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Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...

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112-119 008 n m LSTFREI-ENDE-3 Zeitraum 3 -Ende<br />

jhjjmmtt<br />

Vgl. 3.9.4.<br />

3.9.13. Lohnsteuerfreie Zuschläge im Zeitraum 3<br />

120-127 008 n m ZUSCHL-3 Zuschläge Zeitraum 3<br />

Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />

Vgl. 3.9.4.<br />

3.10. Datenbaustein DBMU – Entgeltbescheinigung zur Berechnung<br />

von Mutterschaftsgeld<br />

3.10.1. Beginn der Schutzfrist<br />

005-012 008 n M SCHUTZFR-BEGINN Beginn der Schutzfrist<br />

jhjjmmtt<br />

Der Beginn der Schutzfrist ist der Zeitpunkt, von dem an das allgemeine Beschäftigungsverbot<br />

des <strong>§</strong> 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes gilt, also der Beginn der 6. Woche vor dem vom Arzt<br />

errechneten voraussichtlichen Tag der Entbindung.<br />

3.10.2. Beginn des Beschäftigungsverhältnisses<br />

013-020<br />

008 n M BV-BEGINN Beginn des Beschäftigungsverhältnisses<br />

jhjjmmtt<br />

Eine Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis.<br />

3.10.3. Letzter bezahlter Tag vor der Entbindung<br />

021-028 008 n M LETZTTAG Letzter bezahlter Tag vor der Entbindung<br />

jhjjmmtt<br />

Der letzte Arbeitstag kann vom letzten bezahlten Tag abweichen, z.B. bei bezahlten Feiertagen<br />

oder bei bezahltem Urlaub. Zu melden ist immer der letzte Tag, für den Anspruch auf Arbeitsentgelt<br />

bestand.<br />

Stand: 02.05.2012 Seite 46 von 66 Version 6.0.4

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