KMG Prospekt
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Angaben zur Veranlagung<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
Veräußerung der Vermögensanlage<br />
verbundene Kosten<br />
Übertragung und Handelbarkeit der<br />
Veranlagung<br />
10 II. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Auf den Beteiligungsbetrag ist vom Investor zusätzlich ein Agio von 5 Prozent<br />
zu erbringen. Leistet ein Investor den Beteiligungsbetrag und das darauf<br />
entfallende Agio nicht fristgerecht, so ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, vom Investor Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent<br />
pro Monat zuzüglich eines Ersatzes für weitere Verzugsschäden zu verlangen.<br />
Die Zinspfl icht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.<br />
Bei der Beteiligung als Direktkommanditist entstehen Kosten für die notarielle<br />
Beglaubigung der Handelsregistervollmacht, für die Eintragung in das<br />
Handelsregister sowie für die spätere Löschung aus dem Handelsregister.<br />
Diese Kosten sind von dem Investor selbst zu tragen. Ebenso trägt der<br />
Investor die anfallenden Kosten bei einer Übertragung der Vermögensanlage<br />
und im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft, insbesondere<br />
Makler-, Notar-, Gerichts- und Gutachterkosten (ggf. auch im Zusammenhang<br />
mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens). Im Falle<br />
einer Übertragung erhält die Treuhänderin eine einmalige Verwaltungsgebühr<br />
in Höhe von 1 Prozent der vom Investor gezeichneten Kommanditeinlagen,<br />
mindestens jedoch EUR 100,00, maximal jedoch EUR 250,00,<br />
jeweils zzgl. gesetzlicher deutscher Umsatzsteuer von dem Treugeber/<br />
Kommanditisten. Bei einer Übertragung oder Belastung seiner Beteiligung<br />
hat der Investor die Fondsgesellschaft von steuerlichen und anderen wirtschaftlichen<br />
Nachteilen freizustellen. Der Investor hat die Treuhänderin von<br />
Verbindlichkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis<br />
und der für den Investor gehaltenen Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
entstehen, freizuhalten.<br />
Im Zusammenhang mit der Beteiligung können beim Investor weitere Kosten<br />
entstehen, wie Bankgebühren, Telefongebühren, Porto, Vergütungen<br />
für eine persönliche Treuhandverwaltung, Rechts- und sonstige Beratungskosten,<br />
Kosten für die Teilnahme am schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
oder Reisekosten für die Teilnahme an körperlichen Gesellschafterversammlungen,<br />
die der jeweilige Investor ebenfalls selbst zu tragen hat. Zu<br />
den sonstigen Beratungskosten zählen auch Kosten für eine steuerliche<br />
Beratung und für die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Kosten,<br />
die bei einer Prüfung des Jahresabschlusses auf Richtigkeit gemäß § 166<br />
Abs. 1 dHGB entstehen. Falls die Vermögensanlage fremdfi nanziert wird,<br />
trägt der Investor die anfallenden Zinsen, Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
und vergleichbare Vergütungen.<br />
Die exakte Höhe der vorstehend genannten Kosten ist abhängig vom Einzelfall<br />
und kann daher nicht angegeben werden. Nach Kenntnis der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />
fallen über die zuvor aufgeführten und prospektierten<br />
Kosten hinaus keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />
Veräußerung verbundenen Kosten für den Investor an.<br />
Für den Handel von Kommanditanteilen existiert kein geregelter Markt. Der<br />
Verkauf über sog. Zweitmarkt-Handelsplattformen ist nur eingeschränkt<br />
möglich. Zu den hieraus resultierenden Risiken wird auf den Punkt „Veräußerbarkeit<br />
der Beteiligung“ unter III. „Wesentliche Riskien der Vermögensanlage“<br />
auf Seite 15 verwiesen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung<br />
einer Kommanditbeteiligung im Ganzen oder in Teilen ist durch<br />
Abtretung möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin. Das gilt auch für Belastungen oder Verpfändungen<br />
der Kommanditbeteiligung sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen<br />
Gesellschafteransprüche.