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Die Vision von DIGITALEUROPE

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5. Stärkung <strong>von</strong> Trust & Security im Internet<br />

Unmittelbarer Nutzen: 2010–2011<br />

• Bewusstseinsbildung bei den Interessenvertretern in<br />

Bezug auf die <strong>von</strong> der Industrie bereits unternommenen<br />

Maßnahmen im Bereich Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz<br />

und Anstoß eines Dialogs unter den Interessenvertreternrn.<br />

146<br />

• Initiierung <strong>von</strong> (durch öffentlich-private Partnerschaften<br />

veranstaltete) Kampagnen zur Bewusstseinsbildung auf<br />

Ebene sowohl der EU als auch der Mitgliedsstaaten zur<br />

Hervorhebung der Bedeutung <strong>von</strong> Datenschutz und Sicherheit<br />

im weiter gefassten Kontext der Medienkompetenz.<br />

Mittelfristige Maßnahmen (2015):<br />

• Harmonisierung der nationalen Bestimmungen zum<br />

Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz, Verschlankung<br />

der Verwaltungsabläufe und Orientierung<br />

hin zu einer nachträglichen Beurteilung anstelle einer<br />

Vorabkontrolle.<br />

• Überprüfung des gesetzlichen Rahmens zum Datenschutz<br />

in der Weise, dass<br />

- nationale Bestimmungen untereinander harmonisiert<br />

und Verwaltungsabläufe verschlankt werden.<br />

<strong>Die</strong>s steigert die Berechenbarkeit und stärkt den<br />

digitalen Binnenmarkt. Abweichende Implementierungen<br />

des EU-Datenschutzgesetzes sind dabei zu<br />

vermeiden. Es bedarf der Zusammenarbeit auf internationaler<br />

Ebene zur Schaffung eines vorteilhaften,<br />

konsistenten regulatorischen Umfelds. Künftige Fortschreibungen<br />

der Überprüfung haben dem Umstand<br />

Rechnung zu tragen, dass die Technologieneutralität<br />

einen Grundpfeiler der Datenschutzrichtlinie darstellt<br />

und daher stets gewahrt bleiben muss.<br />

P 74<br />

- die Exekutive erst im Schadensfall wirksam aktiv<br />

wird und sich dabei in erster Linie auf nachteilige<br />

Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre oder<br />

auch der Grundrechte der Bürger Europas konzentriert.<br />

- die Bestimmungen hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener<br />

Daten an andere Länder zu einem<br />

gemeinsamen europäischen System zusammengefasst<br />

wird, und dies in einem globalen Kontext, um<br />

das globale Wesen des Internets zum Ausdruck zu<br />

bringen. Ein auf Rechenschaftspflicht gründendes<br />

Datenschutzmodell könnte sich hierbei als hilfreich<br />

erweisen.<br />

146 Vgl. Fußnote 6<br />

• Verbesserung der Sicherheit durch<br />

- die Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft<br />

zur Gewährleistung einer ausreichenden<br />

Belastbarkeit der betriebswichtiger Infrastrukturen,<br />

wobei diese ÖPP einen Austausch über Best Practices<br />

im Umgang mit Ausfällen solcher Infrastrukturen<br />

(auch infolge <strong>von</strong> Naturkatastrophen) ermöglicht, der<br />

die Partner in die Lage versetzt, ihre Bemühungen<br />

strategisch auf einen proaktiven Ansatz zur Steigerung<br />

der Belastbarkeit zu konzentrieren.<br />

- die Unterstützung und Fortführung des öffentlichprivaten<br />

Dialogs im Bereich Security & Trust im Allgemeinen.<br />

- die Umwandlung der Europäischen Agentur für<br />

Netzwerk- und Informationssicherheit (European<br />

Network and Information Security Agency, ENISA,)<br />

in eine ständige Agentur der Europäischen Kommission.<br />

<strong>Die</strong>se wäre auch bestens dafür positioniert,<br />

die Einrichtung und Geschäftstätigkeit der oben beschriebenen<br />

ÖPP unterstützend zu begleiten.<br />

- Förderung öffentlich-privater Zusammenarbeit zur<br />

Bekämpfung der Internetkriminalität.

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