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46 RATGEBER GENERATIONplus+<br />

VORSORGE<br />

IM ALTER<br />

INTERVIEW MIT RECHTSANWALT<br />

UND FACHANWALT FÜR ERBRECHT,<br />

JAN THOMAS OCKERSHAUSEN,<br />

GÖTTINGEN<br />

[Gp-rw]. Gerade mit zunehmendem Lebens -<br />

alter stellt <strong>sich</strong> immer mehr <strong>die</strong> Frage, ob<br />

eine optimale Ab<strong>sich</strong>erung für alle Le -<br />

benssituationen gegeben ist. Genera tion -<br />

plus+ unterhielt <strong>sich</strong> über <strong>die</strong>se Frage mit<br />

dem Göttinger Rechtsanwalt Jan Thomas<br />

Ockershausen, der in der Rechtsanwalts -<br />

kanzlei Menge Noack als Fachanwalt für<br />

Erbrecht schwerpunktmäßig mit solchen<br />

Fragen befasst ist.<br />

<strong>Generation</strong>plus+: Herr Ockershausen, bevor<br />

wir zur Sache kommen, haben <strong>Sie</strong> vollständig<br />

vorgesorgt?<br />

Ockershausen : Um ehrlich zu sein, nein. Da<br />

geht es mir wie dem Arzt, der selber Raucher<br />

ist und seinen Patienten zu Recht <strong>hier</strong>von<br />

abrät. Aus meiner täglichen Praxis weiß ich<br />

allerdings, wie wichtig eine optimale Vor -<br />

sorge ist und dass ich auch als recht junger<br />

Mensch <strong>hier</strong> dringend tätig werden sollte.<br />

Das Thema steht also ganz oben auf meiner<br />

Agenda.<br />

<strong>Generation</strong>plus+: Was meinen <strong>Sie</strong> genau<br />

mit Vorsorge? Über welche Dinge sollte man<br />

nachdenken?<br />

Ockershausen: Zunächst einmal kann jeder<br />

unverschuldet und vor allen Dingen unvorhersehbar<br />

in <strong>die</strong> Situation kommen, seine<br />

eigenen rechtlichen Geschäfte nicht mehr<br />

wahrnehmen zu können. Das muss nicht<br />

altersbedingt oder wegen Krankheit so sein,<br />

auch ein Unfall kann schnell dazu führen,<br />

dass ein Mensch seine rechtlichen Belange<br />

nicht mehr selber wahrnehmen kann. Nor -<br />

ma lerweise setzt in einem solchen Fall das<br />

Gericht einen Betreuer ein. Hier greift <strong>die</strong><br />

Vorsorgevollmacht, durch <strong>die</strong> man bestim-<br />

men kann, wer in einem solchen Notfall mit<br />

welchen Kompetenzen welche Geschäfte<br />

wahrnimmt.<br />

Darüber hinaus meine ich <strong>die</strong> Patienten -<br />

verfügung, durch <strong>die</strong> jede volljährige Person<br />

vorab rechtsverbindlich festlegen kann, welche<br />

medizinischen Maßnahmen im Notfall<br />

in <strong>die</strong> Wege geleitet werden und welche zu<br />

unterlassen sind. Schließlich natürlich gibt<br />

es das Testament, durch das bestimmt werden<br />

kann, was mit dem Vermögen einer<br />

Person nach deren Ableben geschieht.<br />

Empfehlenswert ist es, auf allen drei Be -<br />

reichen tätig zu werden.<br />

<strong>Generation</strong>plus+: Fangen wir mit der Vorsor<br />

gevollmacht an, was spricht dafür, was<br />

dagegen?<br />

Ockershausen : Für <strong>die</strong> Hinterlegung einer<br />

Vorsorgevollmacht spricht auf jeden Fall,<br />

dass <strong>die</strong> rechtlichen Interessen des Bevoll -<br />

mächtigten im Notfall schnell wahrgenommen<br />

werden können und zwar nicht von<br />

irgendjemanden, sondern von einer <strong>hier</strong>für<br />

vom Betroffenen ausgesuchten Vertrauens -<br />

person. Vorteilhaft ist auch, dass der Umfang<br />

der Tätigkeit genau <strong>um</strong>rissen werden kann<br />

und Handlungsanweisungen an den Be -<br />

vollmächtigten erteilt werden können.<br />

Schließlich kann der zu Vertretende ggf. ei -<br />

nen Kontrollvertreter einsetzen oder be -<br />

stimmen, dass Entscheidungen nur von<br />

mehreren Personen zusammen nach dem<br />

Vier-Augen-Prinzip getroffen werden können.<br />

Dagegen spricht, dass der Vertreter<br />

keine generelle Rechenschaftspflicht gegenüber<br />

dem Gericht hat, wie etwa ein gesetzlich<br />

bestellter Betreuter und dass <strong>die</strong><br />

Vorsorgevollmacht teilweise auf wenige<br />

Akzeptanz stößt, als eine gerichtlich veranlasste<br />

Betreuung, wobei <strong>die</strong> Banken gesetzlich<br />

verpflichtet sind, <strong>die</strong> Vorsorgevollmacht<br />

anzuerkennen.<br />

Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird im<br />

Regelfall entgeltlich tätig, wobei <strong>die</strong> Kosten<br />

für einen Berufsbetreuer relativ hoch zu<br />

Buche schlagen können, <strong>die</strong>s kann durch<br />

individuelle Regelungen bei der Vorsorge -<br />

vollmacht vermieden werden.<br />

<strong>Generation</strong>plus+: Und bei der Patientenver -<br />

fügung und dem Testament? Was sind <strong>hier</strong><br />

<strong>die</strong> Arg<strong>um</strong>ente?<br />

Ockershausen : Dass ein Testament sinnvoll<br />

ist, versteht <strong>sich</strong> nach meinem Dafürhalten<br />

von selbst, denn nur auf <strong>die</strong>sem Wege kann<br />

individuell festgelegt werden, wer nach dem<br />

Tod eines Menschen dessen Vermögen erbt.<br />

Geschieht <strong>die</strong>s nicht, so greifen <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Regelungen, <strong>die</strong> häufig zu erheblich<br />

kostenintensiven und langwierigen<br />

Erbstreitigkeiten führen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Familie im<br />

Regelfall im Streit zurücklässt.<br />

Der Sinn der Patientenverfügung ergibt <strong>sich</strong>,<br />

wenn man <strong>sich</strong> den rechtlichen Hintergrund<br />

der ärztlichen Behandlung klarmacht.<br />

Grund sätzlich ist jede ärztliche Behandlung<br />

eine Körperverletzung, deren Rechtswidrig -<br />

keit nur durch <strong>die</strong> Einwilligung des Patien -<br />

ten entfällt. Hier greift <strong>die</strong> Patienten -<br />

verfügung. Wenn nämlich der Patient nicht<br />

mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern<br />

und daher auch nicht <strong>die</strong> Einwilligung zu<br />

einer ärztlichen Behandlung geben kann,<br />

dann ist der mutmaßliche Wille ausschlaggebend.<br />

Das bedeutet, der Arzt muss den

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