leitartikel - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Dr. Jobst-Wilken Carl, Vizepräsident der BZÄK<br />
und Ralf-Günther Münchow, Journalist, HAZ<br />
Zusammenarbeit mit der Reformkommission<br />
stand ebenso auf seinem Programm<br />
wie die nach einer konstruktiven<br />
Gegenpolitik, die derzeit im Bündnis<br />
Gesundheit 2000 angestrebt sei.<br />
Im GOZ-Bereich entstand einmal mehr<br />
die Forderung nach Trennung von Honorierung<br />
und Erstattung. Eine regelmäßige<br />
Punktwertanpassung an die<br />
Preissituation war für ihn ebenso<br />
selbstverständlich wie die strikte Ablehnung<br />
einer etwaigen Schiedsamtskonfliktlösung<br />
in der GOZ.<br />
Das Dauerthema "Strukturierte und<br />
zertifizierte Fortbildung" fand ebenso<br />
Erwähnung. Bei mehreren Kammern<br />
seien teilweise weitreichende Konzepte<br />
entwickelt worden, deren Koordinierung<br />
durch die Bundeszahnärztekammer<br />
Willmes für wichtig hielt. Eine enge<br />
Zusammenarbeit mit der Wissenschaft<br />
sei dabei notwendig, wobei die<br />
Federführung bei zertifizierter Fortbildung<br />
bei den Zahnärzten liegen solle.<br />
Der Zahnarzt sei zunächst "Generalist"<br />
und könne durch Fortbildung eine Zertifizierung<br />
erlangen.<br />
Diskussion<br />
Gleich zu Beginn der Diskussion<br />
gab es in der Sache klare Worte<br />
gegenüber dem KZBV-Vorsitzenden,<br />
bei denen sich Dr. Schwalber aus<br />
Freiburg hervortat, der Dr. Schirbort<br />
bei aller Geradlinigkeit vorwarf, ein<br />
"tragisches Wagenburg-Denken entwickelt"<br />
zu haben. Bei dem Transport<br />
standespolitischer Inhalte sollte nach<br />
Schwalbers Einschätzung dem Empfinden<br />
der Bevölkerung mehr Rechnung<br />
getragen werden, eine künstliche Konfrontation<br />
bei diffizileren Verhältnissen<br />
sollte unterbleiben. Alle anderen,<br />
die "nicht unserer Meinung seien, sollten<br />
nicht in die Ecke gedrängt werden".<br />
Die sich anschließenden Diskussionen<br />
um die Entwicklung weiterer Strategien<br />
bei der Öffentlichkeitsarbeit nah-<br />
men einen weiten zeitlichen<br />
Rahmen ein.<br />
Dr. Carl als Vizepräsident und<br />
zugleich Referent für Öffentlichkeitsarbeit<br />
der BZÄK bewertete<br />
noch einmal die Trennung<br />
von KZBV und BZÄK<br />
und sprach die zukünftige<br />
"schlanke und effektive"<br />
Struktur in Berlin an. Höhere<br />
Präsenz bei gleichbleibenden<br />
Kosten sei die Folge, wobei<br />
Partnerschaften im Bereich<br />
Öffentlichkeitsarbeit anvisiert<br />
worden seien. Schließlich<br />
wünsche auch er sich ein höheres Maß<br />
an Informationen untereinander.<br />
Um in Berlin die Öffentlichkeitsarbeit<br />
auf eine breitere Basis zu stellen, sei<br />
jetzt ein Medienstammtisch im Entstehen,<br />
um "nicht immer im eigenen Saft<br />
zu schmoren", wie Carl feststellte. Da<br />
der mündige Bürger ein Anrecht auf<br />
Information und Hilfestellung habe,<br />
solle die Patientenberatung einen hohen<br />
Stellenwert einnehmen. In das<br />
neue Internet-Angebot der BZÄK solle<br />
daher eine bundesweite Hotline eingestellt<br />
werden.<br />
Im übrigen sei für den neuen Internet-<br />
Auftritt der BZÄK eine neue technische<br />
Plattform, unabhängig von der<br />
KZBV, notwendig geworden. In Hinblick<br />
auf die demographische Entwicklung<br />
sah Carl einen weiteren Tätigkeitsbedarf<br />
in der zahnärztlichen Versorgung<br />
älterer Patienten (z. B. Pflegefälle).<br />
Die BZÄK könne hier eine Koordinierungsstelle<br />
im Sinne erweiterter<br />
Informationen sein.<br />
Schließlich sei ein Projekt im Bereich<br />
Prävention und Prophylaxe angedacht<br />
und ein Sponsor bereits gefunden.<br />
Schließlich hatte offenbar Dr.Carl die<br />
undankbare Aufgabe, die Stimmungslage<br />
unter den anwesenden Öffentlichkeitsarbeitern<br />
hinsichtlich einer<br />
zukünftigen, zumindest teilweisen<br />
Trennung in KZBV- und BZÄK-Arbeit<br />
auszuloten.<br />
Die eindeutigen und zahlreichen<br />
Wortmeldungen von Dr. Kinner über<br />
Dr.Gode bis zu Dr.Schwalber zeigte<br />
über alle Meinungsunterschiede hinweg<br />
unmißverständlich, daß man<br />
auch zukünftig bei der Entwicklung<br />
von Strategien und bei der Diskussion<br />
um die Belange der zahnärztlichen<br />
Öffentlichkeitsarbeit in diesem gewachsenen<br />
Gremium zusammenarbeiten<br />
will.<br />
loe<br />
REFERAT<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
BERUFSAUSÜBUNG<br />
"Medizinproduktegesetz<br />
und Praxiscomputer"<br />
Die Firma CompuDent hat in ihrer<br />
Kundenzeitschrift und in einer<br />
Pressemitteilung mitgeteilt,<br />
"nicht Medizinproduktegesetz-konform<br />
installierte" EDV-Mehrplatzanlagen<br />
seien von den Berufsgenossenschaften<br />
im Rahmen von Praxisbesuchen<br />
"mit sofortiger Wirkung" stillgelegt<br />
worden.<br />
Nachfragen bei der Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst und<br />
Wohlfahrtspflege (BGW) ergaben ein<br />
komplettes Dementi dieser Aussage:<br />
"Das Medizinproduktegesetz fällt gar<br />
nicht in unsere Obliegenheit".<br />
Zur Klarstellung sei noch einmal festgestellt:<br />
Praxiscomputer, auch Mehrplatzanlagen,<br />
die ausschließlich zur Erfassung<br />
von Leistungen und zur Veraltung<br />
der Praxisdaten benutzt werden,<br />
fallen nicht unter das MPG.<br />
Eine CE-Zertifizierung für Computer<br />
ist lediglich notwendig, wenn sie mit<br />
Zubehörteilen kombiniert werden, die<br />
am Patienten Messungen oder Steuerungen<br />
durchführen (intraorale Kamers,<br />
Infusionssteuerungen o.ä.) und<br />
diese Teile eine CE-Zertifizierung aufweisen.<br />
Ebenso unzutreffend ist die Aussage,<br />
im Rezeptionsbereich müßten hochwertige<br />
17-Zoll-Monitore zur Verfügung<br />
stehen. Im Anhang der Bildschirmarbeitsplatzverordnung<br />
werden<br />
lediglich gefordert: eine flimmerfreie,<br />
verzerrungsfreie und ausreichend<br />
große Bildschirmdarstellung, angemessen<br />
große Zeilen- und Zeichenabstände<br />
sowie scharfe und deutliche<br />
Zeichen. Im Übrigen gilt diese Verordnung<br />
(nur) für Beschäftigte, die "gewöhnlich<br />
bei einem nicht unwesentlichen<br />
Teil ihrer normalen Arbeit ein<br />
Bildschirmgerät benutzen". Eine weitergehende<br />
Definition liegt noch<br />
nicht vor, lediglich im Entwurf der<br />
VBG 104 wird als ein Kriterium genannt:<br />
Der Bildschirm wird mehrmals<br />
arbeitstäglich in ununterbrochenen<br />
Zeitabschnitten von mindestens einer<br />
Stunde benutzt.<br />
ZKN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 5/00<br />
5