Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2005-04
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Herausgeber<br />
202 <strong>04</strong>/05<br />
Krankenschwestern bis zum Alter von 40 Jahren kettenmäßig in befristeten<br />
Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Bekommt man am Anfang eines<br />
Arbeitsverhältnisses zwei, drei Monate keine Vergütung, so wird unter dem<br />
Eindruck der Massenarbeitslosigkeit, mit Arbeitslosenzahlen von über 20 %<br />
in der Fläche, eine Vergütungsklage eher nicht erhoben werden – allein<br />
die Fiktion eines Arbeitsplatzes ist wie ein Strohhalm, an den der Hartz IV-<br />
Bedrohte sich zu klammern sucht.<br />
Die AE wird die Entwicklung mit ihren Veröffentlichungen begleiten<br />
- und auch weiter gilt:<br />
Mögen sie nutzen!<br />
Leipzig, im November <strong>2005</strong><br />
Ihr<br />
Roland Gross<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht