Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
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Sofern das Bruttoarbeitsentgelt in jedem der letzten abgerechneten 3 Monate (bzw. 13 Wochen)<br />
vor Beginn der AU/med. Leist. bzw. LT/Freistellung regelmäßig vom vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt<br />
abweicht (z.B. durch regelmäßige Mehrarbeitsstunden in den letzten 3 abgerechneten<br />
Monaten) oder weder ein Monatsgehalt/fester Monatslohn noch ein Stundenlohn vereinbart (z.B.<br />
Stücklohn, Akkordlohn) ist, müssen Zeitraum und Arbeitsentgelt gemeldet werden (ohne Berücksichtigung<br />
von Entgeltumwandlung und Gleitzonenregelung). Ist ein Stundenlohn (3.4.9<br />
ENTGELTART = „1“) vereinbart, ist ausschließlich für den Entgeltabrechnungszeitraum 1 (3.4.4<br />
– 3.4.7) das Arbeitsentgelt zu erfassen. Um die regelmäßig abweichenden Arbeitsentgelte zu<br />
übermitteln, müssen im Datenbaustein DBZA (3.5.3 - 3.5.11) die bezahlten Mehrarbeitsstunden<br />
oder geleistete Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit angegeben werden.<br />
Bei med. Leist. bzw. LT werden diese Angaben nicht benötigt. Auch bei schwankenden Bezügen<br />
bzw. Mehrarbeit ist ausschließlich das Entgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum<br />
vor Beginn der Leistung/AU maßgebend.<br />
3.4.13. Ende vorletzter Entgeltabrechnungszeitraum vor AU/med.Leist./LT/<br />
Freistellung - Zeitraum 2<br />
094-101 008 n m EAZ-ENDE 2 Zeitraum 2 -Ende<br />
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Vgl. 3.4.12.<br />
3.4.14. Zeitraum 2 Bruttoarbeitsentgelt<br />
102-109 008 n m BRUTTOAE-2 Zeitraum 2 Bruttoarbeitsentgelt<br />
Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />
Vgl. 3.4.6.<br />
3.4.15. Zeitraum 2 Nettoarbeitsentgelt<br />
110-117 008 n m NETTOAE-2 Zeitraum 2 Nettoarbeitsentgelt<br />
Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />
Vgl. 3.4.7.<br />
3.4.16. Beginn vorvorletzter Entgeltabrechnungszeitraum vor AU/med.Leist./<br />
LT/Freistellung - Zeitraum 3<br />
118-125 008 n m EAZ-BEGINN-3 Zeitraum 3 -Beginn<br />
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Stand: 02.05.2012 Seite 30 von 66 Version 6.0.4