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Herzlichen Glückwunsch - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 6 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 7 11. Juli 2012 Jahrgang 2<br />

Hauptamt<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der 19. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Die 19. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> findet<br />

am Mittwoch, dem 25.07.2012 um 18:30 Uhr im in den im 1. OG<br />

gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in<br />

der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4<br />

in 06193 <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, OT Nauendorf statt.<br />

Tagesordnung:<br />

öffentlicher Teil:<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der<br />

fehlenden Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />

der Tagesordnung<br />

5. Einwohnerfragestunde<br />

6. Kontrolle der Niederschrift vom 27.06.2012 - öffentlicher<br />

Sitzungsteil -<br />

7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster<br />

Beschlüsse<br />

8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin<br />

9. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten<br />

Beschlüsse der letzten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen<br />

gefassten Beschlüsse<br />

11. Informationen aus den beratenden Ausschüssen durch<br />

die Ausschussvorsitzenden<br />

12. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil<br />

12.1. Beratung und Beschluss - Feststellung des Ausscheidens<br />

eines Mitgliedes des OSR der Ortschaft Rothenburg<br />

12.2. Beratung und Beschluss - Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung<br />

und zum Haushaltsplan 2012 der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

12.3. Beratung und Beschluss - Grundschulproblematik<br />

13. Anfragen der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates und der Ortsbürgermeister<br />

nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Kontrolle der Niederschrift vom 27.06.2012 - nichtöffentlicher<br />

Sitzungsteil -<br />

2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />

2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten<br />

2.2. Vergabeangelegenheiten<br />

2.3. Personalangelegenheiten<br />

2.4. Rechtsangelegenheiten<br />

3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen<br />

durch die Bürgermeisterin<br />

4. Anfragen der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates und der Ortsbürgermeister<br />

5. Schließung der Sitzung<br />

Prof. D. Gottstein<br />

Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Die Gemeindewahlleiterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Kommunalwahl 2009<br />

Gemäß § 47 Abs.5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:<br />

Herr Roland Benroth, jetzt wohnhaft in 06118 Halle, Seebener<br />

Str. 105, scheidet gemäß § 41 Abs.1 Ziffer 1 Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der aktuellen Fassung<br />

als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz zum<br />

02.04.2012 aus, da er auf sein Mandat verzichtet hat und diesen<br />

Verzicht gegenüber der Gemeindewahlleiterin schriftlich erklärt<br />

hat.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass Herr Benroth für die CDU zur Wahl<br />

des damaligen Gemeinderates angetreten war und diese Liste<br />

keinen weiteren Bewerber ausweist, besteht nicht die Möglichkeit,<br />

einen nächst festgestellten Bewerber zu benennen. Der<br />

Platz im Ortschaftsrat der Ortschaft Plötz bleibt unbesetzt.<br />

gez. Klecar<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

Benutzungsordnung kommunaler Räume<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 44 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zur Zeit geltenden<br />

Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> in seiner<br />

Sitzung am 27.06.2012. unter der Beschluss-Nr. 181-18/12/<br />

SR folgende Benutzungsordnung kommunaler Räume der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Zweckbestimmung<br />

Die Räumlichkeiten in kommunaler Trägerschaft sollen primär<br />

für städtische Veranstaltungen sowie für ortsansässige Vereinsund<br />

Parteiveranstaltungen, Feiern und Jubiläen von Privatpersonen<br />

sowie für Veranstaltung privatrechtlicher juristischer Personen<br />

bereitgestellt werden.<br />

§ 2<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Benutzungsordnung gilt für folgende kommunale<br />

Räumlichkeiten: die <strong>Stadt</strong>halle und der Gaststättenraum im „Historischen<br />

<strong>Stadt</strong>gut“ <strong>Löbejün</strong>, das <strong>Stadt</strong>haus in der Ortschaft <strong>Löbejün</strong>,<br />

das Dorfgemeinschaftshaus in Schlettau, Kulturraum im<br />

Feuerwehrgerätehaus Friedrichsschwerz, das Gemeindehaus in<br />

Dornitz, das Ortsgemeinschaftshaus „Zur Weißen Wand“ in Dobis,<br />

das Dorfgemeinschaftshaus in Gimritz, die Aula der Grundschule<br />

Nauendorf, den Jugendraum, die Gaststätte und die<br />

Mehrzweckhalle im Sport- und Freizeitzentrum Nauendorf, den<br />

Kultursaal in Lettewitz, den Kulturraum in Plötz, den Kulturraum<br />

in Kösseln, den Seniorenclub und das Clubhaus in Rothenburg.<br />

(2) Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich im Rahmen einer<br />

Veranstaltung in den benannten Objekten aufhalten.<br />

(3) Mit dem Betreten der Gesamtbereiche der Objekte unterliegen<br />

Benutzer, Veranstalter, Mitwirkende und Besucher den Bestimmungen<br />

dieser Benutzungsordnung sowie aller sonstigen in<br />

diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen.<br />

§ 3<br />

Nutzungsberechtigte<br />

(1) Nutzungsberechtigte sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> selbst,<br />

die Fraktionen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, ortsan-

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