01.01.2013 Aufrufe

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wurde im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits mehr als ein Freistellungszeitraum in<br />

Anspruch genommen, sind alle Freistellungszeiträume im laufenden Kalenderjahr für dasselbe<br />

Kind vor Eintritt der aktuellen Erkrankung kumuliert in den Feldern 3.8.3. – 3.8.4 anzugeben. Als<br />

Beginndatum ist hierbei der erste Freistellungstag des ersten Freistellungszeitraumes im laufenden<br />

Kalenderjahr und als Enddatum der letzte Freistellungstag des letzten Freistellungszeitraumes<br />

in Bezug auf die aktuelle Erkrankung des Kindes anzugeben.<br />

Eine kindbezogene Verwaltung und Meldung der Fehlzeiten für Freistellungen durch den Arbeitgeber<br />

ist dann zwingend notwendig, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung des Kindes ggf.<br />

auch nur teilweise bezahlt freigestellt wird.<br />

3.8.4. Ende bei bereits gewährter Freistellung im lfd. Kalenderjahr – Zeitraum 1<br />

173-180 008 n m ENDEFREIST-1 Zeitraum 1 -Ende Freistellung<br />

jhjjmmtt<br />

Vgl. 3.8.3.<br />

3.8.5. Anzahl der freigestellten Arbeitstage im Zeitraum 1<br />

181-182 002 n m TAGE-1 Anzahl der Arbeitstage Freistellung 1<br />

Anzahl der Tage<br />

Vgl. 3.8.3.<br />

Wurde im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits mehr als ein Freistellungszeitraum in<br />

Anspruch genommen, sind hier alle innerhalb der unter 3.8.3. – 3.8.4. kumulierten Zeiträume<br />

enthaltenen bezahlten und unbezahlten Freistellungstage anzugeben.<br />

3.8.6. Beginn bei bereits gewährter Freistellung im lfd. Kalenderjahr – Zeitraum 2<br />

183-190 008 n m FREIST-2 Zeitraum 2 -Beginn Freistellung<br />

jhjjmmtt<br />

Vgl. 3.8.3.<br />

3.8.7. Ende bei bereits gewährter Freistellung im lfd. Kalenderjahr – Zeitraum 2<br />

191-198 008 n m ENDEFREIST-2 Zeitraum 2 -Ende Freistellung<br />

jhjjmmtt<br />

Vgl. 3.8.3.<br />

Stand: 02.05.2012 Seite 42 von 66 Version 6.0.4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!