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DRK-Dienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im Einsatz

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Alarmübungen sind so zu gestalten, dass Leistungen der Notfallrettung bedarfsgerecht <strong>und</strong><br />

flächendeckend aufrechterhalten bleiben. Über Alarmübungen der Polizei werden die Rettungs-<br />

<strong>und</strong> - bei Einbindung - Betreuungsdienste informiert.<br />

<strong>DRK</strong>-DV <strong>100</strong> "<strong>Führung</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitung</strong> <strong>im</strong> <strong>Einsatz</strong>"<br />

Ausgabe Westfalen-Lippe<br />

© 2000 by <strong>DRK</strong>-LV Westfalen-Lippe<br />

Seite 57 von 61 Seiten

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