Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV ...
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112-119 008 n m LSTFREI-ENDE-3 Zeitraum 3 -Ende<br />
jhjjmmtt<br />
Vgl. 3.9.4.<br />
3.9.13. Lohnsteuerfreie Zuschläge im Zeitraum 3<br />
120-127 008 n m ZUSCHL-3 Zuschläge Zeitraum 3<br />
Betrag mit 2 Nachkommastellen<br />
Vgl. 3.9.4.<br />
3.10. Datenbaustein DBMU – Entgeltbescheinigung zur Berechnung<br />
von Mutterschaftsgeld<br />
3.10.1. Beginn der Schutzfrist<br />
005-012 008 n M SCHUTZFR-BEGINN Beginn der Schutzfrist<br />
jhjjmmtt<br />
Der Beginn der Schutzfrist ist der Zeitpunkt, von dem an das allgemeine Beschäftigungsverbot<br />
des <strong>§</strong> 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes gilt, also der Beginn der 6. Woche vor dem vom Arzt<br />
errechneten voraussichtlichen Tag der Entbindung.<br />
3.10.2. Beginn des Beschäftigungsverhältnisses<br />
013-020<br />
008 n M BV-BEGINN Beginn des Beschäftigungsverhältnisses<br />
jhjjmmtt<br />
Eine Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis.<br />
3.10.3. Letzter bezahlter Tag vor der Entbindung<br />
021-028 008 n M LETZTTAG Letzter bezahlter Tag vor der Entbindung<br />
jhjjmmtt<br />
Der letzte Arbeitstag kann vom letzten bezahlten Tag abweichen, z.B. bei bezahlten Feiertagen<br />
oder bei bezahltem Urlaub. Zu melden ist immer der letzte Tag, für den Anspruch auf Arbeitsentgelt<br />
bestand.<br />
Stand: 02.05.2012 Seite 46 von 66 Version 6.0.4