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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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gen 92 Stimmen, bei 5 ungültigen Stimmen, das<br />

neue Organisationsreglement der Bürgergemeinde<br />

der Stadt <strong>Bern</strong> an. Damit war die <strong>Burgergemeinde</strong><br />

der Stadt <strong>Bern</strong> in ihrer neuen Form konstituiert. Als<br />

Organe amteten fortan ein Grosser Stadtrat (100 Mit-<br />

glieder plus der Präsident] und ein Kleiner Stadtrat<br />

von 25 Mitgliedern. Der Präsident (oder sein Stell-<br />

vertreter] hatte den Vorsitz in beiden Räten und in<br />

der Burgerversammlung.<br />

Da ja die Grundlage für die Neuordnung des Ge-<br />

meindewesens nur in einem rasch verabschiedeten<br />

Dekret bestand, war den Kantonsbehörden daran<br />

gelegen, das entsprechende Gemeindegesetz mög-<br />

lichst schnell auszuarbeiten. <strong>Die</strong> traktandierte Be-<br />

handlung in der Wintersession 1832 kam wegen Ge-<br />

schäftsüberhäufung des Grossen Rates nicht zu-<br />

stande, am 6. Mai 1833 beschloss der Grosse Rat, die<br />

Behandlung auf die Wintersession zu verschieben.<br />

Inzwischen wurden von vielen Gemeinden, so auch<br />

von der <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong>, Eingaben betreffend<br />

das künftige Gemeindegesetz eingereicht. <strong>Die</strong> Bur-<br />

gergemeinde <strong>Bern</strong> widersetzte sich einer Beschrän-<br />

kung des Stimmrechtes der Burger und demgegen-<br />

über einer Ausdehnung desjenigen der blossen Ein-<br />

wohner: «wer zahlt, der stimmt» war ihr Leitwort.<br />

Sie bangte - mit Recht - um ihr Vermögen. Ver-<br />

hängnisvoll schien ihr auch die Beschneidung der<br />

Gemeindeautonomie durch die ausgedehnten Kon-<br />

troll- und Vollziehungskompetenzen, die der Geset-<br />

zesentwurf den Kantonsbehörden zuwies.<br />

Als dann im Dezember 1833 der Grosse Rat den<br />

Gesetzesentwurf beriet, zeigte sich sehr rasch, dass<br />

die Meinungen gemacht waren. Als unerschrocke-<br />

ner - und wegen seiner Sachkompetenz unbeque-<br />

mer - Mahner stand Staatsschreiber Albrecht Fried-<br />

rich May meist auf verlorenem Posten, wenn er für<br />

die Anliegen der <strong>Burgergemeinde</strong>n eintrat. Viele<br />

Landgrossräte merkten zu spät, dass die Massnah-<br />

men gegen die <strong>Bern</strong>burger sich letztlich auch gegen<br />

ländliche <strong>Burgergemeinde</strong>n auswirken mussten. So<br />

wurde das neue bernische Gemeindegesetz am<br />

20. Dezember 1833 ohne wesentliche Retouchen an-<br />

genommen. Für die weitere Entwicklung von Be-<br />

deutung war insbesondere der Artikel 56:<br />

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