Herzlichen Glückwunsch - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 6 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 7 11. Juli 2012 Jahrgang 2<br />
Hauptamt<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der 19. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
Die 19. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> findet<br />
am Mittwoch, dem 25.07.2012 um 18:30 Uhr im in den im 1. OG<br />
gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in<br />
der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4<br />
in 06193 <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, OT Nauendorf statt.<br />
Tagesordnung:<br />
öffentlicher Teil:<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der<br />
fehlenden Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />
der Tagesordnung<br />
5. Einwohnerfragestunde<br />
6. Kontrolle der Niederschrift vom 27.06.2012 - öffentlicher<br />
Sitzungsteil -<br />
7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster<br />
Beschlüsse<br />
8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin<br />
9. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten<br />
Beschlüsse der letzten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen<br />
gefassten Beschlüsse<br />
11. Informationen aus den beratenden Ausschüssen durch<br />
die Ausschussvorsitzenden<br />
12. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil<br />
12.1. Beratung und Beschluss - Feststellung des Ausscheidens<br />
eines Mitgliedes des OSR der Ortschaft Rothenburg<br />
12.2. Beratung und Beschluss - Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung<br />
und zum Haushaltsplan 2012 der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
12.3. Beratung und Beschluss - Grundschulproblematik<br />
13. Anfragen der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates und der Ortsbürgermeister<br />
nichtöffentlicher Teil:<br />
1. Kontrolle der Niederschrift vom 27.06.2012 - nichtöffentlicher<br />
Sitzungsteil -<br />
2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />
2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten<br />
2.2. Vergabeangelegenheiten<br />
2.3. Personalangelegenheiten<br />
2.4. Rechtsangelegenheiten<br />
3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen<br />
durch die Bürgermeisterin<br />
4. Anfragen der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates und der Ortsbürgermeister<br />
5. Schließung der Sitzung<br />
Prof. D. Gottstein<br />
Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
Die Gemeindewahlleiterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Kommunalwahl 2009<br />
Gemäß § 47 Abs.5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:<br />
Herr Roland Benroth, jetzt wohnhaft in 06118 Halle, Seebener<br />
Str. 105, scheidet gemäß § 41 Abs.1 Ziffer 1 Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der aktuellen Fassung<br />
als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz zum<br />
02.04.2012 aus, da er auf sein Mandat verzichtet hat und diesen<br />
Verzicht gegenüber der Gemeindewahlleiterin schriftlich erklärt<br />
hat.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass Herr Benroth für die CDU zur Wahl<br />
des damaligen Gemeinderates angetreten war und diese Liste<br />
keinen weiteren Bewerber ausweist, besteht nicht die Möglichkeit,<br />
einen nächst festgestellten Bewerber zu benennen. Der<br />
Platz im Ortschaftsrat der Ortschaft Plötz bleibt unbesetzt.<br />
gez. Klecar<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
Benutzungsordnung kommunaler Räume<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 44 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zur Zeit geltenden<br />
Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> in seiner<br />
Sitzung am 27.06.2012. unter der Beschluss-Nr. 181-18/12/<br />
SR folgende Benutzungsordnung kommunaler Räume der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Zweckbestimmung<br />
Die Räumlichkeiten in kommunaler Trägerschaft sollen primär<br />
für städtische Veranstaltungen sowie für ortsansässige Vereinsund<br />
Parteiveranstaltungen, Feiern und Jubiläen von Privatpersonen<br />
sowie für Veranstaltung privatrechtlicher juristischer Personen<br />
bereitgestellt werden.<br />
§ 2<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Benutzungsordnung gilt für folgende kommunale<br />
Räumlichkeiten: die <strong>Stadt</strong>halle und der Gaststättenraum im „Historischen<br />
<strong>Stadt</strong>gut“ <strong>Löbejün</strong>, das <strong>Stadt</strong>haus in der Ortschaft <strong>Löbejün</strong>,<br />
das Dorfgemeinschaftshaus in Schlettau, Kulturraum im<br />
Feuerwehrgerätehaus Friedrichsschwerz, das Gemeindehaus in<br />
Dornitz, das Ortsgemeinschaftshaus „Zur Weißen Wand“ in Dobis,<br />
das Dorfgemeinschaftshaus in Gimritz, die Aula der Grundschule<br />
Nauendorf, den Jugendraum, die Gaststätte und die<br />
Mehrzweckhalle im Sport- und Freizeitzentrum Nauendorf, den<br />
Kultursaal in Lettewitz, den Kulturraum in Plötz, den Kulturraum<br />
in Kösseln, den Seniorenclub und das Clubhaus in Rothenburg.<br />
(2) Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich im Rahmen einer<br />
Veranstaltung in den benannten Objekten aufhalten.<br />
(3) Mit dem Betreten der Gesamtbereiche der Objekte unterliegen<br />
Benutzer, Veranstalter, Mitwirkende und Besucher den Bestimmungen<br />
dieser Benutzungsordnung sowie aller sonstigen in<br />
diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen.<br />
§ 3<br />
Nutzungsberechtigte<br />
(1) Nutzungsberechtigte sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> selbst,<br />
die Fraktionen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, ortsan-