Die Vision von DIGITALEUROPE
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„ <strong>Die</strong> EU sollte danach streben, bis zum Jahr 2015 eine weltweite<br />
Führungsposition bei elektronischen Behördendiensten zu erreichen “<br />
9. E-Government (elektronische Behördendienste)<br />
Ein effektiver Einsatz <strong>von</strong> IKT kann signifikante Kostensenkungen<br />
bewirken und die Qualität des öffentlichen<br />
<strong>Die</strong>nstleistungsangebots verbessern. <strong>Die</strong> EU sollte sich<br />
darum bemühen, bis zum Jahr 2015 eine weltweite Führungsposition<br />
bei elektronischen Behördendiensten zu<br />
erreichen. <strong>Die</strong> Ziele könnten dabei lauten, EU-weit sämtliche<br />
öffentlichen <strong>Die</strong>nstleistungen online verfügbar zu machen<br />
und die Wahrnehmung öffentlicher <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
durch Unternehmen und Bürger um 50 % zu steigern. <strong>Die</strong><br />
EU sollte dabei über einen uneingeschränkt funktionierenden<br />
Binnenmarkt für E-Government-Serviceangebote<br />
verfügen.<br />
Unmittelbarer Nutzen: 2010–2011<br />
• Wirksame Implementierung der EU-<strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie<br />
zur Verringerung des Verwaltungsaufwands<br />
sowie als Referenzfall für künftige grenzüberschreitende<br />
E-Government-Services. 147<br />
• Verabschiedung eines EU-weiten Aktionsplans zum E-<br />
Government, der für den Zeitraum bis 2015 klare Prioritäten<br />
setzt. Definition <strong>von</strong> Kennzahlen (Key Performance<br />
Indicators, KPI) zur Messung des Fortschritts<br />
unter Einbeziehung <strong>von</strong> Indikatoren der Verfügbarkeit<br />
und Nutzung <strong>von</strong> E-Government-Services; Erfassung<br />
<strong>von</strong> deren allgemeiner Auswirkung auf Wirtschaft und<br />
Gesellschaft (Öffentlichkeit, Wert, soziale Eingliederung,<br />
Verringerung des Verwaltungsaufwands, Nachhaltigkeit<br />
usw.). 148<br />
• Schaffung eines EU-weiten gemeinsamen Rahmens für<br />
einen elektronischen Identitätsnachweis bis 2015.<br />
Mittelfristige Maßnahmen (2015):<br />
• Initiierung <strong>von</strong> Strukturreformen innerhalb der öffentlichen<br />
Verwaltung, die für eine Nutzung aller mit IKT<br />
einhergehenden Vorteile unverzichtbar sind: Implementierung<br />
<strong>von</strong> E-Government-Projekten, Förderung der<br />
Nutzung innovativer Technologien und Infrastrukturen,<br />
beispielsweise serviceorientierte Architekturen, Business-Intelligence,<br />
Shared-Service-Center und Cloud<br />
Computing bei öffentlichen Serviceangeboten. Hierzu<br />
Ausbau <strong>von</strong> CIP (Competitiveness and Innovation<br />
Framework Programme, Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Innovation) und ICT PSP (ICT Policy<br />
Support Programme, IKT-Förderprogramm).<br />
147 Vgl. Fußnote 7 | 148 Vgl. Fußnote 8<br />
P 78<br />
• Weiterentwicklung der E-Skills <strong>von</strong> Mitarbeitern, die zur<br />
wirksamen Umsetzung elektronischer Behördendienste<br />
benötigt werden.<br />
• Ergreifen maßgeblicher Schritte zur Schaffung eines<br />
wirklich funktionierenden Binnenmarkts für E-Government-Anwendungen<br />
durch eine Harmonisierung nationaler<br />
Bestimmungen und die Verabschiedung europäischer<br />
Normen gemäß EIF 2.0. Schaffung eines<br />
EU-weiten gemeinsamen Rahmens für einen elektronischen<br />
Identitätsnachweis bis 2015.<br />
• Sicherstellung, dass die Beschaffungsrichtlinien der Mitgliedsstaaten<br />
den Geboten der Fairness folgen und mit<br />
der EU-Transparenzrichtlinie im Einklang stehen. Insbesondere<br />
haben die Beschaffungsrichtlinien der Behörden<br />
neutral zu sein, was Technologie, Bezugsquellen<br />
und die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle anbelangt.<br />
• Benennung <strong>von</strong> Bereichen, in denen ein nachweislicher<br />
Bedarf an grenzüberschreitenden E-Government-<br />
Services besteht; Festlegung dieser Services in enger<br />
Abstimmung mit der Verbraucher-IKT-Branche sowie<br />
geschäftlichen und privaten Nutzern.<br />
• Förderung der Nutzung <strong>von</strong> Web-2.0-Technologien im<br />
Sinne einer stärkeren Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsfindung<br />
und der Definition öffentlicher Serviceangebote.<br />
• Gewährleistung <strong>von</strong> Datenschutz und sicherheit durch<br />
einen weitergehenden Einsatz <strong>von</strong> Technologien zum<br />
Schutz der Privatsphäre (privacy-enhancing technologies,<br />
PET) und auf dem Wege der Durchführung freiwilliger<br />
Privacy-Impact Assessments (PIA, Folgeabschätzungen<br />
für die Privatsphäre) vor einer Einführung neuer<br />
Serviceangebote, insbesondere in einer Web-2.0-Umgebung.<br />
• Förderung der Nutzung innovativer Technologien und<br />
Infrastrukturen, beispielsweise serviceorientierte Architekturen,<br />
Business-Intelligence, Shared-Service-Center<br />
und Cloud Computing bei öffentlichen Serviceangeboten.<br />
Hierzu Ausbau <strong>von</strong> CIP und ICT PSP. Initiierung <strong>von</strong><br />
Strukturreformen innerhalb der öffentlichen Verwaltung,<br />
die für eine Nutzung aller mit IKT einhergehenden Vorteile<br />
unverzichtbar sind.