Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wurde im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits mehr als ein Freistellungszeitraum in<br />
Anspruch genommen, sind alle Freistellungszeiträume im laufenden Kalenderjahr für dasselbe<br />
Kind vor Eintritt der aktuellen Erkrankung kumuliert in den Feldern 3.8.3. – 3.8.4 anzugeben. Als<br />
Beginndatum ist hierbei der erste Freistellungstag des ersten Freistellungszeitraumes im laufenden<br />
Kalenderjahr und als Enddatum der letzte Freistellungstag des letzten Freistellungszeitraumes<br />
in Bezug auf die aktuelle Erkrankung des Kindes anzugeben.<br />
Eine kindbezogene Verwaltung und Meldung der Fehlzeiten für Freistellungen durch den Arbeitgeber<br />
ist dann zwingend notwendig, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung des Kindes ggf.<br />
auch nur teilweise bezahlt freigestellt wird.<br />
3.8.4. Ende bei bereits gewährter Freistellung im lfd. Kalenderjahr – Zeitraum 1<br />
173-180 008 n m ENDEFREIST-1 Zeitraum 1 -Ende Freistellung<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.8.3.<br />
3.8.5. Anzahl der freigestellten Arbeitstage im Zeitraum 1<br />
181-182 002 n m TAGE-1 Anzahl der Arbeitstage Freistellung 1<br />
Anzahl der Tage<br />
Vgl. 3.8.3.<br />
Wurde im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits mehr als ein Freistellungszeitraum in<br />
Anspruch genommen, sind hier alle innerhalb der unter 3.8.3. – 3.8.4. kumulierten Zeiträume<br />
enthaltenen bezahlten und unbezahlten Freistellungstage anzugeben.<br />
3.8.6. Beginn bei bereits gewährter Freistellung im lfd. Kalenderjahr – Zeitraum 2<br />
183-190 008 n m FREIST-2 Zeitraum 2 -Beginn Freistellung<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.8.3.<br />
3.8.7. Ende bei bereits gewährter Freistellung im lfd. Kalenderjahr – Zeitraum 2<br />
191-198 008 n m ENDEFREIST-2 Zeitraum 2 -Ende Freistellung<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.8.3.<br />
Stand: 02.05.2012 Seite 42 von 66 Version 6.0.4