Herzlichen Glückwunsch - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 10 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 7 11. Juli 2012 Jahrgang 2<br />
Geltungsbereich Benutzungsentgelt (EURO) Benutzungsentgelt (EURO)<br />
ohne kommerziellen Gegenwert mit kommerziellem Gegenwert<br />
(ganztägige Nutzung) (ganztägige Nutzung)<br />
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6. Neutz-Lettewitz<br />
6.1. Saal Lettewitz 100,00 200,00<br />
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7. Nauendorf<br />
7.1. Grundschule Nauendorf<br />
7.1.1. Schulaula 100,00<br />
7.2. Sport- und Freizeitzentrum<br />
7.2.1. Gaststätte 80,00 180,00<br />
7.2.2. Jugendraum 100,00 200,00<br />
7.2.3. Mehrzweckhalle 150,00 350,00<br />
7.2.4. Küche und Lager 60,00 140,00<br />
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8. Plötz<br />
8.1. Kulturraum Plötz 60,00<br />
8.1.1. Kulturraum Plötz mit Küche 80,00<br />
8.2. Kulturraum Kösseln 60,00<br />
8.2.1. Kulturraum Kösseln mit Küche 80,00<br />
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9. Rothenburg<br />
9.1. Seniorenclub 60,00<br />
9.2. Clubhaus 30,00<br />
9.3. Mehrzweckhalle 100,00<br />
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10. Döblitz<br />
10.1. Gemeindesaal 50,00<br />
(2) Ausschließlich für ortsansässige Vereine und Interessengemeinschaften,<br />
deren Hauptaktivitäten in der <strong>Stadt</strong> liegen, ortsansässige<br />
Parteien und Kirchgemeinden erfolgt eine stündliche<br />
Vermietung von städtischen Räumlichkeiten<br />
bis zu 2 Std. pauschal 10,00 EUR<br />
bis max. 4 Std. pauschal 20,00 EUR<br />
(3) Für alle Organe der <strong>Stadt</strong> ist die Benutzung der kommunalen<br />
Räumlichkeiten kostenlos.<br />
(4) Für ortsansässige Vereine und Interessengemeinschaften,<br />
deren Hauptaktivitäten in der <strong>Stadt</strong> liegen erfolgt eine regelmäßige<br />
kurzzeitige Vermietung von städtischen Räumlichkeiten<br />
- bei regelmäßiger einmaliger wöchentlicher<br />
Nutzung im Jahr pauschal 120,00 EUR/ Jahr<br />
- bei regelmäßiger einmaliger 14-täglicher<br />
Nutzung im Jahr pauschal 60,00 EUR/ Jahr.<br />
(5) Für Veranstaltungen gemeinnütziger ortsansässiger Vereine<br />
mit kommerziellem Gegenwert werden 50 % des in Abs. 1 festgesetzten<br />
Entgeltes berechnet.<br />
(6) Für die Inanspruchnahme der Elektroheizung im Clubhaus<br />
Rothenburg erfolgt eine gesonderte Rechnungslegung mittels<br />
Ablesung des Zählerstandes.<br />
(7) Möchte sich ein Mieter/Veranstalter der Pflicht der Endreinigung<br />
entledigen, so kann er diese Aufgabe, gegen Bezahlung<br />
eines Reinigungsentgeltes an die <strong>Stadt</strong> abtreten.<br />
Räume 25,00 EUR<br />
Küchen 30,00 EUR<br />
Säle nach Rechnungslegung der beauftragten Firma<br />
§ 2<br />
Entgeltschuldner<br />
(1) Schuldner des Entgeltes ist der jeweilige Antragsteller auf die<br />
Inanspruchnahme der kommunalen Räume der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />
<strong>Löbejün</strong>.<br />
(2) Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Fälligkeit des Entgeltes<br />
(1) Der Nachweis der Zahlung des Entgeltes ist bei der Übergabe<br />
der Räumlichkeiten zu erbringen.<br />
(2) Im Falle der Vermietung nach § 1 Abs. 3 wird das Entgelt als<br />
Jahresbetrag erhoben. Der Nachweis der Zahlung des Entgeltes<br />
ist vor der ersten Nutzung im Jahr zu erbringen.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Die Benutzungsentgeltsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten die Satzungen zur Inanspruchnahme<br />
der <strong>Stadt</strong>halle im „Historischen <strong>Stadt</strong>gut“ <strong>Löbejün</strong>, die Benutzungsordnung<br />
kommunaler Räume der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>, die Benutzungsordnung<br />
kommunaler Räume der Gemeinde Domnitz,<br />
die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme<br />
des Dorfgemeinschaftshauses in der Gemeinde Gimritz,<br />
die Gebührenordnung für die Benutzung von gemeindeeigenen<br />
Räumlichkeiten, Anlagen und Flächen der Gemeinde Nauendorf,<br />
die Nutzungsvereinbarung für den Kultursaal Lettewitz und<br />
Festplätze der Gemeinde Neutz-Lettewitz, die Benutzungs- und<br />
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Turnhalle und<br />
der Kulturräume der Gemeinde Plötz die hinsichtlich der Bezahlung<br />
der Benutzung von kommunalen Räumlichkeiten gefassten<br />
<strong>Stadt</strong>- und Gemeinderatsbeschlüsse der bisher selbständigen<br />
Gemeinden außer Kraft.<br />
<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, den 28.06.2012<br />
gez. Antje Klecar - Dienstsiegel -<br />
Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachungsanordnung/-vermerk:<br />
Die durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> in seiner Sitzung<br />
am 27.06.2012 unter der Beschluss-Nr.: 182-18/12/SR<br />
beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 28.06.2012<br />
handschriftlich unterzeichnete Benutzungsentgeltsatzung für<br />
die Inanspruchnahme der kommunalen Räume der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />
<strong>Löbejün</strong> wird im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Jahrgang 2,<br />
Nr. 7 vom 11.07.2012 öffentlich bekannt gemacht.<br />
<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, den 28.06.2012<br />
gez. Antje Klecar<br />
Bürgermeisterin - Dienstsiegel -