Die Vision von DIGITALEUROPE
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5. Stärkung <strong>von</strong> Trust & Security im Internet<br />
Unmittelbarer Nutzen: 2010–2011<br />
• Bewusstseinsbildung bei den Interessenvertretern in<br />
Bezug auf die <strong>von</strong> der Industrie bereits unternommenen<br />
Maßnahmen im Bereich Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz<br />
und Anstoß eines Dialogs unter den Interessenvertreternrn.<br />
146<br />
• Initiierung <strong>von</strong> (durch öffentlich-private Partnerschaften<br />
veranstaltete) Kampagnen zur Bewusstseinsbildung auf<br />
Ebene sowohl der EU als auch der Mitgliedsstaaten zur<br />
Hervorhebung der Bedeutung <strong>von</strong> Datenschutz und Sicherheit<br />
im weiter gefassten Kontext der Medienkompetenz.<br />
Mittelfristige Maßnahmen (2015):<br />
• Harmonisierung der nationalen Bestimmungen zum<br />
Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz, Verschlankung<br />
der Verwaltungsabläufe und Orientierung<br />
hin zu einer nachträglichen Beurteilung anstelle einer<br />
Vorabkontrolle.<br />
• Überprüfung des gesetzlichen Rahmens zum Datenschutz<br />
in der Weise, dass<br />
- nationale Bestimmungen untereinander harmonisiert<br />
und Verwaltungsabläufe verschlankt werden.<br />
<strong>Die</strong>s steigert die Berechenbarkeit und stärkt den<br />
digitalen Binnenmarkt. Abweichende Implementierungen<br />
des EU-Datenschutzgesetzes sind dabei zu<br />
vermeiden. Es bedarf der Zusammenarbeit auf internationaler<br />
Ebene zur Schaffung eines vorteilhaften,<br />
konsistenten regulatorischen Umfelds. Künftige Fortschreibungen<br />
der Überprüfung haben dem Umstand<br />
Rechnung zu tragen, dass die Technologieneutralität<br />
einen Grundpfeiler der Datenschutzrichtlinie darstellt<br />
und daher stets gewahrt bleiben muss.<br />
P 74<br />
- die Exekutive erst im Schadensfall wirksam aktiv<br />
wird und sich dabei in erster Linie auf nachteilige<br />
Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre oder<br />
auch der Grundrechte der Bürger Europas konzentriert.<br />
- die Bestimmungen hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener<br />
Daten an andere Länder zu einem<br />
gemeinsamen europäischen System zusammengefasst<br />
wird, und dies in einem globalen Kontext, um<br />
das globale Wesen des Internets zum Ausdruck zu<br />
bringen. Ein auf Rechenschaftspflicht gründendes<br />
Datenschutzmodell könnte sich hierbei als hilfreich<br />
erweisen.<br />
146 Vgl. Fußnote 6<br />
• Verbesserung der Sicherheit durch<br />
- die Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft<br />
zur Gewährleistung einer ausreichenden<br />
Belastbarkeit der betriebswichtiger Infrastrukturen,<br />
wobei diese ÖPP einen Austausch über Best Practices<br />
im Umgang mit Ausfällen solcher Infrastrukturen<br />
(auch infolge <strong>von</strong> Naturkatastrophen) ermöglicht, der<br />
die Partner in die Lage versetzt, ihre Bemühungen<br />
strategisch auf einen proaktiven Ansatz zur Steigerung<br />
der Belastbarkeit zu konzentrieren.<br />
- die Unterstützung und Fortführung des öffentlichprivaten<br />
Dialogs im Bereich Security & Trust im Allgemeinen.<br />
- die Umwandlung der Europäischen Agentur für<br />
Netzwerk- und Informationssicherheit (European<br />
Network and Information Security Agency, ENISA,)<br />
in eine ständige Agentur der Europäischen Kommission.<br />
<strong>Die</strong>se wäre auch bestens dafür positioniert,<br />
die Einrichtung und Geschäftstätigkeit der oben beschriebenen<br />
ÖPP unterstützend zu begleiten.<br />
- Förderung öffentlich-privater Zusammenarbeit zur<br />
Bekämpfung der Internetkriminalität.