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[PDF] Deininger Anzeiger

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Deining<br />

Wir mangeln und bügeln<br />

Ihre gesamte Wäsche<br />

Ffür<br />

Hotels · Gastronomie<br />

FGewerbe<br />

· private Haushalte<br />

Wichtige Info des Stromversorgers:<br />

Die E.ON Bayern AG hat folgende Service-Nummern mitgeteilt:<br />

Seite 17<br />

Sicherungspflicht auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde<br />

Sicherung der Gehwege im Winter<br />

Wiederholt stellen wir fest, dass<br />

Fußgängerwege und Gehbahnen<br />

unzureichend und oft auch gar<br />

nicht von den Grundstückseigentümern ordnungsgemäß<br />

unterhalten werden. Bei<br />

Schadenereignissen kommt nicht selten das<br />

böse Erwachen. Selbst Unwissenheit schützt<br />

nicht vor straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen.<br />

Um unangenehme Folgen zu verhindern,<br />

informieren wir die Bürgerinnen und Bürger,<br />

sowie alle Grundstückseigentümer über<br />

die Sicherung der Gehbahnen im Winter.<br />

Sicherungspflicht:<br />

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,<br />

Eigentum oder Besitz haben die<br />

Vorder- und Hinterlieger die an ihr Grundstück<br />

angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar<br />

erschließenden öffentlichen Straßen<br />

(Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem<br />

Zustand zu erhalten. Sicherungsfläche<br />

ist die vor dem Vorderliegergrundstück<br />

innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.<br />

Befindet sich vor dem Grundstück kein<br />

Fußgängerweg, so ist die Fläche ab der<br />

Straßengrundstücksgrenze 1 m breit zur Fahrbahn<br />

hin, als Sicherungsfläche anzusehen.<br />

Sicherungsarbeiten:<br />

Die Vorder- und Hinterlieger haben die<br />

Sicherungsfläche an Werktagen ab 07.00 Uhr<br />

und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab<br />

08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei<br />

Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten<br />

abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt,<br />

Streusalz) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.<br />

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis<br />

20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur<br />

Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,<br />

Eigentum oder Besitz erforderlich ist.<br />

Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />

(Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu<br />

lagern, dass der Verkehr<br />

nicht gefährdet<br />

oder erschwert wird.<br />

Ist das nicht möglich,<br />

haben die<br />

Vorder- und Hinterlieger<br />

das Räumgut<br />

spätestens am folgenden<br />

Tag von der<br />

öffentlichen Straße<br />

zu entfernen. Abflußrinnen,Hydranten,Kanaleinlauf-<br />

schächte und Fußgängerüberwege sind bei<br />

der Räumung freizuhalten.<br />

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet,<br />

Gehbahnen im Winter zu sichern:<br />

Eine Vielzahl von Grundstückseigentümern<br />

Freie Wähler Deining<br />

Allen Bürgerinnen und Bürgern<br />

der Großgemeinde Deining wünschen<br />

wir Frohe Weihnachten<br />

und ein<br />

Gesundes Neues Jahr<br />

waren bisher der Meinung, dass nur bei vorhandenen<br />

Gehwegen eine Räum- und Streupflicht<br />

besteht.<br />

Dem ist allerdings nicht so!<br />

Öffentliche Straßen und Wege sind, ob<br />

nun ein Gehweg vorhanden ist oder nicht,<br />

beidseitig von den jeweiligen Anliegern zu<br />

unterhalten. Selbst wenn der gegenüberliegende<br />

Nachbar bereits geräumt und gestreut<br />

hat, entbindet das den anderen nicht, seinen<br />

�� Störung (rund um die Uhr) 0180/4 19 20 91<br />

�� Technischer Kundenservice 0180/4 19 20 71<br />

�� Tarifkundenberatung 0180/4 19 20 21<br />

�� E.ON Kundencenter Parsberg 09492/950-0, Fax 09492/950-409<br />

(Jeweils 24 Cent pro Verbindung aus dem dt. Festnetz)<br />

Ein frohes Weihnachtsfest und viel<br />

Glück im neuen Jahr 2006<br />

Lieferservice<br />

Sschnell und termingerecht<br />

Tauernfelder Str. 19<br />

92364 Deining-Leutenbach<br />

Sicherungsarbeiten nachzukommen.<br />

Um entsprechende Beachtung wird im eigenen<br />

und im Interesse aller Fußgänger gebeten.<br />

Sonstige Hinweise:<br />

Das bisher innerhalb der geschlossenen<br />

Ortschaften minimierte Ausbringen von<br />

Streugut wird weiterhin praktiziert. Im gewohnten<br />

Umfang werden nach wie vor alle<br />

Straßen gestreut, auf denen Schulbusse verkehren.<br />

Verkehrswichtige und gleichzeitig<br />

gefährliche Stellen werden ebenfalls vorrangig<br />

unterhalten.<br />

Mit noch profilstarken Winterrreifen, diese<br />

sollten in unserer Region eine Selbstverständlichkeit<br />

sein, und mit einer rücksichtsvollen<br />

und angepaßten Fahrweise kommen<br />

wir sicherlich, liebe Verkehrsteilnehmer, alle<br />

ohne größere Probleme über einen hoffentlich<br />

schneereichen und glatteisfreien<br />

Winter.<br />

Abschließend möchten wir darauf hinweisen,<br />

dass die Gemeinde bestrebt ist, ordentlichen<br />

Winterdienst zu gewährleisten. Sollten<br />

wir den Erwartungen unserer Bürgerinnen<br />

und Bürger nicht im vollen Umfang<br />

nachgekommen sein, lassen Sie uns das bitte<br />

zeitnah telefonisch wissen. Wir werden<br />

unverzüglich Abhilfe schaffen.<br />

Gemeinde Deining

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