Klicken Sie hier, um sich die Ausgabe Nummer - Generation Plus
Klicken Sie hier, um sich die Ausgabe Nummer - Generation Plus
Klicken Sie hier, um sich die Ausgabe Nummer - Generation Plus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
46 RATGEBER GENERATIONplus+<br />
VORSORGE<br />
IM ALTER<br />
INTERVIEW MIT RECHTSANWALT<br />
UND FACHANWALT FÜR ERBRECHT,<br />
JAN THOMAS OCKERSHAUSEN,<br />
GÖTTINGEN<br />
[Gp-rw]. Gerade mit zunehmendem Lebens -<br />
alter stellt <strong>sich</strong> immer mehr <strong>die</strong> Frage, ob<br />
eine optimale Ab<strong>sich</strong>erung für alle Le -<br />
benssituationen gegeben ist. Genera tion -<br />
plus+ unterhielt <strong>sich</strong> über <strong>die</strong>se Frage mit<br />
dem Göttinger Rechtsanwalt Jan Thomas<br />
Ockershausen, der in der Rechtsanwalts -<br />
kanzlei Menge Noack als Fachanwalt für<br />
Erbrecht schwerpunktmäßig mit solchen<br />
Fragen befasst ist.<br />
<strong>Generation</strong>plus+: Herr Ockershausen, bevor<br />
wir zur Sache kommen, haben <strong>Sie</strong> vollständig<br />
vorgesorgt?<br />
Ockershausen : Um ehrlich zu sein, nein. Da<br />
geht es mir wie dem Arzt, der selber Raucher<br />
ist und seinen Patienten zu Recht <strong>hier</strong>von<br />
abrät. Aus meiner täglichen Praxis weiß ich<br />
allerdings, wie wichtig eine optimale Vor -<br />
sorge ist und dass ich auch als recht junger<br />
Mensch <strong>hier</strong> dringend tätig werden sollte.<br />
Das Thema steht also ganz oben auf meiner<br />
Agenda.<br />
<strong>Generation</strong>plus+: Was meinen <strong>Sie</strong> genau<br />
mit Vorsorge? Über welche Dinge sollte man<br />
nachdenken?<br />
Ockershausen: Zunächst einmal kann jeder<br />
unverschuldet und vor allen Dingen unvorhersehbar<br />
in <strong>die</strong> Situation kommen, seine<br />
eigenen rechtlichen Geschäfte nicht mehr<br />
wahrnehmen zu können. Das muss nicht<br />
altersbedingt oder wegen Krankheit so sein,<br />
auch ein Unfall kann schnell dazu führen,<br />
dass ein Mensch seine rechtlichen Belange<br />
nicht mehr selber wahrnehmen kann. Nor -<br />
ma lerweise setzt in einem solchen Fall das<br />
Gericht einen Betreuer ein. Hier greift <strong>die</strong><br />
Vorsorgevollmacht, durch <strong>die</strong> man bestim-<br />
men kann, wer in einem solchen Notfall mit<br />
welchen Kompetenzen welche Geschäfte<br />
wahrnimmt.<br />
Darüber hinaus meine ich <strong>die</strong> Patienten -<br />
verfügung, durch <strong>die</strong> jede volljährige Person<br />
vorab rechtsverbindlich festlegen kann, welche<br />
medizinischen Maßnahmen im Notfall<br />
in <strong>die</strong> Wege geleitet werden und welche zu<br />
unterlassen sind. Schließlich natürlich gibt<br />
es das Testament, durch das bestimmt werden<br />
kann, was mit dem Vermögen einer<br />
Person nach deren Ableben geschieht.<br />
Empfehlenswert ist es, auf allen drei Be -<br />
reichen tätig zu werden.<br />
<strong>Generation</strong>plus+: Fangen wir mit der Vorsor<br />
gevollmacht an, was spricht dafür, was<br />
dagegen?<br />
Ockershausen : Für <strong>die</strong> Hinterlegung einer<br />
Vorsorgevollmacht spricht auf jeden Fall,<br />
dass <strong>die</strong> rechtlichen Interessen des Bevoll -<br />
mächtigten im Notfall schnell wahrgenommen<br />
werden können und zwar nicht von<br />
irgendjemanden, sondern von einer <strong>hier</strong>für<br />
vom Betroffenen ausgesuchten Vertrauens -<br />
person. Vorteilhaft ist auch, dass der Umfang<br />
der Tätigkeit genau <strong>um</strong>rissen werden kann<br />
und Handlungsanweisungen an den Be -<br />
vollmächtigten erteilt werden können.<br />
Schließlich kann der zu Vertretende ggf. ei -<br />
nen Kontrollvertreter einsetzen oder be -<br />
stimmen, dass Entscheidungen nur von<br />
mehreren Personen zusammen nach dem<br />
Vier-Augen-Prinzip getroffen werden können.<br />
Dagegen spricht, dass der Vertreter<br />
keine generelle Rechenschaftspflicht gegenüber<br />
dem Gericht hat, wie etwa ein gesetzlich<br />
bestellter Betreuter und dass <strong>die</strong><br />
Vorsorgevollmacht teilweise auf wenige<br />
Akzeptanz stößt, als eine gerichtlich veranlasste<br />
Betreuung, wobei <strong>die</strong> Banken gesetzlich<br />
verpflichtet sind, <strong>die</strong> Vorsorgevollmacht<br />
anzuerkennen.<br />
Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird im<br />
Regelfall entgeltlich tätig, wobei <strong>die</strong> Kosten<br />
für einen Berufsbetreuer relativ hoch zu<br />
Buche schlagen können, <strong>die</strong>s kann durch<br />
individuelle Regelungen bei der Vorsorge -<br />
vollmacht vermieden werden.<br />
<strong>Generation</strong>plus+: Und bei der Patientenver -<br />
fügung und dem Testament? Was sind <strong>hier</strong><br />
<strong>die</strong> Arg<strong>um</strong>ente?<br />
Ockershausen : Dass ein Testament sinnvoll<br />
ist, versteht <strong>sich</strong> nach meinem Dafürhalten<br />
von selbst, denn nur auf <strong>die</strong>sem Wege kann<br />
individuell festgelegt werden, wer nach dem<br />
Tod eines Menschen dessen Vermögen erbt.<br />
Geschieht <strong>die</strong>s nicht, so greifen <strong>die</strong> gesetzlichen<br />
Regelungen, <strong>die</strong> häufig zu erheblich<br />
kostenintensiven und langwierigen<br />
Erbstreitigkeiten führen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Familie im<br />
Regelfall im Streit zurücklässt.<br />
Der Sinn der Patientenverfügung ergibt <strong>sich</strong>,<br />
wenn man <strong>sich</strong> den rechtlichen Hintergrund<br />
der ärztlichen Behandlung klarmacht.<br />
Grund sätzlich ist jede ärztliche Behandlung<br />
eine Körperverletzung, deren Rechtswidrig -<br />
keit nur durch <strong>die</strong> Einwilligung des Patien -<br />
ten entfällt. Hier greift <strong>die</strong> Patienten -<br />
verfügung. Wenn nämlich der Patient nicht<br />
mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern<br />
und daher auch nicht <strong>die</strong> Einwilligung zu<br />
einer ärztlichen Behandlung geben kann,<br />
dann ist der mutmaßliche Wille ausschlaggebend.<br />
Das bedeutet, der Arzt muss den