Grenzen berücksichtigt werden.<br />

Die Berechnungen gehen davon aus, dass jeder Gesellschafter seine Beteiligung so<br />

wählt, daß die obengenannten Grenzen nicht überschritten werden und er die erwarteten<br />

negativen Einkünfte der Jahre 2001 bis 2002 im Rahmen seiner persönlichen<br />

Steuererklärung mit anderen positiven Einkünften saldieren kann.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Mit dem Gesetz vom 23.6.1993 ist ab dem 1.1.1995 der Solidaritätszuschlag eingeführt<br />

worden. Dieser beträgt ab 1.1.1998 5,5 % auf die jeweilige Einkommensteuerschuld.<br />

Da die jetzige Fassung des Gesetzes eine zeitlich unbegrenzte Laufzeit des<br />

Solidaritätszuschlages vorsieht, wurde dieser in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen mit<br />

5,5 % p.a. für die gesamte Laufzeit berücksichtigt.


Tonnagesteuer<br />

Nach § 5a EStG in der Fassung des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes vom<br />

9.9.1998 haben Schifffahrtsgesellschaften seit dem 1.1.1999 die Möglichkeit, eine<br />

pauschalierte Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der im internationalen<br />

Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage vorzunehmen.<br />

Als Grundlage dient der im Schiffsmessbrief ausgewiesene Raumgehalt des Schiffes<br />

(Nettoregistertonnen ”NRT” = Nettoraumzahl ”NRZ”). Die Höhe errechnet sich<br />

wie folgt:<br />

Schiffsgröße in NRT DM/Euro je volle 100 NRT und Betriebstag<br />

0 bis 1.000 DM 1,80 3 0,92<br />

1.000 bis 10.000 DM 1,35 3 0,69<br />

10.000 bis 25.000 DM 0,90 3 0,46<br />

über 25.000 DM 0,45 3 0,23<br />

Voraussetzung für die Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer gemäß § 5 a<br />

EStG ist, dass<br />

� das Schiff während des Geschäftsjahres überwiegend in einem inländischen<br />

Schiffsregister eingetragen ist,<br />

� das Schiff im internationalen Verkehr eingesetzt wird und<br />

� die Bereederung des Schiffes vom Beginn des Jahres im Inland erfolgt.<br />

Diese Voraussetzungen werden von der Beteiligungsgesellschaft MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” erfüllt.<br />

Es ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft im Jahre 2003 zur pauschalierten<br />

Gewinnermittlung wechselt. An diese Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft<br />

dann für einen Zeitraum von 10 Jahren gebunden. Durch den Wechsel wird sich ab<br />

dem Jahr 2003 bis 2017 bei einer Schiffsgröße des MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”<br />

von ca. 12.200 Nettotonnen unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis der Gesellschaft<br />

ein positives steuerliches Ergebnis von ca. J 29.730 p.a. errechnen. Bezogen<br />

auf die Beteiligungssumme ohne Agio entspricht dies einer Quote von ca.<br />

0,161 % p.a.<br />

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer sind Unterschiedsbeträge für jede Bilanzposition<br />

(stille Reserven) zu ermitteln. Dies betrifft nach der Kalkulation das Schiff<br />

und das US$-Darlehen.<br />

Der Unterschiedsbetrag beim Schiff ist wie folgt aufzulösen:<br />

� bei Veräußerung des Schiffes<br />

� im Falle einer Rücknahme der Option zur Gewinnermittlung gem. § 5a EStG<br />

(Tonnagesteuer) nach Ablauf der 10-jährigen Bindungsfrist<br />

� bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft (anteilig)<br />

Die Auflösung des Unterschiedsbetrages ist unabhängig vom tatsächlichen erzielten<br />

Veräußerungserlös zu versteuern.<br />

Für das MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” wurde ein Betrag in Höhe von rd.<br />

J 4.186.550 geschätzt. Es entfällt auf jeden Investor damit ein Anteil von ca.<br />

22,63 % der Beteiligungssumme ohne Agio, der mit dem gültigen Steuersatz zu<br />

versteuern ist.<br />

39


40<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Ein Unterschiedsbetrag beim US$-Darlehen (der sich aus der unterschiedlichen<br />

Bewertung des Darlehens in der Investitions- und Betriebsphase ergibt) wird entsprechend<br />

den Tilgungsraten aufgelöst und zusätzlich zur pauschalisierten<br />

Gewinnermittlung jährlich versteuert.<br />

Das vorstehende nur in seinen Grundzügen geschilderte Gewinnermittlungssystem<br />

führt, unabhängig von der betriebswirtschaftlich ermittelten Ertragslage, zu einer<br />

über die Zeitperiode der Tonnagebesteuerung gleichmäßigen, relativ geringen<br />

Besteuerung. Der damit verbundene, die Finanzkraft des Unternehmens stärkende<br />

Effekt ist um so höher, je günstiger sich die Ertragslage des Unternehmens<br />

während der Projektlaufzeit darstellt. Das System begünstigt damit ertragsstarke<br />

und renditeorientierte Unternehmen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist gewerbesteuerpflichtig. Aufgrund des zunächst entstehenden<br />

gewerbesteuerlichen Verlustvortrags werden Gewerbesteuerzahlungen<br />

erstmalig für das Jahr 2014 prognostiziert. Dabei kam der Hebesatz am Sitz der<br />

Gesellschaft (Hamburg) in Höhe von 470 % sowie die Regelung des im Rahmen<br />

des StSenkG eingeführten § 35 EstG, wonach das 1,8fache des GewSt-Meßbetrages<br />

entsprechend den Beteiligungsverhältnissen bei der Einkommensteuerschuld<br />

angerechnet werden kann, zur Anwendung. Bei Anlegern, die aufgrund anderweitiger<br />

gewerblicher Einkünfte und den damit verbundenen einkommensteuerlichen<br />

Entlastungsmöglichkeiten im Investitionsjahr 2001 nicht mit dem geltenden<br />

Höchststeuersatz veranlagt werden, kann dies zu einer Reduzierung der rechnerischen<br />

Nach-Steuer-Rendite führen, deren Auswirkung in der Prognoserechnung<br />

aufgrund des individuellen Charakters nicht berücksichtigt ist.<br />

GewSt-Verlustvorträge sind an die Personen des Kommanditisten/Treugebers<br />

gebunden. Bei jedem Gesellschafterwechsel entfällt ein etwaiger Verlustvortrag<br />

des Altgesellschafters und es können nur noch die anteiligen Verlustvorträge der<br />

verbleibenden Gesellschafter geltend gemacht werden.


Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Vermögensgegenstände, die vererbt oder verschenkt werden, unterliegen der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer. Grundlage für die Besteuerung ist der Verkehrswert.<br />

Bei Geld- und Finanzanlagen ist der Nennwert identisch mit dem Verkehrswert,<br />

somit müssen auf den Nominalwert Steuern entrichtet werden.<br />

Bei Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften wird der Steuerbilanzwert<br />

der Beteiligten zugrunde gelegt. Der Vorteil bei dieser Besteuerung liegt zum<br />

einen darin, dass der Steuerbilanzwert keine stillen Reserven beinhaltet und diese<br />

somit nicht versteuert werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass für diese<br />

Beteiligungen gemäß Jahressteuergesetz 1997 ein weiterer einmaliger Freibetrag<br />

in Höhe von DM 500.000 gewährt wird. Der dann ermittelte Wert wird nur zu<br />

60 % besteuert. Für alle Beteiligungsgesellschaften wird unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis<br />

die günstige Steuerklasse 1 verwendet.<br />

Somit kommt es bei diesem Angebot im<br />

Erbschafts- oder Schenkungsfall zu einer<br />

geringeren Steuerlast als bei anderen Kapitalanlagen,<br />

wie z. B. Wertpapieren.<br />

Außer diesen generellen Vergünstigungen<br />

gibt es individuelle persönliche Freibeträge,<br />

die durch das Jahressteuergesetz 1997 neu<br />

geregelt wurden. Diese betragen zum Beispiel<br />

bei Ehegatten DM 600.000 und bei<br />

Kindern DM 400.000 (für einen Zeitraum<br />

von 10 Jahren).<br />

Es wird empfohlen – insbesondere bei<br />

Schenkungen – im Einzelfalle steuerliche<br />

Beratung in Anspruch zu nehmen.<br />

41


42<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

und Geschäftszweck<br />

Die Anleger beteiligen sich an der im Handelsregister des Amtsgerichtes<br />

Hamburg eingetragenen Beteiligungs-Kommanditgesellschaft<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co., Hamburg. Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb<br />

und der Betrieb eines Containerschiffes.<br />

Aus Gründen der Registrierung des Schiffes in Singapur hat die Zweiundsechzigste<br />

Kommanditgesellschaft "NRG" Norddeutsche Reederei-Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. die MS "NORTHERN ENDEAVOUR" Shipping Pte. Ltd., Singapur<br />

gegründet, an der sie sämtliche Anteile hält. Mit Übernahme von Nutzen und Lasten<br />

des Schiffes durch die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. werden sämtliche Anteile an der<br />

”NORTHERN ENDEAVOUR” Shipping Pte. Ltd. auf die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft<br />

übertragen. Die Beteiligungsgesellschaft trägt die Chancen und Risiken<br />

aus dem Einsatz des Schiffes, so dass das wirtschaftliche Eigentum in vollem Umfang<br />

bei ihr verbleibt.<br />

Durch regelmäßige Gesellschafterversammlungen wird die Mitwirkung der Anleger<br />

gesichert. Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

gefasst werden. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MS<br />

”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg. Sie leistet keine<br />

Kapitaleinlage und ist mit der Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

beauftragt. Hierfür, sowie für die Übernahme<br />

der Haftung, erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

eine Vergütung in Höhe von J 10.000 p.a.<br />

Rechtsform und<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Für das vorliegende Beteiligungsangebot wurde die Rechtsform<br />

der Kommanditgesellschaft gewählt. Damit ist die<br />

Haftung der Anleger auf die Höhe ihrer jeweils geleisteten Einlage<br />

beschränkt. Es besteht darüber hinaus keine Nachschusspflicht.<br />

Die auf die Einlage beschränkte Haftung lebt jedoch<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf, soweit die Entnahmen<br />

die erwirtschafteten Gewinne übersteigen.


Beteiligungsverwaltung<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg, ist ein Spezialinstitut für die<br />

treuhänderische Verwaltung von Schiffsbeteiligungen. Bisher verwaltete sie insgesamt<br />

84 Schiffsbeteiligungen mit über 26.000 Beteiligungen und einem Zeichnungskapital<br />

von ca. DM 2,24 Mrd.<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG hat sich als Treuhänderin an der<br />

Gesellschaft beteiligt und wird die Anleger bei der Wahrnehmung ihrer Interessen<br />

in der Beteiligungsgesellschaft unterstützen. Die Rechtsbeziehungen zwischen<br />

Anleger und Treuhänderin richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, der auf den Seiten 60 ff. abgedruckt ist.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase wird durch entsprechende<br />

Vereinbarung zwischen der Beteiligungsgesellschaft und einem unabhängigen<br />

Mittelverwendungskontrolleur sichergestellt. Das von den Anlegern auf<br />

das Treuhandkonto eingezahlte Beteiligungskapital wird von der Treuhänderin<br />

auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Beteiligungsgesellschaft überwiesen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft kann über diese Mittel nur nach Mitzeichnung durch<br />

den Mittelverwendungskontrolleur verfügen. Die Freigabe der Mittel erfolgt auf<br />

Basis eines Zahlungsplanes (Mittelverwendungsbudget) gemäß der Anlage 1 zum<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

Beirat<br />

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Beirat, der aus<br />

drei Mitgliedern besteht. Ein Mitglied<br />

wird von der Komplementärin<br />

benannt. Die zwei weiteren<br />

Mitglieder kommen aus dem Kreis<br />

der Kommanditisten/Treugeber<br />

und werden von diesen gewählt.<br />

Der Beirat berät und überwacht die<br />

Geschäftsführung in allen wichtigen<br />

Geschäftsangelegenheiten im<br />

Interesse der Gesellschafter. Die<br />

Rechte und Pflichten des Beirates<br />

sind in § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt.<br />

43


44<br />

Praktische Hinweise<br />

für die Beteiligung<br />

Beitritt<br />

Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung<br />

ist an die Norddeutsche Vermögen zu senden und wird<br />

in der Reihenfolge des Posteingangs registriert und anschließend<br />

im Original an die Treuhänderin zur Annahme weitergeleitet.<br />

Mündliche oder telefonische Reservierungen können nicht berücksichtigt<br />

werden. Die Treuhänderin bestätigt dem Anleger schriftlich die<br />

Annahme der Beitrittserklärung unter Angabe der Registriernummer.<br />

Einzahlung<br />

Die erste Einzahlung in Höhe von 45 % des Beteiligungsbetrages zzgl. 5 % Agio ist<br />

nach Annahme der Beitrittserklärung sowie schriftlicher Aufforderung durch die<br />

Treuhänderin auf das Treuhandkonto zu überweisen. Die verbleibenden 55 %<br />

sind zum 30.4.2002 zur Zahlung fällig. Als Verwendungszweck gilt jeweils die auf<br />

der Beitrittserklärung angegebene Registriernummer.<br />

Hinweis: Sollten die Einzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht<br />

termingerecht erfüllt werden, kann eine Zuweisung wirtschaftlicher<br />

und steuerlicher Ergebnisse nicht oder nur in entsprechend<br />

verminderter Höhe erfolgen.<br />

Zuweisung steuerlicher Ergebnisse<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden für jeden Gesellschafter einheitlich<br />

und gesondert von den zuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt und<br />

den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter amtsintern mitgeteilt.<br />

In der Mitteilung sind auch die vom Gesellschafter an die Gesellschaft gemeldeten<br />

Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt. Aufwendungen, die einem Gesellschafter<br />

im Zusammenhang mit der Beteiligung (Reisekosten, Finanzierungskosten,<br />

Beratungskosten etc.) entstanden sind, können ausschließlich über die Beteiligungsgesellschaft<br />

als Sonderbetriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden.<br />

Zur Erfassung der entsprechenden Aufwendungen erhält der Gesellschafter jährlich<br />

von der Beteiligungsgesellschaft die entsprechenden Formulare. Sonderbetriebsausgaben<br />

können im Rahmen der pauschalierten Gewinnermittlungen<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) gewinnmindernd nicht mehr berücksichtigt<br />

werden.


Handelsregister<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg, wird als Treuhandkommanditistin<br />

für die Anleger in das Handelsregister eingetragen. Die persönliche Eintragung<br />

des Zeichners kann auf Wunsch jederzeit erfolgen.<br />

Angabenvorbehalte<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem <strong>Prospekt</strong> wurden sorgfältig zusammengestellt.<br />

Sie beruhen auf dem gegenwärtigen Stand der Planung, den zu<br />

Grunde liegenden Verträgen und den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Eine Haftung für Abweichungen der gesetzlichen Bestimmungen, für Maßnahmen<br />

der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung sowie<br />

für den Eintritt der mit der Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele kann nicht übernommen werden. Im Rechtsverhältnis zwischen<br />

den Zeichnern und den Gesellschaften sind allein die Angaben des <strong>Prospekt</strong>es gültig.<br />

Auf vom <strong>Prospekt</strong>inhalt abweichende Angaben kann sich der Zeichner nur<br />

dann und insoweit berufen, wie diese vor der Zeichnung vom <strong>Prospekt</strong>herausgeber<br />

schriftlich bestätigt worden sind.<br />

Ersatzansprüche wegen unrichtiger und unvollständiger <strong>Prospekt</strong>angaben gegen<br />

die <strong>Prospekt</strong>herausgeber oder einen anderen im <strong>Prospekt</strong> genannten Vertragspartner<br />

sowie gegen Vertriebsbeauftragte verjähren nach Ablauf von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung des Investors von einer fehlerhaften oder unvollständigen<br />

<strong>Prospekt</strong>angabe, spätestens jedoch drei Jahre nach Beitritt zur<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Eine Haftung der Vertriebsbeauftragten für die Richtigkeit und Vollständigkeit der<br />

<strong>Prospekt</strong>darstellung ist ausgeschlossen.<br />

Herausgeber des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co., Hamburg, in Zusammenarbeit mit der Norddeutschen Vermögensanlage<br />

GmbH & Co. KG, Hamburg.<br />

Stand: 27. August 2001<br />

© Copyright Norddeutsche Vermögensanlage GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Gestaltung und Produktion: QONEX Werbeagentur GmbH, Hamburg<br />

45


46<br />

Beteiligte Gesellschaften<br />

und Partner<br />

Name Sitz; Handelsregister; Kommanditkapital/<br />

Gründung Grundkapital<br />

Beteiligungskommanditgesellschaft Brooktor 11, 20457 Hamburg; J 18,5 Mio.<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Hamburg, HRA 90192, 02.01.96 (vertraglich vorgesehen)<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.,<br />

Hamburg<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrts- Brooktor 11, 20457 Hamburg; 3 26.000,gesellschaft<br />

mbH, Hamburg Hamburg, HRB 62100, 11.6.96 (voll eingezahlt)<br />

Zweiundsechzigste Kommanditgesellschaft Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg; 3 150.000<br />

”NRG” Norddeutsche Reederei- Hamburg, HRA 95975, 09.04.01 (voll eingezahlt)<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Northern Endeavour Shipping Pte. Ltd. c/o Transocean Shipmanagement<br />

(Pte) Ltd., 36 Craig Road,<br />

Singapore 09674 —<br />

Zaeh Shipping GmbH Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg; 3 25.000<br />

Hamburg, HRB 80064, 23.03.01<br />

Norddeutsche Vermögensanlage Kreuslerstr. 10, 20095 Hamburg; DM 5.000.000<br />

GmbH & Co. KG Hamburg, HRA 77198, 12.06.75 (voll eingezahlt)<br />

Verwaltungsgesellschaft Kreuslerstr. 10, 20095 Hamburg; 3 105.000<br />

Norddeutsche Vermögensanlage mbH Hamburg, HRB 25450, 11.03.75 (voll eingezahlt)<br />

Norddeutsche Vermögen Holding Kreuslerstr. 10, 20095 Hamburg; DM 10.000.000<br />

GmbH & Co. Hamburg, HRA 88663, 13.01.95 (voll eingezahlt)<br />

Verwaltungsgesellschaft Kreuslerstr. 10, 20095 Hamburg; 3 105.000<br />

Norddeutsche Vermögen Holding mbH Hamburg, HRB 58389, 13.01.95 (voll eingezahlt)<br />

H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.) Brooktor 11, 20457 Hamburg; DM 1.250.000<br />

Hamburg, HRA 38029, 01.01.93 (voll eingezahlt)<br />

Kommanditgesellschaft H. Schuldt Kreuslerstr. 10, 20095 Hamburg; DM 50.000<br />

Holding GmbH & Co. Hamburg, HRA 93414, 07.07.99 (voll eingezahlt)<br />

”NRG” Norddeutsche Reederei- Brooktor 11, 20457 Hamburg; DM 6.000.000<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg, HRA 89230, 14.12.95 (voll eingezahlt)<br />

Verwaltung ”NRG” Norddeutsche Reederei- Brooktor 11, 20457 Hamburg; 3 26.000,-<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg, HRB 58082, 17.01.95 (voll eingezahlt)<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG Große Straße 3, 24937 Flensburg; DM 1.000.000 2)<br />

Flensburg, HRB 520, 12.11.75 (voll eingezahlt)<br />

1) jeweils alleinvertretungsberechtigt<br />

2) Eine Minderheitsbeteiligung wird von Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann, Hamburg, gehalten.


Komplementärin Kommanditisten Gesellschafter Geschäftsführer /<br />

Vorstand<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” - Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH (Treuhänderisch für Dritte)<br />

- Norddeutsche Reederei - Beteili-<br />

gungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

- Norddeutsche Vermögensanlage<br />

GmbH & Co. KG<br />

- H. SCHULDT OHG<br />

— —<br />

— —<br />

Norddeutsche Vermögens- Friedrich W. Detjen, Kaufmann 1)<br />

anlage GmbH & Co. KG Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann 1)<br />

Martin S. Smith, Kaufmann 1)<br />

Zaeh Shipping GmbH - Norddeutsche Vermögen Friedrich W. Detjen, Kaufmann<br />

Holding GmbH & Co. KG Markus Hempel, Kaufmann<br />

- Norddeutsche Vermögensanlage Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann<br />

GmbH & Co. KG — Martin S. Smith, Kaufmann<br />

- Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG<br />

- Norddeutsche Reederei Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

- H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.)<br />

— —<br />

Verwaltungsgesellschaft Norddeutsche Norddeutsche Vermögen<br />

Vermögensanlage mbH Holding GmbH & Co.<br />

— —<br />

Verwaltungsgesellschaft Norddeutsche Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann<br />

Vermögen Holding mbH<br />

— —<br />

— —<br />

H. Schuldt Holding GmbH ”NRG” Norddeutsche Reederei-<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG<br />

Verwaltung ”NRG” Norddeutsche Norddeutsche Vermögen<br />

Reederei-Beteiligungsgesellschaft mbH Holding GmbH & Co.<br />

— —<br />

Zweiundsechzigste<br />

Kommanditgesellschaft ”NRG”<br />

Norddeutsche Reederei —<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Norddeutsche Vermögen Friedrich W. Detjen, Kaufmann<br />

Holding GmbH & Co.Markus Hempel, Kaufmann<br />

Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann<br />

Martin S. Smith, Kaufmann<br />

— —<br />

Norddeutsche Vermögens- Thomas Böcher, Kaufmann<br />

anlage GmbH & Co. Dr. Werner Großekämper, Kaufmann<br />

Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann 1)<br />

Martin S. Smith, Kaufmann<br />

— —<br />

Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann 1)<br />

Wulf F. Mehner, Kaufmann<br />

Martin S. Smith, Kaufmann 1)<br />

Kommanditgesellschaft Friedrich W. Detjen, Kaufmann<br />

H. Schuldt Holdig GmbH & Co. Markus Hempel, Kaufmann<br />

— —<br />

— —<br />

Norddeutsche Vermögen Friedrich W. Detjen, Kaufmann<br />

Holding GmbH & Co.Dr. Bernd Kortüm, Kaufmann 1)<br />

Markus Hempel, Kaufmann<br />

Martin S. Smith, Kaufmann 1)<br />

Bernd Gripp, Bankkaufmann<br />

Aufsichtsrat:<br />

— — — Dr. jur. Johannes Trappe, (Vors.)<br />

Prof. Dr. Reinhart Schmidt<br />

Dipl.- Kfm. Jens Blöcker<br />

Die Plazierung des Fondskapitals erfolgt durch Banken, Sparkassen, Anlageberatungsgesellschaften und selbständige Finanz- und Anlageberater, mit denen nach Herausgabe<br />

des Emissionsprospektes Vertriebsvereinbarungen geschlossen werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständige Unternehmer, die - ebenso wie ihre Mitarbeiter-<br />

im Zusammenhang mit der Vermittlung des Fondsbeitritts nicht als Erfüllungsgehilfen der vorgenannten Gesellschaften auftreten.<br />

47


48<br />

49 Gesellschaftsvertrag<br />

58 Anlage I zum Gesellschaftsvertrag<br />

59 Schiedsgerichtsvereinbarung<br />

60 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

64 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Vertragswerk


Gesellschaftsvertrag der<br />

Beteiligungs-Kommanditgesellschaft<br />

MS "NORTHERN ENDEAVOUR"<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

in der Fassung vom 2. Juli 2001<br />

§ 1 Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

3. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Containerschiffes MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”<br />

- nachfolgend ”Schiff” genannt -. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />

erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie ist ferner berechtigt, sich an gleichartigen<br />

oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.<br />

§ 2 Gesellschafter, Einlagen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH,<br />

Hamburg - nachfolgend ”Komplementärin” genannt -. Sie leistet keine Einlage, ist am Vermögen der<br />

Gesellschaft nicht beteiligt und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil.<br />

2. Kommanditisten sind:<br />

a) H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.), Hamburg nachfolgend ”H. Schuldt” genannt - mit einer Kommanditeinlage<br />

in Höhe von J 30.000,--,<br />

b) Norddeutsche Vermögensanlage GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hamburg - nachfolgend ”<strong>NV</strong>”<br />

genannt - mit einer Kommanditeinlage in Höhe von J 30.000,--,<br />

c) ”NRG” Norddeutsche Reederei-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg - nachfolgend ”NRG”<br />

genannt - mit einer Kommanditeinlage in Höhe von J 30.000,--,<br />

d) Deutsche Schiffahrts-Treuhand Aktiengesellschaft, Flensburg, als Treuhänderin für Dritte - nachfolgend<br />

”Schiffahrts-Treuhand” genannt - mit einer Kommanditeinlage in Höhe von J 30.000,--.<br />

3. Die Schiffahrts-Treuhand ist berechtigt, ihre oben genannte Kommanditbeteiligung durch einseitige<br />

Erklärung gegenüber der Komplementärin als Treuhänderin für Dritte bis zu einer Kommanditeinlage<br />

in Höhe von insgesamt J 18.410.000,-- zu erhöhen. Dieses Recht ist befristet bis zum 28. Dezember 2001.<br />

Sollte die Komplementärin von ihrem Recht gemäß Abs. 7 Gebrauch machen, erhöht sich das Recht der<br />

Schiffahrts-Treuhand entsprechend.<br />

4. Die Kommanditisten sind verpflichtet, zusätzlich zu den Kapitaleinlagen ein Agio von 5 % zu zahlen, das als<br />

Kapitalrücklage (Kapitalkonto II) zu buchen ist. Die Kapitalrücklage kann durch Verluste gemindert werden.<br />

5. Einlagen plus Agio sind auf Anforderung der Komplementärin unverzüglich in bar zu leisten, von der<br />

Schiffahrts-Treuhand jedoch nur insoweit, als deren Treugeber ihr die Einlagen und das Agio zur Verfügung<br />

gestellt haben.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen 12 % p.a. Verzugszinsen zu berechnen. Die<br />

Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />

6. Die Komplementärin ist berechtigt, im Rahmen des aus Anlage I dieses Vertrages ersichtlichen Gesamtkommanditkapitals<br />

weitere Kommanditisten ihrer Wahl in die Gesellschaft aufzunehmen. Macht die Komplementärin<br />

von diesem Recht Gebrauch, so hat sie die Schiffahrts-Treuhand davon unter Angabe der Beteiligungshöhe<br />

unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit Zugang dieser Mitteilung ermäßigt sich<br />

der in Abs. 3 genannte Höchstbetrag für das Beitrittsrecht der Schiffahrts-Treuhand um die Summe der<br />

Nominalkommanditeinlagen der von der Komplementärin zusätzlich aufgenommenen Kommanditisten.<br />

7. Die Komplementärin ist ferner berechtigt, das beschlossene Kommanditkapital von J 18.500.000<br />

(vgl. Anlage I) zur Aufstockung der Liquiditätsreserve und/ oder zur Sicherstellung der Investitionsfinanzierung<br />

der Gesellschaft durch einseitige Erklärung gegenüber den Kommanditisten um bis zu<br />

J 500.000,— zu erhöhen.<br />

8. Die Kommanditisten sind zum Nachschuss nicht verpflichtet, auch nicht als Ausgleich untereinander.<br />

49


50<br />

9. Die Gesellschafter sind damit einverstanden, dass Kommanditisten sich für Dritte treuhänderisch an der<br />

Gesellschaft beteiligen.<br />

10. Die Kommanditbeteiligungen sind frei übertragbar und vererblich. Gewerbesteuerliche Nachteile, die der<br />

Gesellschaft aus einem Übergang der Kommanditbeteiligung auf einen Dritten erwachsen, sind bei Eintritt<br />

des Nachteils durch eine entsprechende Belastung des zur übergegangenen Kommanditbeteiligung<br />

gehörenden Verrechnungskontos auszugleichen. Die Komplementärin darf der Übertragung jedoch aus<br />

wichtigem Grund widersprechen.<br />

§ 3 Vertretung, Geschäftsführung und deren Vergütung<br />

1. Die Vertretung und die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegen der Komplementärin.<br />

2. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verfügung darüber,<br />

b) die Veräußerung oder das Auflegen des Schiffes über einen Zeitraum von mehr als acht zusammenhängenden<br />

Wochen hinaus,<br />

c) die weitere hypothekarische Belastung des Schiffes über den in Anlage I dargestellten Rahmen der<br />

Gründungsfinanzierung hinaus,<br />

d) die Aufnahme von weiteren Darlehen über den in Anlage I dieses Vertrages dargestellten Rahmen der<br />

Gründungsfinanzierung hinaus, soweit diese über einen Betrag in Höhe von J 250.000,-- im Einzelfall hinausgehen<br />

sowie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und<br />

sonstige Haftung für Dritte, ausgenommen die Gewährung von Darlehen an das fahrende Personal im<br />

Gesamtbetrag von bis zu J 5.000,-- und die Gewährung/Aufnahme üblicher Lieferanten- und<br />

Leistungskredite,<br />

e) die Erteilung von Pensionszusagen,<br />

f) der Abschluss solcher Geschäfte, deren Gegenwert im Einzelfall J 250.000,-- übersteigt. Ausgenommen<br />

von dieser Regelung sind Befrachtungsverträge und klasseerhaltende Reparaturarbeiten,<br />

g) der Abschluss, die substanzielle Änderung oder Ergänzung sowie die Kündigung oder Aufhebung von<br />

Charterverträgen, soweit diese eine feste oder die Gesellschaft einseitig verpflichtende Laufzeit von mehr<br />

als 24 Monaten haben.<br />

h) der Abschluss von Verträgen mit Gesellschaftern der Kommanditgesellschaft, deren Gesellschaftern<br />

oder mit diesen gesellschaftsrechtlich verbundenen Dritten, soweit diese über den in § 4 dieses Vertrages<br />

beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen,<br />

i) der Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Ertragspoolabkommen,<br />

j) alle über den Zweck der Gesellschaft hinausgehenden und/oder unüblichen Geschäfte.<br />

3. Im Rahmen des vorgegebenen Finanzierungsrahmens kann die Komplementärin Währungssicherungsgeschäfte<br />

und die Umstellung von Krediten auf andere als die jeweils geschuldeten Währungen vornehmen<br />

sowie die Kreditlaufzeiten und sonstige -konditionen neu ordnen, soweit die Marktverhältnisse dies<br />

im Interesse der Gesellschaft nahe legen.<br />

4. Für die Übernahme der Haftung und der Geschäftsführung erhält die Komplementärin eine Haftungs- und<br />

Tätigkeitsvergütung in Höhe von J 10.000,-- p.a. sowie Ersatz aller baren Auslagen, die ihr im Zusammenhang<br />

mit der Geschäftsführung der Gesellschaft entstanden sind.<br />

Die vorstehenden Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.<br />

5. Die Komplementärin hat bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes<br />

anzuwenden.<br />

Sie ist verpflichtet, dem Beirat und den Gesellschaftern jeweils zu Beginn eines Wirtschaftsjahres eine<br />

Liquiditätsvorschau und für das abgelaufene Wirtschaftsjahr eine Soll-Ist-Gegenüberstellung vorzulegen.<br />

Sie hat weiter den Gesellschaftern und dem Beirat halbjährlich schriftlichen Bericht zu erstatten und die<br />

Gesellschafter und den Beirat darüber hinaus von ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen oder Planabweichungen<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

6. Die Komplementärin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

§ 4 Gesellschafterleistungen<br />

Gemäß gesonderten Vereinbarungen übernehmen die nachfolgend benannten Gesellschafter der Kom-


manditgesellschaft die unten im Einzelnen jeweils dargestellten besonderen entgeltlichen Leistungen,<br />

damit der Zweck der Gesellschaft bestmöglich erreicht wird:<br />

1. Die <strong>NV</strong> übernimmt im Zusammenhang mit der Platzierung des Eigenkapitals einschließlich der dazugehörigen<br />

Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Beschaffung der Fremdmittel umfangreiche Geschäftsbesorgungen<br />

gegen die in Anlage I dieses Vertrages unter Ziffer I. 3. und 4. bezifferten Vergütungen.<br />

2. H. Schuldt übernimmt für unbestimmte Dauer nach Infahrtsetzung des Schiffes gegen eine Vergütung in<br />

Höhe von 3 % aller liquiditätsmäßig eingehenden Bruttofrachten bzw. Zeitchartermieten (etwaige Bergelöhne,<br />

Hilfslöhne, Überliegegelder und Fehlfrachten sowie Zahlungen aus Ausfallversicherungen eingeschlossen)<br />

die Bereederung. Bei Reisebeschäftigungen richtet sich die Bereederungsgebühr nach den tatsächlich<br />

eingefahrenen Bruttofrachten, jedoch abzüglich der darin enthaltenen Treibstoffkosten. Für den Fall,<br />

dass das Schiff stillliegen und keine Einnahmen erzielen sollte, bezahlt die Gesellschaft für Inspektion und<br />

Verwaltung des Schiffes eine Vergütung von J 750,-- pro Tag für Werfttage, sonst J 50,-- pro Tag. Diese Vergütung<br />

deckt alle Regiekosten des Bereederers, ausgenommen die erforderlichen Reisespesen für Reisen ins<br />

Ausland und außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen und Telefon-, Telefax- und Telexkosten zwischen<br />

Schiff und Bereederer sowie mit Übersee, soweit diese im Interesse der Gesellschaft aufgewendet wurden.<br />

Im Falle des Verkaufes des Schiffes erhält H. Schuldt für die Durchführung des Verkaufes eine Vergütung<br />

in Höhe von 3% des vereinnahmten Nettoverkaufspreises des Schiffes. Im Falle des Totalverlustes erhält<br />

H. Schuldt eine Vergütung in Höhe von 3% der vereinnahmten Versicherungsleistungen.<br />

3. Die Schiffahrts-Treuhand übernimmt nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom<br />

heutigen Tage die Funktion des Treuhänders für die von ihr treuhänderisch für Dritte eingegangenen<br />

Kommanditbeteiligungen. In Ausübung dieser Funktion wird die Schiffahrts-Treuhand nach Maßgabe des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages umfangreiche Verwaltungs-, Informations- und Abstimmungsaufgaben<br />

im Verhältnis zwischen den Kapitalanlegern und der Beteiligungsgesellschaft wahrnehmen. Sie<br />

wird insbesondere<br />

a) sämtliche schriftlichen Informationen, Berichte, Beschlussvorlagen, Einladungen, steuerliche Mitteilungen<br />

etc., die sie von der Beteiligungsgesellschaft zu diesem Zwecke erhalten hat, an die Kapitalanleger<br />

weiterleiten;<br />

b) die Kapitalkonten der Kapitalanleger führen;<br />

c) den Zahlungsverkehr zwischen der Beteiligungsgesellschaft und den Kapitalanlegern vermitteln,<br />

indem sie Zahlungen entsprechend den ihr erteilten Weisungen an den jeweils anderen Teil weiterleitet.<br />

Zur Vorlage fälliger Zahlungen ist die Schiffahrts-Treuhand jedoch nicht verpflichtet;<br />

d) soweit Kapitalanleger ihr eine entsprechende Weisung und/oder Vollmacht erteilen, für diese notwendige<br />

Eintragungen in das Handelsregister anmelden;<br />

e) soweit Kapitalanleger ihr eine entsprechende Weisung und/oder Vollmacht erteilen, diese in der<br />

Gesellschafterversammlung sowie bei schriftlichen Abstimmungen vertreten;<br />

f) anlässlich von Gesellschafterversammlungen die Abstimmungsergebnisse auswerten und bekannt geben;<br />

g) den Kapitalanlegern Abschriften der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

zusenden;<br />

h) zusammen mit der Vorlage von Abschriften der testierten Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaft<br />

den Kapitalanlegern aufgrund der ihr dazu von der Beteiligungsgesellschaft erteilten Informationen einen<br />

schriftlichen Bericht erstatten und ggf. auf Anfragen von Kapitalanlegern näher erläutern;<br />

i) das steuerliche Jahresergebnis auf die Kapitalanleger aufteilen;<br />

j) bei der Erstellung von Steuererklärungen in der Weise mitwirken, dass sie die dafür erforderlichen Informationen<br />

von den Kapitalanlegern einholt und an die Beteiligungsgesellschaft weiterleitet.<br />

Die Schiffahrts-Treuhand erhält für die Übernahme und Einrichtung der Treuhandschaft sowie der damit<br />

verbundenen Verwaltungstätigkeit - welche die Kommanditgesellschaft ansonsten gegenüber ihren Kommanditisten<br />

selbst erbringen müsste - und als Erstattung ihrer Aufwendungen und Auslagen von der<br />

Kommanditgesellschaft die in § 7 Abs. 1 bis 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages festgelegten Vergütungen,<br />

welche hiermit hinsichtlich Höhe und Fälligkeit von der Kommanditgesellschaft ausdrücklich<br />

anerkannt werden.<br />

Auf die unter Ziffer 1. bis 3. genannten Vergütungen ist die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten,<br />

sofern sie anfällt.<br />

51


52<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

1. Die Gesellschaft hat am 2. Januar 1996 begonnen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Der Jahresabschluss ist binnen sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von der Komplementärin<br />

aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

spätestens vier Wochen vor der ordentlichen Gesellschafterversammlung (vgl. § 11 Abs. 1 dieses Vertrages)<br />

den Kommanditisten und dem Beirat vorzulegen. Der Abschlussprüfer für das Jahr 2001 wird von<br />

der Komplementärin bestimmt.<br />

3. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen.<br />

Die Bilanz stellt zugleich die Steuerbilanz dar, soweit dem nicht zwingende handelsrechtliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen. Bei abweichenden Veranlagungen des Finanzamtes bzw. späteren Änderungen<br />

infolge von Betriebsprüfungen ist die Bilanz, die auf die Bestandskraft des Steuerbescheides folgt, entsprechend<br />

anzupassen.<br />

§ 6 Konten<br />

1. Für die Kommanditisten werden bei der Gesellschaft zwei Festkapitalkonten (I und II), ein Verlustvortragskonto<br />

und ein Verrechnungskonto geführt.<br />

2. Auf das Festkapitalkonto I werden die Kommanditeinlagen gebucht.<br />

3. Auf das Festkapitalkonto II wird das Agio gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages gebucht.<br />

4. Auf das Verlustvortragskonto werden Verlustanteile sowie Gewinnanteile bis zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />

gebucht. Darüber hinausgehende Gewinnanteile werden auf dem Verrechnungskonto erfasst.<br />

5. Im Übrigen wird der Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto<br />

erfasst. Guthaben auf diesem Konto werden nicht verzinst.<br />

§ 7 Gewinn- und Verlustverteilung<br />

1. Das Jahresergebnis wird den Kommanditisten im Verhältnis ihrer Nominalkommanditeinlagen zum<br />

Gesamtkommanditkapital zugewiesen.<br />

2. Die Vergütungen gemäß § 3 dieses Vertrages sind im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwendungen<br />

bzw. Erträge zu buchen. Verlustzuweisungen erfolgen auch dann, wenn sie den Nominalbetrag<br />

der Kommanditeinlagen zuzüglich Agio gemäß § 6 Abs. 2 und 3 dieses Vertrages übersteigen,<br />

ohne dass dadurch jedoch die beschränkte Kommanditistenhaftung im Innen- oder Außenverhältnis<br />

erweitert wird.<br />

3. Zum Ende des Geschäftsjahres 2001 werden die bis dahin erwirtschafteten Gewinne oder Verluste der<br />

Gesellschaft ermittelt und im Verhältnis der Nominalkommanditeinlagen der bis zum 31. Dezember 2001<br />

der Kommanditgesellschaft rechtswirksam beigetretenen Kommanditisten zum Gesamtkommanditkapital<br />

unter den Kommanditisten aufgeteilt, so dass die Verlustvortragskonten gemäß § 6 Abs. 4 dieses<br />

Vertrages zum Ende des Geschäftsjahres 2001 unabhängig vom Beitrittszeitpunkt der Kommanditisten im<br />

gleichen Verhältnis wie die Nominalkommanditeinlagen zueinander stehen. Dies sollte grundsätzlich in<br />

der Weise geschehen, dass etwaige Verluste der Gesellschaft zunächst in dem Umfang von Kommanditisten,<br />

die nach Gründung der Gesellschaft hinzugetreten sind, allein getragen werden, in dem im Zeitpunkt<br />

ihres jeweiligen Beitrittes Alt-Gesellschafter Verluste bereits getragen haben. Danach verbleibende<br />

Verluste werden auf die Gesellschafter wieder im Verhältnis ihrer Nominalkommanditeinlage zum<br />

Gesamtkommanditkapital verteilt. Die Erhöhung einer Nominalkommanditeinlage gilt im Sinne dieser<br />

Regelung als Beitritt eines Kommanditisten.<br />

4. Zum Ende des Geschäftsjahres 2002 werden die bis dahin erwirtschafteten Gewinne oder Verluste der<br />

Gesellschaft ermittelt und im Verhältnis der Nominalkommanditeinlagen der bis zum 31. Dezember 2002<br />

der Kommanditgesellschaft rechtswirksam beigetretenen Kommanditisten zum Gesamtkommanditkapital<br />

unter den Kommanditisten aufgeteilt, so dass die Verlustvortragskonten gemäß § 6 Abs. 4 dieses Vertrages<br />

zum Ende des Geschäftsjahres 2002 unabhängig vom Beitrittszeitpunkt der Kommanditisten im gleichen<br />

Verhältnis wie die Nominalkommanditeinlagen zueinander stehen. Dies sollte grundsätzlich in der Weise<br />

geschehen, dass etwaige Verluste der Gesellschaft zunächst in dem Umfang von Kommanditisten, die nach<br />

Gründung der Gesellschaft hinzugetreten sind, allein getragen werden, in dem im Zeitpunkt ihres jeweiligen<br />

Beitrittes Alt-Gesellschafter Verluste bereits getragen haben. Danach verbleibende Verluste werden<br />

auf die Gesellschafter wieder im Verhältnis ihrer Nominalkommanditeinlage zum Gesamtkommanditka-


pital verteilt. Die Erhöhung einer Nominalkommanditeinlage gilt im Sinne dieser Regelung als Beitritt<br />

eines Kommanditisten.<br />

5. Entnahmen können nur nach Feststellung der Jahresbilanz und nach entsprechender Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses von allen Gesellschaftern im gleichen Verhältnis<br />

bis zur Höhe der Gewinne getätigt werden.<br />

§ 8 Beirat<br />

1. Die Gesellschaft hat einen aus drei Mitgliedern bestehenden Beirat. Zwei Mitglieder des Beirates, die selbst<br />

Kommanditisten oder Treugeber sein müssen, werden von den Kommanditisten und Treugebern gewählt.<br />

Ein Mitglied des Beirates wird von der Komplementärin benannt. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrem<br />

Kreis einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

2. Die Mitglieder des Beirates werden für einen Zeitraum von fünf Geschäftsjahren (ohne Anrechnung des<br />

Geschäftsjahres, in welchem der Beirat gewählt wird) bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig.<br />

3. Die Mitglieder des Beirates sind gegenüber Dritten hinsichtlich sämtlicher Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

und ihrer Gesellschafter/Treugeber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht<br />

auch nach einer Beendigung des Beiratsmandates.<br />

4. Die Beiratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer notwendigen, nachgewiesenen Auslagen eine Vergütung,<br />

die von der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung nach ihrer Wahl festgelegt wird.<br />

5. Der Beirat hat die Komplementärin in allen wichtigen Geschäftsangelegenheiten zu beraten. Er ist<br />

berechtigt,<br />

a) in begründeten Fällen die Bücher der Gesellschaft einzusehen und zu prüfen, und zwar auch im Auftrag<br />

eines Treugebers der Schiffahrts-Treuhand,<br />

b) von der Komplementärin gemäß § 3 Abs. 5 dieses Vertrages Berichte zu verlangen; die Komplementärin<br />

hat darüber hinaus auf Anforderung des Beirates über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle zu berichten,<br />

c) der Gesellschafterversammlung bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

Vorschläge zu unterbreiten,<br />

d) jederzeit von der Komplementärin eine Gesellschafterversammlung einberufen zu lassen. Sollte die<br />

Komplementärin einem solchen Ersuchen nicht unverzüglich entsprechen, kann der Beirat selbst eine<br />

Gesellschafterversammlung einberufen,<br />

e) sich eine Geschäftsordnung zu geben.<br />

In jedem Falle entscheidet er mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.<br />

6. Der Beiratsvorsitzende hat vor jeder Gesellschafterversammlung einen schriftlichen Bericht an die Kommanditisten<br />

und Treugeber abzugeben.<br />

§ 9 Verschwiegenheits- und Unterlassungsverpflichtung<br />

1. Die Gesellschafter, deren Geschäftsführer und sonstigen Organe sowie die Mitglieder des Beirates der<br />

Gesellschaft sind verpflichtet, gegenüber Dritten über alle Angelegenheiten der Gesellschaft und deren<br />

Gesellschafter/Treugeber, insbesondere die Namen und Anschriften sowie den jeweiligen Beteiligungsumfang<br />

der Treugeber, strengstes Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht eine Pflicht zur Offenlegung<br />

gegenüber Dritten besteht. Verletzt eine der zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen diese<br />

Verpflichtung und erleidet ein Gesellschafter/Treugeber dadurch einen Schaden, so ist sie dem Geschädigten<br />

gegenüber zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet. Hiervon ausgenommen sind die <strong>NV</strong><br />

und die Schiffahrts-Treuhand.<br />

2. Die Gesellschafter, deren Geschäftsführer und sonstigen Organe sowie die Mitglieder des Beirates der<br />

Gesellschaft, ausgenommen die Schiffahrts-Treuhand und die <strong>NV</strong>, sind ferner verpflichtet, es zu unterlassen,<br />

Gesellschaftern oder Treugebern der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar andere Kapitalanlage- oder<br />

sonstige Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, zu vermitteln oder anbieten/vermitteln zu lassen. Verletzt<br />

eine der zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen diese Bestimmung, so ist sie verpflichtet, demjenigen<br />

Anlageberater, der dem betreffenden Gesellschafter/Treugeber die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

vermittelt hat, Schadenersatz in der Höhe zu leisten, in der er oder der die Beteiligung vermittelnde Dritte<br />

für die unzulässige Vermittlung eine Provision erhalten hat.<br />

3. Die Gesellschafter, deren Geschäftsführer und sonstigen Organe sowie die Mitglieder des Beirates der<br />

Gesellschaft haben für eine entsprechende Verschwiegenheit ihrer Mitarbeiter einzustehen.<br />

53


54<br />

4. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach einem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder aus den Diensten<br />

eines Gesellschafters bzw. nach Beendigung eines Amtes in der Gesellschaft fort.<br />

§ 10 Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter und ihre Organe sind vom Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr sollte bis zum<br />

30. September des Folgejahres stattfinden. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind einzuberufen,<br />

wenn ein Anlass hierzu besteht.<br />

2. Die Komplementärin hat unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn Gesellschafter, die allein oder gemeinsam mehr als 25 %<br />

des Nominalkommanditkapitals der Gesellschaft vertreten, oder der Beirat dies verlangen. Darüber hinaus<br />

kann die Komplementärin eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, wenn sie dieses<br />

für erforderlich hält.<br />

3. Gesellschafterversammlungen werden schriftlich mit einer Frist von vier Wochen einberufen. In der<br />

Einladung sind Tagungsort, Tagungszeit und die Tagesordnung anzugeben.<br />

Sofern nicht mindestens 25 % des stimmberechtigten Kapitals widersprechen, ist eine schriftliche oder<br />

fernschriftliche Stimmabgabe ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung zulässig. Beim schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren beträgt die Abstimmungsfrist drei Wochen. Sie beginnt mit dem Datum des<br />

Poststempels des Schreibens, mit welchem zur Stimmabgabe aufgefordert wird.<br />

4. Den Vorsitz in den Versammlungen führt ein Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, die ein<br />

Protokoll zu erstellen und allen Gesellschaftern und dem Beirat zu übermitteln hat. Der Protokollinhalt ist<br />

für alle Beteiligten verbindlich festgestellt, wenn kein Gesellschafter innerhalb einer Frist von vier Wochen<br />

nach Absendung desselben (Poststempel) dagegen schriftlich Widerspruch erhoben hat. Das Protokoll ist<br />

nach Wahl der Komplementärin als Ergebnis- oder Ablaufprotokoll zu erstellen.<br />

5. Der Beirat und jeder einzelne Treugeber der Schiffahrts-Treuhand sind berechtigt, persönlich an den<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und ihre anteiligen Stimmrechte auszuüben. Für diesen Fall<br />

bevollmächtigt die Schiffahrts-Treuhand den jeweiligen Treugeber, das (anteilige) Stimmrecht in ihrem<br />

Namen auf der Gesellschafterversammlung auszuüben; insoweit vermindern sich die Stimmrechte der<br />

Schiffahrts-Treuhand entsprechend.<br />

Neben den Kommanditisten sind auch die Treugeber der Schiffahrts-Treuhand berechtigt, die Rechte aus<br />

den §§ 164 und 166 HGB in der Gesellschaft unmittelbar auszuüben mit der Maßgabe, dass die Kontrollrechte<br />

aus § 166 HGB nur durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer wahrgenommen<br />

werden können, und zwar zu Lasten des betreffenden Treugebers. Die Komplementärin ist<br />

von einer beabsichtigten Prüfung zwecks Terminvereinbarung unter detaillierter Angabe der Prüfungsobjekte<br />

schriftlich zu unterrichten.<br />

6. Jeder Gesellschafter und Treugeber der Schiffahrts-Treuhand ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch eine Person seines Vertrauens vertreten oder beraten zu lassen. Die Vertretungsvollmacht<br />

ist vor Beginn der Versammlung schriftlich nachzuweisen. Im Falle des Verdachtes einer Interessenkollision<br />

oder aus sonstigen wichtigen Gründen ist der Versammlungsleiter berechtigt, den Vertreter<br />

von der Teilnahme an der Versammlung auszuschließen.<br />

7. Je J 1.000,-- Nominalkommanditeinlage gewähren eine Stimme.<br />

Die Schiffahrts-Treuhand ist berechtigt und verpflichtet, von ihrem Stimmrecht unter Beachtung der ihr<br />

nach dem Treuhandvertrag erteilten Weisungen ihrer Treugeber unterschiedlich Gebrauch zu machen.<br />

8. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 % des gesamten Kommanditkapitals, bei<br />

Beschlüssen gemäß nachfolgendem Absatz 10 b), d) und g) mindestens 50 % des gesamten Kommanditkapitals,<br />

in der Versammlung vertreten sind. Ist hiernach die Versammlung nicht beschlussfähig, so wird<br />

von der Komplementärin mit gleicher Form und Tagesordnung und einer Frist von mindestens einer<br />

Woche eine neue Gesellschafterversammlung einberufen, die in jedem Falle beschlussfähig ist.<br />

Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz<br />

oder dieser Vertrag kein größeres Mehrheitserfordernis zwingend vorschreibt.


9. Gegenstände der ordentlichen Gesellschafterversammlung sind:<br />

a) Entgegennahme des Berichtes der Geschäftsführung über das abgelaufene Geschäftsjahr,<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres,<br />

c) Beschlussfassung über Ausschüttungen oder die Auszahlung freier Liquidität an die Gesellschafter,<br />

d) Entlastung der Geschäftsführung,<br />

e) Entlastung des Beirates,<br />

f) Bestellung des Abschlussprüfers für das folgende Geschäftsjahr.<br />

10. Im Übrigen ist die Gesellschafterversammlung zuständig für Beschlüsse über:<br />

a) zustimmungsbedürftige Geschäfte und Rechtshandlungen gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages,<br />

b) Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

c) Ausschluss eines Gesellschafters nach § 12 Abs. 3 dieses Vertrages,<br />

d) Aufgabe des Geschäftsbetriebes oder dessen wesentliche Einschränkung oder Erweiterung und Auflösung<br />

der Gesellschaft,<br />

e) Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Geschäftsführung und dem Beirat,<br />

f) Umflaggung des Schiffes,<br />

g) Veräußerung des Schiffes,<br />

h) Wechsel der Gewinnermittlungsart.<br />

11. Beschlüsse gemäß Abs. 10 b), d) und g) werden nur mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst.<br />

Beschlüsse gemäß Abs. 9 c) sowie 10 b), d) und h) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der<br />

Komplementärin.<br />

§ 12 Dauer der Gesellschaft, Kündigung, Folgen der Kündigung,<br />

Ausscheiden<br />

1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist bis zum 31. Dezember 2017 unkündbar.<br />

2. Jeder Gesellschafter kann den Gesellschaftsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres kündigen, frühestens jedoch zu dem in Abs. 1 genannten Stichtag. Die Kündigung bedarf<br />

der Schriftform. Durch die Kündigung wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, vielmehr scheidet der kündigende<br />

Gesellschafter aus.<br />

a) Die Schiffahrts-Treuhand ist berechtigt, Teilkündigungen auszusprechen. Solche Teilkündigungen sind<br />

jedoch nur zulässig, wenn sie die jeweils zu kündigende Treuhandbeteiligung insgesamt betreffen.<br />

b) Für die Kündigung eines Kommanditisten genügt es, dass eine entsprechende Erklärung der Komplementärin<br />

zugeht. Die Kündigung der Komplementärin hat schriftlich gegenüber allen Kommanditisten<br />

an die der Gesellschaft zuletzt aufgegebene Postanschrift zu erfolgen.<br />

c) Kündigt die Komplementärin, so hat sie keinen Anspruch auf Sicherheitsleistungen für zu diesem Zeitpunkt<br />

bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

3. a) Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

I. er gemäß Entscheidung des Schiedsgerichtes gegen seine Gesellschafterpflichten schuldhaft grob verstoßen<br />

hat,<br />

II. seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb eines Monats wieder<br />

aufgehoben worden ist,<br />

III. über sein Vermögen rechtskräftig das Konkurs- oder gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet oder die<br />

Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,<br />

IV. er mit der Einzahlung seiner Einlage ganz oder teilweise in Verzug kommt und trotz Gewährung einer<br />

angemessenen Nachfrist diese nicht leistet.<br />

b) Die Ausschließungsgründe gelten entsprechend, wenn sie in der Person eines Treugebers der<br />

Schiffahrts-Treuhand eintreten. In diesem Falle scheidet die Schiffahrts-Treuhand nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses<br />

mit der entsprechenden Beteiligung anteilig aus. Sie ist jedoch berechtigt, die von<br />

ihr gehaltene Nominalkommanditbeteiligung durch den Abschluss neuer Treuhandverträge mit Dritten<br />

aufrechtzuerhalten. Geschieht dies nicht binnen dreier Monate nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses,<br />

ist die Komplementärin ermächtigt, in Höhe der ausgeschlossenen Nominalkommanditeinlage<br />

neue Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

55


56<br />

c) Die Ausschließung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter, wobei der betroffene Gesellschafter nicht<br />

mitstimmt. Handelt es sich um den anteiligen Ausschluss der Schiffahrts-Treuhand, stimmt sie nur mit<br />

dem betreffenden Anteil nicht mit. Die Ausschließung wird drei Monate nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses<br />

wirksam, auch wenn eine etwa zu zahlende Abfindung noch nicht gezahlt<br />

und/oder über sie noch keine Einigkeit erzielt ist.<br />

d) Die Kosten der Auseinandersetzung trägt der ausgeschlossene Gesellschafter.<br />

4. a) Scheidet die Schiffahrts-Treuhand als Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass der Bestand der<br />

von ihr als Treuhänderin gehaltenen Beteiligungen davon wirtschaftlich berührt sein soll, so bestellen die<br />

Treugeber auf Vorschlag des Beirates in Abstimmung mit den verbleibenden Gesellschaftern einen neuen<br />

Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung fortgesetzt wird.<br />

b) Treuhänderisch vertretene Kommanditisten sind berechtigt, sich unmittelbar als Kommanditist in das<br />

für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eintragen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der<br />

Treugeber, der von diesem Recht Gebrauch machen will, der Treuhänderin zuvor auf eigene Kosten eine<br />

nur aus wichtigem Grunde widerrufbare und über den Tod hinausreichende notariell beglaubigte<br />

Registervollmacht im Original erteilt hat, welche die Treuhänderin unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des §181 BGB zu sämtlichen Anmeldungen der Kommanditgesellschaft zum Handelsregister<br />

ermächtigt.<br />

5. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, so bestellen die Kommanditisten durch Gesellschafterbeschluss<br />

eine neue Komplementärin, mit der die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />

§ 13 Abfindung<br />

1. Gesellschafter, die aus der Gesellschaft ausscheiden, erhalten eine Abfindung. Dies gilt für den Fall, dass<br />

die Schiffahrts-Treuhand mit einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung anteilig ausscheidet, entsprechend.<br />

2. Die Höhe des Abfindungsanspruches bemisst sich nach dem gegebenenfalls anteiligen Verkehrswert der<br />

Beteiligung zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Der Verkehrswert wird durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers<br />

festgestellt, das die Gesellschaft in Auftrag gibt. Ein eventueller Firmenwert und schwebende<br />

Geschäfte sind zu berücksichtigen. Der nach § 12 Abs. 3 ausgeschiedene Gesellschafter wird in Höhe des<br />

Buchwertes seiner Beteiligung abgefunden.<br />

3. Dem Ausscheidenden ist es gestattet, auf eigene Rechnung einen anderen Wirtschaftsprüfer mit einer<br />

weiteren Wertermittlung der Beteiligung zu beauftragen. Sollte nach diesem Gutachten der Wert der<br />

Beteiligung um mehr als 10 % über dem Wert gemäß Abs. 2 liegen, so ist der Ausscheidende berechtigt, den<br />

endgültigen Abfindungswert im Rahmen des vereinbarten Schiedsgerichtsverfahrens feststellen zu lassen.<br />

4. Endet ein Beteiligungsverhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Verkehrswert der<br />

Beteiligung am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgebend. An dem Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres<br />

nimmt der ausscheidende Gesellschafter dann nicht teil. Soweit die Gesellschaft an den ausscheidenden<br />

Kommanditisten für einen Zeitraum nach dem oben angegebenen Bilanzstichtag bereits<br />

Zahlungen geleistet hat, sind diese auf den Abfindungsanspruch anzurechnen.<br />

5. Der Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens wird erst dann und insoweit fällig, wie dieser<br />

unter Berücksichtigung vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen der Gesellschaft und<br />

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ohne Beeinträchtigung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse, insbesondere der Liquiditätslage der Gesellschaft, erfüllt werden kann. Das noch nicht ausgezahlte<br />

Guthaben ist ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens mit 6 % p.a. zu verzinsen. Ein Anspruch auf<br />

Sicherheitsleistung besteht nicht. Sofern die Gesellschaft gleichzeitig mehrere Abfindungsansprüche zu<br />

erfüllen hat, sind diese jeweils im gleichen Verhältnis zu bedienen.<br />

§ 14 Liquidation<br />

1. Die Gesellschafter können die Auflösung der Gesellschaft nur mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen beschließen.<br />

2. Liquidator ist die Komplementärin.<br />

3. Der Liquidationserlös wird in folgender Reihenfolge verwendet:<br />

a) Regulierung aller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, insbesondere jener im Zusammenhang mit den<br />

Schiffshypothekendarlehen der Banken.


) Rückzahlung der Nominalkommanditeinlagen gemäß § 6 Abs. 2 dieses Vertrages.<br />

c) Der danach verbleibende restliche Liquidationserlös wird im Verhältnis der jeweiligen Nominalkommanditeinlagen<br />

zum gesamten Nominalkommanditkapital der Gesellschaft an die Kommanditisten<br />

verteilt.<br />

Die Verteilungsrechnung ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesondert<br />

zu prüfen.<br />

§ 15 Zustellung<br />

Für alle Zustellungen an die Gesellschafter ist die letzte Adresse maßgebend, die die Gesellschafter der<br />

Komplementärin mitgeteilt haben.<br />

§ 16 Schiedsgericht<br />

Über alle Streitigkeiten aus Anlass des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages zwischen den<br />

Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und einzelnen oder mehreren Gesellschaftern und/oder<br />

Mitgliedern des Beirates entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ausschließlich ein<br />

Schiedsgericht laut gesonderter Vereinbarung.<br />

§ 17 Erfüllungsort<br />

Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist<br />

Hamburg.<br />

§ 18 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 11 dieses Vertrages.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein, so wird dadurch der<br />

Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung<br />

gilt vielmehr als durch eine solche Fassung ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Hamburg, den 2. Juli 2001<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH<br />

H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.)<br />

”NRG” Norddeutsche Reederei-<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Norddeutsche Vermögensanlage<br />

GmbH & Co. Kommanditgesellschaft<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand Aktiengesellschaft<br />

57


58<br />

Anlage I zum Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungs-Kommanditgesellschaft<br />

MS "NORTHERN ENDEAVOUR"<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

in der Fassung vom<br />

2. Juli 2001 (in EURO)<br />

I. Mittelverwendung EURO<br />

1. Kaufpreis des Schiffes inkl. Laschmaterial und Erstausrüstung 39.235.294<br />

2. Kosten für Gründung, Rechts- und Steuerberatung, 200.000<br />

Mittelverwendungskontrolle, <strong>Prospekt</strong>beurteilung<br />

3. Werbung, Platzierung, Marketing 2.300.000<br />

4. Projektierung, Konzeption, Finanzierungsvermittlung etc. 1.800.000<br />

5. Einrichtung der Treuhandverwaltung 75.000<br />

6. Liquiditätsreserve 249.706<br />

Gesamt-Mittelverwendung 43.860.000<br />

II. Mittelherkunft EURO<br />

1. Schiffshypothekendarlehen 25.360.000<br />

2. Kommanditkapital<br />

a) Norddeutsche Vermögensanlage GmbH & Co. KG 30.000 1)<br />

b) ”NRG” Norddeutsche Reederei-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 30.000 1)<br />

c) H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.) 30.000 1)<br />

e) Emissionskapital Deutsche Schiffahrts Treuhand AG 18.410.000 1)<br />

Gesamt-Mittelherkunft 43.860.000<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio, insgesamt 3 925.000, das ebenfalls gemäß Punkt I.3 verwandt wird.<br />

Alle Beträge außer den Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung, <strong>Prospekt</strong>beurteilung und Mittelverwendungskontrolle<br />

sind ohne Mehrwertsteuer angegeben. Falls Mehrwertsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug<br />

nicht gegeben ist, muss sie von der Gesellschaft aus der Liquiditätsreserve zusätzlich getragen werden.<br />

Erläuterungen<br />

Mittelverwendung/Mittelherkunft<br />

I. Mittelverwendung<br />

1. Der Kaufpreis beträgt US$ 33.350.000. Es wurde ein US$/J-Kurs von US$ 0,<strong>85</strong>/J unterstellt.<br />

2. Diese Kosten beruhen auf Erfahrungswerten. Kostenüber- bzw. -unterschreitungen gehen zu Lasten bzw. zu<br />

Gunsten der Beteiligungsgesellschaft.<br />

3.-4. Hierbei handelt es sich um Leistungen der Norddeutschen Vermögensanlage GmbH & Co. KG gemäß § 4<br />

Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Sollte die Komplementärin von ihrem Recht Gebrauch machen, das Kommanditkapital<br />

gemäß § 2 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages um bis zu J 500.000 zu erhöhen, würde sich die<br />

Position Werbung, Platzierung, Marketing pro rata um die zusätzlich anfallenden Kosten erhöhen.<br />

5. Diesen Betrag erhält die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG für die Einrichtung der Treuhandschaft und die<br />

Treuhandverwaltung im Jahr 2001.<br />

II. Mittelherkunft<br />

1. Das Schiffshypothekendarlehen beläuft sich auf US$ 21,556 Mio. Es wurde ein Umrechnungskurs von<br />

US$ 0,<strong>85</strong>/J unterstellt.


Schiedsgerichtsvereinbarung<br />

zwischen<br />

MS "NORTHERN ENDEAVOUR"<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />

H. Schuldt OHG (GmbH & Co.), Hamburg,<br />

Norddeutsche Vermögensanlage GmbH & Co.<br />

Kommanditgesellschaft, Hamburg,<br />

"NRG" Norddeutsche Reederei-Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg<br />

und<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand Aktiengesellschaft, Flensburg<br />

ist am heutigen Tage ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden. Gemäß § 16 dieses Vertrages wurde<br />

vereinbart, dass zur Regelung aller Streitigkeiten aus Anlass des Abschlusses und der Durchführung des<br />

genannten Vertrages unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein durch in gesonderter Urkunde<br />

vereinbartes Schiedsgericht entscheiden soll. Nähere Einzelheiten wurden einer gesonderten Vereinbarung<br />

vorbehalten, die hiermit geschlossen wird:<br />

1. Über alle Streitigkeiten aus Anlass des Abschlusses und der Durchführung des obengenannten Gesellschaftsvertrages<br />

entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht.<br />

2. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />

3. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die Schiedsrichter wählen einen Obmann, der amtierender oder<br />

ehemaliger Richter beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg sein muss. Unterlässt eine Partei die<br />

Ernennung ihres Schiedsrichters binnen vier Wochen nach Zugang der ihr von der anderen Partei per Einschreiben<br />

zugesandten Aufforderung dazu oder einigen sich die Schiedsrichter binnen einer Frist von 14 Tagen<br />

nach ihrer Ernennung durch die Parteien nicht über die Person des Obmannes, so bestimmt der Präsident des<br />

Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg den Schiedsrichter oder Obmann.<br />

4. Das Schiedsgericht hat deutsches, materielles und prozessuales Recht anzuwenden.<br />

Zuständiges Gericht für die Niederlegung des Schiedsspruches ist das Amtsgericht Hamburg.<br />

Hamburg, den 2. Juli 2001<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH<br />

H. SCHULDT OHG (GmbH & Co.)<br />

Norddeutsche Vermögensanlage<br />

GmbH & Co. Kommanditgesellschaft<br />

”NRG” Norddeutsche Reederei-<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand Aktiengesellschaft<br />

59


60<br />

Treuhand - und Verwaltungsvertrag<br />

in der Fassung vom 2. Juli 2001<br />

Präambel<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand Aktiengesellschaft - nachstehend ”Treuhänderin” genannt - ist nach<br />

§ 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages vom heutigen Tage der Beteiligungs-Kommanditgesellschaft<br />

MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. - nachstehend ”Kommanditgesellschaft”<br />

genannt - berechtigt, sich für Dritte an der Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN<br />

ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. als Kommanditistin mit einer Einlage von bis zu<br />

J 18.410.000,— zuzüglich 5 % Agio bis zum 28. Dezember 2001 zu beteiligen. Sofern die Komplementärin<br />

von ihrem Recht gemäß § 2 Abs. 7 Gebrauch macht, eine weitere Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

vorzunehmen, ist die Treuhänderin berechtigt, sich ebenfalls für Dritte in Höhe dieses Betrages zu beteiligen.<br />

Die in den Beitrittserklärungen zu der Kommanditgesellschaft bezeichneten Personen - nachstehend<br />

”Treugeber” genannt - bieten hiermit der Treuhänderin den Abschluss des nachfolgenden Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages an:<br />

§ 1 Treuhandverhältnis<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem einzelnen Treugeber ist wirksam geschlossen, sobald<br />

und soweit die von dem Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung durch die Treuhänderin gegengezeichnet<br />

wird. Der Treugeber wird hierüber durch die Aushändigung einer Kopie der entsprechenden<br />

Beitrittserklärung informiert.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die im eigenen Namen aber für Rechnung des Treugebers übernommene<br />

Beteiligung an der Kommanditgesellschaft treuhänderisch und uneigennützig für den Treugeber zu<br />

halten. Sie übt die Rechte des Treugebers unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages, des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft und der Interessen des<br />

Treugebers nach dessen Weisungen, im übrigen nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen aus.<br />

§ 2 Rechtsstellung der Treuhänderin<br />

1. Nach außen tritt die Treuhänderin im eigenen Namen auf. Sie übt alle den Treugeber betreffenden<br />

Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber der Kommanditgesellschaft aus.<br />

2. Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderin ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des Treugebers.<br />

Sie hat dem Treugeber alles herauszugeben, was sie als Treuhänderin für diesen erlangt hat,<br />

sofern der Treugeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />

3. Der Treugeber befreit die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten, die sich anlässlich der Treuhandschaft<br />

ergeben können. Falls die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen<br />

wird, hat der Treugeber vollen Ersatz zu leisten. § 159 HGB findet entsprechend Anwendung.<br />

4. Die Treuhänderin und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für<br />

eine vor Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages begründete Haftung. In jedem Fall ist der<br />

Umfang der Haftung auf die Höhe der jeweiligen Nominalbeteiligung des Treugebers begrenzt. Entsprechende<br />

Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber der Treuhänderin durch eingeschriebenen Brief<br />

geltend zu machen.<br />

5. Die Treuhänderin darf Dritten die Beteiligung des Treugebers nur mit dessen Zustimmung offen legen,<br />

soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder dem begründeten Interesse der Treuhänderin entspricht.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Treuhänderin ihm Angaben über andere<br />

Treugeber macht. Die Kommanditgesellschaft ist nicht Dritte im Sinne dieses Absatzes, wohl aber der Beirat.<br />

6. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie ist berechtigt, auch in anderen<br />

Gesellschaften die Funktion einer Treuhandkommanditistin zu übernehmen.<br />

§ 3 Rechtsstellung des Treugebers<br />

1. Der Treugeber ist an der Kommanditgesellschaft wirtschaftlich beteiligt wie ein unmittelbar im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist.


2. Die Kontrollrechte des § 166 HGB stehen dem Treugeber gegenüber der Kommanditgesellschaft nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in uneingeschränktem Umfang zu. Ferner unterrichtet die Treuhänderin<br />

den Treugeber schriftlich über die Angelegenheiten der Kommanditgesellschaft und leitet an ihn das<br />

steuerliche Jahresergebnis sowie sonstige Unterlagen weiter. Darüber hinausgehende Rechenschaftspflichten<br />

der Treuhänderin bestehen nicht.<br />

3. Auch der nicht unmittelbar an der Reederei beteiligte Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

der Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages persönlich teilzunehmen.<br />

Er ist berechtigt, die auf seine Einlage entfallenden Stimmrechte auszuüben.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Änderungen von Daten zu seiner Person (Änderung des<br />

Namens, der Inhaberschaft, der Anschrift, Wechsel der Finanzamtszuständigkeit, etc.) stets unverzüglich<br />

mitzuteilen. Zustellungen an den Treugeber sind stets wirksam, sofern sie an dessen letztbekannte<br />

Adresse erfolgen.<br />

§ 4 Beschlussfassung<br />

1. Vor Mitwirkung der Treuhänderin an den Beschlüssen der Kommanditgesellschaft gemäß § 11 Abs. 9 und<br />

10 des Gesellschaftsvertrages hat die Treuhänderin Weisungen der Treugeber einzuholen.<br />

2. Im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung der Treuhandaufgaben können diese Weisungen nur in<br />

einem einheitlichen Verfahren erteilt werden. Die Treuhänderin hat alle ihr erteilten Weisungen bei der<br />

Ausübung ihrer Stimmrechte in der Kommanditgesellschaft in der Weise zu beachten, dass sie mit ihren<br />

Gesamtstimmen anteilig die zustimmenden, die ablehnenden und die sich enthaltenden Stimmen der<br />

Treugeber berücksichtigt. Durch dieses gespaltene Stimmrecht der Treuhänderin in der Kommanditgesellschaft<br />

soll im Einzelfall auch der Geschäftswille einer Minderheit der Treugeber beachtet werden.<br />

3. Der Treugeber kann von Weisungen zu Beschlussgegenständen von Versammlung der Kommanditgesellschaft<br />

absehen, wenn er an der betreffenden Versammlung persönlich teilnimmt (§ 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages)<br />

oder einen Dritten bzw. die Treuhänderin bevollmächtigt, seine Stimmrechte auszuüben<br />

(§ 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

4. Erteilt ein Treugeber trotz schriftlicher Aufforderung der Treuhänderin keine Weisung und übt er auch auf<br />

der betreffenden Versammlung der Kommanditgesellschaft sein Stimmrecht weder persönlich noch<br />

durch einen Bevollmächtigten aus, so kann die Treuhänderin nach pflichtgemäßem Ermessen stimmen.<br />

Gleiches gilt sofern bei dringenden Entscheidungen Weisungen des Treugebers nicht rechtzeitig zu<br />

erhalten sind.<br />

§ 5 Übertragung und Erbfolge<br />

1. Der Treugeber kann seine Beteiligung ganz oder teilweise nur in Verbindung mit diesem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag an Dritte übertragen. Eine rückwirkende Übertragung ist grundsätzlich unzulässig.<br />

Die Übertragung ist nur wirksam, wenn sie der Treuhänderin schriftlich angezeigt wurde und diese der<br />

Übertragung zugestimmt hat. Die Treuhänderin darf der Übertragung nur aus wichtigem Grunde widersprechen.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, falls durch die Übertragung das Recht des<br />

Schiffes zur Führung der Bundesflagge gefährdet werden sollte.<br />

Übertragbar sind nur jeweils Nominalbeteiligungen, die durch 1.000 teilbar sind und mindestens<br />

J 5.000,— betragen. Die verbleibenden Restbeteiligungen müssen ebenfalls mindestens J 5.000,—<br />

betragen. Die vorstehend genannten Erfordernisse gelten auch im Falle einer Erbauseinandersetzung<br />

sowie für Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen.<br />

2. Bei Tod eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erben oder den anderweitig durch<br />

Verfügung von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt. Bis zum Nachweis der Erbfolge ruhen die Stimmrechte<br />

aus der betreffenden Beteiligung. Testamentsvollstreckung wird zugelassen.<br />

3. Die Erben müssen sich durch die Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheines im Original oder einer<br />

gerichtlich oder notariell beglaubigten Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />

nebst Eröffnungsprotokoll gleicher Form legitimieren. Die Treuhänderin kann die Vorlage weiterer Unterlagen<br />

verlangen, sofern sich aus den eingereichten Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt.<br />

Der Testamentsvollstrecker hat sich durch eine gerichtliche oder notariell beglaubigte Kopie seines<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses auszuweisen.<br />

Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre Rechte als Kommanditisten nur einheitlich durch<br />

61


62<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Bis zur Benennung darf die Treuhänderin Zustellungen<br />

und Auszahlungen an jeden Erben mit Wirkung für und gegen den übrigen Miterben vornehmen. Ist<br />

Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Testamentsvollstrecker als Vertreter berufen.<br />

§ 6 Dauer, Beendigung und Umwandlung des<br />

Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Der Treugeber kann während seiner Zugehörigkeit zu der Kommanditgesellschaft den Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Treuhänderin zu erfolgen.<br />

3. Die Treuhänderin kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen.<br />

4. Ohne Kündigung endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, sofern der Treugeber den Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

kündigt oder aus der Kommanditgesellschaft ausgeschlossen wird. Die Beendigung<br />

erfolgt mit Wirksamkeit der betreffenden Maßnahme.<br />

5. Der Treugeber ist unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren berechtigt, sich<br />

jederzeit selbst an Stelle der Treuhänderin mit der von dieser bisher für ihn gehaltenen Hafteinlage in das<br />

Handelsregister eintragen zu lassen und die gesamte Pflichteinlage auch im Außenverhältnis zu übernehmen.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Treugeber, der von diesem Recht Gebraucht machen will, der<br />

Treuhänderin zuvor auf eigene Kosten eine nur aus wichtigem Grunde widerrufbare und über den Tod<br />

hinausreichende notariell beglaubigte Registervollmacht im Original erteilt hat, welche die Treuhänderin<br />

– unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB – zu sämtlichen Anmeldungen der Kommanditgesellschaft<br />

zum Handelsregister ermächtigt.<br />

Macht der Treugeber von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhänderin die Rechte des betreffenden<br />

Treugebers insoweit nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Soweit sich aus der unmittelbaren<br />

Beteiligung des Treugebers nicht zwingend etwas anderes ergibt, gelten die Rechte und Pflichten dieses<br />

Vertrages in entsprechender Weise zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber fort.<br />

§ 7 Treuhandgebühr<br />

1. Für die Übernahme und Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von J 75.000,—, welche bis zum 31. Dezember 2001 fällig ist. Sobald die Kommanditgesellschaft<br />

über ausreichend Liquidität verfügt, ist sie berechtigt, die Pauschalvergütung vorzeitig zu entrichten.<br />

2. Für ihre Verwaltungstätigkeit erhält die Treuhänderin vom 1. Januar 2002 bis zur Auflösung der<br />

Kommanditgesellschaft (gegebenenfalls zeitanteilig) eine Vergütung in Höhe von 0,3 % des gemäß<br />

§ 2 Abs. 2d) und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft von ihr treuhänderisch<br />

vertretenen bzw. verwalteten Kapitals p. a. Die jährliche Vergütung ist in vier gleichen Teilbeträgen jeweils<br />

nachträglich zum Ende eines jeden Quartals zur Zahlung fällig. Sie wird nach Ablauf von jeweils drei<br />

Jahren den allgemeinen Kostensteigerungen angepasst.<br />

3. Für die Tätigkeit nach Auflösung der Kommanditgesellschaft erhält die Treuhänderin eine Pauschalvergütung<br />

in Höhe von des Doppelten der im letzten Jahr vor der Auflösung fällig gewordenen Jahresvergütung.<br />

Diese Abwicklungsgebühr wird mit der Beschlussfassung über die Auflösung der Kommanditgesellschaft<br />

fällig.<br />

4. Die unter Ziffer 1 bis 3 genannten Vergütungen werden von der Kommanditgesellschaft getragen. Auf die<br />

Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten, sofern sie anfällt.<br />

5. Zusätzliche Leistungen der Treuhänderin zugunsten eines einzelnen Treugebers werden diesem gesondert<br />

in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für individuell veranlasste Übertragungen (Verkauf/Schenkung)<br />

von Gesellschaftsanteilen. Für diesen Fall gilt eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Nominalbetrages der<br />

zu übertragenen Beteiligung zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart.<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

1. Die Beitrittserklärung des Treugebers ist Bestandteil dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

2. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

für das Treuhandverhältnis entsprechend.


3. Vollmachten, die auf der Grundlage oder zur Durchführung dieses Vertrages erteilt werden, bedürfen<br />

- sofern nicht eine strengere Form vereinbart ist - stets der Schriftform.<br />

4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur<br />

einheitlich mit allen Treugebern vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.<br />

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Treuhänderin.<br />

6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein, so wird der Vertrag<br />

dadurch in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung<br />

gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Flensburg, den 2. Juli 2001<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand Aktiengesellschaft<br />

Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />

Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

63


64<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

in neutraler Fassung<br />

§1 Umfang und Form der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

unterhält für die Abwicklung der Investitionen gemäß Anlage I zum Kommanditgesellschaftsvertrag in der<br />

Fassung vom 2. Juli 2001 ausschließlich das Bankkonto Nr. 195 784/300 bei der Hamburgischen<br />

Landesbank - Girozentrale -, Hamburg, (BLZ 200 500 00), auf das das Fondskapital zuzüglich Agio überwiesen<br />

werden wird, während die übrigen Finanzierungsmittel unmittelbar zur Ablösung der bestehenden Zwischenfinanzierung<br />

der zwischenfinanzierenden Bank zur Verfügung gestellt werden.<br />

2. Soweit eine Vorfinanzierung des Fondskapitals erfolgt, ist die Abtretung ausstehender Einlagen an die finanzierenden<br />

Banken nur unter der Bedingung zulässig, dass die Finanzierungsmittel ausschließlich auf das unter<br />

Ziff. 1 angegebene Konto überwiesen werden. Die Treuhänderin ist berechtigt, die Vorfinanzierung unmittelbar<br />

bei der finanzierenden Bank durch eingehendes Zeichnungskapital abzulösen.<br />

3. Der ungeschmälerte Eingang des Zeichnungskapitals bei der Kommanditgesellschaft wird überprüft werden.<br />

Für den Fall, dass die von der Treuhänderin geleisteten Einzahlungen das Fondskapital gemäß § 2 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft nicht erreichen, ist sie zur Rechenschaftslegung über die<br />

ausstehenden Beträge verpflichtet.<br />

4. Als Mittelverwendungsbudget (Zahlungsplan) gilt die Anlage I zum Kommanditgesellschaftsvertrag. Die<br />

Übereinstimmung mit den vorliegenden Verträgen und dem Beteiligungsprospekt wird von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

überprüft.<br />

5. Die Mittelverwendungskontrolle wird auf Basis dieses Zahlungsplanes in der Form ausgeübt, dass über die<br />

Mittel nur nach Mitzeichnung des Mittelverwendungskontrolleurs verfügt werden kann. Sie verpflichtet sich<br />

zur Freigabe, wenn die Verwendung in Übereinstimmung mit dem Zahlungsplan steht.<br />

6. Wenn und soweit sich Abweichungen vom Zahlungsplan ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen<br />

wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig. Abweichungen, die sich lediglich hinsichtlich der Zahlungstermine<br />

ergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen<br />

Vereinbarungen stehen. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in Anlage I zum Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

unter I. 1.-6. festgelegten Positionen, soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen vereinbart<br />

wurden, grundsätzlich nicht zulässig.<br />

§2 Auftragsabwicklung<br />

1. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist mit der Abwicklung des Mittelverwendungsbudgets<br />

abgeschlossen.<br />

2. Die Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur erfolgt in der Form, dass der Überweisungsträger durch<br />

ihn unterzeichnet wird. Die Bankvollmacht ist so auszugestalten, dass ohne seine Mitzeichnung nicht über die<br />

Mittel verfügt werden kann. Außerdem werden die Auszüge des Bankkontos von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

kontrolliert. Die kontoführende Bank erhält eine Kopie dieser Vereinbarung.<br />

3. Für die Durchführung des Auftrages und die Verantwortlichkeit des Mittelverwendungskontrolleurs gelten - auch<br />

gegenüber Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 1. Juli 2000.<br />

Hamburg, den 2. Juli 2001<br />

Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR”<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

Mittelverwendungskontrolleur


Postfach 10 48 44 • 20033 Hamburg • Kreuslerstraße 10 • 20095 Hamburg<br />

Telefon (040) 33 30 13-0 • Telefax (040) 33 30 13 30<br />

www.norddeutsche.de • e-mail: nv@norddeutsche.de

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