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NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel

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36<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

gung des Schiffes in das Deutsche Seeschiffsregister und sieht auch keine Bindungsfrist<br />

für die Veräußerung des Schiffes vor.<br />

c) Behandlungen von Auszahlungen Bei den geplanten Auszahlungen<br />

gemäß Prognoserechnung von Seite 26 handelt es sich steuerlich um Entnahmen<br />

von Liquiditätsüberschüssen. Diese unterliegen grundsätzlich keiner Steuerpflicht.<br />

Einzige Ausnahme hiervon sind Entnahmen, durch die ein negatives Kapitalkonto<br />

entsteht oder die dies weiter erhöhen. Solche Entnahmen führen bei<br />

nicht im Handelsregister eingetragenen Gesellschaftern unter diesen Voraussetzungen<br />

zu einer Besteuerung gemäß § 15a Abs. 3 EStG in entsprechender Höhe.<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen entfällt eine Versteuerung der Ausschüttung bei<br />

direkter Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister, wenn eine Haftungsinanspruchnahme<br />

nicht auszuschließen ist. Bei der Ermittlung der von den<br />

Gesellschaftern zu versteuernden Ergebnisse wurde davon ausgegangen, dass<br />

diese sich bis zum 31.12.2003 unmittelbar als Kommanditsten der Beteiligungsgesellschaft<br />

in das Handelsregister eintragen lassen.<br />

Steuerpflichtig sind für den Anleger ausschließlich die im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Gewinnfeststellung ermittelten Ergebnisse.<br />

d) Anteilsveräußerung/Liquidation Nach einem Wechsel zur Tonnagebesteuerung<br />

ist der Gewinn aus einer Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe<br />

im Ganzen in dem pauschal ermittelten steuerlichen Ergebnis enthalten.<br />

Im vorliegendem Fall ist der Unterschiedbetrag zwischen Buch- und Teilwert des<br />

Schiffes in Höhe von geschätzt J 4.186.550 steuerpflichtig aufzulösen. Hiervon<br />

entfällt auf die Gesellschafter, unabhängig von dem tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn,<br />

ein Anteil in Höhe von ca. 22,63 % bezogen auf die Beteiligung.<br />

Der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn ist Ende 2017 vom Gesellschafter<br />

nicht gesondert zu versteuern.<br />

e) Sonderbetriebsausgaben Sofern dem Anleger Kosten durch seine Beteiligung<br />

entstehen (z.B. Fahrtkosten zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

Telefon, Porto), können die Aufwendungen im Rahmen der Steuererklärung der<br />

Beteiligungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dies geschieht dadurch, dass<br />

der Treuhänderin eine Aufstellung über die entstandenen Kosten unter Beifügung<br />

der Originalbelege zugeleitet wird. Die Treuhänderin wird veranlassen, dass im<br />

Rahmen der Steuererklärung der Gesellschaft die Kosten erfasst werden. Sofern<br />

der Gesellschafter/Treugeber einen Kredit zur Finanzierung seiner Einlage aufnimmt,<br />

ist der Treuhänderin auch der jeweilige Darlehensstand mitzuteilen. Sonderbetriebsausgaben<br />

oder Sonderbetriebsschulden des Gesellschafters sind ausschließlich<br />

im Rahmen der steuerlichen Veranlagung der Gesellschaft zu<br />

berücksichtigen und können nicht in der persönlichen Steuererklärung angesetzt<br />

werden.<br />

Nach dem Wechsel zur Tonnagesteuer können Sonderbetriebsausgaben<br />

nicht mehr geltend gemacht werden.

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