NV-SB-85 Prospekt 27.8. - WMD Brokerchannel
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Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Vermögensgegenstände, die vererbt oder verschenkt werden, unterliegen der Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer. Grundlage für die Besteuerung ist der Verkehrswert.<br />
Bei Geld- und Finanzanlagen ist der Nennwert identisch mit dem Verkehrswert,<br />
somit müssen auf den Nominalwert Steuern entrichtet werden.<br />
Bei Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften wird der Steuerbilanzwert<br />
der Beteiligten zugrunde gelegt. Der Vorteil bei dieser Besteuerung liegt zum<br />
einen darin, dass der Steuerbilanzwert keine stillen Reserven beinhaltet und diese<br />
somit nicht versteuert werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass für diese<br />
Beteiligungen gemäß Jahressteuergesetz 1997 ein weiterer einmaliger Freibetrag<br />
in Höhe von DM 500.000 gewährt wird. Der dann ermittelte Wert wird nur zu<br />
60 % besteuert. Für alle Beteiligungsgesellschaften wird unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis<br />
die günstige Steuerklasse 1 verwendet.<br />
Somit kommt es bei diesem Angebot im<br />
Erbschafts- oder Schenkungsfall zu einer<br />
geringeren Steuerlast als bei anderen Kapitalanlagen,<br />
wie z. B. Wertpapieren.<br />
Außer diesen generellen Vergünstigungen<br />
gibt es individuelle persönliche Freibeträge,<br />
die durch das Jahressteuergesetz 1997 neu<br />
geregelt wurden. Diese betragen zum Beispiel<br />
bei Ehegatten DM 600.000 und bei<br />
Kindern DM 400.000 (für einen Zeitraum<br />
von 10 Jahren).<br />
Es wird empfohlen – insbesondere bei<br />
Schenkungen – im Einzelfalle steuerliche<br />
Beratung in Anspruch zu nehmen.<br />
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