Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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<strong>Die</strong> Situation der bernischen Stadtorgane in der<br />
Mediation war um einiges komfortabler als in der<br />
Helvetik, da sie sich nun auf eine solidere finanzielle<br />
Basis stützen konnte: <strong>Die</strong> Mediationsakte<br />
hatte mit der Aufwertung der Kantone zu Staaten<br />
diesen die Verwaltung der helvetischen Nationalgüter<br />
überlassen, und mit der Ernennung einer helvetischen<br />
Liquidationskommission war auch für <strong>Bern</strong><br />
der Weg zur Vermögensausscheidung zwischen<br />
dem Kanton und seiner Hauptstadt frei geworden,<br />
die ja zwei Gemeinwesen mit getrennten Haushalten<br />
bildeten. <strong>Die</strong> sogenannte Dotationsurkunde<br />
vom 20. September 1803 bestimmte in der Folge im<br />
einzelnen die Güter, die der Kanton der Stadt <strong>Bern</strong><br />
zur Bestreitung ihrer Aufgaben abzutreten hatte.<br />
Neben den Rebgütern am Bielersee und den weiter<br />
oben genannten städtischen Fonds, die bereits in<br />
der Helvetik an die Gemeindekammer gelangt waren,<br />
erhielt die Stadt nun noch das Kirchen-, das<br />
Korn- und das Bauamt, den Almosenfonds, die Insel<br />
und das Äussere Krankenhaus - die alle mit Einkünften<br />
ausgestattet waren -, diverse Stiftungen<br />
und wissenschaftliche Sammlungen, zahlreiche Felder<br />
und «Gras-Plätze», sowie schliesslich fünfzehn<br />
Waldungen rund um die Stadt, darunter den Forst<br />
und den Bremgartenwald.<br />
Mit der Dotationsurkunde war die «Aussteuerung»<br />
des Stadtgutes vollzogen. Trotzdem kam es<br />
1804 noch zu zwei weiteren, ergänzenden Verträgen:<br />
In einer Urkunde vom 15. Juni wurden die Insel<br />
und das Äussere Krankenhaus sowie drei Stiftungen<br />
als Besitz des Staates <strong>Bern</strong> erklärt, mit dem Ziel<br />
klarzulegen, dass der Aargau und die Waadt, denen<br />
<strong>Bern</strong> Teile des ehemaligen Vermögens des alten<br />
Stadtstaates abtreten musste, darauf keinen Anspruch<br />
hätten. <strong>Die</strong>s konnte zu einem Missverständnis<br />
Anlass geben und liess die Deutung zu, die genannten<br />
Güter seien im Widerspruch zur Dotationsurkunde<br />
Eigentum des Kantons, wenn auch ein Vergleich<br />
vom 20. August sie eindeutig der Stadt zuwies.<br />
Dreissig Jahre später sollte es darüber zu grossen<br />
politischen Auseinandersetzungen zwischen<br />
dem Kanton und der Hauptstadt kommen, die mehrere<br />
Jahre dauerten.<br />
In der Mediation jedoch war das Verhältnis zwischen<br />
der Kantons- und der Stadtobrigkeit gut. <strong>Die</strong><br />
Kantonsregierung empfahl den Stadtbehörden zu<br />
Beginn der Vermittlungszeit, «überall die Gewißenhaftigkeit<br />
und Pünktlichkeit in der Administration<br />
wieder einzuführen, die das schönste Lob der Stadt<br />
<strong>Bern</strong> war», und zeigte sich auch bereit, «alle ... Bemühungen<br />
zu Aüfnung des Wohlstandes von <strong>Bern</strong><br />
kräftig [zu] unterstützen». Sowohl mit den Mitteln<br />
aus der grosszügigen Aussteuerung als auch mit<br />
dem Willen zu haushälterischer Sparsamkeit versehen,<br />
betrachtete es die Stadtregierung als ein<br />
Hauptziel, den Finanzhaushalt der Stadt ins Lot zu<br />
bringen. <strong>Die</strong>s blieb allerdings zunächst Wunschtraum,<br />
bestimmte doch bis zum Ende der Mediation<br />
«die bemühende Erscheinung eines bedeutenden<br />
jährlichen Deficits» die Situation der Stadtfinanzen.<br />
Auch im individuellen Bereich blieb die Verarmung<br />
von Burgern während der Mediation ein Problem,<br />
da diese «in stetem Zunehmen» begriffen war,<br />
aus mehreren Gründen, unter denen die Kontinentalsperre<br />
und die damit verbundene Teuerung zu<br />
den wichtigsten gehörten. Zu Beginn des Jahres<br />
1805 wurde deshalb ein bürgerliches Armengut geschaffen,<br />
das die Not der Bedürftigen lindern sollte.<br />
Es wurde aus Almosenfonds, die durch die Dotation<br />
an die Stadt gelangt waren, sowie vor allem aus den<br />
Einzug- und Hintersässengeldern gespiesen, die seit<br />
1803 wieder zu entrichten waren. <strong>Die</strong> nichtburgerliche<br />
Stadtbevölkerung trug also wesentlich zur Milderung<br />
der bürgerlichen Armenprobleme bei.<br />
<strong>Die</strong> Hintersässen nahmen ständig zu, so dass die<br />
Bevölkerung der Innenstadt und der Stadtbezirke,<br />
die 1798 12 267 Seelen gezählt hatte, bis im Sommer<br />
1813 auf 16183 Personen stieg. Dabei erfuhr die Bürgerschaft<br />
in der gleichen Zeit eine «nahmhafte Verminderung»<br />
und machte 1813 mit 3122 Köpfen nicht<br />
einmal mehr zwanzig Prozent der Stadtbewohner<br />
aus. Von 1787 bis 1803 waren 34 bürgerliche Familien<br />
ausgestorben, und 25 Geschlechter zählten 1807<br />
bloss noch ein einziges Mitglied. Dem «außerordentlichen<br />
Mißverhältnis zwischen Burgern und<br />
Einsaßen» versuchte man mit der Erhöhung des<br />
Einzuggeldes, mit der Entfernung erwerbsloser