Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
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Bei unterschiedlichen, regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten für Sommer- und Winterzeiten<br />
ist die auf das Jahr bezogene regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit anzugeben.<br />
Sofern sich Arbeitnehmer in einer flexiblen Arbeitszeitregelung befinden und Arbeitsentgelt für<br />
den Aufbau eines Wertguthabens <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 7b <strong>SGB</strong> <strong>IV</strong> erzielen, ist die vereinbarte regelmäßige<br />
wöchentliche Arbeitzeit zu melden, welche dem – um das Wertguthaben reduzierten - der Beitragspflicht<br />
unterliegenden laufenden Arbeitsentgelt entspricht.<br />
3.5.3. Beginn letzter Entgeltabrechnungszeitraum mit Mehrarbeitsstunden oder<br />
geleisteten Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit -<br />
Zeitraum 1<br />
014-021 008 n m AZBEGINN-1 Zeitraum 1 -Beginn<br />
jhjjmmtt<br />
Zu den Punkten 3.5.3 bis 3.5.11 ist die Kommentierung unter „Inhalt/Erläuterung“ im Datensatz<br />
(vgl. oben 3.5.2) zu beachten:<br />
„Liegt keine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor, sind in den Stellen 014-076 die tatsächlich<br />
geleisteten Arbeitsstunden einzutragen. Ansonsten sind in den Stellen 014-076 die bezahlten<br />
Mehrarbeitsstunden anzugeben. Bei knappschaftlichen Betrieben ggf. Angabe der Schichten.“<br />
3.5.4. Ende letzter Entgeltabrechnungszeitraum mit Mehrarbeitsstunden oder geleisteten<br />
Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit -<br />
Zeitraum 1<br />
022-029 008 n m AZENDE-1 Zeitraum 1 -Ende<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.5.3.<br />
3.5.5. Bezahlte Mehrarbeitsstunden oder geleistete Arbeitsstunden bei unregelmäßiger<br />
wöchentlicher Arbeitszeit im Zeitraum 1<br />
030-034 005 n m MAZR-1 Bezahlte Mehrarbeitsstunden oder geleistete Arbeitsstunden<br />
bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit<br />
im Zeitraum 1<br />
Dezimalstunden mit 2 Nachkommastellen<br />
Durch Freizeit ausgeglichene bzw. noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nicht<br />
berücksichtigt. Daher sind nur solche Mehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichen<br />
werden.<br />
Vgl. ansonsten 3.5.3.<br />
Stand: 02.05.2012 Seite 34 von 66 Version 6.0.4