31.12.2012 Aufrufe

Haus St. Josef.pdf - Mitarbeiterinformation-Pflege

Haus St. Josef.pdf - Mitarbeiterinformation-Pflege

Haus St. Josef.pdf - Mitarbeiterinformation-Pflege

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Was ist, wenn ich krank werde?<br />

Alles geregelt!<br />

Was muss ein Mitarbeiter tun, wenn er krank ist?<br />

Na ja, erst einmal Bescheid sagen und zwar zeitig in seinem Arbeitsbereich. Das ist das<br />

Wichtigste, damit wir weiter planen können und die Arbeit nicht liegenbleibt. Schließlich müssen<br />

wir sicherstellen, dass die Bewohner gut versorgt werden.<br />

Nach dem Anruf bei uns sollte man so schnell wie möglich zum Arzt gehen. Wenn der Arzt eine<br />

Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, muss diese Bescheinigung umgehend bei uns eingereicht<br />

werden. Parallel sollten der unmittelbare Vorgesetzte und die Kolleginnen darüber informiert<br />

werden, wie lange man voraussichtlich ausfällt.<br />

Muss man direkt vom ersten Tag eine Bescheinigung bringen?<br />

Die AVR schreibt vor, dass erst nach drei Tagen eine<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden<br />

muss. Wir erwarten jedoch die Bescheinigung schon<br />

ab dem ersten Tag - einfach, um allen Mitarbeitern<br />

gegenüber gerecht sein zu können. Wichtig ist: wenn<br />

man freitags krank wird, und die Krankheit auch am<br />

Montag noch andauert, zählen der Samstag und der<br />

Sonntag mit! Montags ist dann also die Bescheinigung<br />

"im Nachhinein" einzureichen.<br />

Was geschieht, wenn jemand einmal länger<br />

ausfällt?<br />

Irmhild Scheffner am Brunnen der<br />

Begegnung<br />

Häufig ergibt sich ein Gespräch, wenn der erkrankte<br />

Mitarbeiter die AU abgibt oder ein Familienmitglied zur Abgabe schickt. Dann erkundige ich mich<br />

immer nach dem Befinden und biete Unterstützung an. Grundsätzlich muss aber niemand hier<br />

über seine Erkrankung reden.<br />

Eine Wiedereingliederung regelt doch, wie es beruflich weitergeht, wenn ich nach längerer<br />

Krankheit zurück komme?<br />

Genau! Dazu gibt es Vorgaben von der Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt. So werden<br />

die tägliche Arbeitszeit und gegebenenfalls auch die Art der Arbeit begrenzt.<br />

Was passiert, wenn ich dauerhaft nicht mehr alles tun kann – z.B. in der <strong>Pflege</strong> nicht mehr<br />

schwer heben kann?<br />

Wir sollen in der <strong>Pflege</strong> ja grundsätzlich nicht schwer heben! Dafür haben wir einen großen<br />

Fuhrpark an Liftern und anderen Hilfsmitteln. Diese gilt es dann erst recht konsequent<br />

einzusetzen. Wenn es nun aber wirklich nicht mehr anders geht schauen wir, dass wir die<br />

Einsatzbereiche ändern. Schwangere Mitarbeiterinnen setzen wir sofort im Wohngruppendienst<br />

ein, um Gefahren bzgl. Heben, Umgang mit Gefahrstoffen etc. sofort auszuschalten.<br />

Das Interview mit Irmhild Scheffner führte <strong>St</strong>efan Mühlenbeck<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!