Musik im Internet
Musik im Internet
Musik im Internet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FHBB / Departement Wirtschaft Fachrichtungsarbeit IT-Mgmt/E-Business, Kurs 2000-01<br />
<br />
5 Rechtliche Betrachtungsweise<br />
``It's like stopping rain,''<br />
Chuck D (Public Enemy) said.<br />
``You can't stop the rain.''<br />
Legal, illegal, ganz egal?<br />
Nichts erregt <strong>im</strong> Zusammenhang mit digitaler <strong>Musik</strong>speicherung und vor allem mit<br />
MP3 mehr die Gemüter als die Frage: Ist das denn überhaupt legal? Schnell wird von<br />
<strong>Musik</strong>piraterie geredet, von Urheberrechtsverletzungen, Diebstahl geistigen<br />
Eigentums etc. Wie so oft werden erst durch Innovation neue Gesetze gefordert,<br />
wobei gemäss Auskunft der Rechtsabteilung der Suisa, welche die Urheberrechte in<br />
der Schweiz überwacht, die derzeitige Rechtsauslegung (Urhebergesetz: UhrG), für<br />
viele Fragen eine Antwort bietet.<br />
Entgegen aller Gerüchte ist das Brennen von CDs oder Grabben (automatisch ganze<br />
<strong>Musik</strong>-CDs in MP3-Dateien umwandeln) von MP3 Files keineswegs illegal. Es ist<br />
erlaubt, für den privaten Gebrauch einzelne Kopien zu erstellen. Strafbar macht sich<br />
erst, wer Geld dafür verlangt. Wieviele CDs man auf legale Weise brennen kann ist<br />
aber nicht genau geregelt, sicher sind 30 zuviel, 2-4 Exemplare sollten aber noch<br />
keine Gefahr darstellen.<br />
Anders sieht es aus, wenn man z.B. nicht selbstkomponierte MP3s auf seiner<br />
Homepage oder einem Chat anbietet, egal, ob jemand die Songs auch runterlädt<br />
oder nicht: man macht sich strafbar, weil man die Rechte der Songs nicht besitzt und<br />
sie somit zum kostenlosen Kopieren anbietet. Die Gesetze varieren von Land zu<br />
Land. Im Rahmen dieser Arbeit war es nicht möglich, sich intensiver mit den<br />
verschiedenen Rechtsverhältnissen in den verschiedenen Ländern auseinander zu<br />
setzen.<br />
Und wie sieht es mit dem Herunterladen aus? Zwei Rechtsauffassungen erschweren<br />
den Durchblick: Nach Rechtsauffassung der <strong>Musik</strong>industrie ist das genauso illegal<br />
wie das Anbieten. Andererseits besteht die Auffassung, dass die<br />
Urheberrechtsverletzung bereits geschehen sei und man auch niemanden verhafte,<br />
der ein Billig-Nike-Shirt oder eine Rolex-Kopie gekauft hat. Schliesslich hat der<br />
Anbieter die Fälschung in den Umlauf gebracht.<br />
Noch verwirrender wird es bei den Tauschbörsen wie z.B. Napster oder Gnutella.<br />
Napster ist in der letzten Zeit in die Schlagzeilen geraten, weil Bands wie z.B.<br />
Metallica ihr vorwerfen, illegalen Austausch von MP3s zu ermöglichen. Anders als<br />
die Metaller hat aber die Hip-Hop Truppe Public Enemy gar nichts dagegen und rufen<br />
sogar dazu auf, sich ihre <strong>Musik</strong> mit Napster zu besorgen. Im Frühling hat das<br />
Berufungsgericht in Palo Alto (USA) entschieden, dass Napster alle illegalen<br />
Tauschversuche mittels eines Filters sperren müsse. Zudem wird die Firma, auf<br />
Druck des Bertelsmann-Konzerns, die Tauschbörse ab Juni 2001 kostenpflichtig<br />
machen.<br />
Die sicherste Lösung ist es, sich an die legalen Download Angebote zu halten. Diese<br />
werden mittlerweile vom MP3.com Server, von Plattenfirmen oder von Newcomer<br />
Bands, die schon bald die Hitparaden stürmen könnten, angeboten.<br />
Datei: Facharbeit_<strong>Musik</strong> Druckdatum: 21.06.2001<br />
Autoren: Toni Scherrer Seite: 21/37