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NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel

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Beteiligungsverwaltung<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg, ist ein Spezialinstitut für die<br />

treuhänderische Verwaltung von Schiffsbeteiligungen. Bisher verwaltete sie insgesamt<br />

84 Schiffsbeteiligungen mit über 26.000 Beteiligungen und einem Zeichnungskapital<br />

von ca. DM 2,24 Mrd.<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG hat sich als Treuhänderin an der<br />

Gesellschaft beteiligt und wird die Anleger bei der Wahrnehmung ihrer Interessen<br />

in der Beteiligungsgesellschaft unterstützen. Die Rechtsbeziehungen zwischen<br />

Anleger und Treuhänderin richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, der auf den Seiten 60 ff. abgedruckt ist.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase wird durch entsprechende<br />

Vereinbarung zwischen der Beteiligungsgesellschaft und einem unabhängigen<br />

Mittelverwendungskontrolleur sichergestellt. Das von den Anlegern auf<br />

das Treuhandkonto eingezahlte Beteiligungskapital wird von der Treuhänderin<br />

auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Beteiligungsgesellschaft überwiesen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft kann über diese Mittel nur nach Mitzeichnung durch<br />

den Mittelverwendungskontrolleur verfügen. Die Freigabe der Mittel erfolgt auf<br />

Basis eines Zahlungsplanes (Mittelverwendungsbudget) gemäß der Anlage 1 zum<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

Beirat<br />

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Beirat, der aus<br />

drei Mitgliedern besteht. Ein Mitglied<br />

wird von der Komplementärin<br />

benannt. Die zwei weiteren<br />

Mitglieder kommen aus dem Kreis<br />

der Kommanditisten/Treugeber<br />

und werden von diesen gewählt.<br />

Der Beirat berät und überwacht die<br />

Geschäftsführung in allen wichtigen<br />

Geschäftsangelegenheiten im<br />

Interesse der Gesellschafter. Die<br />

Rechte und Pflichten des Beirates<br />

sind in § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt.<br />

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