NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel
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wird der für die Kommanditisten zu versteuernde Gewinn auf Grundlage der<br />
Nettoraumzahl des Schiffes pauschal ermittelt. Im vorliegenden Fall beträgt dieser<br />
ca. 0,161 % p.a. des jeweiligen Beteiligungsbetrages - hinzu kommt ein sogenannter<br />
Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,4 % p.a., der sich aus der Tilgung des<br />
Hypothekendarlehens ergibt. Es wird unterstellt, dass alle Ergebnisanteile unter<br />
die Tonnagesteuer fallen. Bei Anwendung der Tonnagesteuer wird im Falle des<br />
Schiffsverkaufs kein zusätzlicher steuerlicher Veräußerungsgewinn ermittelt.<br />
Statt dessen ist zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer ein sogenannter<br />
Unterschiedsbetrag aus Zeitwert und Buchwert des Schiffes zu berechnen, der<br />
beim Schiffsverkauf versteuert werden muss. Dieser Unterschiedsbetrag beträgt<br />
lt. Kalkulation 22,63 % des Kommanditkapitals. Zur Ermittlung des Totalgewinns<br />
der Gesellschaft wird auch nach dem Übergang zur Tonnagesteuer das steuerliche<br />
Ergebnis laut Handelsbilanz in der Tabelle (Seite 22) dargestellt (insgesamt<br />
ca. 80,8 %).<br />
Zu den steuerlichen Grundlagen siehe im Detail die entsprechenden<br />
Erläuterungen im Abschnitt ”Steuerliche Grundlagen” auf Seite 34 f.<br />
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