30.12.2012 Aufrufe

We 2008/2009 16 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock

We 2008/2009 16 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock

We 2008/2009 16 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gewaltsamer Tod - Ereigniskategorien (II)<br />

• Unfall gemäß Allg. Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2000)<br />

– Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen<br />

auf seinen Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung<br />

erleidet (Ausschluss von Krankheit und Suizid*)<br />

– Ein Unfall liegt auch bei indirekten Verletzungen vor (Muskelfaserriss oder<br />

Luxation bei erhöhter Kraftanstrengung.<br />

– Ein Unfall liegt auch vor, wenn eine Verletzung bei einer Schlägerei<br />

gesetzt wurde, in die der Versicherte nicht schuldhaft verwickelt wurde.<br />

• Unglücksfall gemäß § 323c StGB (Hilfspflicht)<br />

– Ein Unglücksfall ist eine Notsituation in hilfloser Lage (auch: eine sich<br />

plötzlich verschlimmernde Krankheit oder ein Suizidversuch)<br />

� Bei Suiziden: Versicherungsvertrag beachten<br />

<strong>We</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong> 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!