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KMG Prospekt

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2.20 Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung<br />

samt aller Nebenkosten<br />

Der Investor erwirbt die Anteile an der Emittentin zum<br />

Zeichnungsbetrag, dieser soll mindestens EUR 10.000<br />

betragen, hiervon abweichende Beträge müssen ohne<br />

Rest durch 1.000 teilbar sein. Vom Mindestbetrag nach<br />

unten abweichende Zeichnungsbeträge bedürfen der<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Der Investor hat zusätzlich ein Agio über 5 Prozent des<br />

Zeichnungsbetrages zu leisten.<br />

Zu den weiteren möglichen Nebenkosten wird auf Punkt<br />

2.14.1 auf Seite 37 verwiesen.<br />

2.21 Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung<br />

durch Eintragung in öffentliche Bücher<br />

Die Veranlagung wird nicht durch eine Eintragung in<br />

öffentliche Bücher abgesichert.<br />

Die Emittentin ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes<br />

Hamburg, Deutschland unter der Registernummer<br />

HRA 113877 eingetragen. Eine Erhöhung der Kommanditeinlage<br />

wird von der Gesellschaft dem Handelsregister<br />

zur Eintragung angemeldet und kann somit dem Handelsregister<br />

entnommen werden.<br />

Nach Beendigung der Platzierungsphase hat jeder Investor<br />

unter der Voraussetzung, dass er die von ihm gezeichnete<br />

Kommanditeinlage zuzüglich des Agios an die Fondsgesellschaft<br />

gezahlt hat und er der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eine wirksame, notariell beglaubigte, und<br />

nur aus wichtigem Grund widerrufbare Registervollmacht<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 dBGB<br />

und dem Recht zur Erteilung von Untervollmachten erteilt<br />

hat, die sich bei einem Wechsel der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ggf. auch auf deren Nachfolgerin erstreckt<br />

und zu allen Anmeldungen bzw. Erklärungen gegenüber<br />

dem Handelsregister in seinem Namen berechtigt, das<br />

Recht, die Übertragung der für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung zu verlangen und sich auf<br />

eigene Kosten ins Handelsregister eintragen zu lassen und<br />

damit in die Stellung eines unmittelbar beteiligten Investors<br />

zu wechseln. Die Übertragung erfolgt im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge und ist aufschiebend bedingt auf<br />

die Eintragung des Investors in das Handelsregister.<br />

40 Kapitel 2<br />

2.22 Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der<br />

Veranlagung<br />

Die zukünftige Wertentwicklung der Veranlagung wird<br />

im Wesentlichen von der rechtzeitigen und vollständigen<br />

Zahlung der jeweiligen Darlehenszinsen seitens der Darlehensnehmerin,<br />

der Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH,<br />

abhängen. Ob die Darlehensnehmerin hierzu stets in der<br />

Lage sein wird, hängt vor allem von deren wirtschaftlichem<br />

Erfolg ab. Es wird auf die entsprechende Risikodarstellung<br />

unter III.3 ab der Seite 16 verwiesen.<br />

Da die einzelne Investition der Darlehensnehmerin von<br />

den sich ihr bietenden Möglichkeiten abhängt, ist eine<br />

Prognose der Wertentwicklung der Veranlagung mit Unsicherheiten<br />

behaftet. Ein möglicher Verlauf der Wertentwicklung<br />

kann den Ausführungen zu Punkt 5.02.3.4 und<br />

Punkt 5.02.3.5 entnommen werden, wobei insbesondere<br />

auf die auf Seite 13 unter III.1 dargestellten allgemeinen<br />

Prognoserisiken hingewiesen wird.<br />

2.23 Bedingungen und Berechnungen des Ausgabepreises<br />

für Veranlagungen, die nach Schluss der<br />

Emission begeben werden<br />

Die Emittentin wurde ausschließlich zum Zwecke dieser<br />

Veranlagung gegründet. Weitere Emissionen erfolgen<br />

daher nicht.<br />

2.24 Angaben über allfällige Bezugsrechte der<br />

vorhandenen Anleger und deren Bezugsrechte<br />

im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens,<br />

Angaben, in welcher Form die Substanzund<br />

Ertragszuwächse der bestehenden Anleger<br />

gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind<br />

Aufgrund der geschlossenen Form der Veranlagung nicht<br />

zutreffend, auf den vorstehenden Punkt 2.23 wird verwiesen.<br />

2.25 Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer<br />

späteren Veräußerung der Veranlagung<br />

Die Investoren können durch gesonderten Vertrag ihren<br />

Kommanditanteil durch Abtretung oder in sonstiger Weise<br />

darüber verfügen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin und der<br />

Treuhandkommanditistin, welche allerdings nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden darf. Ein wichtiger Grund

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