Jahresbericht der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ...
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<strong>der</strong> Kostenträger Bundespolizei<br />
aufgrund des AMNOG Anspruch<br />
auf Erstattung <strong>der</strong> Herstellerabschläge<br />
gegenüber den pharmazeutischen<br />
Unternehmern. Aus<br />
diesem Grund hat das Bundes-<br />
ministerium des Innern mit dem<br />
Deutschen Apothekerverband e. V.<br />
über die Einführung <strong>der</strong> elektronischen<br />
Abrechnung verhandelt. Die<br />
Datenlieferung <strong>der</strong> Rechenzentren<br />
an das Bundesministerium des Innern<br />
wird analog den Bestimmungen<br />
nach § 300 SGB V geregelt.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Vertragsanpassung wurden<br />
zudem die Bestimmungen zu<br />
Hilfsmitteln aufgrund von geän<strong>der</strong>ten<br />
Regularien <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />
in <strong>der</strong> GKV angepasst, Abgabebestimmungen<br />
modifiziert und<br />
Preisanpassungen vorgenommen.<br />
Teststreifenvereinbarung mit<br />
<strong>der</strong> BARMER GEK<br />
Zu <strong>der</strong> bestehenden Teststreifenvereinbarung<br />
mit <strong>der</strong> BARMER GEK<br />
wurde zum 1. Oktober 2011 sowie<br />
zum 1. Juni 2012 die Preisgruppe<br />
2 um weitere Teststreifen ergänzt.<br />
Vereinbarung mit <strong>der</strong><br />
DAK Gesundheit<br />
Infolge <strong>der</strong> Fusion <strong>der</strong> DAK mit <strong>der</strong><br />
BKK Gesundheit und <strong>der</strong> BKK Axel<br />
Springer zur DAK Gesundheit<br />
wurde die Frage <strong>der</strong> Geltung<br />
<strong>der</strong> Arznei- und Hilfsmittelversorgungsverträge<br />
aufgeworfen. Dabei<br />
wurden von DAK Gesundheit und<br />
Deutschem Apothekerverband e. V.<br />
wi<strong>der</strong>streitenden Rechtspositionen<br />
vertreten. Um Rechtssicherheit bezüglich<br />
<strong>der</strong> Geltung <strong>der</strong> Verträge<br />
herbeizuführen, haben DAV und<br />
DAK daher eine Vereinbarung<br />
getroffen. Danach entfalten die<br />
Landesvereinbarungen für die<br />
ehemaligen Betriebskrankenkassen<br />
jedenfalls ab April 2012 keine<br />
Wirkung mehr. Die DAK Gesundheit<br />
verpflichtet sich, keine Beanstandungen<br />
o<strong>der</strong> Vertragsmaßnahmen<br />
durchzuführen, wenn<br />
Apotheken auf die ehemaligen<br />
BKKen ausgestellte Verordnungen<br />
nach den bisherigen BKK-Bedingungen<br />
beliefern. Diese Friedenspflicht<br />
greift bis zum 31. Dezember<br />
2012.<br />
Beziehungen Apotheken – Krankenkassen<br />
Vertragsbeziehungen/<br />
Neue Versorgungsformen<br />
Im Bereich <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />
Dienstleistungen wurden im Berichtszeitraum<br />
zahlreiche Gespräche<br />
mit gesetzlichen und privaten<br />
Krankenkassen geführt, welche<br />
darauf abzielten, die bestehenden<br />
Verträge zu optimieren sowie die<br />
Möglichkeit des Abschlusses weiterer<br />
Verträge zu sondieren.<br />
Eine Weichenstellung für die Zukunft<br />
von Verträgen über pharmazeutische<br />
Dienstleistungen bedeutet<br />
die Fertigstellung des »Leistungskatalogs<br />
<strong>der</strong> Beratungs- und<br />
Serviceangebote in Apotheken«<br />
(LeiKa) im Berichtszeitraum. Der<br />
sich ständig wandelnde Gesundheitsmarkt<br />
stellt die Apotheken und<br />
ihre Kunden vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />
Die Perspektive <strong>der</strong><br />
wohnortnahen Apotheke liegt dabei<br />
in <strong>der</strong> konsequenten Hinwendung<br />
zum Kunden, <strong>der</strong> in einem komplexen<br />
Gesundheitssystem Sicherheit,<br />
Qualität und Individualität sucht.<br />
Gefragt sind daher Angebote, die<br />
qualifizierten Service und pharma-<br />
Verhandlungen und Vereinbarungen © Reicher – FOTOLIA<br />
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