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KMG Prospekt

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Angaben zur Veranlagung<br />

Mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbundene Kosten<br />

Übertragung und Handelbarkeit der<br />

Veranlagung<br />

10 II. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Auf den Beteiligungsbetrag ist vom Investor zusätzlich ein Agio von 5 Prozent<br />

zu erbringen. Leistet ein Investor den Beteiligungsbetrag und das darauf<br />

entfallende Agio nicht fristgerecht, so ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, vom Investor Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent<br />

pro Monat zuzüglich eines Ersatzes für weitere Verzugsschäden zu verlangen.<br />

Die Zinspfl icht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.<br />

Bei der Beteiligung als Direktkommanditist entstehen Kosten für die notarielle<br />

Beglaubigung der Handelsregistervollmacht, für die Eintragung in das<br />

Handelsregister sowie für die spätere Löschung aus dem Handelsregister.<br />

Diese Kosten sind von dem Investor selbst zu tragen. Ebenso trägt der<br />

Investor die anfallenden Kosten bei einer Übertragung der Vermögensanlage<br />

und im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft, insbesondere<br />

Makler-, Notar-, Gerichts- und Gutachterkosten (ggf. auch im Zusammenhang<br />

mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens). Im Falle<br />

einer Übertragung erhält die Treuhänderin eine einmalige Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von 1 Prozent der vom Investor gezeichneten Kommanditeinlagen,<br />

mindestens jedoch EUR 100,00, maximal jedoch EUR 250,00,<br />

jeweils zzgl. gesetzlicher deutscher Umsatzsteuer von dem Treugeber/<br />

Kommanditisten. Bei einer Übertragung oder Belastung seiner Beteiligung<br />

hat der Investor die Fondsgesellschaft von steuerlichen und anderen wirtschaftlichen<br />

Nachteilen freizustellen. Der Investor hat die Treuhänderin von<br />

Verbindlichkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis<br />

und der für den Investor gehaltenen Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

entstehen, freizuhalten.<br />

Im Zusammenhang mit der Beteiligung können beim Investor weitere Kosten<br />

entstehen, wie Bankgebühren, Telefongebühren, Porto, Vergütungen<br />

für eine persönliche Treuhandverwaltung, Rechts- und sonstige Beratungskosten,<br />

Kosten für die Teilnahme am schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

oder Reisekosten für die Teilnahme an körperlichen Gesellschafterversammlungen,<br />

die der jeweilige Investor ebenfalls selbst zu tragen hat. Zu<br />

den sonstigen Beratungskosten zählen auch Kosten für eine steuerliche<br />

Beratung und für die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Kosten,<br />

die bei einer Prüfung des Jahresabschlusses auf Richtigkeit gemäß § 166<br />

Abs. 1 dHGB entstehen. Falls die Vermögensanlage fremdfi nanziert wird,<br />

trägt der Investor die anfallenden Zinsen, Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

und vergleichbare Vergütungen.<br />

Die exakte Höhe der vorstehend genannten Kosten ist abhängig vom Einzelfall<br />

und kann daher nicht angegeben werden. Nach Kenntnis der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

fallen über die zuvor aufgeführten und prospektierten<br />

Kosten hinaus keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung verbundenen Kosten für den Investor an.<br />

Für den Handel von Kommanditanteilen existiert kein geregelter Markt. Der<br />

Verkauf über sog. Zweitmarkt-Handelsplattformen ist nur eingeschränkt<br />

möglich. Zu den hieraus resultierenden Risiken wird auf den Punkt „Veräußerbarkeit<br />

der Beteiligung“ unter III. „Wesentliche Riskien der Vermögensanlage“<br />

auf Seite 15 verwiesen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung<br />

einer Kommanditbeteiligung im Ganzen oder in Teilen ist durch<br />

Abtretung möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin. Das gilt auch für Belastungen oder Verpfändungen<br />

der Kommanditbeteiligung sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen<br />

Gesellschafteransprüche.

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