Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
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Im speziellen sind folgende Rechtsgrundlagen für das Übergangsgeld im Rahmen der Unfallversicherung<br />
zusätzlich maßgebend:<br />
� <strong>§</strong> 49 <strong>SGB</strong> VII Anspruch Übergangsgeld<br />
� <strong>§</strong> 50 <strong>SGB</strong> VII Höhe des Übergangsgeldes<br />
� <strong>§</strong> 52 <strong>SGB</strong> VII Einkommensanrechnung auf VG und ÜG der UV<br />
Im speziellen sind folgende Rechtsgrundlagen für das Übergangsgeld im Rahmen der Arbeitslosenversicherung<br />
zusätzlich maßgebend:<br />
� <strong>§</strong> 119 <strong>SGB</strong> III Übergangsgeld<br />
Im speziellen sind folgende Rechtsgrundlagen für das Übergangsgeld im Rahmen der Rentenversicherung<br />
zusätzlich maßgebend:<br />
� <strong>§</strong> 20 <strong>SGB</strong> VI Anspruchsvoraussetzungen,<br />
� <strong>§</strong> 21 <strong>SGB</strong> VI Höhe und Berechnung,<br />
� <strong>§</strong> 123 <strong>SGB</strong> VI Berechnung von Geldbeträgen,<br />
� <strong>§</strong> 148 <strong>SGB</strong> VI Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben,<br />
Im speziellen sind folgende Rechtsgrundlagen für das Mutterschaftsgeld zusätzlich maßgebend:<br />
� <strong>§</strong> 200 RVO Anspruchvoraussetzungen, Höhe und Berechnung für gesetzlich Versicherte,<br />
� <strong>§</strong> 13 MuSchG Anspruchsvoraussetzungen, Höhe für nicht gesetzlich Versicherte,<br />
� <strong>§</strong> 14 MuSchG Zuschuss.<br />
Stand: 02.05.2012 Seite 14 von 66 Version 6.0.4