We 2008/2009 16 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock
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Gewaltsamer Tod - Ereigniskategorien (II)<br />
• Unfall gemäß Allg. Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2000)<br />
– Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen<br />
auf seinen Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung<br />
erleidet (Ausschluss von Krankheit und Suizid*)<br />
– Ein Unfall liegt auch bei indirekten Verletzungen vor (Muskelfaserriss oder<br />
Luxation bei erhöhter Kraftanstrengung.<br />
– Ein Unfall liegt auch vor, wenn eine Verletzung bei einer Schlägerei<br />
gesetzt wurde, in die der Versicherte nicht schuldhaft verwickelt wurde.<br />
• Unglücksfall gemäß § 323c StGB (Hilfspflicht)<br />
– Ein Unglücksfall ist eine Notsituation in hilfloser Lage (auch: eine sich<br />
plötzlich verschlimmernde Krankheit oder ein Suizidversuch)<br />
� Bei Suiziden: Versicherungsvertrag beachten<br />
<strong>We</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong> 8