KMG Prospekt
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2.20 Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung<br />
samt aller Nebenkosten<br />
Der Investor erwirbt die Anteile an der Emittentin zum<br />
Zeichnungsbetrag, dieser soll mindestens EUR 10.000<br />
betragen, hiervon abweichende Beträge müssen ohne<br />
Rest durch 1.000 teilbar sein. Vom Mindestbetrag nach<br />
unten abweichende Zeichnungsbeträge bedürfen der<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Der Investor hat zusätzlich ein Agio über 5 Prozent des<br />
Zeichnungsbetrages zu leisten.<br />
Zu den weiteren möglichen Nebenkosten wird auf Punkt<br />
2.14.1 auf Seite 37 verwiesen.<br />
2.21 Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung<br />
durch Eintragung in öffentliche Bücher<br />
Die Veranlagung wird nicht durch eine Eintragung in<br />
öffentliche Bücher abgesichert.<br />
Die Emittentin ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes<br />
Hamburg, Deutschland unter der Registernummer<br />
HRA 113877 eingetragen. Eine Erhöhung der Kommanditeinlage<br />
wird von der Gesellschaft dem Handelsregister<br />
zur Eintragung angemeldet und kann somit dem Handelsregister<br />
entnommen werden.<br />
Nach Beendigung der Platzierungsphase hat jeder Investor<br />
unter der Voraussetzung, dass er die von ihm gezeichnete<br />
Kommanditeinlage zuzüglich des Agios an die Fondsgesellschaft<br />
gezahlt hat und er der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eine wirksame, notariell beglaubigte, und<br />
nur aus wichtigem Grund widerrufbare Registervollmacht<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 dBGB<br />
und dem Recht zur Erteilung von Untervollmachten erteilt<br />
hat, die sich bei einem Wechsel der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ggf. auch auf deren Nachfolgerin erstreckt<br />
und zu allen Anmeldungen bzw. Erklärungen gegenüber<br />
dem Handelsregister in seinem Namen berechtigt, das<br />
Recht, die Übertragung der für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung zu verlangen und sich auf<br />
eigene Kosten ins Handelsregister eintragen zu lassen und<br />
damit in die Stellung eines unmittelbar beteiligten Investors<br />
zu wechseln. Die Übertragung erfolgt im Wege der<br />
Sonderrechtsnachfolge und ist aufschiebend bedingt auf<br />
die Eintragung des Investors in das Handelsregister.<br />
40 Kapitel 2<br />
2.22 Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der<br />
Veranlagung<br />
Die zukünftige Wertentwicklung der Veranlagung wird<br />
im Wesentlichen von der rechtzeitigen und vollständigen<br />
Zahlung der jeweiligen Darlehenszinsen seitens der Darlehensnehmerin,<br />
der Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH,<br />
abhängen. Ob die Darlehensnehmerin hierzu stets in der<br />
Lage sein wird, hängt vor allem von deren wirtschaftlichem<br />
Erfolg ab. Es wird auf die entsprechende Risikodarstellung<br />
unter III.3 ab der Seite 16 verwiesen.<br />
Da die einzelne Investition der Darlehensnehmerin von<br />
den sich ihr bietenden Möglichkeiten abhängt, ist eine<br />
Prognose der Wertentwicklung der Veranlagung mit Unsicherheiten<br />
behaftet. Ein möglicher Verlauf der Wertentwicklung<br />
kann den Ausführungen zu Punkt 5.02.3.4 und<br />
Punkt 5.02.3.5 entnommen werden, wobei insbesondere<br />
auf die auf Seite 13 unter III.1 dargestellten allgemeinen<br />
Prognoserisiken hingewiesen wird.<br />
2.23 Bedingungen und Berechnungen des Ausgabepreises<br />
für Veranlagungen, die nach Schluss der<br />
Emission begeben werden<br />
Die Emittentin wurde ausschließlich zum Zwecke dieser<br />
Veranlagung gegründet. Weitere Emissionen erfolgen<br />
daher nicht.<br />
2.24 Angaben über allfällige Bezugsrechte der<br />
vorhandenen Anleger und deren Bezugsrechte<br />
im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens,<br />
Angaben, in welcher Form die Substanzund<br />
Ertragszuwächse der bestehenden Anleger<br />
gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind<br />
Aufgrund der geschlossenen Form der Veranlagung nicht<br />
zutreffend, auf den vorstehenden Punkt 2.23 wird verwiesen.<br />
2.25 Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer<br />
späteren Veräußerung der Veranlagung<br />
Die Investoren können durch gesonderten Vertrag ihren<br />
Kommanditanteil durch Abtretung oder in sonstiger Weise<br />
darüber verfügen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin und der<br />
Treuhandkommanditistin, welche allerdings nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden darf. Ein wichtiger Grund