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Jahresbericht der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ...

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Mit Beschluss vom 28. Juli<br />

2011 (Az. 3 B 88.10) hat das Bundesverwaltungsgericht<br />

einer Nichtzulassungsbeschwerdestattgegeben,<br />

um im Revisionsverfahren<br />

die Vereinbarkeit des Selbstbedienungsverbots<br />

für nicht-verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel (§ 17<br />

Abs. 3 ApBetrO) mit Art. 3 und 12<br />

Grundgesetz zu klären. Das Oberverwaltungsgericht<br />

Münster hatte<br />

in <strong>der</strong> Vorinstanz (Urteil vom 19.<br />

Oktober 2010, 13 A 182/08) die<br />

Rechtmäßigkeit des Verbots auch<br />

nach Zulassung des Versandhandels<br />

bejaht.<br />

Standesrecht und<br />

Wettbewerbsrecht<br />

Zur Frage <strong>der</strong> Zulässigkeit von Bonus-/Gutscheinsystemen<br />

in Apotheken<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Abgabe verschreibungspflichtiger<br />

Arzneimittel sind im Berichtszeitraum<br />

erste berufs- und verwaltungsgerichtliche<br />

Entscheidungen<br />

nach den Grundsatzentscheidungen<br />

des Bundesgerichtshofs vom 9. Sep-<br />

tember 2010 (Az. I ZR 193/07 u. a.)<br />

ergangen.<br />

Die Rechtsprechung ist bisher<br />

uneinheitlich. Während teilweise<br />

eine Übertragung <strong>der</strong> vom BGH<br />

postulierten wettbewerbsrechtlichen<br />

»Spürbarkeitsgrenze« auf das<br />

Berufs- und Verwaltungsrecht angenommen<br />

und ein weitergehendes<br />

Einschreiten von Kammern<br />

und Aufsichtsbehörden abgelehnt<br />

wird, bejahen an<strong>der</strong>e Gerichte<br />

eine strikte Anwendung <strong>der</strong> AM-<br />

PreisV und die Möglichkeit berufsrechtlicher<br />

Sanktionen. Das beim<br />

Gemeinsamen Senat <strong>der</strong> Obersten<br />

Gerichtshöfe des Bundes anhängige<br />

Verfahren über die grenzüberschreitende<br />

Geltung <strong>der</strong><br />

AMPreisV (BGH-Vorlagebeschluss<br />

vom 9. September 2010, Az. I ZR<br />

72/08) kam im Berichtszeitraum<br />

noch nicht zur Entscheidung. Eine<br />

gesetzliche Klarstellung ist im<br />

Rahmen des Zweiten Arzneimittelrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzesvorgesehen.<br />

Medizinprodukterecht<br />

Im Berichtszeitraum hat das Bundeskabinett<br />

eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zur Durchführung<br />

des Medizinproduktegesetzes<br />

(Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift<br />

– MPGVwV) beschlossen.<br />

Diese wird am 1. Januar 2013<br />

in Kraft treten. Durch die Verwaltungsvorschrift<br />

soll die bundeseinheitliche<br />

und qualitätsgesicherte<br />

Durchführung des Medizinproduktegesetzes,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Bezug<br />

auf die Überwachung, die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Sachkenntnis <strong>der</strong><br />

mit <strong>der</strong> Überwachung beauftragten<br />

Personen sowie die Ausstattung,<br />

den Informationsaustausch<br />

und die Zusammenarbeit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörden gewährleistet<br />

werden.<br />

Kammerrecht<br />

Im Berichtszeitraum hat das Bundesministerium<br />

des Inneren (BMI)<br />

den Entwurf eines Gesetzes zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> elektronischen Verwaltung<br />

sowie zur Än<strong>der</strong>ung weiterer<br />

Vorschriften (E-Government-<br />

Gesetz) vorgelegt. Nach dem Gesetzentwurf<br />

soll generell ein elektronischer<br />

Zugang zu den Verwaltungsbehörden<br />

geschaffen werden.<br />

Dies kann auch die Landesapothekerkammern<br />

als Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts betreffen,<br />

soweit sie apothekenrechtliche<br />

und sonstige Vorschriften des<br />

Bundesrechts ausführen (z. B. hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Dienstbereitschaft,<br />

<strong>der</strong> Genehmigung von Heimversorgungsverträgen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anerkennung<br />

ausländischer PKA-Ausbildungen).<br />

Zum 1. April 2012 ist das Gesetz<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Feststellung<br />

und Anerkennung im Ausland<br />

erworbener Berufsqualifikationen<br />

in Kraft getreten. Mit diesem<br />

Gesetz wurden unter an<strong>der</strong>em<br />

die Bundes-Apothekerordnung, die<br />

Approbationsordnung für Apotheker<br />

sowie das PTA-Gesetz geän-<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

<strong>der</strong>t. Neben einer Neuordnung<br />

des Anerkennungsverfahrens wurden<br />

erweiterte Möglichkeiten zur<br />

Anerkennung von Ausbildungen<br />

aus Nicht-EU-Staaten eingeführt.<br />

Zudem wurde die Zuständigkeit<br />

für die Anerkennung von im Ausland<br />

erworbenen PKA-Ausbildungen<br />

den Landesapothekerkammern zu-<br />

gewiesen.<br />

Europarecht<br />

Arzneimittelrecht<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Implementierung<br />

<strong>der</strong> sog. Fälschungsrichtlinie<br />

2011/62/EU hat die Kommission<br />

eine öffentliche Konsultation zur<br />

Gestaltung ihrer künftigen delegierten<br />

Rechtsakte durchgeführt.<br />

Die <strong>ABDA</strong> hat sich über den Zusammenschluss<br />

<strong>der</strong> Apotheker in<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union (ZAEU) an<br />

gemeinsamen Gesprächen <strong>der</strong> europäischen<br />

Stakehol<strong>der</strong>verbände<br />

beteiligt, die zum Abschluss eines<br />

Memorandum of Un<strong>der</strong>standing<br />

führten. Mit dieser konzertierten<br />

Aktion soll die Kommission davon<br />

überzeugt werden, die Realisierung<br />

eines europaweiten stakehol<strong>der</strong>geführten<br />

Modells zur Authentifizierung<br />

von Arzneimitteln zu ermöglichen.<br />

Als Bestandteil dieses<br />

Modells wurde in Deutschland<br />

ebenfalls unter Beteiligung <strong>der</strong><br />

<strong>ABDA</strong> <strong>der</strong> Verein securPharm gegründet.<br />

Kurz nachdem die Novellierung<br />

<strong>der</strong> EU-Pharmakovigilanzvorschriften<br />

abgeschlossen war,<br />

führte <strong>der</strong> »Mediator«-Skandal in<br />

Frankreich zu einer Diskussion<br />

über Nachbesserungsbedarf. Die<br />

Kommission legte im Berichtszeitraum<br />

einen ergänzenden Richtlinienvorschlag<br />

vor, mit dem diesem<br />

Anliegen Rechnung getragen wird.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren ist<br />

noch nicht abgeschlossen, mit<br />

einer zügigen Einigung zwischen<br />

Parlament und Rat ist aber zu<br />

rechnen.<br />

Das immer noch anhängige<br />

Gesetzgebungsverfahren zur Arzneimittelinformation<br />

kam im Be-<br />

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