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Musik im Internet

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FHBB / Departement Wirtschaft Fachrichtungsarbeit IT-Mgmt/E-Business, Kurs 2000-01<br />

<br />

5 Rechtliche Betrachtungsweise<br />

``It's like stopping rain,''<br />

Chuck D (Public Enemy) said.<br />

``You can't stop the rain.''<br />

Legal, illegal, ganz egal?<br />

Nichts erregt <strong>im</strong> Zusammenhang mit digitaler <strong>Musik</strong>speicherung und vor allem mit<br />

MP3 mehr die Gemüter als die Frage: Ist das denn überhaupt legal? Schnell wird von<br />

<strong>Musik</strong>piraterie geredet, von Urheberrechtsverletzungen, Diebstahl geistigen<br />

Eigentums etc. Wie so oft werden erst durch Innovation neue Gesetze gefordert,<br />

wobei gemäss Auskunft der Rechtsabteilung der Suisa, welche die Urheberrechte in<br />

der Schweiz überwacht, die derzeitige Rechtsauslegung (Urhebergesetz: UhrG), für<br />

viele Fragen eine Antwort bietet.<br />

Entgegen aller Gerüchte ist das Brennen von CDs oder Grabben (automatisch ganze<br />

<strong>Musik</strong>-CDs in MP3-Dateien umwandeln) von MP3 Files keineswegs illegal. Es ist<br />

erlaubt, für den privaten Gebrauch einzelne Kopien zu erstellen. Strafbar macht sich<br />

erst, wer Geld dafür verlangt. Wieviele CDs man auf legale Weise brennen kann ist<br />

aber nicht genau geregelt, sicher sind 30 zuviel, 2-4 Exemplare sollten aber noch<br />

keine Gefahr darstellen.<br />

Anders sieht es aus, wenn man z.B. nicht selbstkomponierte MP3s auf seiner<br />

Homepage oder einem Chat anbietet, egal, ob jemand die Songs auch runterlädt<br />

oder nicht: man macht sich strafbar, weil man die Rechte der Songs nicht besitzt und<br />

sie somit zum kostenlosen Kopieren anbietet. Die Gesetze varieren von Land zu<br />

Land. Im Rahmen dieser Arbeit war es nicht möglich, sich intensiver mit den<br />

verschiedenen Rechtsverhältnissen in den verschiedenen Ländern auseinander zu<br />

setzen.<br />

Und wie sieht es mit dem Herunterladen aus? Zwei Rechtsauffassungen erschweren<br />

den Durchblick: Nach Rechtsauffassung der <strong>Musik</strong>industrie ist das genauso illegal<br />

wie das Anbieten. Andererseits besteht die Auffassung, dass die<br />

Urheberrechtsverletzung bereits geschehen sei und man auch niemanden verhafte,<br />

der ein Billig-Nike-Shirt oder eine Rolex-Kopie gekauft hat. Schliesslich hat der<br />

Anbieter die Fälschung in den Umlauf gebracht.<br />

Noch verwirrender wird es bei den Tauschbörsen wie z.B. Napster oder Gnutella.<br />

Napster ist in der letzten Zeit in die Schlagzeilen geraten, weil Bands wie z.B.<br />

Metallica ihr vorwerfen, illegalen Austausch von MP3s zu ermöglichen. Anders als<br />

die Metaller hat aber die Hip-Hop Truppe Public Enemy gar nichts dagegen und rufen<br />

sogar dazu auf, sich ihre <strong>Musik</strong> mit Napster zu besorgen. Im Frühling hat das<br />

Berufungsgericht in Palo Alto (USA) entschieden, dass Napster alle illegalen<br />

Tauschversuche mittels eines Filters sperren müsse. Zudem wird die Firma, auf<br />

Druck des Bertelsmann-Konzerns, die Tauschbörse ab Juni 2001 kostenpflichtig<br />

machen.<br />

Die sicherste Lösung ist es, sich an die legalen Download Angebote zu halten. Diese<br />

werden mittlerweile vom MP3.com Server, von Plattenfirmen oder von Newcomer<br />

Bands, die schon bald die Hitparaden stürmen könnten, angeboten.<br />

Datei: Facharbeit_<strong>Musik</strong> Druckdatum: 21.06.2001<br />

Autoren: Toni Scherrer Seite: 21/37

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