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Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz

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Deutschland und Österreich gemeinsame historisch-politische Wurzeln. Auch entwickelten<br />

diese Länder im Prozeß ihrer Staatenbildung Formen der korporativen Repräsentation<br />

gesellschaftlicher Interessen, die das ähnliche Muster der späteren korporatistischen<br />

und konkordanz-demokratischen Regelungstechniken dieser Demokratien nach<br />

dem Zweiten Weltkrieg beeinflußten (vgl. Armingeon/Freitag 1997, S. 7).<br />

Im System der industriellen Beziehungen und in den Arbeitsmarktstrukturen gibt es<br />

allerdings auch einige Unterschiede in Deutschland und Österreich. Wie später deutlich<br />

werden wird, erklären die Unterschiede im System der industriellen Beziehungen in<br />

Deutschland und Österreich z.B., warum Übergangsarbeitsmärkte und in diesem Zusammenhang<br />

entsprechende Förderinstrumente in Österreich schneller entstanden als in<br />

Deutschland. Die Unterschiede können auch teilweise erklären, warum sich die Grundanforderungen<br />

an die <strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> Übergangsarbeitsmärkten und die bisherigen Erfahrungen<br />

damit in Deutschland und Österreich etwas unterscheiden.<br />

Die wichtigsten Unterschiede im System der industriellen Beziehungen und in den<br />

Arbeitsmarktstrukturen sollen im folgenden skizziert werden:<br />

Zentralismus versus Föderalismus<br />

In Österreich ist im Vergleich zu Deutschland der Föderalismus im System der industriellen<br />

Beziehungen sehr schwach ausgeprägt. Z.B. gilt der Österreichische Gewerkschaftsbund<br />

(ÖGB) als einer der am zentralistisch organisiertesten in der freien Welt. Er<br />

ist gleichzeitig die machtvollste freiwillige Vereinigung in Österreich, die lange Jahre als<br />

unsichtbare Teilhaberin an der Regierung galt. Unter ihrem Dach befinden sich zahlreiche<br />

Einzelgewerkschaften, die keinerlei unabhängige Identität besitzen. Der ÖGB verfügt<br />

über beträchtliche Autorität gegenüber seinen Mitgliedern, z.B. kontrolliert er deren<br />

Finanzen und Personal. (vgl. Tomandl/Fuerboeck 1986, S. 18ff.; EIRR 1992, S. 23).<br />

Dennoch gesteht die ÖGB-Spitze den Mitgliedsgewerkschaften Autonomie bei Kollektivverhandlungen<br />

zu, d.h. die Einzelgewerkschaften formen die österreichische Lohnpolitik<br />

mit. Aber auch die Unternehmerinteressen in Österreich werden alle zentral <strong>durch</strong><br />

die Bundeswirtschaftskammer vertreten, welche als Schaltstelle der Interessenvertretung<br />

<strong>von</strong> Handel, Gewerbe, Industrie usw. fungiert (vgl. Talos 1981, S. 310). Die Zentralisierung<br />

der Unternehmerpolitik (mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft)<br />

schwächt die Möglichkeit konfliktreicher Strategien einzelner Interessenverbände ab<br />

- wie sie beispielsweise in Deutschland <strong>durch</strong> den Bundesverband der Deutschen<br />

Industrie (BDI) und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />

praktiziert werden - und ermöglicht eine einheitliche Unternehmerpolitik (vgl. Talos<br />

1981, S. 310f.).<br />

Sozialpartnerschaft versus Konfliktpartnerschaft<br />

In der Literatur (vgl. z.B. Armingeon/Freitag 1997; Lichtenberger 1997; Seckauer 1997;<br />

Tomandl/Fuerboeck 1986) und in Gesprächen mit Österreich-Experten wird die hohe<br />

Konsensbereitschaft der Sozialpartner (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Kammern)<br />

immer wieder hervorgehoben, was sich u.a. darin äußert, daß die Zahl der Streiks und<br />

Aussperrungen in Österreich im Vergleich zu Deutschland äußerst gering ist (vgl.<br />

Armingeon/Freitag 1997, S. 64, Tabelle 28a). Eine solche konsensuale und friedliche<br />

Sozialpartnerschaft wie sie zwischen den Sozialpartnern in Österreich besteht, wird <strong>von</strong><br />

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