Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
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� ein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (400,01-800,00 €) erhält (Hierbei ist aus dem<br />
tatsächlichen (nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Nettoarbeitsentgelt<br />
auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze – also ohne<br />
Berücksichtigung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für die Gleitzone – zu<br />
ermitteln. Hintergrund ist, dass die besondere Beitragsberechnung bei der Berechnung<br />
der Sozialleistung keine Berücksichtigung findet. Daher hat eine fiktive Nettoarbeitsentgeltberechnung<br />
auf der Basis der „normalen“ Beitragsberechnung zu erfolgen (<strong>§</strong> 47 Abs.<br />
1 Satz 8 <strong>SGB</strong> V, <strong>§</strong>46 Abs.1 Satz 2 <strong>SGB</strong> IX).) oder<br />
� eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer privaten Altersversorgung durchführt (maßgebend<br />
für die Meldung ist das Nettoarbeitsentgelt, das ohne Entgeltumwandlung erzielt<br />
worden wäre)<br />
ist das Nettoarbeitsentgelt <strong>nach</strong> folgendem Berechnungsschema fiktiv zu ermitteln:<br />
Steuer (A) Sozialversicherungsbeiträge (B) Nettoarbeitsentgelt (C)<br />
Gesamt-Bruttoarbeitsentgelt<br />
� Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt<br />
� fiktives steuerrechtliches<br />
Bruttoarbeitsentgelt<br />
davon Lohn- und Kirchensteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag (unter<br />
Berücksichtigung aller Steuerabzugsmerkmale<br />
(inklusive Hinzurechnungsbeträge).<br />
Gesamt-Bruttoarbeitsentgelt<br />
� Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt<br />
� laufendes Bruttoarbeitsentgelt<br />
davon Sozialversicherungsbeiträge<br />
(ohne Berücksichtigung des Sozialausgleichs)<br />
laufendes<br />
Bruttoarbeitsentgelt<br />
� Lohn- und Kirchensteuer sowie<br />
Solidaritätszuschlag (A)<br />
� Sozialversicherungsbeiträge (B)<br />
wie gesetzliche Abzüge behandelt<br />
werden auch:<br />
o ggf. Freiwillige KV PV-<br />
Beiträge<br />
o ggf. Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer<br />
zu berufsständischenVersorgungseinrichtungen<br />
o ggf. Umlage zur Finanzierung<br />
des Zuschuss-<br />
Wintergeldes und des Mehraufwands-Wintergeldes<br />
o Arbeits- und Arbeitnehmer-<br />
kammerbeiträge (Bremen<br />
und Saarland<br />
� Nettoarbeitsentgelt (C)<br />
3.4.8. Beitragsfrei umgewandeltes lfd. Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate<br />
061-068 008 n m UMGEWAE Beitragsfrei umgewandeltes laufendes Arbeitsentgelt<br />
der letzten 12 Monate<br />
Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />
Stand: 02.05.2012 Seite 28 von 66 Version 6.0.4