20 >><strong>Gemeinde</strong>versammlung 9 Finanzen und Steuern Fr. 2‘470’100 (Ertrag) Steuern Die Position Einkommenssteuern natürliche Personen wurde aufgrund eines negativen Wachstums bei den Einkommen mit einer negativen Zuwachsrate von 0.1 % mit einem Betrag von Fr. 1‘868‘400.– budgetiert. Bei den Vermögenssteuern mussten die Erträge aufgrund des Börsendebakels (2008) nach unten korrigiert werden. Bei einer Zuwachsrate von 0 % wurden ein Betrag von Fr. 139‘400.– budgetiert. Die Berechnung der Steuereinnahmen bei den juristischen Personen basiert auf Prognosedaten der Steuerverwaltung. Sie wurden mit Fr. 50‘000.– budgetiert. Nebst den ordentlichen Steuern wurden Fr. 71‘000.– für Sonderveranlagungen, Grundstückgewinnsteuern und Nachsteuern budgetiert. Diese Annahmen basieren auf den Einnahmen der Rechnung 2008. Bei den Liegenschaftssteuern beabsichtigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die Liegenschaftsbesitzer zu entlasten und senkt die Steueranlage von 1.2 ‰ auf 1.0 ‰ des amtlichen Wertes. Die Liegenschafssteuern werden mit Fr. 187‘000.– budgetiert. Es wird mit Mindereinnahmen von rund Fr. 37‘500.– gerechnet. Erläuterungen zum Finanzausgleich: Leistungsschwache <strong>Gemeinde</strong>n erhalten von leistungsstarken <strong>Gemeinde</strong>n einen Beitrag, welcher als Disparitätenabbau bezeichnet wird. Damit wird die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong>n abgebaut. Als Berechnungsgrundlage des Finanzausgleiches dienen immer die drei dem Voranschlagsjahr vorangehenden Jahre. Da der Steuerertrag des laufenden Jahres (2009) noch nicht bekannt ist, bleibt für die Budgetierung dieses Beitrages eine gewisse Unsicherheit. Gemäss Berechnungshilfe kann für 2010 mit einem Betrag von Fr. 279‘500.– gerechnet werden. Aufgrund der hohen Investitionsausgaben werden die Schulden je nach Ausführungsstand bis Ende 2010 stark ansteigen. Die Prognosen gehen weiterhin von einem tiefen Zinsniveau aus, welches sich positiv auf die Passivzinsen auswirkt. Die Passivzinsen werden mit Fr. 50‘600.– budgetiert, davon können Fr. 19‘000.– den spezialfinanzierten Aufgaben Wasser und Abwasser verrechnet werden. Die harmonisierten Abschreibungen werden aufgrund der geplanten Investitionen mit Fr. 132‘000.– budgetiert. Investitionsrechnung Für das kommende Jahr sind Investitionsausgaben von Fr. 2‘056‘700.– geplant: für den Ersatz der Strassenbeleuchtung in der Bergstrasse Fr. 61‘000.–, für die Sanierung von <strong>Gemeinde</strong>strassen (Bergstrasse und Spätismattstrasse) Fr 142‘700.–, für die Wasserversorgung Fr. 1‘562‘000.– für die Abwasserentsorgung Fr. 236’000.–. Die Einnahmen bestehen aus Anschlussgebühren von Fr. 60‘000.– sowie zu erwartenden Subventionen von Fr. 400‘000.– für das neue Reservoir. Die Nettoinvestitionen werden somit mit Fr. 1‘596‘700.– budgetiert. Der Anteil der steuerfinanzierten Investitionen beträgt Fr. 258‘700.–. Schlusswort Der vorliegende Aufwandüberschuss zeigt, dass wegen den zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Steuern sowie der Senkung der Liegenschaftssteuern und den nicht länger hinauszuschiebenden Ausgaben, die Erträge nicht reichen um die Aufwendungen zu decken. Trotzdem beantragt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Senkung der Liegenschaftssteuern, dies zur Entlastung der Liegenschaftsbesitzer, die in den letzten Jahren mit Gebührenerhöhungen in den Bereichen Wasser / Abwasser belastet worden sind. Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt Ihnen, den Voranschlag 2010 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 98’600.– zu beschliessen, bei Steuern und Abgaben von: – <strong>Gemeinde</strong>steueranlage: 1.64 – Liegenschaftssteuern: 1.0‰ des amtlichen Wertes der Liegenschaft – Hundetaxe: Fr. 50.– pro Hund 4. Organisationsreglement (OgR) für den Oberstufenverband Wiedlisbach der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Attiswil</strong>, Farnern, Oberbipp, Rumisberg, Wiedlisbach, Wolfisberg; Beratung und Beschlussfassung Seit der Gründung im Jahre 1860 besuchen die Schüler von <strong>Attiswil</strong> die Sekundarschule in Wiedlisbach. Im Moment sind dies 16 Schüler. Dem <strong>Gemeinde</strong>verband Sekundarschule Wiedlisbach gehören die sechs <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Attiswil</strong>, Farnern, Oberbipp, Rumisberg, Wiedlisbach und Wolfisberg an. Sinkende Schülerzahlen und Veränderungen im Schulwesen veranlassten im Jahre 2006 die Verbandsgemeinden nach einer zukunftsorientierten Lösung zu suchen. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich nach intensiven Gesprächen dafür entschieden, ein Oberstufenzentrum, welches im bereits bestehenden Sekundarschulhaus in Wiedlisbach integriert werden kann, ins Leben zu rufen. Alle Schüler der sechs <strong>Gemeinde</strong>n werden die 7. bis 9. Klasse in Wiedlisbach absolvieren und Niveauunterricht geniessen. D.h. sie werden in den Hauptfächern entsprechend ihren Fähigkeiten entweder auf Sekundar- oder auf Realstufe unterrichtet. Man spricht vom durchlässigen Modell 3a. Der Start des neuen Schulzentrums Sekundarstufe 1 Wiedlisbach („S1 Wiedlisbach“) ist auf den Sommer 2010 geplant. Ab 1.8.2010 werden voraussichtlich rund 150 Sekundar- und Realschüler das Oberstufenzentrum besuchen. Das Sekundarschulhaus verfügt im Moment über genügend Räume, muss aber in absehbarer Zeit baulich – vor allem für Neben- und Gruppenräume – erweitert werden. Für die neue Schule wird ein <strong>Gemeinde</strong>verband gegründet, in welchem die bisherigen 6 <strong>Gemeinde</strong>n des Sekundarschulverbandes Mitglied werden. Das Organisationsreglement umschreibt die Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die wichtigsten Organe sind die Verbandsgemeinden, die Delegiertenversammlung, der Verbandsrat, das Rechnungsprüfungsorgan, die Kommissionen, das zur Vertretung des Verbandes befugte Personal und die Schulleitung. Die Verbandsgemeinden können in Abhängigkeit der Einwohnerzahl Delegierte in die Delegiertenversammlung abordnen. <strong>Attiswil</strong> verfügt über 6 Delegierte und damit über 6 Stimmen (Wiedlisbach 9, Oberbipp 7, Rumisberg 3, Farnern und Wolfisberg je 2 Stimmen). Der Verbandsrat (Exekutive des Verbandes) setzt sich aus 10 Personen zusammen. <strong>Attiswil</strong> kann 2 Mitglieder delegieren (Wiedlisbach 3, Oberbipp 2, Farnern, Rumisberg und Wolfisberg je 1 Mitglied). Mit der Genehmigung und Inkraftsetzung des neuen Organisationsreglementes wird das Organisationsreglement des Sekundarschulverbandes Wiedlisbach vom 8. Mai 1996 aufgehoben. Die weiteren Bestimmungen im Organisationsreglement können Sie den Auflageakten entnehmen. Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt Ihnen, das Organisations reglement (OGR) für den Oberstufen verband Wiedlisbach zu genehmigen und damit den Beitritt zum Verband zu beschliessen. 5. Verschiedenes Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder werden Sie über wichtige Themen informieren. <strong>Attiswil</strong>, 2. November 2009 <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Attiswil</strong> DR ATTISWILER
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