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We 2008/2009 16 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock

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• Schuldform: Vorsatz<br />

Straftat - Schuld (II)<br />

– Direkter (Unbedingter) Vorsatz: Wissen und Folgen wollend<br />

– Bedingter Vorsatz: Wissen und Folgen billigend in Kauf nehmend<br />

(Dolus eventualis)<br />

• Schuldform: Fahrlässigkeit<br />

– Bewusste Fahrlässigkeit: Wissen aber Folgen nicht wollend<br />

– Unbewusste Fahrlässigkeit: Nichtwissen und Folgen nicht kennend,<br />

obwohl Kenntnisse erlangbar<br />

• Keine Schuldausschließungsgründe<br />

– Strafmündigkeit (> 14 Jahre)<br />

– Zurechnungsfähigkeit<br />

� Nichtwissen schützt vor Strafe nicht<br />

<strong>We</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong> 12

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