Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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Altersbeihilfe auszurichten. Der Kriegsausbruch<br />
verhinderte aber dann vorerst die Verwirklichung<br />
dieser Idee - allerdings linderte die <strong>Burgergemeinde</strong><br />
durch verbilligte Holzlieferungen und Geldbeiträge<br />
die kriegsbedingte Steigerung der Lebenshaltungskosten<br />
erst am S.Dezember 1917 wurden<br />
dann durch <strong>Burgergemeinde</strong>beschluss in beschränktem<br />
Umfang «Beiträge an Erziehung, Ausbildung<br />
und Lebensunterhalt» eingeführt, die über die<br />
Gesellschaften und die Burgerkommission an ausgewiesene<br />
Bezüger ausgerichtet werden (heute<br />
«Frühjahrsbeiträge» genannt].<br />
Noch während des Ersten Weltkrieges hatten<br />
sich die <strong>Burgergemeinde</strong>n des Kantons <strong>Bern</strong> für eines<br />
ihrer Grundrechte zu wehren: Der Entwurf der<br />
Gemeindedirektion für ein neues Gemeindegesetz<br />
sah nämlich vor, das Recht auf Aufnahme von Burgern<br />
den <strong>Burgergemeinde</strong>n zu entziehen und den<br />
Einwohnergemeinden zu übertragen. Darauf berief<br />
der Burgerrat auf den 2. Mai 1916 eine Delegiertenversammlung<br />
bernischer <strong>Burgergemeinde</strong>n ins Kasino<br />
ein, die eine Gegenresolution fasste und einen<br />
Ausschuss einsetzte, der für die Wahrung der Interessen<br />
der <strong>Burgergemeinde</strong>n zu sorgen hatte. Das<br />
vom <strong>Bern</strong>ervolk am 9. Dezember 1917 angenommene<br />
Gemeindegesetz kam den <strong>Burgergemeinde</strong>n<br />
soweit entgegen, dass nun Einwohnergemeinden<br />
und <strong>Burgergemeinde</strong>n das Bürgerrecht erteilen<br />
können. Das neue Gemeindegesetz von 1917 hatte<br />
die Revision der «Verfassung» der <strong>Burgergemeinde</strong><br />
zur Folge. Das neue Organisationsreglement (von<br />
der <strong>Burgergemeinde</strong> am 7. April 1920 angenommen]<br />
führte neue Namen für die bürgerlichen Räte ein:<br />
Grosser Burgerrat [Präsident und Vizepräsident der<br />
<strong>Burgergemeinde</strong> und 50 Mitglieder], Kleiner Burgerrat<br />
(Präsident und Vizepräsident und 13 Angehörige<br />
des Grossen Burgerrates] und legte ein Quorum von<br />
10% der Stimmberechtigten für ein Initiativbegehren<br />
fest. Das Reglement für Abstimmungen und<br />
Wahlen liess nun auch gedruckte ausseramtliche<br />
Wahlzettel zu, das Reglement über Erteilung und<br />
Zusicherung des Burgerrechts legte die Einkaufssummen<br />
neu fest und regelte neu die erleichterte<br />
Wiederaufnahme von ehemaligen Burgerinnen und<br />
die Aufnahme von Adoptivkindern von Bürgern<br />
(dieses Reglement ist seither 1939 und 1956 erneut<br />
revidiert worden].<br />
Ein eindrückliches Zeichen des bürgerlichen<br />
Selbstbewusstseins bildeten ab 1925 die Bemühungen<br />
zur Herausgabe eines bürgerlichen Wappenbuches.<br />
Als am 30. November 1932 das vom Heraldiker<br />
Paul Boesch gestaltete Werk erschien, nannte es der<br />
Kenner Donald L. Galbreath «Le meilleur et le plus<br />
bei armorial existant»!<br />
Werfen wir zwischenhinein einen Blick auf die<br />
Burgerkanzlei, die gerade durch die Wappenbuch-<br />
Administration eine nicht geringe Belastung verkraften<br />
musste: Sie durfte dafür ihre Büromaschinen<br />
erneuern! <strong>Die</strong> 1922 angeschaffte erste Vervielfältigungsmaschine<br />
Edison Dick wurde ersetzt<br />
durch eine mit automatischer Papierführung und<br />
die alten Underwood durch drei neue «Schreibmaschinen<br />
Hermes, Schweizerfabrikat»! <strong>Die</strong> Kanzlei -<br />
1900 vom Münsterplatz an die Bundesgasse 34 verlegt<br />
- konnte 1913 in das 1912 von der <strong>Burgergemeinde</strong><br />
gekaufte Haus Bundesgasse 4 einziehen.<br />
[Das Haus Bundesgasse 6 gehörte der <strong>Burgergemeinde</strong><br />
bereits seit 1870], In den späten Dreissigerjahren<br />
zeigte die Kantonalbank ein erstes Kaufinteresse<br />
für die Häuser Bundesgasse 4 und 6. Nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg wurden die Verhandlungen neu<br />
aufgenommen, wobei die <strong>Burgergemeinde</strong> ihre Verkaufsbereitschaft<br />
erklärte, sobald ein geeigneter<br />
Realersatz gefunden sei. Im Spätsommer 1949 bot<br />
sich mit dem Marcuard-Haus an der Amthausgasse<br />
eine solche Gelegenheit. Intensive Verhandlungen<br />
zwischen der <strong>Burgergemeinde</strong>, der Stadt, der Kantonalbank<br />
und dem Bund (als künftigem Nachbarn<br />
mit Bauabsichten) führten zu einer allseits befriedigenden<br />
Lösung, die vom bürgerlichen Souverän am<br />
22. März 1950 genehmigt wurde. Dadurch kam die<br />
<strong>Burgergemeinde</strong> nicht nur zu einem würdigen Verwaltungssitz,<br />
sondern es konnte auch ein bauliches<br />
Kleinod dem bernischen Stadtbild wiedergeschenkt<br />
werden. An der Einweihungsfeier vom 4. Juli 1953<br />
meinte denn auch Bundespräsident Kobelt, der<br />
Grundsatz der <strong>Burgergemeinde</strong> - Einfachheit, Eben-