NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel
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Steuerliche Grundlagen<br />
gung des Schiffes in das Deutsche Seeschiffsregister und sieht auch keine Bindungsfrist<br />
für die Veräußerung des Schiffes vor.<br />
c) Behandlungen von Auszahlungen Bei den geplanten Auszahlungen<br />
gemäß Prognoserechnung von Seite 26 handelt es sich steuerlich um Entnahmen<br />
von Liquiditätsüberschüssen. Diese unterliegen grundsätzlich keiner Steuerpflicht.<br />
Einzige Ausnahme hiervon sind Entnahmen, durch die ein negatives Kapitalkonto<br />
entsteht oder die dies weiter erhöhen. Solche Entnahmen führen bei<br />
nicht im Handelsregister eingetragenen Gesellschaftern unter diesen Voraussetzungen<br />
zu einer Besteuerung gemäß § 15a Abs. 3 EStG in entsprechender Höhe.<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen entfällt eine Versteuerung der Ausschüttung bei<br />
direkter Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister, wenn eine Haftungsinanspruchnahme<br />
nicht auszuschließen ist. Bei der Ermittlung der von den<br />
Gesellschaftern zu versteuernden Ergebnisse wurde davon ausgegangen, dass<br />
diese sich bis zum 31.12.2003 unmittelbar als Kommanditsten der Beteiligungsgesellschaft<br />
in das Handelsregister eintragen lassen.<br />
Steuerpflichtig sind für den Anleger ausschließlich die im Rahmen der einheitlichen<br />
und gesonderten Gewinnfeststellung ermittelten Ergebnisse.<br />
d) Anteilsveräußerung/Liquidation Nach einem Wechsel zur Tonnagebesteuerung<br />
ist der Gewinn aus einer Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe<br />
im Ganzen in dem pauschal ermittelten steuerlichen Ergebnis enthalten.<br />
Im vorliegendem Fall ist der Unterschiedbetrag zwischen Buch- und Teilwert des<br />
Schiffes in Höhe von geschätzt J 4.186.550 steuerpflichtig aufzulösen. Hiervon<br />
entfällt auf die Gesellschafter, unabhängig von dem tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn,<br />
ein Anteil in Höhe von ca. 22,63 % bezogen auf die Beteiligung.<br />
Der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn ist Ende 2017 vom Gesellschafter<br />
nicht gesondert zu versteuern.<br />
e) Sonderbetriebsausgaben Sofern dem Anleger Kosten durch seine Beteiligung<br />
entstehen (z.B. Fahrtkosten zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />
Telefon, Porto), können die Aufwendungen im Rahmen der Steuererklärung der<br />
Beteiligungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dies geschieht dadurch, dass<br />
der Treuhänderin eine Aufstellung über die entstandenen Kosten unter Beifügung<br />
der Originalbelege zugeleitet wird. Die Treuhänderin wird veranlassen, dass im<br />
Rahmen der Steuererklärung der Gesellschaft die Kosten erfasst werden. Sofern<br />
der Gesellschafter/Treugeber einen Kredit zur Finanzierung seiner Einlage aufnimmt,<br />
ist der Treuhänderin auch der jeweilige Darlehensstand mitzuteilen. Sonderbetriebsausgaben<br />
oder Sonderbetriebsschulden des Gesellschafters sind ausschließlich<br />
im Rahmen der steuerlichen Veranlagung der Gesellschaft zu<br />
berücksichtigen und können nicht in der persönlichen Steuererklärung angesetzt<br />
werden.<br />
Nach dem Wechsel zur Tonnagesteuer können Sonderbetriebsausgaben<br />
nicht mehr geltend gemacht werden.