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Herzlichen Glückwunsch - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 10 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 7 11. Juli 2012 Jahrgang 2<br />

Geltungsbereich Benutzungsentgelt (EURO) Benutzungsentgelt (EURO)<br />

ohne kommerziellen Gegenwert mit kommerziellem Gegenwert<br />

(ganztägige Nutzung) (ganztägige Nutzung)<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

6. Neutz-Lettewitz<br />

6.1. Saal Lettewitz 100,00 200,00<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

7. Nauendorf<br />

7.1. Grundschule Nauendorf<br />

7.1.1. Schulaula 100,00<br />

7.2. Sport- und Freizeitzentrum<br />

7.2.1. Gaststätte 80,00 180,00<br />

7.2.2. Jugendraum 100,00 200,00<br />

7.2.3. Mehrzweckhalle 150,00 350,00<br />

7.2.4. Küche und Lager 60,00 140,00<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

8. Plötz<br />

8.1. Kulturraum Plötz 60,00<br />

8.1.1. Kulturraum Plötz mit Küche 80,00<br />

8.2. Kulturraum Kösseln 60,00<br />

8.2.1. Kulturraum Kösseln mit Küche 80,00<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

9. Rothenburg<br />

9.1. Seniorenclub 60,00<br />

9.2. Clubhaus 30,00<br />

9.3. Mehrzweckhalle 100,00<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

10. Döblitz<br />

10.1. Gemeindesaal 50,00<br />

(2) Ausschließlich für ortsansässige Vereine und Interessengemeinschaften,<br />

deren Hauptaktivitäten in der <strong>Stadt</strong> liegen, ortsansässige<br />

Parteien und Kirchgemeinden erfolgt eine stündliche<br />

Vermietung von städtischen Räumlichkeiten<br />

bis zu 2 Std. pauschal 10,00 EUR<br />

bis max. 4 Std. pauschal 20,00 EUR<br />

(3) Für alle Organe der <strong>Stadt</strong> ist die Benutzung der kommunalen<br />

Räumlichkeiten kostenlos.<br />

(4) Für ortsansässige Vereine und Interessengemeinschaften,<br />

deren Hauptaktivitäten in der <strong>Stadt</strong> liegen erfolgt eine regelmäßige<br />

kurzzeitige Vermietung von städtischen Räumlichkeiten<br />

- bei regelmäßiger einmaliger wöchentlicher<br />

Nutzung im Jahr pauschal 120,00 EUR/ Jahr<br />

- bei regelmäßiger einmaliger 14-täglicher<br />

Nutzung im Jahr pauschal 60,00 EUR/ Jahr.<br />

(5) Für Veranstaltungen gemeinnütziger ortsansässiger Vereine<br />

mit kommerziellem Gegenwert werden 50 % des in Abs. 1 festgesetzten<br />

Entgeltes berechnet.<br />

(6) Für die Inanspruchnahme der Elektroheizung im Clubhaus<br />

Rothenburg erfolgt eine gesonderte Rechnungslegung mittels<br />

Ablesung des Zählerstandes.<br />

(7) Möchte sich ein Mieter/Veranstalter der Pflicht der Endreinigung<br />

entledigen, so kann er diese Aufgabe, gegen Bezahlung<br />

eines Reinigungsentgeltes an die <strong>Stadt</strong> abtreten.<br />

Räume 25,00 EUR<br />

Küchen 30,00 EUR<br />

Säle nach Rechnungslegung der beauftragten Firma<br />

§ 2<br />

Entgeltschuldner<br />

(1) Schuldner des Entgeltes ist der jeweilige Antragsteller auf die<br />

Inanspruchnahme der kommunalen Räume der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

<strong>Löbejün</strong>.<br />

(2) Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit des Entgeltes<br />

(1) Der Nachweis der Zahlung des Entgeltes ist bei der Übergabe<br />

der Räumlichkeiten zu erbringen.<br />

(2) Im Falle der Vermietung nach § 1 Abs. 3 wird das Entgelt als<br />

Jahresbetrag erhoben. Der Nachweis der Zahlung des Entgeltes<br />

ist vor der ersten Nutzung im Jahr zu erbringen.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die Benutzungsentgeltsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten die Satzungen zur Inanspruchnahme<br />

der <strong>Stadt</strong>halle im „Historischen <strong>Stadt</strong>gut“ <strong>Löbejün</strong>, die Benutzungsordnung<br />

kommunaler Räume der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>, die Benutzungsordnung<br />

kommunaler Räume der Gemeinde Domnitz,<br />

die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme<br />

des Dorfgemeinschaftshauses in der Gemeinde Gimritz,<br />

die Gebührenordnung für die Benutzung von gemeindeeigenen<br />

Räumlichkeiten, Anlagen und Flächen der Gemeinde Nauendorf,<br />

die Nutzungsvereinbarung für den Kultursaal Lettewitz und<br />

Festplätze der Gemeinde Neutz-Lettewitz, die Benutzungs- und<br />

Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Turnhalle und<br />

der Kulturräume der Gemeinde Plötz die hinsichtlich der Bezahlung<br />

der Benutzung von kommunalen Räumlichkeiten gefassten<br />

<strong>Stadt</strong>- und Gemeinderatsbeschlüsse der bisher selbständigen<br />

Gemeinden außer Kraft.<br />

<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, den 28.06.2012<br />

gez. Antje Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachungsanordnung/-vermerk:<br />

Die durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> in seiner Sitzung<br />

am 27.06.2012 unter der Beschluss-Nr.: 182-18/12/SR<br />

beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 28.06.2012<br />

handschriftlich unterzeichnete Benutzungsentgeltsatzung für<br />

die Inanspruchnahme der kommunalen Räume der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

<strong>Löbejün</strong> wird im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Jahrgang 2,<br />

Nr. 7 vom 11.07.2012 öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, den 28.06.2012<br />

gez. Antje Klecar<br />

Bürgermeisterin - Dienstsiegel -

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