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NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel

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34<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen zu den steuerlichen<br />

Grundlagen sollen dazu dienen, dem Anleger einen<br />

umfassenden Überblick über die steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu geben. Es handelt sich dabei um<br />

allgemeine Darstellungen, die auf den Einzelfall<br />

eines Anlegers nicht eingehen. Daher wird empfohlen,<br />

dass die Anleger die persönlichen steuerlichen Auswirkungen<br />

einer Beteiligung im Detail mit ihrem steuerlichen<br />

Berater abstimmen.<br />

Einkunftsart/Totalgewinn<br />

Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes beruht darauf,<br />

dass die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” eine<br />

gewerbliche Tätigkeit ausübt und die Zeichner Mitunternehmer im Sinne des § 15<br />

Abs. 1 Nr. 2 EStG sind. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Mitunternehmerschaft<br />

sind wie folgt beschrieben: Die Zeichner sind am Gewinn und Verlust<br />

sowie an den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaft in vollem Umfang beteiligt.<br />

Ihre Mitspracherechte entsprechen den für Kommanditisten geltenden<br />

Regelungen (Mitunternehmerinitiative).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft setzt das Schiff im eigenen Namen sowie auf eigene<br />

Rechnung und Gefahr ein. Nach der vorliegenden Planrechnung und der angenommenen<br />

Veräußerung zu einem unterstellten Verkaufspreis von 10 % des<br />

ursprünglichen Kaufpreises Ende 2017 erzielt die Beteiligungsgesellschaft eine<br />

Mehrung ihres Betriebsvermögens in Höhe von J 14,95 Mio., dies entspricht bezogen<br />

auf das Kommanditkapital ohne Agio einer Quote von ca. 80,8 %. Somit<br />

können die Zeichner bei planmäßigem Geschäftsverlauf einen laufenden entnahmefähigen<br />

Gewinn bzw. ein ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

erwarten.<br />

Die Ermittlung des Totalgewinns erfolgt nach dem Erlass der Finanzverwaltung<br />

auf der Grundlage der Steuerbilanz und nicht auf der Basis des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot entspricht somit den im Beschluss vom<br />

25. Juni 1984 vom Großen Senat des Bundesfinanzhofes aufgestellten Grundsätzen<br />

hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht der Beteiligungsgesellschaft (Anstreben<br />

eines Totalgewinns) und der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerrisiko) der<br />

Gesellschafter, da sie an der voraussichtlichen Vermögensmehrung der Beteiligungsgesellschaft<br />

in vollem Umfange teilhaben.<br />

Deshalb sind auf der Basis des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung die Zeichner Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />

und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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