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Jahresbericht der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ...

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<strong>der</strong> Kostenträger Bundespolizei<br />

aufgrund des AMNOG Anspruch<br />

auf Erstattung <strong>der</strong> Herstellerabschläge<br />

gegenüber den pharmazeutischen<br />

Unternehmern. Aus<br />

diesem Grund hat das Bundes-<br />

ministerium des Innern mit dem<br />

Deutschen Apothekerverband e. V.<br />

über die Einführung <strong>der</strong> elektronischen<br />

Abrechnung verhandelt. Die<br />

Datenlieferung <strong>der</strong> Rechenzentren<br />

an das Bundesministerium des Innern<br />

wird analog den Bestimmungen<br />

nach § 300 SGB V geregelt.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Vertragsanpassung wurden<br />

zudem die Bestimmungen zu<br />

Hilfsmitteln aufgrund von geän<strong>der</strong>ten<br />

Regularien <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />

in <strong>der</strong> GKV angepasst, Abgabebestimmungen<br />

modifiziert und<br />

Preisanpassungen vorgenommen.<br />

Teststreifenvereinbarung mit<br />

<strong>der</strong> BARMER GEK<br />

Zu <strong>der</strong> bestehenden Teststreifenvereinbarung<br />

mit <strong>der</strong> BARMER GEK<br />

wurde zum 1. Oktober 2011 sowie<br />

zum 1. Juni 2012 die Preisgruppe<br />

2 um weitere Teststreifen ergänzt.<br />

Vereinbarung mit <strong>der</strong><br />

DAK Gesundheit<br />

Infolge <strong>der</strong> Fusion <strong>der</strong> DAK mit <strong>der</strong><br />

BKK Gesundheit und <strong>der</strong> BKK Axel<br />

Springer zur DAK Gesundheit<br />

wurde die Frage <strong>der</strong> Geltung<br />

<strong>der</strong> Arznei- und Hilfsmittelversorgungsverträge<br />

aufgeworfen. Dabei<br />

wurden von DAK Gesundheit und<br />

Deutschem Apothekerverband e. V.<br />

wi<strong>der</strong>streitenden Rechtspositionen<br />

vertreten. Um Rechtssicherheit bezüglich<br />

<strong>der</strong> Geltung <strong>der</strong> Verträge<br />

herbeizuführen, haben DAV und<br />

DAK daher eine Vereinbarung<br />

getroffen. Danach entfalten die<br />

Landesvereinbarungen für die<br />

ehemaligen Betriebskrankenkassen<br />

jedenfalls ab April 2012 keine<br />

Wirkung mehr. Die DAK Gesundheit<br />

verpflichtet sich, keine Beanstandungen<br />

o<strong>der</strong> Vertragsmaßnahmen<br />

durchzuführen, wenn<br />

Apotheken auf die ehemaligen<br />

BKKen ausgestellte Verordnungen<br />

nach den bisherigen BKK-Bedingungen<br />

beliefern. Diese Friedenspflicht<br />

greift bis zum 31. Dezember<br />

2012.<br />

Beziehungen Apotheken – Krankenkassen<br />

Vertragsbeziehungen/<br />

Neue Versorgungsformen<br />

Im Bereich <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />

Dienstleistungen wurden im Berichtszeitraum<br />

zahlreiche Gespräche<br />

mit gesetzlichen und privaten<br />

Krankenkassen geführt, welche<br />

darauf abzielten, die bestehenden<br />

Verträge zu optimieren sowie die<br />

Möglichkeit des Abschlusses weiterer<br />

Verträge zu sondieren.<br />

Eine Weichenstellung für die Zukunft<br />

von Verträgen über pharmazeutische<br />

Dienstleistungen bedeutet<br />

die Fertigstellung des »Leistungskatalogs<br />

<strong>der</strong> Beratungs- und<br />

Serviceangebote in Apotheken«<br />

(LeiKa) im Berichtszeitraum. Der<br />

sich ständig wandelnde Gesundheitsmarkt<br />

stellt die Apotheken und<br />

ihre Kunden vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Die Perspektive <strong>der</strong><br />

wohnortnahen Apotheke liegt dabei<br />

in <strong>der</strong> konsequenten Hinwendung<br />

zum Kunden, <strong>der</strong> in einem komplexen<br />

Gesundheitssystem Sicherheit,<br />

Qualität und Individualität sucht.<br />

Gefragt sind daher Angebote, die<br />

qualifizierten Service und pharma-<br />

Verhandlungen und Vereinbarungen © Reicher – FOTOLIA<br />

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