NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel
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34<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die nachfolgenden Ausführungen zu den steuerlichen<br />
Grundlagen sollen dazu dienen, dem Anleger einen<br />
umfassenden Überblick über die steuerlichen Aspekte<br />
der Beteiligung zu geben. Es handelt sich dabei um<br />
allgemeine Darstellungen, die auf den Einzelfall<br />
eines Anlegers nicht eingehen. Daher wird empfohlen,<br />
dass die Anleger die persönlichen steuerlichen Auswirkungen<br />
einer Beteiligung im Detail mit ihrem steuerlichen<br />
Berater abstimmen.<br />
Einkunftsart/Totalgewinn<br />
Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes beruht darauf,<br />
dass die Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS ”NORTHERN ENDEAVOUR” eine<br />
gewerbliche Tätigkeit ausübt und die Zeichner Mitunternehmer im Sinne des § 15<br />
Abs. 1 Nr. 2 EStG sind. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Mitunternehmerschaft<br />
sind wie folgt beschrieben: Die Zeichner sind am Gewinn und Verlust<br />
sowie an den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaft in vollem Umfang beteiligt.<br />
Ihre Mitspracherechte entsprechen den für Kommanditisten geltenden<br />
Regelungen (Mitunternehmerinitiative).<br />
Die Beteiligungsgesellschaft setzt das Schiff im eigenen Namen sowie auf eigene<br />
Rechnung und Gefahr ein. Nach der vorliegenden Planrechnung und der angenommenen<br />
Veräußerung zu einem unterstellten Verkaufspreis von 10 % des<br />
ursprünglichen Kaufpreises Ende 2017 erzielt die Beteiligungsgesellschaft eine<br />
Mehrung ihres Betriebsvermögens in Höhe von J 14,95 Mio., dies entspricht bezogen<br />
auf das Kommanditkapital ohne Agio einer Quote von ca. 80,8 %. Somit<br />
können die Zeichner bei planmäßigem Geschäftsverlauf einen laufenden entnahmefähigen<br />
Gewinn bzw. ein ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />
erwarten.<br />
Die Ermittlung des Totalgewinns erfolgt nach dem Erlass der Finanzverwaltung<br />
auf der Grundlage der Steuerbilanz und nicht auf der Basis des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot entspricht somit den im Beschluss vom<br />
25. Juni 1984 vom Großen Senat des Bundesfinanzhofes aufgestellten Grundsätzen<br />
hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht der Beteiligungsgesellschaft (Anstreben<br />
eines Totalgewinns) und der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerrisiko) der<br />
Gesellschafter, da sie an der voraussichtlichen Vermögensmehrung der Beteiligungsgesellschaft<br />
in vollem Umfange teilhaben.<br />
Deshalb sind auf der Basis des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung die Zeichner Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />
und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.