Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
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3.9.2. Unfalltag<br />
025-032 008 n m U-TAG Unfalltag<br />
jhjjmmtt<br />
3.9.3. Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers<br />
033-047 015 an m IKUV Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers<br />
(9 Stellen linksbündig mit <strong>nach</strong>folgenden Leerzeichen)<br />
nnnnnnnnn<br />
Zum Institutionskennzeichen vgl. <strong>§</strong> 293 <strong>SGB</strong> V.<br />
3.9.4. Betrag lohnsteuerfreie Zuschläge letzter Entgeltabrechnungszeitraum<br />
048-055 008 n m LSTFREI-ZUSCHL Lohnsteuerfreie Zuschläge im letzten Entgeltabrechnungszeitraum<br />
Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-<br />
und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung von Geldleistungen berücksichtigt.<br />
Steuerfreie, aber ggf. beitragspflichtige SFN-Zuschläge sind dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt<br />
hinzuzurechnen und sind deshalb nicht hier, sondern unter 3.4.6 zu berücksichtigen.<br />
3.9.5. Beginn letzter Entgeltabrechnungszeitraum vor AU/Freistellung/med.<br />
Leist./LT - Zeitraum 1<br />
056-063 008 n m LSTFREI-BEGINN-1 Lohnsteuerfreie Zuschläge Zeitraum 1 -Beginn<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.9.4.<br />
3.9.6. Ende letzter Entgeltabrechnungszeitraum vor AU/Freistellung/med. Leist./LT<br />
- Zeitraum 1<br />
064-071 008 n m LSTFREI-ENDE-1 Zeitraum 1 -Ende<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.9.4.<br />
Stand: 02.05.2012 Seite 44 von 66 Version 6.0.4