03.01.2013 Aufrufe

Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Altersbeihilfe auszurichten. Der Kriegsausbruch<br />

verhinderte aber dann vorerst die Verwirklichung<br />

dieser Idee - allerdings linderte die <strong>Burgergemeinde</strong><br />

durch verbilligte Holzlieferungen und Geldbeiträge<br />

die kriegsbedingte Steigerung der Lebenshaltungskosten<br />

erst am S.Dezember 1917 wurden<br />

dann durch <strong>Burgergemeinde</strong>beschluss in beschränktem<br />

Umfang «Beiträge an Erziehung, Ausbildung<br />

und Lebensunterhalt» eingeführt, die über die<br />

Gesellschaften und die Burgerkommission an ausgewiesene<br />

Bezüger ausgerichtet werden (heute<br />

«Frühjahrsbeiträge» genannt].<br />

Noch während des Ersten Weltkrieges hatten<br />

sich die <strong>Burgergemeinde</strong>n des Kantons <strong>Bern</strong> für eines<br />

ihrer Grundrechte zu wehren: Der Entwurf der<br />

Gemeindedirektion für ein neues Gemeindegesetz<br />

sah nämlich vor, das Recht auf Aufnahme von Burgern<br />

den <strong>Burgergemeinde</strong>n zu entziehen und den<br />

Einwohnergemeinden zu übertragen. Darauf berief<br />

der Burgerrat auf den 2. Mai 1916 eine Delegiertenversammlung<br />

bernischer <strong>Burgergemeinde</strong>n ins Kasino<br />

ein, die eine Gegenresolution fasste und einen<br />

Ausschuss einsetzte, der für die Wahrung der Interessen<br />

der <strong>Burgergemeinde</strong>n zu sorgen hatte. Das<br />

vom <strong>Bern</strong>ervolk am 9. Dezember 1917 angenommene<br />

Gemeindegesetz kam den <strong>Burgergemeinde</strong>n<br />

soweit entgegen, dass nun Einwohnergemeinden<br />

und <strong>Burgergemeinde</strong>n das Bürgerrecht erteilen<br />

können. Das neue Gemeindegesetz von 1917 hatte<br />

die Revision der «Verfassung» der <strong>Burgergemeinde</strong><br />

zur Folge. Das neue Organisationsreglement (von<br />

der <strong>Burgergemeinde</strong> am 7. April 1920 angenommen]<br />

führte neue Namen für die bürgerlichen Räte ein:<br />

Grosser Burgerrat [Präsident und Vizepräsident der<br />

<strong>Burgergemeinde</strong> und 50 Mitglieder], Kleiner Burgerrat<br />

(Präsident und Vizepräsident und 13 Angehörige<br />

des Grossen Burgerrates] und legte ein Quorum von<br />

10% der Stimmberechtigten für ein Initiativbegehren<br />

fest. Das Reglement für Abstimmungen und<br />

Wahlen liess nun auch gedruckte ausseramtliche<br />

Wahlzettel zu, das Reglement über Erteilung und<br />

Zusicherung des Burgerrechts legte die Einkaufssummen<br />

neu fest und regelte neu die erleichterte<br />

Wiederaufnahme von ehemaligen Burgerinnen und<br />

die Aufnahme von Adoptivkindern von Bürgern<br />

(dieses Reglement ist seither 1939 und 1956 erneut<br />

revidiert worden].<br />

Ein eindrückliches Zeichen des bürgerlichen<br />

Selbstbewusstseins bildeten ab 1925 die Bemühungen<br />

zur Herausgabe eines bürgerlichen Wappenbuches.<br />

Als am 30. November 1932 das vom Heraldiker<br />

Paul Boesch gestaltete Werk erschien, nannte es der<br />

Kenner Donald L. Galbreath «Le meilleur et le plus<br />

bei armorial existant»!<br />

Werfen wir zwischenhinein einen Blick auf die<br />

Burgerkanzlei, die gerade durch die Wappenbuch-<br />

Administration eine nicht geringe Belastung verkraften<br />

musste: Sie durfte dafür ihre Büromaschinen<br />

erneuern! <strong>Die</strong> 1922 angeschaffte erste Vervielfältigungsmaschine<br />

Edison Dick wurde ersetzt<br />

durch eine mit automatischer Papierführung und<br />

die alten Underwood durch drei neue «Schreibmaschinen<br />

Hermes, Schweizerfabrikat»! <strong>Die</strong> Kanzlei -<br />

1900 vom Münsterplatz an die Bundesgasse 34 verlegt<br />

- konnte 1913 in das 1912 von der <strong>Burgergemeinde</strong><br />

gekaufte Haus Bundesgasse 4 einziehen.<br />

[Das Haus Bundesgasse 6 gehörte der <strong>Burgergemeinde</strong><br />

bereits seit 1870], In den späten Dreissigerjahren<br />

zeigte die Kantonalbank ein erstes Kaufinteresse<br />

für die Häuser Bundesgasse 4 und 6. Nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg wurden die Verhandlungen neu<br />

aufgenommen, wobei die <strong>Burgergemeinde</strong> ihre Verkaufsbereitschaft<br />

erklärte, sobald ein geeigneter<br />

Realersatz gefunden sei. Im Spätsommer 1949 bot<br />

sich mit dem Marcuard-Haus an der Amthausgasse<br />

eine solche Gelegenheit. Intensive Verhandlungen<br />

zwischen der <strong>Burgergemeinde</strong>, der Stadt, der Kantonalbank<br />

und dem Bund (als künftigem Nachbarn<br />

mit Bauabsichten) führten zu einer allseits befriedigenden<br />

Lösung, die vom bürgerlichen Souverän am<br />

22. März 1950 genehmigt wurde. Dadurch kam die<br />

<strong>Burgergemeinde</strong> nicht nur zu einem würdigen Verwaltungssitz,<br />

sondern es konnte auch ein bauliches<br />

Kleinod dem bernischen Stadtbild wiedergeschenkt<br />

werden. An der Einweihungsfeier vom 4. Juli 1953<br />

meinte denn auch Bundespräsident Kobelt, der<br />

Grundsatz der <strong>Burgergemeinde</strong> - Einfachheit, Eben-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!