NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel
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nicht der Fall sein, würde sich das steuerliche Ergebnis entsprechend erhöhen.<br />
Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer ist der Unterschiedsbetrag zwischen<br />
Buch- und Teilwert des Schiffes (stille Reserven) festzustellen, der bei der<br />
Veräußerung des Schiffes oder im Falle einer Rücknahme der Option zur Tonnagesteuer<br />
nach Ablauf der 10jährigen Bindungsfrist unabhängig vom tatsächlich<br />
erzielten Veräußerungserlös zu versteuern ist. Dieser Differenzbetrag ist in der<br />
Kalkulation geschätzt worden, da der tatsächliche Wert erst bei einem Wechsel<br />
ermittelt werden kann. Ein höherer Wert kann die Steuerlast erhöhen, ein niedrigerer<br />
die Steuerlast senken.<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe ihrer jeweils geleisteten Einlage zzgl.<br />
Agio beschränkt, da dem Angebot die Rechtsform der Kommanditgesellschaft zu<br />
Grunde liegt. Es besteht über die Einlage hinaus keine Nachschusspflicht. Die Haftung<br />
lebt jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf, wenn die Entnahmen die erwirtschafteten<br />
Gewinne übersteigen.<br />
Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Bei einer auch nur teilweisen Fremdfinanzierung der Beteiligung besteht grundsätzlich<br />
die Gefahr, dass zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft beim Anleger<br />
noch kein steuerlicher Totalgewinn erzielt wurde, während dies auf der Gesellschaftsebene<br />
und bei anderen Anlegern ohne Anteilsfinanzierung bereits der Fall ist.<br />
Dies könnte die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht (siehe Seite 34 Gewinnerzielungsabsicht)<br />
seitens der Finanzverwaltung mit entsprechend negativen Folgen<br />
für den betroffenen Anleger zur Folge haben (rückwirkende Aberkennung der<br />
steuerlichen Ergebnisse). Dieses Risiko ergibt sich vor allem bei einer langfristigen<br />
Anteilsfinanzierung.<br />
Das Betriebsstättenfinanzamt verlangt von jedem Gesellschafter Angaben über eine<br />
eventuelle Refinanzierung der Beteiligung zwecks Prüfung der individuellen Totalgewinnerzielungsabsicht.<br />
Dazu gehört neben einer rechtsverbindlichen Erklärung<br />
ggf. auch eine Kopie des betreffenden Darlehensvertrages samt Tilgungsplan.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass anfallende Refinanzierungszinsen ab dem<br />
Wechsel zur Tonnagbesteuerung nicht mehr als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Hinweis: Gesellschafter, die keine oder unvollständige Angaben zur<br />
Refinanzierung ihrer Beteiligung machen, müssen damit rechnen, dass<br />
ihnen die steuerlichen Ergebnisse nicht bzw. nur unter Vorbehalt zugewiesen<br />
werden. Darüber hinaus besteht bei einer Anteilsfinanzierung<br />
das Risiko der Anwendung des § 2b EStG für den Anleger.<br />
Sofern Anleger eine teilweise Fremdfinanzierung vornehmen, sollten<br />
sie sich bezüglich der steuerlichen Auswirkungen von ihrem Steuerberater<br />
persönlich beraten lassen.<br />
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