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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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<strong>Die</strong> Situation der bernischen Stadtorgane in der<br />

Mediation war um einiges komfortabler als in der<br />

Helvetik, da sie sich nun auf eine solidere finanzielle<br />

Basis stützen konnte: <strong>Die</strong> Mediationsakte<br />

hatte mit der Aufwertung der Kantone zu Staaten<br />

diesen die Verwaltung der helvetischen Nationalgüter<br />

überlassen, und mit der Ernennung einer helvetischen<br />

Liquidationskommission war auch für <strong>Bern</strong><br />

der Weg zur Vermögensausscheidung zwischen<br />

dem Kanton und seiner Hauptstadt frei geworden,<br />

die ja zwei Gemeinwesen mit getrennten Haushalten<br />

bildeten. <strong>Die</strong> sogenannte Dotationsurkunde<br />

vom 20. September 1803 bestimmte in der Folge im<br />

einzelnen die Güter, die der Kanton der Stadt <strong>Bern</strong><br />

zur Bestreitung ihrer Aufgaben abzutreten hatte.<br />

Neben den Rebgütern am Bielersee und den weiter<br />

oben genannten städtischen Fonds, die bereits in<br />

der Helvetik an die Gemeindekammer gelangt waren,<br />

erhielt die Stadt nun noch das Kirchen-, das<br />

Korn- und das Bauamt, den Almosenfonds, die Insel<br />

und das Äussere Krankenhaus - die alle mit Einkünften<br />

ausgestattet waren -, diverse Stiftungen<br />

und wissenschaftliche Sammlungen, zahlreiche Felder<br />

und «Gras-Plätze», sowie schliesslich fünfzehn<br />

Waldungen rund um die Stadt, darunter den Forst<br />

und den Bremgartenwald.<br />

Mit der Dotationsurkunde war die «Aussteuerung»<br />

des Stadtgutes vollzogen. Trotzdem kam es<br />

1804 noch zu zwei weiteren, ergänzenden Verträgen:<br />

In einer Urkunde vom 15. Juni wurden die Insel<br />

und das Äussere Krankenhaus sowie drei Stiftungen<br />

als Besitz des Staates <strong>Bern</strong> erklärt, mit dem Ziel<br />

klarzulegen, dass der Aargau und die Waadt, denen<br />

<strong>Bern</strong> Teile des ehemaligen Vermögens des alten<br />

Stadtstaates abtreten musste, darauf keinen Anspruch<br />

hätten. <strong>Die</strong>s konnte zu einem Missverständnis<br />

Anlass geben und liess die Deutung zu, die genannten<br />

Güter seien im Widerspruch zur Dotationsurkunde<br />

Eigentum des Kantons, wenn auch ein Vergleich<br />

vom 20. August sie eindeutig der Stadt zuwies.<br />

Dreissig Jahre später sollte es darüber zu grossen<br />

politischen Auseinandersetzungen zwischen<br />

dem Kanton und der Hauptstadt kommen, die mehrere<br />

Jahre dauerten.<br />

In der Mediation jedoch war das Verhältnis zwischen<br />

der Kantons- und der Stadtobrigkeit gut. <strong>Die</strong><br />

Kantonsregierung empfahl den Stadtbehörden zu<br />

Beginn der Vermittlungszeit, «überall die Gewißenhaftigkeit<br />

und Pünktlichkeit in der Administration<br />

wieder einzuführen, die das schönste Lob der Stadt<br />

<strong>Bern</strong> war», und zeigte sich auch bereit, «alle ... Bemühungen<br />

zu Aüfnung des Wohlstandes von <strong>Bern</strong><br />

kräftig [zu] unterstützen». Sowohl mit den Mitteln<br />

aus der grosszügigen Aussteuerung als auch mit<br />

dem Willen zu haushälterischer Sparsamkeit versehen,<br />

betrachtete es die Stadtregierung als ein<br />

Hauptziel, den Finanzhaushalt der Stadt ins Lot zu<br />

bringen. <strong>Die</strong>s blieb allerdings zunächst Wunschtraum,<br />

bestimmte doch bis zum Ende der Mediation<br />

«die bemühende Erscheinung eines bedeutenden<br />

jährlichen Deficits» die Situation der Stadtfinanzen.<br />

Auch im individuellen Bereich blieb die Verarmung<br />

von Burgern während der Mediation ein Problem,<br />

da diese «in stetem Zunehmen» begriffen war,<br />

aus mehreren Gründen, unter denen die Kontinentalsperre<br />

und die damit verbundene Teuerung zu<br />

den wichtigsten gehörten. Zu Beginn des Jahres<br />

1805 wurde deshalb ein bürgerliches Armengut geschaffen,<br />

das die Not der Bedürftigen lindern sollte.<br />

Es wurde aus Almosenfonds, die durch die Dotation<br />

an die Stadt gelangt waren, sowie vor allem aus den<br />

Einzug- und Hintersässengeldern gespiesen, die seit<br />

1803 wieder zu entrichten waren. <strong>Die</strong> nichtburgerliche<br />

Stadtbevölkerung trug also wesentlich zur Milderung<br />

der bürgerlichen Armenprobleme bei.<br />

<strong>Die</strong> Hintersässen nahmen ständig zu, so dass die<br />

Bevölkerung der Innenstadt und der Stadtbezirke,<br />

die 1798 12 267 Seelen gezählt hatte, bis im Sommer<br />

1813 auf 16183 Personen stieg. Dabei erfuhr die Bürgerschaft<br />

in der gleichen Zeit eine «nahmhafte Verminderung»<br />

und machte 1813 mit 3122 Köpfen nicht<br />

einmal mehr zwanzig Prozent der Stadtbewohner<br />

aus. Von 1787 bis 1803 waren 34 bürgerliche Familien<br />

ausgestorben, und 25 Geschlechter zählten 1807<br />

bloss noch ein einziges Mitglied. Dem «außerordentlichen<br />

Mißverhältnis zwischen Burgern und<br />

Einsaßen» versuchte man mit der Erhöhung des<br />

Einzuggeldes, mit der Entfernung erwerbsloser

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