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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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andere Anstände entstehen, sind von der Administrativbehörde<br />

zu beurteilen.»<br />

<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> sah sich im übrigen<br />

genötigt, ihr Reglement vom 5. Dezember 1832 den<br />

Vorschriften des neuen Gemeindegesetzes anzupassen.<br />

Das neue Organisationsreglement für die<br />

<strong>Burgergemeinde</strong> der Stadt <strong>Bern</strong> wurde am 12. September<br />

1834 von der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />

genehmigt und erhielt am 14. Januar 1835 die Sanktion<br />

des Regierungsrates. Das neue Organisationsreglement<br />

sah folgende Organe vor: neben der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />

einen Burgerrat (25 Mitglieder,<br />

inklusive <strong>Burgergemeinde</strong>präsident) und -<br />

zur Vorberatung von allgemeinen Reglementen und<br />

zur Mithilfe bei Beamtenwahlen - weitere 24 Abgeordnete,<br />

die mit dem Burgerrat zusammen den<br />

«verstärkten Burgerrat» bilden. Es wurden zwölf<br />

Kollegien (z.B. Finanzcommission, Bau- und Strassencommission,<br />

Feld- und Forstcommission) geschaffen,<br />

deren Präsident ein Burgerrat sein musste,<br />

deren Mitglieder aber mehrheitlich nicht dem Burgerrat<br />

angehören durften.<br />

<strong>Die</strong> Stadt <strong>Bern</strong> und ihre <strong>Burgergemeinde</strong><br />

in Auseinandersetzung mit dem Kanton<br />

Mit der Neuorganisation des Gemeindewesens 1833<br />

war zwar die Existenz der <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> gesichert,<br />

sie konnte sich aber keineswegs einer ungestörten<br />

Entwicklung erfreuen. Der verbissene<br />

Kampf der neuen liberalen Machthaber im Staate<br />

<strong>Bern</strong> gegen das Patriziat ging weiter, ja steigerte<br />

sich bis in die frühen Vierzigerjahre noch. Mit Recht<br />

hebt Richard Feiler «die Verfolgungen des gestürzten<br />

Gegners, die die neue Ordnung nicht befestigten,<br />

sondern in ihren Grundsätzen blossstellten, an<br />

ihrer sittlichen Kraft zehrten und nützliche Arbeiten<br />

verhinderten» hervor. <strong>Die</strong> Machtverhältnisse im<br />

Grossen Rat waren so eindeutig, dass hier - über<br />

das von der Regierung innegehaltene Mass hinaus -<br />

hemmungslos agitiert werden konnte. «Solche Siege<br />

bezahlte die Regeneration zu teuer. Wie ein auflö-<br />

sendes Gift drang unvermerkt die Meinung ein,<br />

dass dem Gegner gegenüber jeder Eingriff ins Recht<br />

erlaubt sei, und wucherte. Karl Schnell lehrte, mit<br />

dem Gesetzbuch unter dem Arm könne man nicht<br />

regieren» (R. Feller, <strong>Bern</strong>s Verfassungskämpfe 1846).<br />

Es übersteigt den Rahmen dieser Darstellung, auf<br />

die einzelnen «Händel» detailliert einzugehen. Nur<br />

soviel: Der Prozess gegen die sogenannte «Erlacherhofverschwörung»<br />

zog sich bis 1843 dahin. Als das<br />

Obergericht einen Spruch fällte, der den Angeklagten<br />

günstig war, stiess ihn der Grosse Rat 1834 um<br />

und ersetzte 1836 drei bernburgerliche Oberrichter.<br />

1839 fällte das Obergericht ein «genehmes» Urteil<br />

mit Haftstrafen und horrenden Prozesskosten. Als<br />

die <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> 1843 die Kosten übernahm,<br />

hob die Regierung diesen Beschluss auf und<br />

setzte den Burgerrat ab.<br />

Ein Dorn im Auge waren den liberalen Führern<br />

die sogenannten Familienkisten bürgerlicher Geschlechter.<br />

1837 erliess der Grosse Rat ein Gesetz,<br />

das jedem männlichen Familienglied vom 20. Altersjahr<br />

an gestattete, seinen Anteil herauszunehmen:<br />

damit wurde diesem bisher gemeinsamen, in Liegenschaften<br />

und Kapitalien angelegten Vermögen<br />

der Familie, aus dem arme Angehörige unterstützt<br />

wurden, die rechtliche Grundlage für den Fortbestand<br />

entzogen. Hier zeigte sich deutlich, dass es<br />

den Gegnern darum ging, nach der politischen Entmachtung<br />

nun auch noch die Vermögensbasis des<br />

Patriziates zu untergraben. Dass davon nicht nur<br />

das Vermögen der einzelnen Familien, sondern in<br />

noch verstärktem Masse das Vermögen der gesamten<br />

<strong>Burgergemeinde</strong> (und damit letztlich auch der<br />

Stadt <strong>Bern</strong>] betroffen war, deckten zwei weitere,<br />

während Jahren die politische Szene beherrschende<br />

«Händel» auf, die zum einen die «Schatzgelder»,<br />

zum andern die «Dotation» betrafen, aber bald<br />

einmal miteinander vermengt wurden.<br />

Bei der «Schatzgeldaffäre» handelte es sich einerseits<br />

um die Vorräte an Gold und Silber, die Gottlieb<br />

Abraham von Jenner 1798 dem Zugriff der französischen<br />

Invasoren entzogen hatte, und andererseits<br />

um Schuldschriften des Alten <strong>Bern</strong> zulasten ausländischer<br />

Schuldner, die Jenner und auch Ludwig

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