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Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

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3.10.7. Teilweise Zahlung von Arbeitsentgelt über den letzten bezahlten Tag<br />

vor Entbindung hinaus<br />

047-054 008 n m TEILW-AE Über den Tag (Stellen 021-028) hinaus wird - neben<br />

eines etwaigen Zuschusses <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14 Abs. 1 MuSchG<br />

- teilweise Arbeitsentgelt weitergezahlt<br />

Bei laufender Zahlung = 99999999<br />

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Zuschüsse des Arbeitgebers oder sonstige Einnahmen aus der Beschäftigung, die während des<br />

Bezuges von Mutterschaftsgeld erzielt werden, gelten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt,<br />

wenn die Einnahmen zusammen mit dem Mutterschaftsgeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt<br />

um mehr als 50 EUR monatlich übersteigen.<br />

3.10.8. Nettoarbeitsentgelt während Bezug Mutterschaftsgeld<br />

055-062 008 n m WAEHREEL-NETTO Nettoarbeitsentgelt während des Bezuges von Mutterschaftsgeld<br />

Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />

Zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts vgl. unter Punkt 3.10.19.<br />

3.10.9. Zahlungsart<br />

063-063 001 n m ZAHL-ART Zahlungsart<br />

1 = monatlich<br />

2 = kalendertäglich<br />

Angabe der Zahlungsart des Nettoarbeitsentgelts <strong>nach</strong> 3.10.8.<br />

3.10.10. Fehlzeit vor Beginn Schutzfrist oder bis Auflösung Arbeitsverhältnis<br />

064-065 002 n m FEHLZEIT Fehlzeit vor Beginn der Schutzfrist oder bis zur Auflösung<br />

des Arbeitsverhältnisses siehe Anlage 3 der Gemeinsamen<br />

Grundsätze<br />

Die Beurteilung der Fehlzeit erfolgt in Bezug auf den letzten Kalendertag vor Beginn der Schutzfrist;<br />

sofern das Arbeitsverhältnis zulässig vor dem Beginn der Schutzfrist aufgelöst wurde, für<br />

den letzten Kalendertag des Arbeitsverhältnisses. Die Angabe der Fehlzeiten erfolgt gem. Anlage<br />

3 der „Gemeinsame(n) Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des <strong>Datenaustausch</strong>es<br />

<strong>Entgeltersatzleistungen</strong> (<strong>§</strong> <strong>23c</strong> Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>IV</strong>)“, durch folgende Schlüsselzahlen:<br />

00 = Keine Fehlzeit<br />

01 = Unbezahlter Urlaub<br />

Stand: 02.05.2012 Seite 48 von 66 Version 6.0.4

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