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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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fiskalische Mittel auffangen können, muss die <strong>Burgergemeinde</strong>,<br />

die ja keine Steuerhoheit besitzt, ihre<br />

Mittel durch eine langfristige und werterhaltende<br />

Domänenverwaltung beschaffen, will sie ihre Aktivitäten<br />

für das Gemeinwohl auch für die Zukunft sichern.<br />

In dieser Beziehung hat es die Forstverwaltung in<br />

der heutigen Zeit leichter. Jedermann sieht ein,<br />

welch grossen Beitrag die Wälder der <strong>Burgergemeinde</strong><br />

zur Erhaltung einer gesunden Umwelt, aber<br />

auch als Erholungsgebiet leisten. Dafür mag wiederum<br />

ein Beispiel genügen: 1977 haben bei drei<br />

bürgerlichen Waldhütten 366 Veranstaltungen mit<br />

über 10000 Personen stattgefunden.<br />

<strong>Die</strong> Betreuung der bürgerlichen Waldungen - sie<br />

umfassen rund 2% aller bernischen Wälder - war<br />

stets von grossem Verantwortungsbewusstsein geprägt,<br />

entsprechend dem hohen Stand, den schon<br />

die Waldwirtschaft des Alten <strong>Bern</strong> erreicht hatte; so<br />

schrieb denn 1882 die kantonale Forstdirektion im<br />

Staatsverwaltungsbericht von der bernburgerlichen<br />

Forstverwaltung «bekanntlich für eine rationelle,<br />

das öffentliche Wohl berücksichtigende Forstwirtschaft<br />

eine der staatlichen Bewirtschaftung ebenbürtige<br />

Garantie bietend»! Einrichtungen wie das<br />

1976 bezogene Forstzentrum Bremgartenwald bezeugen,<br />

dass dieses Urteil wohl auch 100 Jahre später<br />

noch seine Gültigkeit hat.<br />

Neben dem Burgerspital mit insgesamt 69 Vollund<br />

85 Teilzeitangestellten (Zahlen von Ende 1984)<br />

ist das Forstamt mit 68 Voll- und 59 Teilzeitangestellten<br />

der <strong>Die</strong>nstzweig mit der zweithöchsten Zahl<br />

an Mitarbeitern, und dies obwohl alle Möglichkeiten<br />

zur Rationalisierung der Arbeit mit Maschinen<br />

ausgeschöpft werden.<br />

Es ist hier angezeigt, darauf hinzuweisen, dass<br />

die <strong>Burgergemeinde</strong> ein recht grosser Arbeitgeber<br />

ist mit 281 Voll- und 249 Teilzeitangestellten, darunter<br />

50 Beamte. So sehr die <strong>Burgergemeinde</strong> gegenüber<br />

ihren Gliedern die Prinzipien ehrenamtlicher<br />

«Miliz»-arbeit hochhält, ihren Mitarbeitern gegenüber<br />

zeigte sie schon im 19. Jahrhundert soziale Aufgeschlossenheit.<br />

So wurde z.B. bereits 1860 zugunsten<br />

des Forstpersonals eine Krankenkasse einge-<br />

führt; im Jahre 1914 sorgte die <strong>Burgergemeinde</strong> dafür,<br />

dass ihr mobilisiertes Personal keine Besoldungseinbusse<br />

erlitt; seit 1924 existiert die bürgerliche<br />

Personalfürsorgekasse, nachdem schon früher<br />

(z.B. ab 1897 für das Forstpersonal] eine Ruhegehaltskasse<br />

- ohne Arbeitnehmerbeiträge - bestanden<br />

hatte.<br />

<strong>Die</strong> innere Entwicklung<br />

der <strong>Burgergemeinde</strong><br />

Nachdem sie dank des glücklichen Ausgangs der<br />

Verfassungsrevisions-Abstimmung von 1885 in ihrer<br />

Existenz gesichert war, konnte sich die <strong>Burgergemeinde</strong><br />

in den letzten 100 Jahren unangefochten<br />

dem innern Ausbau ihrer Institutionen widmen.<br />

<strong>Die</strong> Reformen von 1888/89 hatten zwei wesentliche<br />

Neuerungen gebracht: Es gab nun Burger ohne<br />

Zunftangehörigkeit, und der persönliche Burgernutzen<br />

war durch bis 1913 befristete Rentenverträge<br />

abgelöst worden. Schon 1892 setzten Bestrebungen<br />

ein, die Bürger ohne Zunftangehörigkeit zu einer<br />

«14. Abteilung» zu vereinigen; am 5. April 1910<br />

wurde dann die Burgergesellschaft als Familienverband<br />

zunftfreier Bürger geschaffen. <strong>Die</strong> Bemühungen,<br />

die Burgergesellschaft zu einer eigentlichen<br />

14. Gesellschaft/Zunft als öffentlichrechtliche Korporation<br />

umzuformen, führten ab 1941 zu vielfältigen<br />

juristischen und politischen Abklärungen,<br />

endeten jedoch 1952 mit dem Entscheid, am status<br />

quo festzuhalten, nicht zuletzt deshalb, weil man<br />

den 1889 abgeschafften Zunftzwang nicht wieder<br />

einführen wollte.<br />

<strong>Die</strong> Rentenverträge liefen Ende 1913 aus. Im letzten<br />

Jahr hatte es noch 2364 Berechtigte (1889: 4482]<br />

gegeben, an die 109 200 Franken (1889: 185 760 Franken]<br />

ausbezahlt worden waren. Ab 1909 wurde darüber<br />

diskutiert, wie in anderer Form eine finanzielle<br />

Beihilfe an Bürger nach 1913 weitergeführt werden<br />

könnte. Ein im September 1914 eingereichter Vorschlag<br />

einer Spezialkommission sah vor, jährlich einen<br />

Betrag von 100 000 Franken für Beiträge an Erziehung,<br />

Förderung der beruflichen Ausbildung und

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