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Die Vision von DIGITALEUROPE

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KAPITEL 4 BAUSTEINE FÜR DIE ZUKUNFT<br />

• Funkfrequenzen<br />

Drahtlose Breitbandkonnektivität ist für die moderne<br />

Informationsgesellschaft unverzichtbar. <strong>Die</strong> Verbraucher<br />

werden <strong>von</strong> einer EU-weit harmonisierten und<br />

technologieneutralen Nutzung des Frequenzspektrums<br />

profitieren. <strong>Die</strong> darin begründeten Skaleneffekte für die<br />

Hersteller werden Einsparungen bei den Geräte- und<br />

Infrastrukturkosten ermöglichen, die an die Kunden weitergegeben<br />

werden können. Zudem vereinfacht eine<br />

Harmonisierung der Frequenznutzung das grenzüberschreitende<br />

Roaming. Was einen verbesserten Schutz<br />

des Lebens und der Gesundheit der Bürger sowie <strong>von</strong><br />

deren Hab und Gut anbelangt, wird ein harmonisiertes<br />

Spektrum die Grundlage dafür schaffen, dass im Bereich<br />

der öffentlichen Sicherheit europaweit auf besonders<br />

zuverlässige mobile Breitbanddienste zugegriffen<br />

werden kann.<br />

• Standardisierung<br />

<strong>Die</strong> EU benötigt ein IKT-Standardisierungssystem, das<br />

die Anerkennung und Übernahme <strong>von</strong> Normen gestattet,<br />

die <strong>von</strong> globalen Normungsgremien ausgearbeitet<br />

worden sind. Jeglicher im Zusammenhang mit EU-Politik<br />

stehende Gebrauch <strong>von</strong> IKT-Standards hat dabei<br />

neutral zu sein, was Technologie, Beschaffungsquellen<br />

und die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle anbelangt.<br />

• Schutz der Privatsphäre und Datenschutz<br />

Zur Beförderung des digitalen Binnenmarkts sind die<br />

nationalen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre<br />

und zum Datenschutz zu harmonisieren, die Verwaltungsabläufe<br />

zu verschlanken, und es ist <strong>von</strong> einer<br />

Vorabkontrolle zu einer nachträglichen Beurteilung<br />

überzugehen. Bürokratische Vorschriften hinsichtlich<br />

der Ex-ante-Compliance sollten nach und nach durch<br />

flexiblere, risikobezogene Prozesse ersetzt werden, die<br />

neuen Informationsmodellen und Geschäftsprozessen<br />

gegenüber offener sind. Eine einheitliche Vollzugspraxis<br />

sollte akute Bedrohungen abwehren und sich dabei<br />

in erster Linie auf Beeinträchtigungen der Privatsphäre<br />

oder der Grundrechte der Bürger Europas konzentrieren<br />

und sich zu einem stärker ergebnisorientierten System<br />

bewegen, anstatt sich allein auf den Input zu konzentrieren.<br />

<strong>Die</strong> Bestimmungen hinsichtlich der Weitergabe<br />

personenbezogener Daten an andere Länder sollten<br />

vereinfacht und zu einem gemeinsamen europäischen<br />

System zusammengefasst werden – und dies in einem<br />

globalen Kontext –, um das globale Wesen des Internets<br />

zum Ausdruck zu bringen. Des Weiteren muss, was den<br />

internationalen Datenaustausch anbelangt, die bewährte<br />

„Safe Harbour“-Vereinbarung zwischen der EU und<br />

den USA fortgeführt bzw. im Sinne einer Beseitigung<br />

administrativer Hindernisse verbessert werden. Ein auf<br />

Rechenschaftspflicht gründendes Datenschutzmodell<br />

könnte sich hierbei als hilfreich erweisen.<br />

• Zahlungssysteme<br />

Kostengünstige und sichere Zahlungssysteme sind<br />

den Internet-Nutzern europaweit verfügbar zu machen,<br />

damit diese das Online-Angebot an Waren und <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

auch nutzen können. <strong>Die</strong> Zahlungssysteme<br />

der Anbieter müssen zwischen den verschiedenen EU-<br />

Staaten übereinstimmen, um einen möglichen reibungslosen<br />

grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen.<br />

• WEEE-konformes Recycling <strong>von</strong> Altgeräten<br />

In der Mitteilung der Europäischen Kommission zum<br />

grenzüberschreitenden Business-to-Consumer-E-Commerce<br />

wurde hervorgehoben, dass auf Grundlage der<br />

Altgeräterichtlinie (WEEE) unternommene nationale<br />

Alleingänge in Sachen Recyclingsysteme den grenzüberschreitenden<br />

Handel mit elektrischem und elektronischem<br />

Gerät zum Erliegen bringen können. Der<br />

Vorschlag für eine Neufassung der Altgeräterichtlinie<br />

bemüht sich um eine Harmonisierung bestimmter Elemente<br />

des Systems, insbesondere der Registrierungs-<br />

und Berichterstattungs¬anforderungen, bei gleichzeitiger<br />

Bewahrung und Verbesserung der proportionalen<br />

Verteilung der Zuständigkeiten.<br />

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