Jahresbericht der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ...
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Mit Beschluss vom 28. Juli<br />
2011 (Az. 3 B 88.10) hat das Bundesverwaltungsgericht<br />
einer Nichtzulassungsbeschwerdestattgegeben,<br />
um im Revisionsverfahren<br />
die Vereinbarkeit des Selbstbedienungsverbots<br />
für nicht-verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel (§ 17<br />
Abs. 3 ApBetrO) mit Art. 3 und 12<br />
Grundgesetz zu klären. Das Oberverwaltungsgericht<br />
Münster hatte<br />
in <strong>der</strong> Vorinstanz (Urteil vom 19.<br />
Oktober 2010, 13 A 182/08) die<br />
Rechtmäßigkeit des Verbots auch<br />
nach Zulassung des Versandhandels<br />
bejaht.<br />
Standesrecht und<br />
Wettbewerbsrecht<br />
Zur Frage <strong>der</strong> Zulässigkeit von Bonus-/Gutscheinsystemen<br />
in Apotheken<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Abgabe verschreibungspflichtiger<br />
Arzneimittel sind im Berichtszeitraum<br />
erste berufs- und verwaltungsgerichtliche<br />
Entscheidungen<br />
nach den Grundsatzentscheidungen<br />
des Bundesgerichtshofs vom 9. Sep-<br />
tember 2010 (Az. I ZR 193/07 u. a.)<br />
ergangen.<br />
Die Rechtsprechung ist bisher<br />
uneinheitlich. Während teilweise<br />
eine Übertragung <strong>der</strong> vom BGH<br />
postulierten wettbewerbsrechtlichen<br />
»Spürbarkeitsgrenze« auf das<br />
Berufs- und Verwaltungsrecht angenommen<br />
und ein weitergehendes<br />
Einschreiten von Kammern<br />
und Aufsichtsbehörden abgelehnt<br />
wird, bejahen an<strong>der</strong>e Gerichte<br />
eine strikte Anwendung <strong>der</strong> AM-<br />
PreisV und die Möglichkeit berufsrechtlicher<br />
Sanktionen. Das beim<br />
Gemeinsamen Senat <strong>der</strong> Obersten<br />
Gerichtshöfe des Bundes anhängige<br />
Verfahren über die grenzüberschreitende<br />
Geltung <strong>der</strong><br />
AMPreisV (BGH-Vorlagebeschluss<br />
vom 9. September 2010, Az. I ZR<br />
72/08) kam im Berichtszeitraum<br />
noch nicht zur Entscheidung. Eine<br />
gesetzliche Klarstellung ist im<br />
Rahmen des Zweiten Arzneimittelrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzesvorgesehen.<br />
Medizinprodukterecht<br />
Im Berichtszeitraum hat das Bundeskabinett<br />
eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zur Durchführung<br />
des Medizinproduktegesetzes<br />
(Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift<br />
– MPGVwV) beschlossen.<br />
Diese wird am 1. Januar 2013<br />
in Kraft treten. Durch die Verwaltungsvorschrift<br />
soll die bundeseinheitliche<br />
und qualitätsgesicherte<br />
Durchführung des Medizinproduktegesetzes,<br />
insbeson<strong>der</strong>e in Bezug<br />
auf die Überwachung, die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Sachkenntnis <strong>der</strong><br />
mit <strong>der</strong> Überwachung beauftragten<br />
Personen sowie die Ausstattung,<br />
den Informationsaustausch<br />
und die Zusammenarbeit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Behörden gewährleistet<br />
werden.<br />
Kammerrecht<br />
Im Berichtszeitraum hat das Bundesministerium<br />
des Inneren (BMI)<br />
den Entwurf eines Gesetzes zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> elektronischen Verwaltung<br />
sowie zur Än<strong>der</strong>ung weiterer<br />
Vorschriften (E-Government-<br />
Gesetz) vorgelegt. Nach dem Gesetzentwurf<br />
soll generell ein elektronischer<br />
Zugang zu den Verwaltungsbehörden<br />
geschaffen werden.<br />
Dies kann auch die Landesapothekerkammern<br />
als Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts betreffen,<br />
soweit sie apothekenrechtliche<br />
und sonstige Vorschriften des<br />
Bundesrechts ausführen (z. B. hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Dienstbereitschaft,<br />
<strong>der</strong> Genehmigung von Heimversorgungsverträgen<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anerkennung<br />
ausländischer PKA-Ausbildungen).<br />
Zum 1. April 2012 ist das Gesetz<br />
zur Verbesserung <strong>der</strong> Feststellung<br />
und Anerkennung im Ausland<br />
erworbener Berufsqualifikationen<br />
in Kraft getreten. Mit diesem<br />
Gesetz wurden unter an<strong>der</strong>em<br />
die Bundes-Apothekerordnung, die<br />
Approbationsordnung für Apotheker<br />
sowie das PTA-Gesetz geän-<br />
Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
<strong>der</strong>t. Neben einer Neuordnung<br />
des Anerkennungsverfahrens wurden<br />
erweiterte Möglichkeiten zur<br />
Anerkennung von Ausbildungen<br />
aus Nicht-EU-Staaten eingeführt.<br />
Zudem wurde die Zuständigkeit<br />
für die Anerkennung von im Ausland<br />
erworbenen PKA-Ausbildungen<br />
den Landesapothekerkammern zu-<br />
gewiesen.<br />
Europarecht<br />
Arzneimittelrecht<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Implementierung<br />
<strong>der</strong> sog. Fälschungsrichtlinie<br />
2011/62/EU hat die Kommission<br />
eine öffentliche Konsultation zur<br />
Gestaltung ihrer künftigen delegierten<br />
Rechtsakte durchgeführt.<br />
Die <strong>ABDA</strong> hat sich über den Zusammenschluss<br />
<strong>der</strong> Apotheker in<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union (ZAEU) an<br />
gemeinsamen Gesprächen <strong>der</strong> europäischen<br />
Stakehol<strong>der</strong>verbände<br />
beteiligt, die zum Abschluss eines<br />
Memorandum of Un<strong>der</strong>standing<br />
führten. Mit dieser konzertierten<br />
Aktion soll die Kommission davon<br />
überzeugt werden, die Realisierung<br />
eines europaweiten stakehol<strong>der</strong>geführten<br />
Modells zur Authentifizierung<br />
von Arzneimitteln zu ermöglichen.<br />
Als Bestandteil dieses<br />
Modells wurde in Deutschland<br />
ebenfalls unter Beteiligung <strong>der</strong><br />
<strong>ABDA</strong> <strong>der</strong> Verein securPharm gegründet.<br />
Kurz nachdem die Novellierung<br />
<strong>der</strong> EU-Pharmakovigilanzvorschriften<br />
abgeschlossen war,<br />
führte <strong>der</strong> »Mediator«-Skandal in<br />
Frankreich zu einer Diskussion<br />
über Nachbesserungsbedarf. Die<br />
Kommission legte im Berichtszeitraum<br />
einen ergänzenden Richtlinienvorschlag<br />
vor, mit dem diesem<br />
Anliegen Rechnung getragen wird.<br />
Das Gesetzgebungsverfahren ist<br />
noch nicht abgeschlossen, mit<br />
einer zügigen Einigung zwischen<br />
Parlament und Rat ist aber zu<br />
rechnen.<br />
Das immer noch anhängige<br />
Gesetzgebungsverfahren zur Arzneimittelinformation<br />
kam im Be-<br />
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