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Die Vision von DIGITALEUROPE

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„ <strong>Die</strong> EU sollte danach streben, bis zum Jahr 2015 eine weltweite<br />

Führungsposition bei elektronischen Behördendiensten zu erreichen “<br />

9. E-Government (elektronische Behördendienste)<br />

Ein effektiver Einsatz <strong>von</strong> IKT kann signifikante Kostensenkungen<br />

bewirken und die Qualität des öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsangebots verbessern. <strong>Die</strong> EU sollte sich<br />

darum bemühen, bis zum Jahr 2015 eine weltweite Führungsposition<br />

bei elektronischen Behördendiensten zu<br />

erreichen. <strong>Die</strong> Ziele könnten dabei lauten, EU-weit sämtliche<br />

öffentlichen <strong>Die</strong>nstleistungen online verfügbar zu machen<br />

und die Wahrnehmung öffentlicher <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

durch Unternehmen und Bürger um 50 % zu steigern. <strong>Die</strong><br />

EU sollte dabei über einen uneingeschränkt funktionierenden<br />

Binnenmarkt für E-Government-Serviceangebote<br />

verfügen.<br />

Unmittelbarer Nutzen: 2010–2011<br />

• Wirksame Implementierung der EU-<strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie<br />

zur Verringerung des Verwaltungsaufwands<br />

sowie als Referenzfall für künftige grenzüberschreitende<br />

E-Government-Services. 147<br />

• Verabschiedung eines EU-weiten Aktionsplans zum E-<br />

Government, der für den Zeitraum bis 2015 klare Prioritäten<br />

setzt. Definition <strong>von</strong> Kennzahlen (Key Performance<br />

Indicators, KPI) zur Messung des Fortschritts<br />

unter Einbeziehung <strong>von</strong> Indikatoren der Verfügbarkeit<br />

und Nutzung <strong>von</strong> E-Government-Services; Erfassung<br />

<strong>von</strong> deren allgemeiner Auswirkung auf Wirtschaft und<br />

Gesellschaft (Öffentlichkeit, Wert, soziale Eingliederung,<br />

Verringerung des Verwaltungsaufwands, Nachhaltigkeit<br />

usw.). 148<br />

• Schaffung eines EU-weiten gemeinsamen Rahmens für<br />

einen elektronischen Identitätsnachweis bis 2015.<br />

Mittelfristige Maßnahmen (2015):<br />

• Initiierung <strong>von</strong> Strukturreformen innerhalb der öffentlichen<br />

Verwaltung, die für eine Nutzung aller mit IKT<br />

einhergehenden Vorteile unverzichtbar sind: Implementierung<br />

<strong>von</strong> E-Government-Projekten, Förderung der<br />

Nutzung innovativer Technologien und Infrastrukturen,<br />

beispielsweise serviceorientierte Architekturen, Business-Intelligence,<br />

Shared-Service-Center und Cloud<br />

Computing bei öffentlichen Serviceangeboten. Hierzu<br />

Ausbau <strong>von</strong> CIP (Competitiveness and Innovation<br />

Framework Programme, Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Innovation) und ICT PSP (ICT Policy<br />

Support Programme, IKT-Förderprogramm).<br />

147 Vgl. Fußnote 7 | 148 Vgl. Fußnote 8<br />

P 78<br />

• Weiterentwicklung der E-Skills <strong>von</strong> Mitarbeitern, die zur<br />

wirksamen Umsetzung elektronischer Behördendienste<br />

benötigt werden.<br />

• Ergreifen maßgeblicher Schritte zur Schaffung eines<br />

wirklich funktionierenden Binnenmarkts für E-Government-Anwendungen<br />

durch eine Harmonisierung nationaler<br />

Bestimmungen und die Verabschiedung europäischer<br />

Normen gemäß EIF 2.0. Schaffung eines<br />

EU-weiten gemeinsamen Rahmens für einen elektronischen<br />

Identitätsnachweis bis 2015.<br />

• Sicherstellung, dass die Beschaffungsrichtlinien der Mitgliedsstaaten<br />

den Geboten der Fairness folgen und mit<br />

der EU-Transparenzrichtlinie im Einklang stehen. Insbesondere<br />

haben die Beschaffungsrichtlinien der Behörden<br />

neutral zu sein, was Technologie, Bezugsquellen<br />

und die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle anbelangt.<br />

• Benennung <strong>von</strong> Bereichen, in denen ein nachweislicher<br />

Bedarf an grenzüberschreitenden E-Government-<br />

Services besteht; Festlegung dieser Services in enger<br />

Abstimmung mit der Verbraucher-IKT-Branche sowie<br />

geschäftlichen und privaten Nutzern.<br />

• Förderung der Nutzung <strong>von</strong> Web-2.0-Technologien im<br />

Sinne einer stärkeren Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsfindung<br />

und der Definition öffentlicher Serviceangebote.<br />

• Gewährleistung <strong>von</strong> Datenschutz und sicherheit durch<br />

einen weitergehenden Einsatz <strong>von</strong> Technologien zum<br />

Schutz der Privatsphäre (privacy-enhancing technologies,<br />

PET) und auf dem Wege der Durchführung freiwilliger<br />

Privacy-Impact Assessments (PIA, Folgeabschätzungen<br />

für die Privatsphäre) vor einer Einführung neuer<br />

Serviceangebote, insbesondere in einer Web-2.0-Umgebung.<br />

• Förderung der Nutzung innovativer Technologien und<br />

Infrastrukturen, beispielsweise serviceorientierte Architekturen,<br />

Business-Intelligence, Shared-Service-Center<br />

und Cloud Computing bei öffentlichen Serviceangeboten.<br />

Hierzu Ausbau <strong>von</strong> CIP und ICT PSP. Initiierung <strong>von</strong><br />

Strukturreformen innerhalb der öffentlichen Verwaltung,<br />

die für eine Nutzung aller mit IKT einhergehenden Vorteile<br />

unverzichtbar sind.

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