01.01.2013 Aufrufe

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sofern das Bruttoarbeitsentgelt in jedem der letzten abgerechneten 3 Monate (bzw. 13 Wochen)<br />

vor Beginn der AU/med. Leist. bzw. LT/Freistellung regelmäßig vom vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt<br />

abweicht (z.B. durch regelmäßige Mehrarbeitsstunden in den letzten 3 abgerechneten<br />

Monaten) oder weder ein Monatsgehalt/fester Monatslohn noch ein Stundenlohn vereinbart (z.B.<br />

Stücklohn, Akkordlohn) ist, müssen Zeitraum und Arbeitsentgelt gemeldet werden (ohne Berücksichtigung<br />

von Entgeltumwandlung und Gleitzonenregelung). Ist ein Stundenlohn (3.4.9<br />

ENTGELTART = „1“) vereinbart, ist ausschließlich für den Entgeltabrechnungszeitraum 1 (3.4.4<br />

– 3.4.7) das Arbeitsentgelt zu erfassen. Um die regelmäßig abweichenden Arbeitsentgelte zu<br />

übermitteln, müssen im Datenbaustein DBZA (3.5.3 - 3.5.11) die bezahlten Mehrarbeitsstunden<br />

oder geleistete Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit angegeben werden.<br />

Bei med. Leist. bzw. LT werden diese Angaben nicht benötigt. Auch bei schwankenden Bezügen<br />

bzw. Mehrarbeit ist ausschließlich das Entgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum<br />

vor Beginn der Leistung/AU maßgebend.<br />

3.4.13. Ende vorletzter Entgeltabrechnungszeitraum vor AU/med.Leist./LT/<br />

Freistellung - Zeitraum 2<br />

094-101 008 n m EAZ-ENDE 2 Zeitraum 2 -Ende<br />

jhjjmmtt<br />

Vgl. 3.4.12.<br />

3.4.14. Zeitraum 2 Bruttoarbeitsentgelt<br />

102-109 008 n m BRUTTOAE-2 Zeitraum 2 Bruttoarbeitsentgelt<br />

Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />

Vgl. 3.4.6.<br />

3.4.15. Zeitraum 2 Nettoarbeitsentgelt<br />

110-117 008 n m NETTOAE-2 Zeitraum 2 Nettoarbeitsentgelt<br />

Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />

Vgl. 3.4.7.<br />

3.4.16. Beginn vorvorletzter Entgeltabrechnungszeitraum vor AU/med.Leist./<br />

LT/Freistellung - Zeitraum 3<br />

118-125 008 n m EAZ-BEGINN-3 Zeitraum 3 -Beginn<br />

jhjjmmtt<br />

Stand: 02.05.2012 Seite 30 von 66 Version 6.0.4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!