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NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel

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Steuerliche Grundlagen<br />

Ein Unterschiedsbetrag beim US$-Darlehen (der sich aus der unterschiedlichen<br />

Bewertung des Darlehens in der Investitions- und Betriebsphase ergibt) wird entsprechend<br />

den Tilgungsraten aufgelöst und zusätzlich zur pauschalisierten<br />

Gewinnermittlung jährlich versteuert.<br />

Das vorstehende nur in seinen Grundzügen geschilderte Gewinnermittlungssystem<br />

führt, unabhängig von der betriebswirtschaftlich ermittelten Ertragslage, zu einer<br />

über die Zeitperiode der Tonnagebesteuerung gleichmäßigen, relativ geringen<br />

Besteuerung. Der damit verbundene, die Finanzkraft des Unternehmens stärkende<br />

Effekt ist um so höher, je günstiger sich die Ertragslage des Unternehmens<br />

während der Projektlaufzeit darstellt. Das System begünstigt damit ertragsstarke<br />

und renditeorientierte Unternehmen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist gewerbesteuerpflichtig. Aufgrund des zunächst entstehenden<br />

gewerbesteuerlichen Verlustvortrags werden Gewerbesteuerzahlungen<br />

erstmalig für das Jahr 2014 prognostiziert. Dabei kam der Hebesatz am Sitz der<br />

Gesellschaft (Hamburg) in Höhe von 470 % sowie die Regelung des im Rahmen<br />

des StSenkG eingeführten § 35 EstG, wonach das 1,8fache des GewSt-Meßbetrages<br />

entsprechend den Beteiligungsverhältnissen bei der Einkommensteuerschuld<br />

angerechnet werden kann, zur Anwendung. Bei Anlegern, die aufgrund anderweitiger<br />

gewerblicher Einkünfte und den damit verbundenen einkommensteuerlichen<br />

Entlastungsmöglichkeiten im Investitionsjahr 2001 nicht mit dem geltenden<br />

Höchststeuersatz veranlagt werden, kann dies zu einer Reduzierung der rechnerischen<br />

Nach-Steuer-Rendite führen, deren Auswirkung in der Prognoserechnung<br />

aufgrund des individuellen Charakters nicht berücksichtigt ist.<br />

GewSt-Verlustvorträge sind an die Personen des Kommanditisten/Treugebers<br />

gebunden. Bei jedem Gesellschafterwechsel entfällt ein etwaiger Verlustvortrag<br />

des Altgesellschafters und es können nur noch die anteiligen Verlustvorträge der<br />

verbleibenden Gesellschafter geltend gemacht werden.

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